Gastkommentar zur FSIK-Sitzung am 26.08.2026
Regina Gerlach.
Gestern Abend (25.8.26) war die erste Sitzung der Stadt Rödermark, Soziales und Kultur. Kurz wurde auf Reduktion in den Bereichen Umbau Wertstoffhof, Straßenbeleuchtung und Radweg Rodau eingegangen und abgestimmt, dass der Vertrag mit der Musikschule zum Okt.27 gekündigt wird. Eine weitere Mitteilung war die Verschiebung des Förderprojektes „Badehaus Spielpark“ mit 1 Mio ins Jahr 27. Eine Presseerklärung folgt.
Für mich ist das der 4. Park/Spielplatz auf einem km² in Urberach. Meine Frage: Ist das wirklich notwendig?
Es wurde doch bereits auf der Bürgerversammlung Finanzen 25 die hohe Anzahl und deren Kosten der Spielplätze in Rödermark kritisiert. Da wir zum Juni 26 eine hohe Grundsteuererhöhung auf 1327% erhielten (und für 28 auf 1700% in den Raum gestellt wird) frage ich mich – wie Herr Pitz, Rodgau: (OP-Printmedien 26.08.20276) Jeder private Haushalt müsse mit dem Geld auskommen, das ihm zur Verfügung steht. Jedes Unternehmen müsse Prioritäten setzen, Kosten reduzieren und auf Dinge verzichten. Eine Kommune dürfe es sich nicht zu einfach machen und Haushaltsprobleme dadurch lösen, dass sie ihren Bürgern immer tiefer in die Tasche greift.
Die Fragen, die auch bei mir bleiben: Welche Strukturen werden verschlankt? Welche Ausgaben/Projekte werden gestrichen? Ich wünsche mir mehr Informationstransparenz seitens der Politik für alle Rödermärker.
CDU Rödermark beendet Koalition mit grünem Partner nach 20 Jahren
Die CDU führt die Koalition mit der Anderen Liste/Die Grünen nicht fort. Künftig sollen offene Mehrheiten die angespannte Haushaltslage konsolidieren.
Artikel bei OP-Online
Diesem Teil der Überschrift bei OP-Online – CDU Rödermark beendet Koalitioon[..]… – entnehme ich, dass AL/Die Grünen die Koalition gerne weitergeführt hätten
Geschützt: Für die Erhaltung der Straßen sind Jährlich 2,2 Mio. BEDARFSGERECHT
6.303.191 € Freiwilligen Leistungen nach Jahresabschluss 2025 in den Produktbereichen ………..
Zur INFO

In den PBen (Produktbereichen) 3, 4, 5, 7, 8 und 15 gibt es keinerlei Pflichtaufgaben bei kreisangehörigen Gemeinden (Beratungsgspräch Seite 39)
4. Produktbereich 4 | Kultur und Wissenschaft
Der Produktbereich 4 – Kultur und Wissenschaft – ist geprägt durch einen hohen Anteil an freiwilligen Aufgaben. Bei kreisangehörigen Gemeinden (ohne Sonderstatusstädte) gibt es im gesamten Produktbereich keinerlei Pflichtaufgaben.
Siehe Konsolidierungshandbuch Seite 30
5. Produktbereich 5 | Soziale Leistungen
Anders gestaltet sich die Situation im kreisangehörigen Raum (ohne Sonderstatusstädte) – für kreisangehörige Gemeinden gibt es im gesamten Produktbereich 5 keinerlei Pflichtaufgaben. Die Förderung von freiwilligen Leistungen im Bereich Soziales (Seniorenarbeit usf.) ist mit der finanziellen Leistungsfähigkeit in Einklang zu bringen
Siehe Konsolidierungshandbuch Seite 34
Der Produktbereich 8 – Sportförderung –
ist trotz des Staatsziels Sport in Bezug auf die einzelnen dort erbrachten Leistungen für alle Kommunen komplett freiwillig. Die
Förderung von freiwilligen Leistungen im Bereich Sport (Bäder, Sportstätten, Sportvereine usf.) ist mit der finanziellen Leistungsfähigkeit in Einklang zu bringen.
Siehe Konsolidierungshandbuch Seite 57
Der Produktbereich 15 – Wirtschaft und Tourismus –
ist in Bezug auf die einzelnen dort erbrachten Leistungen für alle Kommunen komplett freiwillig. Die Förderung von freiwilligen Leistungen im Bereich Wirtschaft und Tourismus (Bürgerhäuser, Tourismusförderung usf.) ist mit der finanziellen Leistungsfähigkeit in Einklang zu bringen.
Siehe Konsolidierungshandbuch Seite 86