An Geldmangel kann mehr Transparenz nicht mehr scheitern. Nur noch am Willen.

Schon seit 2014 setzt sich die FDP dafür ein, die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung in die Wohnzimmer der Bürgerinnen und Bürger zu übertragen. Bisher sind alle Versuche am Widerstand der Stadtverordneten gescheitert.

Die Stadt hat kein Geld?
Eines der Argumente gegen eine Übertragung lautete: Die Stadt hat kein Geld. Mit dem aktuellen Antrag der FDP dürfte dieses Argument jedoch vom Tisch sein.

Was darf übertragen werden?
Ein weiteres Gegenargument, dass alles übertragen wird, ist nicht geplant. Jeder Stadtverordnete hat vor seinem Redebeitrag die Möglichkeit, eine Übertragung seines Redebeitrags zu unterlassen. Bereits im Antrag aus dem Jahr 2024 war vorgesehen, dass Stadtverordnete, die eine Aufzeichnung ihrer Person ablehnen, dies vor Beginn der Sitzung dem Stadtverordnetenvorsteher mitteilen können.
Hier geht es zum Antrag aus dem Jahr 2014.

Mehr Teilhabe am politischen Leben
Eine Übertragung der öffentlichen Sitzungen würde auch den Mitbürgern die Teilnahme am politischen Leben ermöglichen, denen es aus diversen Gründen nicht mehr möglich ist, an den Sitzungen teilzunehmen.
Das wäre ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz, Bürgernähe und politischer Teilhabe.

Wie wird man sich entscheiden? Für oder gegen mehr Transparenz?
Nun bleibt abzuwarten, wie die Stadtverordneten über den FDP-Antrag entscheiden. Wird endlich der Weg für mehr Transparenz und Bürgernähe freigemacht? Oder wird eine weitere Chance vertan, mehr Menschen an den Informationen und Diskussionen aus den öffentlichen Sitzungen teilhaben zu lassen.


Finanzierung
Ziel des vorliegenden Antrags ist es, das Projekt „Streaming“ so auszugestalten, dass dem Haushalt keine Kosten entstehen.
5) Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, zur (anteiligen) Gegenfinanzierung (über den Gesamthaushalt) der Liveübertragung aus den
öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung die Aufwandsentschädigung („Sitzungsgeld“) für politische Sitzungen (§ 3 Abs. 1 der
Entschädigungssatzung der Stadt Rödermark) um 5 € zu reduzieren
. […] Siehe

Was darf übertragen werden?
Schon im Antrag von 2014 stand:
[..] Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, die eine Aufzeichnung ihrer Person in der Stadtverordnetenversammlung ablehnen, haben dies dem/der Stadtverordnetenvorsteher/ in vor Beginn der Sitzung anzuzeigen. In diesem Fall sind die Aufnahmen für das Live‐Streaming so zu gestalten, dass die Rechte des/der widersprechenden Stadtverordneten gewahrt werden.[..] Quelle

WARNUNG. Kritische Sicherheitslücken.

Testen können Sie eine Site wie folgt:

» Öffne den Website-Check von Myline. https://myline.de/en/tools/website-check
» Gebe die URL ein. z.B. https://www.rm-news.de ein.
» Prüfe den Bereich „PHP version“

PHP 8.5.12, 8.4.27, 8.3.36 and 8.2.35 fix two critical vulnerabilities that can allow unauthenticated remote code execution. All PHP users are strongly encouraged to update immediately. Quelle

PHP 8.5.12, 8.4.27, 8.3.36 und 8.2.35 beheben zwei kritische Sicherheitslücken, die eine nicht authentifizierte Ausführung von beliebigem Code (Remote Code Execution) ermöglichen können. Allen PHP-Nutzern wird dringend empfohlen, umgehend ein Update durchzuführen.

Siehe auch
» Was über die Sicherheitslücke bekannt ist

BIVER wurde gehackt. Wie kann so etwas passieren?

So KÖNNTE es passieren.

Wie der Zufall es will, erhalte ich heute eine E-Mail mit der Aufforderung, mich bei STRATO anzumelden.
Hier ein Auszug aus der E-Mail. Der anklickbare Link sieht auf den ersten Blick so aus, als würde er zu einer Seite von STRATO führen.

Was passiert, wenn man auf den Link klickt?
Klickt man auf den Link, wird man zunächst auf eine Adresse unter https://google.ie/share.google?… weitergeleitet. Anschließend öffnet sich eine gefälschte Anmeldeseite, die den Eindruck erweckt, man könne sich dort bei STRATO, beim eigenen Webauftritt oder sogar bei Facebook anmelden.

Gibt man auf dieser Seite seine Zugangsdaten ein, werden diese von den Betrügern abgefangen. Anschließend wird man mit einer Fehlermeldung z.B „Login fehlgeschlagen. User oder Passwort falsch“ auf die echte Anmeldeseite weitergeleitet. Die erneute Eingabe der Zugangsadaten dient dazu, den bereits erfolgreichen Versuch, ihre Zugangsdaten zu erhalten, zu verschleiern.

Eim sichbarer LINK ist ein einfacher Text. Also kann auch etwas anderes sein, als die Angabe, welche Seite Sie durch einen Klick ansteuern werden.

Das folgende Beispiel ist ausdrücklich kein Phishing-Versuch. Es soll lediglich zeigen, wie leicht sich eine Zieladresse hinter einem beliebigen Linktext verbergen lässt.
 
Man wird aufgefordert, einen Artikel bei OP-Online zu lesen. Der anklickbare Text zeigt die Adresse des Artikels bei OP-Online an. Tatsächlich führt der Link aber zur Website der Frankfurter Rundschau

„Mexikanisches Restaurant Pájaro Negro eröffnet in Ober-Roden.Lesen Sie den Artikel bei: https://www.op-online.de/region/roedermark/mexikanisches-restaurant-pajaro-negro-eroeffnet-in-ober-roden-94548759.html Eine Familie mit indischen Wurzeln bringt am 1. November mexikanische […]

„Mexikanisches Restaurant Pájaro Negro eröffnet in Ober-Roden.Lesen Sie den Artikel bei: Ich will Ihre Login-Daten haben. Eine Familie mit indischen Wurzeln bringt am 1. November mexikanische […]

Wenn noch nicht im Einsatz.
Denken Sie mal darüber nach, einen Passwortmanager einzusetzen.

Was bedeutet: Vorherigkeitsgrundsatz

2.11. Grundsatz der Vorherigkeit

Nach § 97 Abs. 3 Satz 2 HGO soll die von der Gemeindevertretung beschlossene Haushaltssatzung der Aufsichtsbehörde spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres vorgelegt werden. Dafür ist die finale Beratung des Haushalts spätestens bis Mitte/Ende November und die Vorlage bei der Aufsichtsbehörde bis zum 30. November notwendig. Der Grundsatz der Vorherigkeit hat demzufolge das Ziel, den Haushalt so frühzeitig zu beschließen, zu genehmigen und bekannt zu machen,[46] dass er zu Jahresbeginn vollzogen werden kann. [47]

Quelle

Bürgerservice Hessenrecht. HGO § 97 Erlass der Haushaltssatzung

(2) Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wird von der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen. Er soll vorher im Finanzausschuss der Gemeindevertretung eingehend behandelt werden. In der Beratung kann der mit der Verwaltung des Finanzwesens betraute Beigeordnete seine abweichende Auffassung vertreten.

(3) Die von der Gemeindevertretung beschlossene Haushaltssatzung ist mit ihren Anlagen der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Die Vorlage soll spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres erfolgen.

Quelle: Bürgerservice Hessenrecht
Der Haushaltsplan gehört zu den Anlagen der Haushaltssatzung.


Haushalt 2026

Die Haushaltssatzung 2026 mit dem entsprechenden Haushaltsplan wurde im September 2026 eingerecht.
Die Hoffnung ist, dass es mit dem 2027 früher klappt.

Terminkalender Stadtverordnetenversammlung, bei der der Haushalt beschlossen werden kann:
10.11.2026
08.12.2026