Der Hauptamtliche Erste Stadtrat
wird von den Stadtverordneten gewählt.
Der Posten eines Ersten Stadtrates wird von denjenigen, die die Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung haben, gerne dazu genutzt, einem verdienten Parteimitglied für sechs Jahre1 einen gut bezahlten Job zu verschaffen. Die Stelle wird öffentlich ausgeschrieben (Beispiel aus Rödermark), und jeder kann sich auf diese Stelle bewerben. Eine echte Chance wird ein externer Bewerber wohl kaum haben. Auch dann nicht, wenn dieser Bewerber seiner Vita nach für diesen Job bestens geeignet wäre.
In 2013 stand es ähnlich schlecht um die Finanzen der Stadt Rödermark wie zurzeit. Haushaltskonsolidierung war angesagt. Als Beitrag zur Konsolidierung wollte die Opposition auf einen hauptamtlichen Ersten Stadtrat verzichten und den Platz im Magistrat zukünftig ehrenamtlich besetzen. Die Kosteneinsparung wurde seinerzeit mit 800.000,00 bis 1 Mio Euro beziffert.
Nicht nur die eingesparten Steuergelder waren der Antrieb zu dem Bürgerbegehren. Man war auch der Meinung, dass Rödermark keinen hauptamtlichen Ersten Stadtrat benötigt. Das angedachte Bürgerbegehren wurde letztendlich nicht umgesetzt.
Mir ist klar, dass, man mit einer Forderung, den „Ersten Stadtrat“ abzuschaffen, keinen Erfolg haben wird.