Gleichwertigkeitsbericht der Bundesregierung 2024


Vorweg. Der Bericht ist schwere Kost. Kaum vorstellbar, dass viele Bürger diesen Bericht lesen werden.

Gleichwertige Lebensverhältnisse bilden die Grundlage für eine resiliente Gesellschaft mit fairen Teilhabemöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger. Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat daher am 03.07.2024 gemeinsam mit Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck den ersten Gleichwertigkeitsbericht der Bundesregierung in der Bundespressekonferenz vorgestellt. Als Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode soll er den Sachstand und die Fortschritte zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse transparent machen.
Quelle: www.bmi.bund.de


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Erläuterung zu den Abbildungen im Gleichwertigkeitsbericht
Im linken oberen Teil der Abbildung ist eine Deutschlandkarte zu sehen, die für die einzelnen Indikatoren räumliche Strukturen auf Ebene der 400 Kreise und kreisfreien Städte darstellt. Kreise und kreisfreie Städte, die Teil des Fördergebiets der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW, siehe Abbildung 85) sind und damit als strukturschwach gelten, sind fett umrandet. Werte rund um den Median sind weiß dargestellt. Kreise, deren Werte unter dem Median liegen, sind rot dargestellt, Kreise, deren Werte über dem Median liegen, blau.

Der rechte Teil der Abbildung ermöglicht Aussagen zum Ausmaß der regionalen Unterschiede bezogen auf die jeweiligen Indikatoren und dazu, ob diese in den letzten Jahren eher zu- oder abgenommen haben. Gedanklich werden die Kreise hierzu in aufsteigender Reihenfolge der jeweiligen Indikatorwerte sortiert. Die Tabelle enthält die wichtigsten Kennziffern zur Verteilung jeweils für den Beginn und das Ende des betrachteten Zeitraums sowie der prozentualen Veränderung im Zeitablauf. Explizit dargestellt werden der Mittelwert über alle Kreise hinweg ebenso wie der Indikatorwert des Medians – also jenes Kreises, der genau in der Mitte der Verteilung liegt, für den folglich gilt, dass 50 Prozent der Kreise einen kleineren Indikatorwert und die anderen 50 Prozent der Kreise einen größeren Indikatorwert aufweisen. Zusätzlich sind in der Tabelle die Mittelwerte der jeweils oberen und unteren 10 Prozent und 50 Prozent der Kreise enthalten.

Für den jeweils aktuellsten Zeitpunkt wird die Verteilung der Kreise ergänzend mit Hilfe einer Boxplot-Abbildung veranschaulicht (unterhalb der Tabelle), in der jeder Kreis mit einem farbigen Punkt (rot, gelb, blau) entsprechend seines Indikatorwertes angeordnet ist. Die 25 Prozent der Kreise mit den niedrigsten Indikatorwerten sind rot dargestellt, die 25 Prozent der Kreise mit den höchsten Indikatorwerten blau. Dazwischen erstreckt sich vom unteren Quartil („25 Prozent-Quartil“) zum oberen Quartil („75 Prozent-Quartil“) die sogenannte Box mit den restlichen 50 Prozent der Kreise, die im mittleren Bereich der Verteilung liegen (gelb). Die Quartile erleichtern die Analyse der Verteilung und geben Hinweise auf die Streuung.

Im unteren Teil der Abbildung wird dargestellt, wie sich die vier siedlungsstrukturellen Kreistypen (siehe Textziffer 266) in Bezug auf den Stand und die zeitliche Entwicklung des jeweiligen Indikators voneinander unterscheiden.

Werte rund um den Median sind weiß dargestellt. Kreise, deren Werte unter dem Median liegen, sind rot dargestellt, Kreise, deren Werte über dem Median liegen, blau

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Meine Meinung. Mit solchen Berichten entfernt sich die Politik immer schneller vom Normalbürger.


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Grundsteuer-Hebesatz in Rodgau soll steigen

Der Grundsteuer-Hebesatz in Rodgau soll im nächsten Jahr von 700 auf mehr als 800 Prozent steigen. Auf die Eigentümer wirkt sich das unterschiedlich aus. Manche zahlen mehr, andere weniger. Der Bürgermeister verspricht: „Keine Steuererhöhung durch die Hintertür.“
Quelle: OP-Online


Hebesatzempfehlung Land Hessen für Rodgau 804,93
Im Rodgau wäre eine Anhebung der Hebesätze Grundsteuer A (760%) und B (805%) die allseits geforderte „Aufkommensneutrale Umstellung der Grundsteuer

Siehe auch
» Bei 804% Punkte Grundsteuer in 2025 kann man aus meiner Sicht nicht von einer Grundsteuererhöhung reden.
» Grundsteuer B. Aufkommensneutrale Umstellung genau beobachten!
Nachtrag:
» Finanzminister Professor Dr. Lorz zum Hessengeld und zur Grundsteuerreform

Schuldenstand. Quercheck zu Statistik bei hessen.de

Haushaltsplanentwurf 2024-2025. Seite 133
Haushaltsplanentwurf 2024-2025. Seite 133

Hinweis 08.2024
Irgendwann, in der Zeit nach dem 27.06.2024 bis ??.08.2024 wurde auf der Webseite der Stadt der HaushaltsBESCHLUSS 2024-2025 abgestellt. Die vor Kenntnisnahme genannten Zahlen zum HaushaltsplanENTWURF 2024-2025 werden nicht angepasst. Die wichtigsten Änderungen:
Fehlbetrag Ergebnishaushalt: 5.465.354,00 € Rücklagen (ord. Ergebnis): Anfang 2024 6.147.000,00 Ende 2024 623,000,00 € Erhöhung der Kreisumlage um kolportierte 2.200.000,00 € ist weiterhin nicht aufgeführt. Hier der Beschluss


Quercheck Schuldenstand Haushalt der Stadt Rödermark einschl. des Wirtschaftsplans der Eigenbetrieb (KBR) und der Statistik Hessen.de

Stadt Rödermark und Eigenbetriebe (Kommunale Betriebe Rödermark, KBR) habe ihren eigenen Haushalt/Wirtschaftsplan. Die Gesamtsumme der Schulden ergibt sich aus der Summe beider Haushalte.
 
Wichtig ist: Die Stadtverordnetenversammlung als das oberste Organ der Stadt hat insbesondere nach Maßgabe der §§ 127 und 127 a HGO über alle Grundsätze zu entscheiden, nach denen die Eigenbetriebe der Stadt gestaltet und wirtschaftlich geleitet werden sollen. Auf die ihr nach den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes und dieser Betriebssatzung zustehenden Entscheidungen
darf sie nicht verzichten.
Siehe Betriebssatzung

Die Schulden der Stadt Rödermark einschl. Eigenbetrieb (KBR)
lagen Anfang 2023 noch bei ca. 23.817.000,00 Euro. Im Haushaltsplanentwurf 2024-2025 wird für Ende 2025 ein Schuldenberg von ca. 50.579.000,00 Euro ausgewiesen. Also mehr als das Doppelte von 2023.

Ich habe geschrieben,
der Magistrat plant – muss man wissen. Der Haushalt wird vom Stadtkämmerer (Mitglied des hauptamtlichen Magistrats) den Stadtverordneten zur Genehmigung vorgelegt. Die Genehmigung ist erteilt, wenn die Mehrheit der Stadtverordneten dem Haushalt zustimmt. Für die Zustimmung reichen die Stimmen (26 von 39) der zurzeit in der Stadtverordnetenversammlung bestehende Koalition CDU/AL Die Grünen.

In der Statistik unter
Schulden der Kernhaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände und deren Eigenbetriebe und Eigengesellschaften am 31.12.2022 (letzte Aktualisierung: 21.03.2024)“ werden die Schulden der Stadt Rödermark mit 19.317.924,00 + Eigenbetrieb (KBR) 4.499.360,00 ergibt insgesamt 23.817.283,00 € beziffert. Direktlink auf die Tabelle.

Im Haushaltsplan 2023 auf Seite 34 ist der Schulden-Stand
Beginn 2023 23.817.037,00 €. Also Statistik Land Hessen und Haushalt Rödermark fast identisch. Im Haushaltsplan 2023 steht auch, dass Ende 2023 der geplante Schuldenberg 36.102.190,00 € beträgt.

Schauen wir einmal, mit welchem Schuldenstand
das Jahr 2024 laut Haushaltsplanentwurf (Seite 35) wirklich begonnen wurde.
Schuldenstand 01.01.2024 34.484.040,00 €. Also etwas weniger als in 2023 geplant.

In der Vergangenheit gab es nach dem Haushaltsplan-Entwurf
nach der Durcharbeitung durch die Stadtverordneten eine endgültige Fassung. Diesmal ganz offensichtlich nicht. In dem bestehenden Planentwurf von 2024-2025 sind Änderungen eingearbeitet worden. Siehe Würde der Magistrat, so wie in der Vergangenheit, eine endgültige Fassung zur Verfügung stellen, könnte es sein, dass sich der eine oder andere Zahlenwert geändert haben könnte.


Weitere Beispiele auf der Webseite der Stadt Rödermark.

Es lohnt sich auch einmal
in den Wirtschaftsplan der KBR zu werfen. Wenn dort mit Verlust gearbeitet wird, hat der Bürger etztendlich auch diesen über seine Steuer- und Gebührenabgaben zu begleichen.
Z.B. (Plan)-Tilgung von Krediten:
2023: 383.146,00€.
2025: 561.283.00€. Entspricht ca. 15 %-Punkte bei der Grundsteuer B.
Jahresabschluss Minderertrag. Plan.
2024: 2.478.520,00€
2025: 3.272.620,00€. Entspricht ca. 62 %-Punkte bei der Grundsteuer B.

Weiter geht die Fahrt. Laut Plan werden wir Ende 2025, unter 2005 aufgeführt, mit 50.579.774,00 zu rechnen haben.

Siehe auch
» IHK. Konjunkturbericht Fruehsommer
» Integrierte Schulden der Gemeinden am 31.12.2022
» https://www.statistikportal.de/de
» Schuldenstände 1995 -2022
» Betriebssatzung KBR
» Investitionsbereit trotz steigender Kosten


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Waldacker. K 174 erhält dritte Querungsstelle für Fuß- und Radverkehr

18.06.2024 Die Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrenden hat im Leitbild Mobilität des Kreises Offenbach mit die oberste Priorität. Die Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrenden hat im Leitbild Mobilität des Kreises Offenbach mit die oberste Priorität. Der Kreis arbeitet deshalb kontinuierlich daran, Gefahrenpunkte sukzessive zu entschärfen. Ein wichtiger Baustein ist das kreiseigene Querungsstellenprogramm. Es sorgt dafür, dass der Fuß- und Radverkehr auch viel befahrene Straßen sicher überqueren kann. Als nächste Maßnahme wird eine dritte Mittelinsel inklusive einer Solar-Beleuchtungsanlage auf der K 174 eingerichtet. Während der Bauarbeiten vom 24. Juni bis 5. Juli 2024 wird es im Bereich der Wegeverbindung Dietzenbach und Rödermark-Waldacker an der Kreuzung Eulerweg/K 174 zu vorübergehenden Verkehrsbehinderungen kommen. Zeitweise ist eine ampelgesteuerte, einseitige Verkehrsführung im Baustellenbereich vorgesehen. Parallel wird die bereits bestehende Mittelinsel auf der K 174 an der Einmündung Grenzschneise bei Dietzenbach mit Solarleuchten nachgerüstet.
Ganzer Artikel bei Kreis-Offenbach.de



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