Klima. „Sonst rummst es in der Gesellschaft gewaltig“

Pressemeldung
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Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Matthias Miersch hat das Klimapaket der Bundesregierung gegen Kritik verteidigt. Man stehe vor der Herkulesaufgabe, einen gesellschaftlichen Zusammenhalt zu organisieren und anzuerkennen, dass man mit der Natur nicht verhandeln könne, sagte Miersch im Interview mit der Wochenzeitung „Das Parlament“ (Erscheinungstag: 30. September). „Dem Klima ist auch nicht geholfen, wenn es die Gesellschaft völlig zerlegt.“ Wer einzig auf den Markt setze, riskiere eine weitere Spaltung des Landes.

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FDP spricht sich für umfangreiche steuerliche Entlastungvon Familien aus.

FDP-Vorstoß für die Familien
Finanzen/Antrag

Bundestag
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Die FDP-Fraktion hat sich für eine umfangreiche steuerliche Entlastung von Familien ausgesprochen. In einem Antrag (19/13461) heißt es, Familien hätten hohe finanzielle Lasten zu tragen. Das deutsche Steuerrecht spiegele dies an vielen Stellen jedoch nicht wider. Viele Regelungen würden Eltern sogar benachteiligen. Darüber hinaus seien viele Kinder- und Familienpauschalen seit Jahren nicht mehr angehoben worden. Es habe häufig nicht einmal einen Inflationsausgleich gegeben.

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Impfpflicht für Kinder gegen Masern

Impfpflicht gegen Masern
Impfpflicht gegen Masern

Impfpflicht für Kinder gegen Masern
Gesundheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PK) Mit einer Impfpflicht für Kinder in Gemeinschaftseinrichtungen will die Bundesregierung die Masern effektiver bekämpfen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/13452) sieht einen verpflichtenden Impfschutz gegen die hochansteckende Virusinfektion in Kitas, Schulen und der Kindertagespflege vor.

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Grundsteuerreform. Antworten der Bundesregierung auf Fragen der FDP

Die Sozis bei der Arbeit.
Die Sozis bei der Arbeit.

Grundsteuerreform.
Antworten der Bundesregierung auf Fragen der FDP

[..] Daraus folge, wenn bis zum 31. Dezember 2019 kein neues Gesetz beschlossen werde, sei das Grundsteuerrecht nicht mehr anwendbar. Nach den Darlegungen des Bundesverfassungsgerichts in der mündlichen Verhandlung komme eine weitere Verlängerung der Fristen nicht infrage.
[..] Es werde davon ausgegangen, dass die Gemeinden die in ihren Gemeindegebieten geltenden Hebesätze anpassen werden, um ein konstantes Grundsteueraufkommen auch auf Ebene der einzelnen Gemeinden zu sichern.[..]

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Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung geht davon aus, dass das Grundsteuerreformgesetz spätestens zum 31. Dezember 2019 beschlossen und zum 1. Januar 2020 in Kraft treten wird. Dies erklärt die Regierung in ihrer Antwort (19/12517 ) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/12122 ), die sich nach dem aktuellen Stand der Reform der Grundsteuer erkundigt hatte. Das Risiko eines Ausfalls der Grundsteuer für die Gemeinden ergebe sich aus der Fristsetzung des Bundesverfassungsgerichts. Daraus folge, wenn bis zum 31. Dezember 2019 kein neues Gesetz beschlossen werde, sei das Grundsteuerrecht nicht mehr anwendbar. Nach den Darlegungen des Bundesverfassungsgerichts in der mündlichen Verhandlung komme eine weitere Verlängerung der Fristen nicht infrage.

Nach Angaben der Bundesregierung bleibt das Bewertungs- und Grundsteuerrecht mit der geplanten Reform in seiner Grundstruktur erhalten und wird unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie weitgehender Nutzbarmachung automationstechnischer Möglichkeiten modernisiert. Es werde davon ausgegangen, dass die Gemeinden die in ihren Gemeindegebieten geltenden Hebesätze anpassen werden, um ein konstantes Grundsteueraufkommen auch auf Ebene der einzelnen Gemeinden zu sichern.

Quelle: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten. (Hervorhebungen durch den Admin)