Die Stadtverordneten haben beschlossen. Muss die Verwaltung den Beschluss unbedingt umsetzen?

Roland Kern 1993.

[..]Als Bürgermeister kann und werde ich mich jedoch nicht als bloße „Gegenregierung“ zur CDU/FDP-Koalition verstehen. Die politische Umsetzung der getroffenen Sachvereinbarungen würde aber einer zuätzlichen Kontrolle durch den Bürgermeister unterworfen. C7DU und FDP könnten ihre Politik nicht auf die Spitze treiben, wenn dies für das Gesamtwohl schädlich wäre.[..]

Quelle: Ober-Rodener Anzeigeblatt vom 21.10.1993

Gastbeitrag BI BIVER

Gastbeitrag BI BIVER
Fraktionschef AL/Grüne: Keine Blitzer für Rödermark

Hallo Zusammen,
 
entgegen der bisherigen Darstellung der 1. Stadträtin von AL/Grünen in der Presse, bestätigt jetzt der Fraktionsvorsitzende von AL/Grüne in der facebook Gruppe „Rödermark erleben“, dass keine Blitzer gekauft werden. In dem facebook Post von uns ging es, um den für den Spätsommer angekündigten neuen Blitzer, für Waldacker.

Noch vor wenigen Wochen verkündete die 1. Stadträtin auf Zeit u.A. auf der Homepage der Stadt, dass die alten, abgebauten Anlagen durch neue ersetzt werden. Davon bleibt offenbar nicht viel übrig.

Die alten Anlagen mussten auf Anordnung der Polizei Wiesbaden abgebaut werden, nachdem diese vor Jahren – aus auch für die Polizei nicht erklärbaren Gründen – vom inzwischen ausgeschiedenen Fachbereichsleiter außer Betrieb gesetzt worden waren.

Und dann begann das über 7 Jahre anhaltende politische Verwirrspiel.

Es wurde fälschlicherweise behauptet, nirgendwo in Rödermark seien Blitzer genehmigungsfähig. Die Polizei widersprach dieser Darstellung schriftlich und massiv.

Neue, sehr wenige, Anträge wurden laut Polizei anschließend so schlecht begründet, dass sie nur aus diesem Grund abgelehnt werden mussten. Gleichzeitig sprach sich die Polizei ausdrücklich für kombinierte Anlagen – also Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung für unsere Stadt aus.

Damit ist jetzt auch klar:
 
Die von der 1. Stadträtin nur vier Tage vor der Kommunalwahl angekündigten und als „wertvoll“ bezeichneten Rotlichtblitzer werden nicht kommen!

Diese Unwahrheiten kennen wir noch zu Gute von der letzten Wahl 2021, wo sogar mit einem Sonderflyer für Wähler rund um die Kipferlkreuzung und der Rodaustraße geworben wurde. Umgesetzt wurde rund um die Kipferlkreuzung wenig und entlang der Rodaustraße nichts (ein nächtliches Tempolimit wäre sofort umsetzbar)!

Statt hier für Verkehrssicherheit zu sorgen, wurde unser Geld für allen möglichen Unsinn zum Fenster rausgeschmissen – von sprechenden Mülleimern bis hin zu verschönerten Plätzen. Während die Schwachen im Verkehr gefährdet werden, muss sie anständige Mitte immer mehr blechen. Warum werden die Verkehrsrowdys, oft von woanders, nicht konsequent rund um die Uhr zur Kasse gebeten?

Stimmt, weil aus finanziellen Gründen, laut Offenbach Post vom 29.08. nur noch 50% der Stellen im Ordnungsamt besetzt sind.

Das ist ein sicherheitspolitisches Totalversagen. Wer übernimmt dafür Verantwortung?

Rödermark ist und bleibt damit die einzige Stadt im Kreis Offenbach ohne eine rund um die Uhr funktionsfähige Verkehrsüberwachung.

Rödermark – das Rasermekka der Region und das Negativbeispiel für zugeparkte Gehwege entlang der Hauptstraßen.

Während die 1. Stadträtin offenbar daran arbeitet, das katastrophale ADFC-Ergebnis von 2025 mit allen Mitteln zu verteidigen, arbeitet ihre Partei, die AL/Grünen gleichzeitig daran, ihr schlechtestes Wahlergebnis seit Langem – mit einem Verlust von über 30 % ihrer bisherigen Wähler – offenbar noch weiter auszubauen. Wir sind zuversichtlich, dass die das schaffen.

Wir sagen ganz klar:
 
Wer bei der Sicherheit spart, spart am völlig falschen Ende! Weder Einsicht noch Selbstkritik ist bei AL/Grüne erkennbar!

Gerade in einer angespannten Haushaltslage muss man Prioritäten setzen. Und Sicherheit von Kindern, Familien, Fußgängern, Radfahrern und Anwohnern gehört ganz nach oben.

Während der Bürgermeister das Thema immer wieder ehrlich benannte, sprach die 1.Stadträtin immer wieder von einer besonders hohen Regeltreue in Rödermark, während in Hessen die Tempoverstöße auf einem Höchststand liegen. Echt jetzt?

Deshalb stimmen wir dem Fraktionsvorsitzenden des ehemaligen Koalitionspartners CDU ausdrücklich zu:

Ausgaben für Sicherheit und Infrastruktur müssen trotz angespannter Haushaltslage sein!

Wir sagen:
Rödermark ist aktuell echt am Ar…!

Mit freundlichen Grüßen

BI BIVER

Aus dem Sondervermögen Infrastruktur 9.524.021 € für Rödermark

Deutschland investiert
Deutschland investiert

Hessen stehen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes rund 7,4 Milliarden Euro zur Verfügung: Davon fließen rund 4,7 Milliarden Euro an die Kommunen, 950 Millionen Euro sind für Krankenhäuser und mehr als 1,7 Millionen Euro für das Land vorgesehen. Jeder Kommune wird daraus für den Förderzeitraum ein maximal mögliches Kontingent für Investitionsförderungen zugewiesen
Quelle: Finanzen Hessen

Das Kontingent für Rödermark für Investitionen

Das Kontingent für Rödermark für Investitionen
Das Kontingent für Rödermark für Investitionen

In der Förderliste ist Rödermark nicht zu finden.
Für grundhafte Sanierung der Straßen gibt es doch einen aktuellen Bedarf.

Jetzt wird es spannend.
Ist ein Straßenbeitrag notwendig?

Bei den derzeit laufenden Förderprogrammen,
wie zum Beispiel dem Stadtumbau auf Grundlage des ISEK, wird bei einer grundhaften Straßensanierung ein Straßenbeitrag berücksichtigt und zwar unabhängig davon, ob die Stadt tatsächlich einen Beitrag erhebt oder nicht. So ist es in den Vergaberichtlinien (RiLiSE) geregelt und wird auch im ISEK-Handbuch (Beiträge unterstellt) der Stadt Rödermark entsprechend berücksichtigt.

Beim neuen „Sondervermögen Infrastruktur“ kann ich keinen eindeutigen Hinweis darauf finden, dass diese Regelung angewandt wird.

FAQs Straßenkostenbeiträge
Frage: Wie wirkt sich das Gesetz über kommunale Abgaben (KGA) bei Fördermaßnahmen aus?
Antwort: Anliegerbeiträge werden bei Fördermaßnahmen als nicht zuwendungsfähige Kosten abgesetzt. Unabhängig davon, ob der/die Zuwendungsempfänger/-in tatsächlich Anliegerbeiträge erhebt.
Quelle
Zu klären wäre, ob diese Regelung auf das LuKIFG/Sondervermögen übertragen wird.

Interessant ist Punkt 4.8 zum
Erlasses zur Umsetzung“. Dort wird zwischen Eigenmitteln, Drittmitteln sowie förderfähigen und nicht förderfähigen Ausgaben unterschieden. Die entscheidende Frage ist daher:
Sind unter den dort genannten „Drittmitteln“ auch fiktive Straßenbeiträge zu verstehen, wie sie bei der RiLiSE berücksichtigt werden?

Bei anderen hessischen Förderprogrammen ist die Anrechnung fiktiver Anliegerbeiträge ausdrücklich geregelt. Beim LuKIFG kann ich eine solche Regelung nicht finden.

Wenn es so ist, dass keine fiktiven Straßenbeiträge angerechnet werden müssen. Ja dann:
Die grundhafte Sanierung könnte mit dem bisherigen Ansatz von 1 Mio. € jährlich aus den zusätzlichen Infrastrukturmitteln „rechnerisch“ für 9 Jahre finanziert werden.
Sollte man sich allerdings für den bedarfsdeckenden Ansatz entscheiden, der da 2,2 Mio liegt, könnte man „rechnerisch“ 4 Jahre ohne einen Straßenbeitrag auskommen.

Voraussichtlich 2029 wird nochmals ein bisher nicht
bezifferter Betrag über das Sondervermögen zur Verfügung gestellt. Hessen kann voraussichtlich 1,7 Milliarden € an die Kommunen verteilen.

Das Thema werden wohl auch die Stadtverordneten bereits im Auge haben und sich bei der Verwaltung die notwendigen Informationen einholen bzw. schon haben.

Mein Fazit.

Schön wäre es, wenn keine „fiktiven Straßenbeiträge angerechnet würden.
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass es wirklich so einfach ist.


Weiterführend.

[..]Wir geben ihnen daher nicht nur den Großteil des Geldes, das der Bund dem Land zur Verfügung stellt, sondern auch größtmögliche Freiheit, es in ihrem Sinne einzusetzen.
 
Und unter: Wofür können die Kommunen das Geld verwenden?:
Die Kommunen erhalten das Geld unbürokratisch und sollen es für die Stärkung der Infrastruktur nutzen. Wachstum und Lebensqualität werden damit gefördert. Dafür können die Kommunen das Geld frei für Investitionen in den folgenden Bereichen verwenden[..]
Quelle: https://finanzen.hessen.de/presse/42-millionen-fuer-19-weitere-kommunale-projekte


Beispiel Birstein:
Hier steht
Soll aus der ersten Tranche des Sondervermögens
Infrastruktur 1.893.194 € bekommen.

In der Förderliste steht bei Birstein

Beispiel Rotenburg Fulda
Mobilität Grundhafte Erneuerung Fröbelweg
Investitionsvolumen 300.0
Bundesmittel LuKIFG 300.000

Beispiel Künzell
Mobilität Grundhafte Erneuerung der Friedenstraße
Investitionsvolumen 1.100.000
Bundesmittel LuKIFG 1.100.000
Im Haushaltsplan noch mit 1.500.000 € aufgeführt. Und ab 2026 mit 0,00 €

Siehe auch:
» Friedenszraße gesperrt
» Hessenreport


Ich denke, es ist jetzt genug. Die Stadtverordneten sind jetzt an der Reihe, die Verwaltung zu befragen.
Es geht ja letztendlich um sehr viel Geld für die Bürger


Siehe auch
» Liste Sondervermögen

Michael Gensert. Brauchen wir zwei Rathäuser?

—ob es zwei Rathäuser braucht…. (Michael Gensert) Siehe OP‑Printausgabe vom 10.09.2026
Jetzt auch bei OP-Online

Wenn diese Frage ausgesprochen wird, muss man doch fragen: Wie finanziere ich das neue Rathaus?
Da kommt das Sonderprogramm Infrastruktur mit seinen 9,5 Mio. gerade richtig.

Das kann man sich wohl abschmiken.
„Investitionen in die allgemeine Verwaltung, worunter ein Rathaus fällt, seien nicht förderfähig.“

Die kommunale Finanzkrise braucht eine Antwort im Bundeshaushalt

Der Deutsche Städtetag fordert, im Bundeshaushalt für 2027 eine 30-Milliarden-Soforthilfe für die Kommunen zu verankern und kritisiert geplante Kürzungen bei Klimaschutzprogrammen. Dazu sagte Städtetagspräsident Burkhard Jung der Rheinischen Post:

[..] Wir fordern deshalb eine jährliche Soforthilfe von 30 Milliarden Euro für die Kommunen. Das entspricht in etwa dem aktuellen jährlichen Defizit der kommunalen Haushalte. Der Bund muss uns hier unterstützen, denn dieses Defizit haben wir nicht selbst verursacht.[..]

Quelle: Deutscher Städtetag