Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses beim Straßenverkehrsgesetz

Deutscher Bundestag
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Nachtrag 14.06.2024
Siehe: Grünes Licht für Einigungsvorschläge aus dem Vermittlungsausschuss


Pressemitteilung
Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses beim Straßenverkehrsgesetz

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am 12. Juni 2024 beim Zehnten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes einen Einigungsvorschlag unterbreitet.

Die Bundesregierung hatte am 6. Juni 2024 zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss angerufen, nachdem es am 24. November 2023 im Bundesrat nicht die für eine Zustimmung erforderlichen 35 Stimmen erhalten hatte.

Grundlage für Änderung der Straßenverkehrsordnung
Die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes schafft die Grundlage dafür, dass Kommunen per Rechtsverordnung neue Befugnisse übertragen werden können. Damit sollen sie mehr Flexibilität etwa bei der Einrichtung von Busspuren, Tempo-30-Zonen und dem Anwohnerparken erhalten.
Das Gesetz sieht vor, dass die dahingehenden Rechtsverordnungen und Anordnungen neben der Verbesserung des Schutzes der Umwelt, des Schutzes der Gesundheit und der Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung auch die Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs berücksichtigen müssen.

Keine Beeinträchtigung der Sicherheit
Der Einigungsvorschlag verschärft die Anforderungen, die das Gesetz an die entsprechenden Rechtsverordnungen und Anordnungen stellt: Die Sicherheit des Verkehrs ist nicht nur zu berücksichtigen, sondern darf nicht beeinträchtigt werden.

Bestätigung in Bundestag und Bundesrat
Nimmt der Bundestag den Einigungsvorschlag noch in dieser Woche an, so könnte der Bundesrat dem entsprechend geänderten Gesetz in seiner Plenarsitzung am Freitag, den 14. Juni 2024 zustimmen. Das Gesetz könnte dann dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

Quelle: bundesrat.de


Siehe auch
Gesetzentwurf Straßenverkehr
Aus dem Gesetzentwurf:
[..]Der Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode (KoalV) sieht vor, das Straßenverkehrsrecht so anzupassen, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung
berücksichtigt werden, um Ländern und Kommunen Entscheidungsspielräume zu eröffnen. Dieses Ziel betrifft in erster Linie die Vorschriften, die die konkreten Eingriffsbefugnisse der Straßenverkehrsbehörden enthalten.
[..]
[..]Dieses Ziel betrifft in erster Linie die Vorschriften, die die konkreten Eingriffsbefugnisse der Straßenverkehrsbehörden enthalten. Das sind die aufgrund des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in verschiedenen Verordnungen, insbesondere der Straßenverkehrs-Ordnung
(StVO), enthaltenen Regelungen, deren Fortentwicklung noch gesonderter Rechtsetzung unterliegt. Darüber hinaus verfolgt der KoalV aber auch das Ziel, die Handlungsspielräume des Verordnungsgebers bei der Bestimmung der Eingriffsbefugnisse der Straßenverkehrsbehörden noch zu erweitern. Die bereits bestehenden Ermächtigungen sollen daher ergänzend erweitert werden. Mit den Ergänzungen soll erreicht werden, dass Verkehrsregelungen auch erlassen werden können, um damit den Behörden die Möglichkeit zu geben, bei ihren Anordnungen die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung noch stärker als bisher zu berücksichtigen, um Ländern und Kommunen neue Entscheidungsspielräume zu eröffnen. Diese Ziele stehen gleichberechtigt neben den Zielen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs.
[..]


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Reform der Gemeindefinanzen

Berlin: (hib/BAL) [..] Der Finanzausschuss des Bundestags hat sich am Mittwochmorgen mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD für die von der Bundesregierung eingebrachte Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes (20/9872) ausgesprochen. Dagegen stimmte die Gruppe Die Linke, die eine Öffnungsklausel für länderspezifische Regelungen verlangte und dabei auf Forderungen der Regierung und Kommunen des Landes Brandenburg verwies.

Dem Gesetzentwurf zufolge sollen die Höchstgrenzen bei der Verteilung von Mitteln aus der Einkommensteuer auf die Kommunen von 35.000 Euro für einzeln veranlagte Steuerpflichtige und 70.000 Euro für zusammenveranlagte Steuerpflichtige auf 40.000 und 80.000 Euro steigen. Die Erhöhung der Einkommensgrenzen sei geboten, damit das Steuereinkommen weiterhin „auf der Grundlage der Einkommensteuerleistungen ihrer Einwohner“ erfolge, wie es Artikel 106 Absatz 5 GG vorschreibe, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Im Finanzausschuss gaben die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP darüber hinaus eine Erklärung ab. Es müsse über die Grundlagen der Kommunalfinanzierung gesprochen werden, hieß es darin. Dem stimmte auch die Unionsfraktion zu. Die AfD-Fraktion gab den Kosten der Migration die Schuld an der Finanzlage der Kommunen. Die Gruppe Die Linke wollte von den Ampel-Fraktionen wissen, wann der im Koalitionsvertrag vorgesehene Gesetzentwurf zur Teilentschuldung der Kommunen komme. [..]
Quelle: www.bundestag.de/hib

Gesetzentwurf hier

Warum einen Antrag zum Haushalt abgeben?

Bundestagsdebatte zum Haushalt 2024

Friedrich Merz hat bei der heutigen „Bundestagsdebatte zum Haushalt 2024“ gesagt, warum die CDU keine Änderungsanträge zum Haushalt eingebracht hat.
Kurzfassung: ‚Alle von uns eingebrachten Anträge werden doch von der Ampel abgelehnt.‘
Kommt mir bekannt vor. Allerdings nennt man das vielfach nicht Ampel, sondern Koalition.

Was in der Debatte die Radwege in Peru sind, wäre in Rödermark der Radweg in Dietzenbach.


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Bertelsmann Studie zur Halbzeitbilanz der Ampel-Regierung.

Deutscher Bundestag
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Nur etwas mehr als 10 Prozent der Bürger meinen, dass die Ampel einen großen Tel ihres Koalitionsvertrags umgesetzt haben. Dementsprechend kommt das Ergebnis der Bertelsmannstiftung ein wenig überraschend.

Halbzeitbilanz der Ampel-Regierung: Koalition setzt trotz Streits viele Versprechen um
Die Ampel hat zur Halbzeit der Legislaturperiode bereits fast zwei Drittel ihres ambitionierten Koalitionsvertrages entweder umgesetzt oder angepackt. Das zeigt unsere aktuelle Studie in Zusammenarbeit mit der Universität Trier und dem Progressiven Zentrum. [..]

» Die Studie sagt nichts über die Qualität bzw. wichtig/unwichtig aus.
» Nicht an der Anzahl der umgesetzten Vorhaben bewertet der Bürger die Ampel. Entscheidend ist, was herauskommt.
» Die Mehrheit (> 60%) der Bürger ist unzufrieden mit der Ampel.


Rödermark intern. DAS MUSS JEDEM KLAR SEIN!
Laut HaushaltsplanENTWURF (Seite 135) steigt die pro Kopf Verschuldung in Rödermark von 740.45 im Jahr 2019 auf 1.760,95 im Jahr 2025 an.

Betrug der Schuldenstand Anfang 2022 noch 22.729.064,00 so plant man für Ende 2025 mit mehr als einer Verdopplung der Schulden auf satte 50.579.774,00. HaushaltsplanENTWURF (Seite 35)

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