Antrag AL/Die Grünen. Klage gegen das Land Hessen. Eine Historie

27.07.2026 Antrag AL/Die Grünen 2026


Einen Antrag mit gleichem Ziel gab es schon 2025

25.04.2025 Antrag der SPD

Weiterhin der Magistrat beauftragt, Klage gegen das Land Hessen und den Bund wegen der fortgesetztenverfassungswidrigen Verletzung des Konnexitätsprinzips zu erheben vorzubereiten. Dies sollte nach Möglichkeit gemeinsam mit weiteren betroffenen Kommunen und den kommunalen Spitzenverbänden geschehen

16.11.2025 Nachfrage zum Antrag vom 20.05.2025

Nachfrage der SPD
Am 20.05.25 hat die Stavo einstimmig, den im Sachverhalt angeführten Antrag beschlossen.
1. Welche Pflichtaufgaben hat der Magistrat ermittelt, bei denen durch den Bund oder Land Hessen das Konnexitätsprinzip verletzt wird?
2. Welche Höhe der vorenthaltenen Finanzmittel wurden jeweils ermittelt?
3. In welchem Stadium befindet sich die Vorbereitung der Klage gegen den Bund und das Land Hessen?
4. Welche Gespräche wurden bisher mit ebenfalls betroffenen Kommunen und den kommunalen Spitzenverbänden geführt?
5. zu welchem Ergebnis haben diese Gespräche geführt?
6. Falls bislang keine Erkenntnisse zu 1-3 vorliegen, möge der Magistrat die Gründe hierfür erläutern.

Die Antwort wird den Fraktionsvorsitzenden schriftlich zur Verfügung gestellt
Leider. Jetzt kann der Normalbürger (also der Wähler) nicht nachlesen, warum die Verwaltung den SPD-Antrag nicht weiter verfolgt hat.


Warum soll sich jetzt durch den Antrag der AL/Die Grünen ein anderer Verlauf ergeben als durch den Antrag der SPD?
Die grundsätzliche Situation hat sich seit dem Antrag der SPD NICHT geändert.

Siehe auch
» Aufgaben des Präsidenten der Konnexitätskommission


Links im Text
» 27.07.2026 Antrag AL/Grüne
» 25.04.2025 der Antrag der SPD
» 16.11.2025 Nachfrage der SPD


Hessen belohnt Kommunen, die keine Kassenkredite in Anspruch genommen haben.

Es gab einmal Zeiten, da nannten einige Rödermark auch:
„Eine griechische Kommune in Hessen.“

Rödermark hat alles richtig gemacht. Wir haben alles richtig gemacht
Stimmt das wirklich?

Das Investitionsprogramm der Hessenkasse ist bundesweit eine Ausnahme – und ein großes Erfolgsmodell. Kommunen, die in der Vergangenheit ohne Kassenkredite auskamen, werden gezielt belohnt. Sie haben nicht selten auf Investitionen verzichtet, um neue Schulden zu vermeiden. Daher erhalten sie von uns entsprechende Unterstützung.

https://hessen.de/presse/weitere-12-neue-projekte-werden-durch-investitionsprogramm-gefoerdert

Rödermark gehört nicht zu diesen Kommunen.
Rödermark gehört zu den Kommunen, die über die Hessenkasse erheblich von Kassenkrediten entlastet wurden.
Rund 27,9 Millionen Euro Kassenkredite wurden über die Hessenkasse abgelöst.

Im Gegenzug muss Rödermark einen Teil davon selbst
zurückzahlen. Ca. 13,9 Millionen Euro, die Hälfte der Entlastung durch die Hessenkasse, über einen Zeitraum von gut 20 Jahren. Wegen Stundung wahrscheinlich länger. Jährlich ca. 750.000 €
Das ist kein Geschenk ohne Gegenleistung.
Also in etwa 75 Prozentpunkten Grundsteuer B.

Erst werden hohe Kassenkredite aufgenommen.
Dann übernimmt das Land einen erheblichen Teil davon. Und wenige Jahre später reichen die finanziellen Mittel offenbar nicht einmal mehr aus, um die vereinbarten jährlichen Beiträge zuverlässig zu leisten.

Im HaushaltsPLANENTWURF 2026 wird eine Stundung
der Hessenkassenrate thematisiert.
Die Stundung der Hessenkassenbeiträge bleibt auch für 2026 unbürokratisch gestaltet und schafft Entlastung.
Quelle
Was ist in 2027? Wird man 2027 wieder rund 750.000,00 € zahlen müssen?

Demgegenüber wirkt die oben
erwähnte Belohnung für besonders sparsame Kommunen, rund 1,9 Millionen Euro für zwölf Projekte, geradezu wie Kleingeld.

Alles unter Schwarz/Grün. Alles richtig gemacht?
Oder vielleicht doch nicht?
Im vorliegenden, aber noch nicht beschlossenen Haushaltssicherungskonzept wird eine Entwicklung der Verschuldung beschrieben, die bis 2030 in Richtung 90 bis 100 Millionen Euro gehen könnte.
Ich lasse mich aber gerne belehren.

Eines ist sicher:
Die Hessenkasse und auch der Schutzschirm 2013 haben Rödermark erheblich entlastet. Aber eine dauerhafte Lösung für strukturell unausgeglichene Haushalte ist sie nicht. Daran muss der Bürgermeister und Städrätin noch intensiv arbeiten.
Evtl. auch einmal die Bürger informierten, wie es weitergeht mit Rödermark.
Aber bitte nicht auf einer Sofatour.

Entschuldung. Rödermark ist dabei.
2013 12,2 Mio. || 2019 27,9 Mio.
Und trotzdem stehen wir heute wieder vor erheblichen finanziellen Problemen.
Wir haben alles richtig gemacht.
Oder vielleicht sollte man genau darüber noch einmal reden.

Übrigens,
Mir ist nicht bekannt, dass eine der im o.g. Artikel genannten sparsamen Kommunen daran denkt, das Land zu verklagen.

Siehe auch
» Aufgaben des Präsidenten der Konnexitätskommission

Gewerbesteuereinnahmen erstes Halbjahr 2026. Nicht so gut.

1. Halbjahr 2025: 8.595.814 || Prognose für das Jahr 2025 17,2 Mio. € 1
1. Halbjahr 2026: 7.127.629 || Prognose für das Jahr 2026 17.8 Mio. € 1
Quelle: https://statistik.hessen.de/unsere-zahlen/finanzen
Hoffen wir auf Steigerung.
Laut Statistik lagen die Gesamteinnahmen 2025 bei 17.057.724,00€

1Siehe Haushaltsplanentwurf 2026 Seite 30

Aufgaben des Präsidenten der Konnexitätskommission

Muss man gleich klagen?
AL/Die Grünen wollen klagen (Siehe FB). Ein Antrag, eine Klage einzureichen, ist schnell getippt. Die eigentliche Arbeit, die letztlich der Bürger zu bezahlen hat, wird an eine Rechtsanwaltskanzlei ausgelagert, während man sich selbst öffentlichkeitswirksam präsentieren kann: „Seht her, wir setzen uns für euch ein.

Es handelt sich wohl zunächst nur um einen Antrag
an die Verwaltung mit der Aufforderung, eine Rechtsanwaltskanzlei auf Kosten der Allgemeinheit mit der Durchführung einer Klage zu beauftragen. Ich kann nur hoffen, dass dieser Antrag der AL/Die Grünen im Stadtparlament keine Zustimmung erhält.
In den Ausschusssitzungen sollte man die AL/Die Grünen dazu bewegen, eine eigene Begründung zu verfassen und dann den Weg über die Konnexitätskommission einzuschlagen.

Man muss nicht gleich klagen.
Aufgaben des Präsidenten Konnexitätskommission
Der Präsident des Rechnungshofs ist auch Vorsitzender der Konnexitätskommission. Die Konnexitätskommission ist eine Vermittlungsstelle zwischen Kommunen und Land. Sie setzt sich weiter aus Vertretern der Kommunalen Spitzenverbände, der Landesregierung und Finanzexperten zusammen. Dies ist im Gesetz zur Sicherung der Finanzausstattung von Gemeinden und Gemeindeverbänden geregelt.
Siehe: https://rechnungshof.hessen.de/ueber-uns/konnexitaetskommission

Ablauf
1.) Die Konnexitätskommission wird angerufen.
2.) Führt das Verfahren zu keiner Einigung, bleibt der Rechtsweg offen.

Das bedeutet allerdings,
dass der Antragsteller zunächst Vorarbeiten leisten muss. Er muss sachlich darlegen, welche Belastung entstanden sind und warum ein finanzieller Ausgleich verlangt wird.
Man muss kein Jurist sein, um ein solches Anliegen an die Konnexitätskommission zu formulieren.
Die Angtragsteller, die zur Klageeinreichung aufrufen, müssen ja wohl auch genau wissen, was sie zu beanstanden haben.

Für die Bürgerinnen und Bürger hat dieses Verfahren einen entscheidenden Vorteil:
Nach meinem Kenntnisstand entstehen keine Gerichts- oder Verfahrensgebühren
Es wird zunächst eine außergerichtliche Klärung angestrebt.