Was bedeutet: Vorherigkeitsgrundsatz

2.11. Grundsatz der Vorherigkeit

Nach § 97 Abs. 3 Satz 2 HGO soll die von der Gemeindevertretung beschlossene Haushaltssatzung der Aufsichtsbehörde spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres vorgelegt werden. Dafür ist die finale Beratung des Haushalts spätestens bis Mitte/Ende November und die Vorlage bei der Aufsichtsbehörde bis zum 30. November notwendig. Der Grundsatz der Vorherigkeit hat demzufolge das Ziel, den Haushalt so frühzeitig zu beschließen, zu genehmigen und bekannt zu machen,[46] dass er zu Jahresbeginn vollzogen werden kann. [47]

Quelle

Bürgerservice Hessenrecht. HGO § 97 Erlass der Haushaltssatzung

(2) Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wird von der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen. Er soll vorher im Finanzausschuss der Gemeindevertretung eingehend behandelt werden. In der Beratung kann der mit der Verwaltung des Finanzwesens betraute Beigeordnete seine abweichende Auffassung vertreten.

(3) Die von der Gemeindevertretung beschlossene Haushaltssatzung ist mit ihren Anlagen der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Die Vorlage soll spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres erfolgen.

Quelle: Bürgerservice Hessenrecht
Der Haushaltsplan gehört zu den Anlagen der Haushaltssatzung.


Haushalt 2026

Die Haushaltssatzung 2026 mit dem entsprechenden Haushaltsplan wurde im September 2026 eingerecht.
Die Hoffnung ist, dass es mit dem 2027 früher klappt.

Terminkalender Stadtverordnetenversammlung, bei der der Haushalt beschlossen werden kann:
10.11.2026
08.12.2026

Rödermark oder Schilda?

Gastbeitrag Dr. Rüdiger Werner

Ich möchte heute eine Zufallsbeobachtung zu Protokoll geben, die aber irgendwie symptomatisch für unserer Stadt ist. Bei einem Spaziergang durch den Breidert habe ich folgende Markierung entdeckt:

Der Sinn dieser Markierung erschließt sich mir nicht. Das ist die Kreuzung Dürerstraße/Raffaelstraße. Es wird zwar schon längere Zeit irgendwo zwischen Breidertring und Grünewaldstraße gegraben, aber eine große Baustelle ist das nicht. Die Raffaelstraße ist eine Sackgasse mit einem Verkehr von vielleicht 30 Autos am Tag.

Was mich daran stört? Diese Markierung kostet Geld, Geld das die Kommune nicht hat. An anderen Stellen sind Fahrbahnmarkierungen absolut notwendig und müssten dringend erneuert werden – und es tut sich nichts.

Zu Zeiten, als ich noch Stadtverordneter war, habe ich an den mittlerweile ausgeschiedenen Leiter der Verkehrsabteilung mehrere Anfragen diesbezüglich gestellt. Immer wurde auf die Kosten verwiesen, warum Markierungen nicht zeitnah erneuert wurden. Es hieß, Aufträge werden gebündelt vergeben (was wirtschaftlich Sinn macht) und er hat die von mir genannten Stellen auf dem Schirm, aber wenn sich 4 Jahre nach der Anfrage noch immer nichts getan hat, kann das nicht die Ursache sein.

Das folgende Bild zeigt den Kreisverkehr in der Kreuzung Senefelder Straße/Max-Planck-Straße.

Es ist eindeutig ein Kreisverkehr, der Kreisverkehr hat Vorfahrt, d.h. Vorfahrt hat der, der sich zuerst im Kreisel befindet. Wie soll ich das aber abschätzen, wenn jegliche Markierung seit Jahren fehlt? Bin ich jetzt schon im Kreisel oder nicht?

Statt völlig unsinnige Zebrastreifen in Sackgassen malen zu lassen, sollte die Stadt dafür sorgen, an solchen verkehrsreichen neuralgischen Punkten die Verkehrssicherheit wieder herzustellen, in dem eine gut sichtbare Fahrbahnmarkierung angebracht wird (die es früher hier auch gab).

Rüdiger Werner
Rödermark, im Oktober 2026


Vom Admin hinzugefügt.

Siehe auch:
Zebrastreifen-Irrsinn: Welt lacht über kuriose Aktion
» Zebra-Sommerstreifen-Posse
» Dr. Rüdiger Werner zu Zebrastreifen in Rödermark.
» Die Zebrastreifen – Fragen und Antworten
» Absurde Zebrastreifen sind Lachnummer im Netz: Beatles-Parodie mit witziger Pointe

Eine wertmäßige Erheblichkeitsgrenze für Wirtschaftlichkeitsvergleiche

Aus der Beratung zum Haushaltsplan 2026 Stadt Rödermark in Wiesbaden
„Eine wertmäßige Erheblichkeitsgrenze für Wirtschaftlichkeitsvergleiche nach § 12 Abs. 1 GemHVO wurde noch nicht festgelegt!“
 
Was steht bei § 12 Abs. 1 GemHVO?

§ 12
Investitionen, Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
(1) Bevor Investitionen von erheblicher Bedeutung beschlossen werden, ist unter mehreren in Be- tracht kommenden Möglichkeiten durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich, mindestens einen Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Folgekosten, die für die Gemeinde wirtschaftlichste Lösung zu ermitteln.

(2) Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen für Baumaßnahmen dürfen erst veranschlagt werden, wenn Pläne, Kostenberechnungen und Erläuterungen vorliegen, aus denen die Art der Ausführung, die Kosten der Maßnahme, des Grunderwerbs und der Einrichtung sowie die voraussichtlichen Jahresraten unter Angabe der Kostenbeteiligung Dritter und ein Bauzeitplan im Einzel- nen ersichtlich sind. Den Unterlagen ist eine Schätzung der nach Fertigstellung der Maßnahme entstehenden jährlichen Haushaltsbelastungen beizufügen.

(3) Für erhebliche Instandhaltungs-, Instandsetzungsmaßnahmen und vergleichbare Maßnahmen gilt Abs. 1 entsprechend.

Quelle
500.000 € für eine größere Baumaßnahme kann schon von erheblicher Bedeutung sein.


[..]Im Vorfeld der Investitionsentscheidung kalkulierte keine Kommune für die insgesamt 39 ausgewählten Einrichtungen Folgekosten. Keine der 13 Kommunen erfüllte die rechtlichen Anforderungen an die Planung von Anschaffungs-/ Herstellungskosten sowie Folgekosten vollumfänglich.
[..] Quelle. Seite 24

Kalkuliert man in Rödermark Folgeksten einer Investition. Wann ja, wo kann man das nachlesen?

Siehe auch
» Abschreibung und was ich über den hauptamtlichen Magistrat denke

Abschreibung und was ich über den hauptamtlichen Magistrat denke

Der Einfach halber wegen nur 2 Posten.
Anfangsbestand immer 0 Euro.
Bei der Abschreibung im Ergebnishaushalt fließt kein Geld.

Fall 1
100 Euro Einnahmen
100 Euro Personalkosten
Kassen Endbestand 0 Euro.
Ergebnis: Haushalt ausgeglichen.
Keine Steuererhöhung notwendig.

Fall 2
100 Euro Einnahmen
100 Euro Abschreibung
Kassen Endbestand 100 Euro.
Ergebnis: Haushalt Überschuss.
Keine Steuererhöhung notwendig.

Fall 3
100 Euro Einnahmen
120 Euro Abschreibung
Kassen Endbestand 100 Euro.
Haushalt Defizit 20,00
Man wird die Steuer erhöhen.

Die Abschreibungen belasten den Ergebnishaushalt
Ein Blick in die Liste der anstehenden Investitionen, aus der man die Belastungen für die Grundsteuer ermitteln können, sind im Haushaltsplan aufgeführt.

So wie Personalkosten im Ergebnishaushalt als Aufwand berücksichtigt werden, müssen auch Abschreibungen als jährlicher Aufwand (Wertzverzehr) berücksichtigt werden. Die Abschreibungen zeigen an, dass Gebäude, Straßen und andere Anlagen nicht ewig halten und irgendwann grundhaft erneuert werden müssen.

Das Geld für notwendige Investitionen muss tatsächlich über Einnahmen, vorhandene finanzielle Mittel oder gegebenenfalls Kredite, Steuererhöhung oder evtl. über neue Gebühren gedeckt werden.

Man könnte jetzt auf die Idee kommen, im Ergebnishaushalt die Abschreibungen einfach wegzulassen.
Rechnerisch würde das Jahresergebnis dadurch besser aussehen. Aber woher kommt dann das Geld für künftige Investitionen?
Man sollte „Abschreibung“ evtl. in „Investitionsbedarf“ umbenennen..

Fazit.
Die Abschreibungen im Ergebnishaushalt zeigen an, dass diese Summe für Investitionen im Finanzhaushalt zur Verfügung gestellt werden muss.
 
Also, viele Investitionen:
= möglicherweise höhere Abschreibungen
= möglicherweise ein schlechteres Ergebnis im Ergebnishaushalt
= möglicherweise zusätzlicher Konsolidierungsbedarf
= unter Umständen steigende Grundsteuern oder Gebühren.

Im Gegensatz dazu: Weniger Investitionen:
= möglicherweise geringere künftige Abschreibungen
= möglicherweise ein besseres Ergebnis im Ergebnishaushalt
= möglicherweise mehr finanzieller Spielraum
= unter Umständen eine Chance auf stabilere oder niedrigere Steuern.

Was sagt uns das?

Investitionen müssen gut überlegt und wirklich notwendig sein.
Zuerst sollten die wirklich notwendigen Investitionen umgesetzt werden. Wenn sich die Haushaltslage in den kommenden Jahren verbessert, könnte ich mir vorstellen, dass ab 2032 eine Wende zum Besseren möglich ist und Rödermark wieder in ruhigeres Fahrwasser gelangt.

Förderprogramme können einen Anreiz schaffen, Investitionen zu tätigen, die eigentlich nicht notwendig sind. Die Aussicht, ein Projekt zu zwei Dritteln gefördert zu bekommen, kann dazu führen, dass die Verantwortlichen die tatsächlichen Gesamtkosten und langfristigen Folgekosten aus dem Blick verlieren.

Die Rechnung zahlt am Ende der Bürger. Möglicherweise durch eine steigende Grundsteuer oder höhere oder neue Gebühren.

Förderprogramme, die gezielt für notwendige Investitionen eingesetzt werden, sind dagegen sehr wertvoll. Statt Geld in reine Verschönerungsmaßnahmen zu stecken, sollte die Förderung vorrangig dazu dienen, unsere marode Infrastruktur zu sanieren. Siehe: Aus dem Sondervermögen Infrastruktur 9.524.021 € für Rödermark

Diese Investitionen werden in Zukunft ohnehin anfallen. Warum also nicht Fördermittel nutzen, um notwendige Sanierungen frühzeitig anzugehen und die Belastung für die Bürger möglichst gering zu halten?

So könnte man möglicherweise auch einer drohenden Straßenbeitragssatzung entgegenwirken.

Aus der Beratung zum Haushaltsplan 2026 Stadt Rödermark in Wiesbaden
„Eine wertmäßige Erheblichkeitsgrenze für Wirtschaftlichkeitsvergleiche nach § 12 Abs. 1 GemHVO wurde noch nicht festgelegt!“
 
Was steht bei § 12 Abs. 1 GemHVO?

[..]Bevor Investitionen von erheblicher Bedeutung beschlossen werden, ist unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich, mindestens einen Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Folgekosten, die für die Gemeinde wirtschaftlichste Lösung zu ermitteln.[..] Quelle
Anm. 500.000 € für eine größere Baumaßnahme kann schon von erheblicher Bedeutung sein.

Bei schlechter Haushaltslage muss man behutsam mit dem Geld der Bürger haushalten.
Nicht ohne Grund steht Rödermark laut Bund der Steuerzahler im Ranking der aufgeführten Kommunen in Hessen auf Platz sieben in Bezug auf den Hebesatz der Grundsteuer B. Auch bei der Grundsteuer A und der Hundesteuer belegt Rödermark einen Spitzenplatz.

Ich kenne eine ganze Reihe von Projekten, die aus meiner Sicht völlig unnötig sind und den Bürger teuer zu stehen kommen werden. Nicht nur das Konnexitätsprinzip ist für die katastrophale Haushaltslage verantwortlich, sondern auch die vom Magistrat vorangetriebenen Verschönerungsmaßnahmen, beispielsweise im (mittlerweile abgestorbenen) Ortskern
Welche weiteren Projekte kennen Sie? Nennen Sie diese gerne im Kommentarbereich!

Ich denke, dieser hauptamtliche Magistrat sollte sich einmal umhören, ob es nicht einen anderen Arbeitsplatz in der Politik für ihn gibt

Siehe auch
» Eine wertmäßige Erheblichkeitsgrenze für Wirtschaftlichkeitsvergleiche
» Abschreibung! Nur Geldschneiderei?



Noch zu klären.
Eine weitere Frage, die sich im Zusammenhang mit den Grünanlagen (Entenweiher und Rilkestraße) stellt, ist, in welcher Höhe die Kosten im Rahmen der vorgesehenen Kostenteilung von zwei Dritteln durch das Land und einem Drittel durch die Stadt abgeschrieben werden können.
Dies wäre mit der Stadtverwaltung zu klären.

Bei einer kommunalen Bilanzierung nach den hessischen Vorschriften hängt die genaue Behandlung davon ab, wie die Förderung bilanziert wird. Wird der Zuschuss stattdessen als Sonderposten passiviert, kann die Stadt grundsätzlich die gesamten 1.000.000 € abschreiben und den Sonderposten parallel über die Nutzungsdauer ertragswirksam auflösen.

#Präsentation Wiesbaden