Informationen zum Haushalt der Stadt Rödermark gibt es einiges.

Sonderartikel

Gehen die Lichter aus?
Ja? Dann wäre es wünschenswert, wenn sich zumindest die Opposition mal mahnend zur Lage der Finanzen in Rödermark zu Wort melden würde. Öffentlich zugänglichen Informationen zufolge könnte man darauf schließen, dass Rödermark langsam das Geld ausgeht. Die im Raum stehende Erhöhung der Grundsteuer um 85 Prozentpunkte wird der Stadt voraussichtlich keine Mehreinnahmen bescheren. Hier Infos zum Haushalt.

Das Bereitstellen von Informationen hat ja wohl den Sinn,
dass sich interessierte Bürger mit dem Informationsmaterial beschäftigen. Und wenn das der interessierte Bürger macht, kann es sein, dass er zu einem ganz schrecklichen Ergebnis kommt.

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BIVER genießt LKW-Durchfahrtsverbot und erwartet mehr

Presseerklärung BIVER – Ortsgruppe Ober-Roden
BIVER genießt LKW-Durchfahrtsverbot und erwartet mehr

Nach sechs (!) Jahren „Schreib- und Rede-Kampf“ gegen viele behördliche Widerstände, darunter unverständlicher Weise auch gegen die eigene städtische Verwaltung, ist es der BIVER – Ortsgruppe Ober-Roden (BI-OR) letztendlich durch eine Eingabe beim Hessischen Verkehrsminister tatsächlich gelungen, noch in diesem Jahr das langersehnte LKW-Durchfahrtsverbot durchzusetzen.

BI-Sprecher Norbert Kern zeigt sich stolz und erleichtert, denn der Erfolg sei ausschließlich dem nicht nachlassenden Engagement seitens der BI-OR zu verdanken. Kern verweist dabei kritisch auf die Tatsache, dass das Ergebnis identisch mit dem der ersten Eingabe vor 6 Jahren ist: „Bürokratie hin oder her, belegbar haben hier leider wohl auch persönliche Ressentiments eine gewisse Rolle gespielt.“
Neben der Erwartung, dass die Ordnungspolizei nun konsequent die Entscheidung überwacht, stellt der Sprecher allerdings klar, dass diese für die BI-OR nur ein Teilerfolg darstellt: „Warum das Verbot erst für LKW über 3,5t und nicht schon ab 2,8t gilt erschließt sich uns nicht. Gerade diese vielen „Sprinter“ sind bei Tempo-50 und mehr sehr laut und abgasintensiv. Wir sind gespannt, welche Antwort die Stadt darauf hat.“
Gleichwohl untermauert die BI-OR damit ihre Forderung zu Tempo-30 auf der L3097 (2. Antrag vom 01.08.2024), die nun endlich in der Stadtverordnetenversammlung zum Zuge kam. Bekanntermaßen gehört Rödermark der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ an und so wäre es nach der aktuellen Änderung des StVG und der StVO mehr als erstrebenswert dem eigenen Bekenntnis zeitig nachzukommen.

Vorrangig, so die abschließende Meinung des BI-Sprechers, sollte eine Stadtverwaltung doch das Wohl und hier vor allem das Gesundheitswohl ihrer Bürger im Auge haben: „Leider war und ist das hier nicht der Fall. Reine Verschönerungsmaßnahmen, wie z.B. die teure Sanierung des Badehausparkplatzes oder viele neue Blumeninseln, gehen dem offenbar vor. Aber zu unserem Glück waren ja noch einige Euro für die von der Stadt teilweise zu übernehmenden Schilderkosten vorhanden.“


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Der Kreis soll sparen, um eine erneute Erhöhung der Kreisumlagen im Jahr 2025 zu vermeiden.

Kreishaus, Kreistag Dietzenbach
Kreishaus, Kreistag Dietzenbach

Der Kreisausschuss des Kreises Offenbach wird beauftragt:
1.) Rechtzeitig zur Beratung des nächsten Haushaltsplanes dem Kreistag ein ambitioniertes, striktes und umfassendes Haushaltssicherungskonzept vorzulegen.
2.) Sich zur dringenden Vermeidung einer Erhöhung der Kreisumlage bei der Aufstellung des nächsten Haushaltsplanes eine strikte Ausgabenbremse selbst aufzuerlegen.
3.) Beim Stellenplan eine größtmöglich restriktive Personalbewirtschaftung zugrunde zu legen.

Siehe: Antrag der FDP-Fraktion
 

Das Vorhaben im Kreis, alle Anfragen und Antworten den Bürgerinnen und Bürgern schriftlich zur Verfügung zu stellen, sollte auch in Rödermark verpflichtend sein. Da die Antworten fast immer von einem Manuskript abgelesen werden, dürfte es nicht schwerfallen, diese grundsätzlich (Ausschüsse uns Stavo) im Bürgerinformationssystem abzulegen.

1. zukünftig alle schriftlichen Anfragen des Kreistags und die Antworten darauf im „SessionNet“, dem Rats- und Bürgerinformationssystem des Kreises Offenbach, zugänglich zu machen[..]
Siehe: Antrag Bündnis 90 / Die Grünen


Siehe auch:
&taquo; Gehen die Lichter aus?


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Jugenddialog „Jugend trifft Politik“


Thema war auch das neue JUZ Motzenbruch.

  • Anwohner werden bei einem Ortstermin am 29.11.2024 informiert.
  • Alle gegen Einen. Gehört Politik in die Schule? Ab: 1:10:30h
  • Ein Antrag aus 2002 zum Thema Grillplatz und lange Laufzeiten zur Realisierung eins Vorhabens. Siehe
  •  
    Hier der Link zum Video
     
    Siehe auch
      Mehr zum JUZ Motzenbuch aus der FSIK-Sitzung 21.05.2024
      Etwas zur Grünen Mitte


    Rödermark intern.
    Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
    Haushaltssicherungskonzept
    Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
    § 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


    Amerkung:
    Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
    Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?