Grüne. Kommunen eine rechtssichere Entscheidung über Silvesterfeuerwerke ermöglichen

Bundestag
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01. Verbote von Silvesterfeuerwerken
Inneres und Heimat/Antrag

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will „Kommunen eine rechtssichere Entscheidung über Silvesterfeuerwerke ermöglichen“. Das Silvesterfeuerwerk gehöre für viele Menschen „zum Jahreswechsel einfach dazu“ und sei „schön anzusehen“, habe jedoch auch eine Kehrseite, schreibt die Fraktion einem Antrag (19/16457). Dazu gehörten etwa ein „erhebliches Feinstaubaufkommen, hohe Verletzungsgefahr, Brände, Lärm, Rauch und Abfall“.

Zugleich führt die Fraktion aus, dass es in einigen Kommunen Diskussionen darüber gebe, das Abbrennen von Silvesterfeuerwerken auf professionelle, öffentliche Feuerwerke zu konzentrieren oder alternativ Licht- und Lasershows anzubieten. Knapp 60 Prozent der Deutschen befürworteten eine Einschränkung des Abbrennens von Feuerwerk und Böllern an Silvester in Innenstädten. Bislang stehe einer kommunalen Entscheidung jedoch eine unklare Rechtslage entgegen.

Um diese Unklarheiten zu beseitigen und Rechtssicherheit herzustellen, soll nach dem Willen der Fraktion durch eine Änderung der 1. Sprengstoffverordnung „den zuständigen Behörden ermöglicht werden, Verbote für das Abbrennen von Knall- und Feuerwerkskörpern nach eigenem Ermessen zu verhängen“. Mit der Änderung werde „das Abbrennen aller pyrotechnischen Gegenstände der Kategorie F2 (klassisches Silvesterfeuerwerk für den Privatgebrauch) erfasst“, heißt es dazu in der Begründung des Antrags. Den zuständigen Behörden werde „eine vollständige Untersagung von privatem Silvesterfeuerwerk ermöglicht“.

Quelle: Heute im Bundestag.
 


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Auf was man so alles achten muss.

Kraftwerk
Kraftwerk

Wissen Sie, was
– Schwarzstartfähigkeit –
bedeutet? Ich bis heute nicht.

Kraftwerke mit Schwarzstartfähigkeitt
Berlin: (hib/JOH) Wie viele schwarzstartfähige Kraftwerke es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland gibt und wo diese sich befinden, möchte die FDP-Fraktion mittels einer Kleinen Anfrage (19/16316) erfahren. Außerdem fragen die Abgeordneten, welche Herausforderungen Kraftwerke mit Schwarzstartfähigkeit an die Stromnetze stellen, mit welchen Energieträgern der Strom dafür erzeugt wird und welche Kraftwerke bei Fehlen eines schwarzstartfähigen Kraftwerks für ein vergrößerndes Inselnetz herangezogen werden können.

Kraftwerke mit Schwarzstartfähigkeit sind nach Ansicht der Fragesteller besonders wichtig für die strategische Energieversorgung und insbesondere bei einem flächendeckenden Stromausfall von ganzen Regionen oder ganzen Ländern. In diesem Fall seien große Kraftwerkskapazitäten notwendig, um nach einem Stromausfall wieder ans Netz zu gelangen. Die FDP-Fraktion bemängelt jedoch, dass viele Kraftwerke dafür nicht ausgelegt seien oder sich an nicht strategischer Stelle befinden würden. Quelle: Heute im Bundestag HiB

Siehe auch
» Genehmigung für Notfall-Kraftwerk angelaufen

Gefunden bei der FDP Rödermark. Rechtssicherheit für WLAN-Anbieter

WLAN
WLAN

Gefunden bei der FDP Rödermark.
Rechtssicherheit für WLAN-Anbieter
Wirtschaft und Energie/Unterrichtung

Berlin: (hib/PEZ) Die vor zwei Jahren in Kraft getretenen Änderungen am Telemediengesetz haben nach Aussagen von Marktteilnehmern nur bedingt zu mehr Rechtssicherheit beim Anbieten von WLAN-Verbindungen geführt. Dies geht aus dem als Unterrichtung vorgelegten Bericht der Bundesregierung zum Dritten Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes (19/14881) hervor. „Auch wenn sich die Rechtslage für WLAN-Betreiber in der Praxis insgesamt beruhigt habe, sei nur ein ,leichtes Durchatmen‘ bei den WLAN-Betreibern zu verspüren, da sich die Rechtsunsicherheit lediglich verlagert habe“, zitiert die Bundesregierung darin aus Einschätzungen von Zugangsvermittlern. Die Kritik ziele darauf ab, dass weiterhin unklar sei, wann eine Haftung entfalle. Der Gesetzgeber habe nicht hinreichend konkretisiert, welche Sicherheitsmaßnahmen WLAN-Betreiber ergreifen müssen. Auch von seiten der Rechteinhaber und der Zugangsanbieter gibt es Detailkritik an der derzeitigen Rechtslage.

Verlässliche Zahlen, wie sich die Zahl der WLAN-Geräte und Hotspots in Deutschland nach der Gesetzesänderung entwickelt hat, gebe es nicht, erklärt die Bundesregierung weiter. „Sowohl von den Zugangsvermittlern als auch von den Rechteinhabern wird zumindest vorgetragen, dass fast jedes neu auf den Markt kommende elektronische Gerät WLAN-fähig und ein Ausbau der Hotspots in Deutschland zu verzeichnen sei.“

Die Bundesregierung will das Gesetz vorerst nicht ändern. Sie werde die Entwicklung der Rechtsprechung weiter aufmerksam verfolgen und mit den beteiligten Kreisen deren praktische Auswirkungen erörtern, erklärt sie.

Gefunden bei der FDP Rödermark unter dem 20.11.2019

Klimaschutzmaßnahmen beschlossen

Bundestag
Bundestag

Klimaschutzmaßnahmen beschlossen
Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat am Mittwoch dem steuerpolitischen Teil des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung zugestimmt. Damit werden energetische Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden gefördert, die Mehrwertsteuer auf Fahrkarten des Personenschienenbahnfernverkehrs von 19 auf sieben Prozent gesenkt und die sogenannte Pendlerpauschale erhöht. In der von der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) geleiteten Sitzung stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD dem von ihnen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht (19/14338) zu, nachdem sie zuvor noch einige Änderungen eingefügt hatten. Die Fraktionen von AfD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen lehnten ab, während sich die Fraktion Die Linke enthielt. Ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde abgelehnt.

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Wehr-Etat. Heute bei der FDP Rödermark gelesen.

Wehr-Etat mit Änderungen beschlossen

Berlin: (hib/SCR) Der Haushaltsausschuss hat am Mittwochabend den Verteidigungs-Etat für das kommende Jahr gebilligt. Den Einzelplan 14 des Haushalts-Entwurfes der Bundesregierung (19/11800) nahmen die Ausschussmitglieder mit Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen in geänderter Fassung an. Die Änderungs- sowie Entschließungsanträge der Oppositionsfraktionen fanden keine Mehrheit.

Weiter bei der FDP Rödermark unter dem 7.11.2019
 


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.