Erster Stadtrat. Nerven liegen bei Koalition blank

Nerven liegen bei Koalition blank – Opposition wird weiter Druck machen!
 
 
Gemeinsame Presseerklärung der SPD, FDU und Freie Wähler

(Rödermark) In der Frage des hauptamtlichen Stadtrats verhärten sich die Fronten zusehends. Grund: Bei der Koalition aus CDU und AL/Die Grünen liegen die Nerven offenbar blank. Deren Behauptungen „Die Menschen werden belogen“ und die „Opposition führt hinters Licht“ wird von den Fraktionsspitzen von SPD, FDP und FWR aufs Schärfste zurückgewiesen. Die Rechtslage für ein Bürgerbegehren sei eindeutig. Nach dem Motto „Jetzt erst recht“ werde die Opposition alle parlamentarischen und juristischen Schritte in Erwägung ziehen und den Druck auf die Koalition nochmals erhöhen.[…]Lesen Sie hier die ganze Pressemitteilung

 
 
Siehe auch
» CDU-Rödermark, AL-Die/Grünen. Pfui Deibel
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Artikel zu Kosten „Erster Stadtrat Rödermark“
Artikel bei OBEN SPAREN (Erster Stadtrat)


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Durch CDU und AL/Die Grünen gestopptes Bürgerbegehren

Heute ist in der Offenbach Post ein Pressebericht der Koalition CDU und AL/Die Grünen erschienen. In etwa inhaltsgleich finden Sie diesen Artikel auch auf der Home-Page der AL/Die Grünen.
 
Die beiden Artikel auf der Home-Page der AL/Die Grünen
» CDU und AL: Inszenierung der Opposition gefährdet Würde des Stadtparlaments
» Avanti Dilettanti !
behandeln in der Hauptsache das Thema der Zulässigkeit des Antrags bzw. der Schädigung des Parlaments und Ersten Stadtrat. Zur Sache, warum man unbedingt einen Stadtrat mit den in der Stellenausschreibung beschriebenen ?Qualifikationen? benötigt, wird wenig bis nichts aufgeführt.
 
Den ganzen Text kann man auf einen einzigen Satz runterbrechen.
 
Die Koalition hat Angst vor der Entscheidung der Bürger.
 
In dem Artikel der Koalition in der OP werden 2 Hauptpunkte aufgeführt:
» 1.) Der Antrag ist nicht gültig.
» 2.) Ein Bürgerbegehren gegen den Antrag ist nicht zulässig.
 
Alles was auf der Webseite der AL/Die Grünen in den entsprechenden Artikeln und in der OP zu dem Punkt 2 schreiben können Sie getrost vergessen. Man hat ein Bürgerbegehren vorsorglich abgewürgt.
 
Die Koalition hat bei der Stadtverordnetenversammlung Punkt Ö11 nicht zur Abstimmung zugelassen. Damit ist ein Bürgerbegehren vorerst gestoppt.
 
Die Koalition macht es sich einfach. Wohl um Zeit zu gewinnen behauptet man: „Der Antrag ist nicht zulässig„. Streichen wir den Punkt von der Tagesordnung.
 
Wäre es zu einer Abstimmung gekommen und die Koalition hätte den Sparantrag der Opposition » mehr als 900.000,00 Euro zu sparen « abgelehnt, wäre der Weg zu einem Bürgerbegehren (Bürgerbeteiligung am politischen Leben) zunächst frei gewesen. Die Initiative – Rödermärker Bürger entscheiden – hätten mit der Unterschriftensammlung beginnen können. Jetzt hätte man sich bei der Koalition Gedanken über die Zulässigkeit machen können bzw. ob man überhaupt etwas unternimmt. Die Koalition propagiert doch Bürgerbeteiligung und tut so als wäre es deren Erfindung für Rödermark.
 
Ist ein Bürgerbegehren zulässig
Wie Koalition und auch Opposition bekannt, könnte es seitens der Rechtsprechung unterschiedliche Auffassungen zu der Zulässigkeit geben. Die absolute Sicherheit wird nur ein Gerichtsurteil bringen. Die Koalition geht hin und macht sich die Meinung/Interpretationen des Bürgermeisters zu eigen und behauptet: „Ein Bürgerbegehren ist in diesem Fall nicht zulässig“ und stützen sich dabei auf die Bedenken des Bürgermeisters. Sicher ist sicher. Streichen wir den Punkt von der Tagesordnung.
 
Fakt ist, es gibt 2 Meinungen. Einmal für und einmal gegen die Zulässigkeit die sich aus der Abstimmung bei Tagesordnungspunkt Ö10 ergeben hätte.
 
Die Nichtzulässigkeit wurde vom Bürgermeister anhand eines Verfahren aus 2004 erläutert.
 
Für die Zulässigkeit sprechen 2 Gutachten der Opposition. Bei den Gutachten geht es darum: „kann durch den gestellten Antrags die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens abgeleitet werden?“ Es ging bei dem Gutachten NICHT um den Inhalt des gestellten Antrag.
Diese Gutachten hat die OPPOSITION in Auftrag gegeben und auch bezahlt.

Ein Gutachten der KOALITION LIEGT NICHT VOR. Es liegen Bedenken (mündlich vorgetragen) des Bürgermeisters vor. Sonst nichts.

Warum um HIMMELS WILLEN soll man die Gutachten (nicht preiswert und selbst bezahlt) der Koalition zur Prüfung übergeben? Die Koalition hat doch in ihren Reihen genügend Juristen. Es kann ja sein, dass in dem Gutachten etwas darüber steht, was zu beachten ist. Es kann ja sein, dass in dem Gutachten etwas steht wie…..wenn die Koalition sich so verhält dann ……

Und was letztendlich passiert ist, den betreffenden Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung zu nehmen, – konnte man berücksichtigen – aber ein solches Verhalten war kaum vorstellbar. Und mit welchen Mitteln die Koalition greift, um ihre Pöstchen zu sichern, ist jetzt unter Beweis gestellt worden.

Schädigung Parlament / Stadtrat
Die größte Schädigung des Parlaments ist die Absetzung des Tagesordnungspunkts. Erfolgt durch CDU, AL/Die Grünen.

Die Schädigung des Amt – Erster Stadtrat – ist die Stellenausschreibung. Erfolgt durch CDU, AL/Die Grünen.

Hinweis: Die Stellenausschreibung erstellt NICHT der Bürgermeister. Die Stellenausschreibung wird von einem Gremium erstellt, bei dem die Fraktionsmitglieder der CDU und AL/Die Grünen die Mehrheit haben. Der Erste Stadtrat wird durch dieses Gremium gewählt. Der Erste Stadtrat dürfte schon jetzt feststehen. Ein Bewerber wird wohl kaum eine Chance haben. Klagen kann ein abgewiesener Bewerber wohl kaum gegen diese Auswahl. Es sind keine speziellen Anforderungen erforderlich.
Wieso steht der Erste Stadtrat schon jetzt fest? Im Koalitionsvertrag zwischen CDU und AL/Den Grünen ist das Vorschlagsrecht für den Ersten Stadtrat festgeschrieben. Wenn sich ein Mitglied der CDU für diesen Posten bewirbt, haben andere Bewerber kaum eine Chance.

 
Warum wird von der Koalition immer darauf hingewiesen, ein Bürgerbegehren ist NICHT zulässig? Kann ja sein. Aber fest steht das in keinster Weise. Inhaltlich geht die Koalition nicht auf das Bürgerbegehren ein. Da fehlen wohl die Argumente.
 
Schön wäre es doch gewesen, wenn sich die Koalition dem Bürgerbegehren gestellt hätte. Und, so wie großartig angekündigt die Bürger davon überzeugt hätten – ohne ersten Stadtrat geht es nicht -. Den Bürgern erklärt hätten, warum es eine Stellenausschreibung gibt, wenn der Erste Stadtrat schon feststeht. Den Bürgern erklärt hätten, die mehr als 900.000,00 Euro sind gut investiert.
 
Zu den Kosten. Lassen Sie sich nicht von der AL/Die Grünen verwirren. Herr Gerl behauptet, nachdem er den Bürgermeister um eine exakte Aufstellung der Bezüge von Herrn Sturm in aller Öffentlichkeit gebeten hat, – die Zahlen stimmen vorne und hinten nicht -. Wie genau die Zahlen stimmen können Sie hier nachlesen. Das könnte AL//Die Grünen ja mal seriös widerlegen.
 
Fazit
Die Koalition hätte ein Bürgerbegehren zulassen können. Keiner wäre vor Gericht gezogen. Das hätte dazu führen können, dass ein Bürgerbegehren zu wenig Stimmen bekommt. Das könnte die Koalition als großen Sieg verbuchen und man wäre sich selber treu geblieben.
Dann hätte der Bürger an einer Entscheidung mitgearbeitet (Bürgerbeteiligung). Genau wie es die Koalition immer propagiert.
 
Siehe auch
» Rödermark. Erster Stadtrat. Nerven liegen bei Koalition blank
» CDU-Rödermark, AL-Die/Grünen. Pfui Deibel
 
 
Artikel zu Kosten „Erster Stadtrat Rödermark“
Artikel bei OBEN SPAREN (Erster Stadtrat)


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Avanti Dilettanti !

Rödermark. Avanti Dilettanti !
 
 
Webseite AL/Die Grünen

Mit einer unsäglichen Mischung aus Populismus und Dilettantismus hält die vereinigte Opposition von SPD, FDP und FWR die Öffentlichkeit in Atem. Unter dem Schlagwort „Oben sparen“ wird behauptet, dass die einstimmig gutgeheißenen Sparmaßnahmen zur Ergebnisverbesserung des defizitären städtischen Haushaltes nur verantwortet werden könnten, wenn auch auf den hauptamtlichen Ersten Stadtrat verzichtet würde. Und wenn die Koalition von CDU und AL dies nicht akzeptiere, dann müssten eben die Bürger im Wege eines Bürgerbegehrens hierüber entscheiden.[..]Lesen Sie hier weiter.

 
 
Artikel zu Kosten „Erster Stadtrat Rödermark“
Artikel bei OBEN SPAREN (Erster Stadtrat)


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

CDU-Rödermark, AL-Die/Grünen. Pfui Deibel

CDU-Rödermark, AL-Die/Grünen verhindern mit einer ganz miesen Masche ein Bürgerbegehren.
Die Möglichkeit zu einem Bürgerbegehren wurde von CDU und AL/Die Grünen erfolgreich abgewehrt.
 
Beginnen will ich mit einer Kernaussage der Koalition. Getroffen nach Kenntnisnahme eines bevorstehenden Bürgerbegehrens. Damit die Damen und Herren der genannten Parteien es auch genau verstehen: BÜRGERbegehren.
 
Wie kann man auf der Seite der AL/Die Grünen lesen?

CDU und AL stellen sich dem Votum der Bürger
Es ist das gute Rechte der Opposition, ein Bürgerbegehren zu initiieren. Die Koalition wird sich dem Bürgervotum stellen, jedoch hierbei nicht auf die Opposition warten. CDU und Andere Liste (AL) werden in die Offensive gehen und das Gespräch mit den Bürgern suchen. Im Dialog wollen die Koalitionsfraktionen die Bürger davon überzeugen, dass unsere Stadt einen hauptamtlichen Ersten Stadtrat dringend benötigt. CDU und AL sind zuversichtlich, dass ihnen dies gelingen wird. Quelle: Webseite der AL/Die Grünen


Heute wäre es jetzt so weit gewesen dieses Versprechen einzulösen. Heute hätte man auch einmal ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einlösen können.
 

2.10 Bürgerbeteiligung und Ehrenamt
Zu einer lebendigen demokratischen Gesellschaft gehört das bürgerschaftliche Engagement, die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern als Basis politischer Entscheidungen. Das ist für uns nicht nur ein Schlagwort. Quelle: Koalitionsvertrag CDU/AL die Grünen

 
Natürlich ist das für die Koalition nur ein Schlagwort (Bürgerbeteiligung). Das hat die Koalition heute sehr deutlich gezeigt.
 
Was ist passiert
Die Opposition hat zur Stadtverordnetenversammlung einen Antrag (Ö11) zur Änderung der Hauptsatzung eingebracht.
Die Opposition hatte es sich zum Ziel gemacht, den Bürgern von Rödermark > 900.000,00 Euro an Kosten zu ersparen. Es gab für die Bearbeitung des Antrags eigentlich nur 2 denkbare Möglichkeiten. Weitere, hinterhältige Szenarien wären zwar möglich gewesen, aber VOR der StaVO nicht vorstellbar. So kann man sich irren.
 
» 1.) Die Koalition erkennt die enormen Einsparmöglichkeiten und stimmt dem Antrag und den Argumenten der Antragsteller ( H. Junge [SPD], und H. Kruger [FDP] und H. Rädlein [Freie Wähler] ) zu. Dann wird der nächste Punkt überflüssig.
 
» 2.) Die Koalition bürdet den Bürgern die Last von > 900.000.00 Euro auf und lehnt diesen Antrag ab. Jetzt kann die – Initiative Rödermärker Bürger entscheiden – ein Bürgerbegehren starten.
 
Ich vermute, die Koalition hat plötzlich eine riesen Angst vor einem Bürgerbegehren und dem daraus resultierenden Bürgerentscheid. Warum eigentlich? Es ist doch nicht gesagt, dass die – Initiative Rödermärker Bürger entscheiden – genügend Stimmen für ihr Vorhaben bekommen wird. Die Koalition wollte doch mit Ihren Argumenten die Bürger von ihrem Stadtpunkt überzeugen.
 
Aber was macht die Koalition? Man setzte ganz einfach den Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung. Damit ist die Grundlage für ein Bürgerbegehren nicht mehr vorhanden.
Das können die. Die haben die Mehrheit. Eine ganz miese Machtdemonstration.
 
Das Versprechen der Koalition (CDU, AL/Die Grünen) bezügl. Bürgerbeteiligung wurde mit Füßen getreten.
 
Mit welcher Begründung und die notwendige Erklärung
 
Die Opposition hatte am 13.02.2013 einen Änderungsantrag zu Hauptsatzung Ö14 eingereicht.
Dieser Antrag wurde abgelehnt.
 
Es handelte sich um einen ÄNDERUNGSantrag (Nicht um einen Antrag). Über diesen Antrag hätte (aufgrund eines Formfehlers) nicht abgestimmt werden dürfen.
 
Der neue Antrag wurde im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss am 7.3.2013 beraten. Hier gab es KEINE Einwände gegen die Gültigkeit dieses Antrags. Siehe: Rödermark. 24. öffentlichen Sitzung des
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses“

 
Mit Hinweis auf §13 der Geschäftsordnung beantragt Herr Michael Gensert die Absetzung des neuen Antrags von der Tagesordnung.
Der §13 in der Geschäftsordnung zu StaVO

(1) Hat die Stadtverordnetenversammlung einen Antrag abgelehnt, so kann dieselbe Antragstellerin oder derselbe Antragsteller diesen frühestens nach einem
Jahr erneut einbringen.

 
Zunächst hat die Opposition ihren Antrag begründet. Die anschließend erwartete heftige Diskussion blieb aus. Herr Michael Gensert (CDU) ging auf die Begründungen der Opposition nicht ein und bemerkte lapidar: „Ihr habt ja nichts Neues vorgetragen“. Und weiter: „Der jetzt zur Abstimmung vorliegende Antrag ist identisch mit dem vom 13.02.2013 und deshalb (§13) von der Tagesordnung zu streichen.“
 
Jetzt wird es haarig. Handelt es sich um einen identischen Antrag? Ist der Antrag unberechtigterweise von der Tagesordnung gestrichen worden? Jetzt müssen, so wie es die Koalition will, die Juristen entscheiden. Soviel zu der Definition – Bürgerbeteiligung – der Koalition. Könnte die Bürgerbeteiligung sich gegen uns wenden, verhindern wir mit allen Mitteln eine Bürgerbeteiligung.
 
Da es sich hier um einen parlamentarischen Vorgang handelt, könnte es sein, die Kosten für einen Rechtsstreit hat die Stadtkasse zu zahlen.
 
Ob die Vorgehensweise von Herrn Michael Gensert in dieser Form notwendig war, um einen evtl. Formfehler vorzubeugen, kann ich nicht beurteilen. Wäre es zur Abstimmung gekommen, hätte es sicherlich keinen gegeben, der Einwände geltend gemacht hätte.

Wie schon gesagt, man hat Angst vor dem Bürger. Die Koalition will sich nicht dem Bürger stellen. Man hat wahrscheinlich auch keine Argumente den einzusparenden Betrag den Bürgern schlüssig zu erklären. Würde mir auch schwerfallen nach dieser Stellenausschreibung.
 
Auch der peinliche Vorfall im Ausschuss, bei dem Herr Gerl (AL/Die Grünen) den Bürgermeister aufforderte, die Gehaltsstruktur von H. Sturm im Detail in aller Öffentlichkeit darzulegen, konnte den gewaltigen Sparbetrag (> 900.000,00) nicht widerlegen. Mann kann das als Transparenz bezeichnen. Diese Transparenz wäre nicht notwendig gewesen. Weil das falsche Fazit von Herrn Gerl diese Angaben nicht benötigt hätte.
 
Mit der Sicherheit, die Bürger stehen schon auf unserer Seite, scheint es bei der Koalition vorbei zu sein.
 
Das Bürgerbegehren / Bürgerentscheid muss doch nicht zu UNGUNSTEN der Koalition ausgehen. Die Bürger können doch den Argumentationen der Koalition, welche auch immer, folgen und für den geforderten Hauptamtlichen stimmen.
 
Für mich war der heutige Abend eine völlig neue Erkenntnis. Dieser Vorgang wird noch einen anderen Weg in die Öffentlichkeit finden. Presse, Internet werden nicht die einzigen Medien bleiben.
Pfui Deibel.
Weitere nette Grüße an die Koalition könnten mich mangels Rechtssicherheit bezügl. der Äußerungen in die Bredouille bringen.
 
 
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Passend zum Bürgerbegehren
SPD-Vorsitzender Gabriel fordert mehr Bürgerbeteiligung


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.