Heute im Bundestag (HiB). Fracking

Deutscher Bundestag
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Unterrichtung durch die Expertenkommission Fracking
Klimaschutz und Energie/Unterrichtung

Berlin: (hib/MIS) Die Expertenkommission Fracking sieht keinen Anlass für eine Neueinschätzung des Themas Frakcking. Das geht aus einer Unterrichtung (20/12292) durch die Expertenkommission Fracking zu ihrem Tätigkeitsbericht 2024 hervor. Diese Technologie wird bei der Förderung von Erdgas, Erdöl und Erdwärme eingesetzt, indem Risse im Gestein erzeugt werden, durch die die Fluide gepumpt werden.

Mit der Übergabe des dritten Berichtes Ende Juni 2021 habe die Kommission ihre Aufgaben im Hinblick auf die Beratung des Deutschen Bundestages zum Stand von Wissenschaft und Technik erfüllt, heißt es in dem Bericht. Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass danach keine weiteren Studien mehr beauftragt wurden und auch keine relevante Fachliteratur erschienen sei , die eine Neubewertung oder Ergänzung erfordern würde. Erprobungsmaßnahmen wurden nach Kenntnis der Expertenkommission nicht beantragt und seien auch nicht zu erwarten. Es lägen keine regional- und standortspezifischen Informationen vor, die wissenschaftlich-technisch ausgewertet werden könnten. Die mit dem Bericht 2021 vorgelegten Ergebnisse und daraus abgeleiteten Empfehlungen gelten somit unverändert fort.
Quelle: www.bundestag.de/hib

Mit der fachlichen Grundlage des seit 2021 vorliegenden Berichtes kann nach Einschätzung der Expertenkommission die Prüfung des Deutschen Bundestages zur Angemessenheit des Verbots von Fracking in unkonventionellen Lagerstätten (nach § 13a Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes – WHG) vorgenommen werden.
Die mit dem Bericht 2021 vorgelegten Ergebnisse und daraus abgeleiteten Empfehlungen gelten somit unverändert fort. Die Expertenkommission Fracking hat damit ihre substantiellen Aufgaben erfüllt.
Ob die Option von Fracking in unkonventionellen Lagerstätten in Betracht gezogen wird, muss einem umfassenden politischen Abwägungs- und Entscheidungsprozess unterzogen werden. Bei diesem müssen neben klima- und geopolitischen Aspekten auch ökologische, gesellschaftliche, wirtschaftliche und gesundheitliche Belange betrachtet werden.
Der Sachverhalt des Berichts der Expertenkommission Fracking aus dem Jahr 2021 wurde am 21. Juni 2023 vor dem Ausschuss des Deutschen Bundestags für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz mündlich erläutert.
Siehe: Unterrichtung durch die Expertenkommission Fracking

Somit sind die wichtigen geowissenschaftlichtechnischen Grundlagen vorhanden, eine Entscheidung zum Fracking unkonventionellerLagerstätten auf Basis gemäß § 13a des Wasserhaushaltsgesetzes im politischen Raum treffen zu können.
So zu lesen in dem oben erwähnten dritten Bericht Ende Juni 2021

In 2024: Bis zum Zeitpunkt dieser Berichterstattung lagen der Expertenkommission keine Informationen über Anträge für Erprobungsmaßnahmen vor. Diese würden bei den zuständigen Landesbehörden zuvor zur Prüfung eingereicht werden. Quelle: Bericht der Expertenkommission Fracking, Juni 2024. Seite 4


Nachtrag 28.07.2024
» Erdgasbohrungen in Bayern


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Biotonnen werden in Rödermark nur alle zwei Wochen geleert

Die Biotonnen werden in Rödermark auch im Sommer nur alle zwei Wochen geleert. Dabei bleibt es noch bis mindestens Ende 2026. Auch für die Zeit danach raten die Kommunalen Betriebe Rödermark (KBR) von einer Änderung ab. Das steht in der Antwort auf eine Anfrage der FDP-Stadtverordnetenfraktion.
Quelle: OP-Online.de



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Länder sollen Kita-Milliarden nicht zur Gebühren-Entlastung nutzen dürfen


Nachtrag 28.07.2024

Ein schräger Gedenkengang?

Nachdem ich in der Presse lesen konnte, dass sechs Bundesländer die Hälfte der Bundeszuschüsse zur Senkung oder Abschaffung von Kita-Gebühren verwenden, könnte der schräge Gedanke aufkommen, dass Frau Paus (Grüne) einen hohen Betrag (max.2 Milliarden) für Ihren Haushalt gerettet hat bzw. irgendwann damit kommen wird, was sie Gutes für das KiTa-Personal der Kommunen getan hat. Weshalb? Warum?
Gelder, die für Personal an anderer Stelle hätten ausgegeben werden müssten, stehen jetzt einfach mal so zur Verfügung. Die max. 2 Milliarden haben nun die Länder zu zahlen.

Ähnliches haben wir in Hessen. Gelder der Gewerbesteuer werden den Kommunen vorenthalten, die dann über Förderprogramme an antragstellende Kommunen ausgezahlt werden (könnte). Das Land Hessen lobt sich natürlich über die geleisteten Wohltätigkeiten.
Siehe Heimatumlage (Starke Heimat Hessen)
Wie das Land ganz einfach Millionenbeträge einzutreibt.
Das gibt es in keinem anderen Bundesland.


Nachtrag 21.07.2024
In Bezug auf die Nutzung der Bundesmittel im Landeshaushalt.
[..]Allerdings machen dem Ministerium zufolge bislang nur sechs Bundesländer von dieser Möglichkeit Gebrauch.[..]
Quelle
Ob Hessen zu den sechs Bundesländern gehört, konnte ich nicht in Erfahrung bringen.


[..]Die Bundesregierung will den Ländern neue Vorgaben machen, wie sie die Milliarden des Bundes zur Kita-Förderung nutzen dürfen. Nach einem Gesetzentwurf soll das Geld künftig nicht mehr dazu dienen, Eltern bei den Kita-Gebühren zu entlasten. Stattdessen soll es vorrangig verwendet werden, um Kita-Personal zu sichern und zu gewinnen.[..]
[..]Bislang konnten die Bundesländer knapp die Hälfte der jährlich zwei Milliarden Euro zur Senkung oder Abschaffung von Kita-Gebühren verwenden.[..]
Quelle: https:/www.mdr.de/


Die Länder konnten die Landesmittel zur Senkung oder Abschaffung von Kita-Gebühren verwenden.
 

Bei op-online konnte man am 22.07.2024 lesen. Krippe und Kita in Mainhausen werden teurer.
Dort steht: „Für viele Gemeinden geht die Rechnung trotz der Zuweisungen des Landes nicht mehr auf.“
Rechnet man in Mainhausen mit den Bundeszuschüssen, die das Land weitergibt?
Handelt es sich bei den Zuschüssen um Gelder, die im Land Hessen erwirtschaftet wurden? Also NICHT Bundeszuschuss.

Fazit: Wird dies Auswirkungen auf die KiTa-Gebühren haben?
Diese Frage sollten sie ihren Stadtverordneten oder Bürgermeister stellen.


Was sagt ChatGPT?

Baden-Württemberg: Verwendet die Mittel zur Qualitätsverbesserung und teilweise zur Entlastung bei den Gebühren, insbesondere für einkommensschwache Familien.

Bayern: Unterstützt einkommensschwache Familien und setzt Mittel zur Qualitätsverbesserung ein. Gebührenfreiheit gibt es teilweise für Vorschulkinder.

Berlin: Vollständige Gebührenfreiheit für Kitas. Der Bundeszuschuss wird zur Finanzierung der Gebührenfreiheit und zur Qualitätsverbesserung genutzt.

Brandenburg: Gebührenfreiheit im letzten Jahr vor der Einschulung. Der Zuschuss wird auch für Qualitätsmaßnahmen verwendet.

Bremen: Gebührenfreiheit für das zweite und dritte Kita-Jahr. Verwendet den Bundeszuschuss auch zur Qualitätsverbesserung.

Hamburg: Vollständige Gebührenfreiheit für Kitas. Mittel werden zur Finanzierung der Gebührenfreiheit und zur Qualitätsverbesserung eingesetzt.

Hessen: Gebührenfreiheit für Kinder ab drei Jahren für sechs Stunden täglich. Der Bundeszuschuss wird zur Unterstützung dieser Maßnahme und zur Qualitätsverbesserung verwendet.

Mecklenburg-Vorpommern: Vollständige Gebührenfreiheit für Kitas. Der Zuschuss wird zur Finanzierung der Gebührenfreiheit und zur Qualitätsverbesserung genutzt.

Niedersachsen:
Gebührenfreiheit für Kinder ab drei Jahren bis zur Einschulung. Der Bundeszuschuss unterstützt diese Maßnahme und wird auch für Qualitätsverbesserungen verwendet.

Nordrhein-Westfalen:
Teilweise Gebührenfreiheit, abhängig vom Einkommen der Eltern. Verwendet Mittel zur Qualitätsverbesserung und zur Entlastung einkommensschwacher Familien.

Rheinland-Pfalz: Gebührenfreiheit für alle Kinder ab zwei Jahren. Der Bundeszuschuss wird zur Finanzierung der Gebührenfreiheit und zur Qualitätsverbesserung eingesetzt.

Saarland: Teilweise Gebührenfreiheit und einkommensabhängige Entlastungen. Der Zuschuss wird auch zur Qualitätsverbesserung verwendet.

Sachsen: Verwendet die Mittel hauptsächlich zur Qualitätsverbesserung und zur Entlastung einkommensschwacher Familien.

Sachsen-Anhalt
: Teilweise Gebührenfreiheit und einkommensabhängige Entlastungen. Der Bundeszuschuss wird auch zur Qualitätsverbesserung eingesetzt.

Schleswig-Holstein: Teilweise Gebührenfreiheit und einkommensabhängige Entlastungen. Verwendet den Bundeszuschuss zur Unterstützung dieser Maßnahmen und zur Qualitätsverbesserung.

Thüringen:
Gebührenfreiheit für das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung. Der Bundeszuschuss wird auch zur Qualitätsverbesserung verwendet.
 
Siehe auch
» Kita-Gebühren in Sachsen-Anhalt und Thüringen könnten künftig steigen
» Länder sollen Geld für Personal ausgeben
» Fachinformation Starke Heimat Hessen bzw. Heimatumlage


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Stehen wir nach 5 Jahren kostenintensiver Planungsarbeit wieder am Ausgangspunkt?

Neue Planung für das „Bürgerhaus Alte Wache“ alias „Altes Feuerwehrhaus“.

Zur Überschrift: Nicht ganz.
Nach drei Fehlversuchen –wohin mit dem JuZ– jetzt der Motzenbruch.
Wurden eigentlich schon die anliegenden Bürger darüber informiert, dass in ihrer Nachbarschaft ab 2025 in Jugendzentrum eröffnet wird?
Präsentation Juz/Jugendzentrum Motzenbuch

Ein weiterer Prüfauftrag für:
» das Raumangebot für eine Ganztagsbetreuung für Grundschüler unter Einbeziehung der Fläche des Volksbankparkplatzes. Die Untersuchung hat ergeben, dass die Teilniederlegung nur mit einem unvertretbaren Aufwand verbunden wäre.
Für die Bereitstellung von Ganztagsangeboten erscheint es zielgerichteter, durch einen (kompletten) Neubau zu realisieren.
Weitere Beratungen der Stadtverordneten in einer Sondersitzung des HFW (Finanzausschuss) und BUSE (Bauausschuss).
«
Hier der ganze Text Mitteilungen BUSE 26.06.2024

Zwischenfrage: Ist die Verkehrssituation vor der Kulturhalle derart dramatisch, dass man eine Verbreiterung der Straße zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in Erwägung ziehen sollte? Die Frage resultiert aus einer Passage des vorgenannten Prüfauftrags.

Was wäre wohl der heutige Stand,
wenn man aus den denkbaren Szenarien den ersten Punkt konsequent verfolgt hätte?
Erhalt des gesamten Ensembles, unter Beibehaltung der vorhandenen Nutzungen und Aufzeigen kleiner Modernisierungsmaßnahmen, mit dem
Ziel einer Optimierung und Behebung der vorhandenen Missstände. Im Beschluss vom 19.02.2019 zum -„Stadtumbau in Hessen“/ Gesamtmaßnahme „Ortskern Ober-Roden -„
Quelle Seite 36
Hier der Beschluss auf Seite 5

Hätte man das Vorgenannte konsequent umgesetzt, dann:
»Man hätte sich unnötige Planungskosten erspart. Ganz zu schweigen vom Zeitaufwand.
»Das JuZ würde im neuen Glanz an alter Stelle erstrahlen
»Das unnötig ausgegebene Geld könnte für weitere Projekte, die jetzt evtl. eingestampft werden müssen, zur Verfügung stehen.

Ob dieser Teil des Beschlusses jetzt noch umgesetzt werden muss?
Das betroffene Grundstück befindet sich im Eigentum der Volksbank, die darauf ihre Stellplätze nachgewiesen hat. Der Ersatz für die Stellplätze der Volksbank soll auf den städtischen Grundstücken Dieburger Straße 29 und 31 geschaffen werden. Ein entsprechender Grundstückstauschvertrag ist in Vorbereitung. Siehe

Siehe
» Altes Feuerwehrhaus. Aus Feuerwache wird Schulmensa
» ISEK. Digitale Beschlussfassung
» Abbruch von zwei Wohnhäusern

Was ist ISEK?
Integrierte Städtebauliche EntwicklungsKonzepte (ISEK)


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