
Naturschützer fordern Nachtfahrverbot für Mähroboter auch im Kreis Offenbach
Kreistag soll Entscheidung überdenken
In immer mehr Gärten kommen Sie zum Einsatz: Mähroboter, die meist für mehrere Stunden täglich über die Fläche fahren und den Rasen sehr kurz halten. Was für die einen eine Arbeitsersparnis darstellt, ist für Naturschützer ein Graus. „Auf einer Rasenfläche, die ständig gemäht wird, kann keine Pflanzen Blüten entwickeln und sich aussäen“, sagt der NABU-Kreisvorsitzende Dr. Rüdiger Werner. „Damit wird das Nahrungsangebot für Wildbienen, Schmetterlinge, Käfer und andere Insekten minimiert. Der Rasen wird so zu einer artenarmen Graswüste. Daher wünschen wir uns als NABU, und mit uns alle anderen Naturschutzverbände auch, einen freiwilligen Verzicht auf solche Mähroboter und stattdessen mehr Blühflächen im heimischen Garten.“
Ein zweites Problem ist in den Augen der Naturschützer aber noch gravierender: Nachtfahrende Roboter bedeuten Leid und Tod für Tausende von Igeln. Die bedrohten Igel sind keine Fluchttiere. Bei Gefahr rollen sie sich zusammen. Gegen Mähroboter ohne aktiven Kollisionsschutz hilft diese Taktik nicht. Die rotierenden Messer können Schnittverletzungen, amputierte Gliedmaßen oder aufgeschlitzte Bäuche verursachen. Jede Tierauffangstation hat schon Kontakt gehabt mit Igeln, die solch schreckliche Schnittverletzungen durch Mähroboter aufwiesen. Ein Leid, das einfach zu vermeiden wäre.
Nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Das gilt auch für Igel. Weil alle Aufrufe bisher wenig Erfolg hatten, haben bereits viele Städte und Landkreise durch kommunale Allgemeinverfügungen Nachtfahrverbote für Mähroboter erlassen. Diese gelten in der Regel von 30 min vor Sonnenuntergang bis 30 min nach Sonnenaufgang.
Auch im Landkreis Offenbach gab es jetzt einen solchen Vorstoß. „Wir sind entsetzt, mit welcher Unwissenheit und Gleichgültigkeit gegenüber dem Tierleid dieser Antrag von der Mehrheit abgelehnt wurde“, fasst Dr. Werner die Stimmungslage der Naturschutzverbände zusammen. „Auch wenn die Überprüfung der Einhaltung objektiv kaum umsetzbar ist, könnte das Thema durch einen solchen Beschluss in die Öffentlichkeit gebracht werden und hätte allein durch die damit verbundene Aufklärung das Leid vieler Igel, Frösche, Kröten und anderer Kleintiere vermindern können“. In einer gemeinsamen Presseerklärung appellieren daher die Verbände NABU, BUND und HGON sowie die AMU aus Hainburg und die AGFA aus Seligenstadt an alle Kreistagsfraktionen, das Thema noch einmal auf die Tagesordnung zu setzen und hier eine zukunftsorientierte Entscheidung zu treffen, die zeigt, dass ihnen der Artenschutz nicht egal ist, und die die Einhaltung des § 44 BNatschG unterstützt.
Mittelfristig fordern die Verbände eine bundesweite Regelung durch eine Aufnahme des Igelschutzes in das Artenschutzgesetz.