Klimaschutzmanager darf bleiben

Wie sagt man so schön? Zwischen den Zeilen lesen.

Klimaschutzmanager darf bleiben
Für mich eine vielsagende Überschrift von H. Löw der Offenbach Post bei OP-Online. Presseleute sind bei der Wortwahl der Überschriften zu einem Artikel sehr genau. Man will schließlich die Leute dazu bringen den Artikel zu lesen. Oder wie bei der Bild, man will über die Schlagzeile die Zeitung verkaufen.

Wenden wir uns jetzt der gut gewählte Überschrift, die kurz und knapp einen Sachstand beschreibt, zu. Herr Löw schreibt „…darf bleiben“ warum nicht „…muss bleiben“. Darf hat so etwas wie „naja, behalten wir ihn halt noch„. Gab es für die Presse bei der Antragsbegründung des Magistrat, den Klimaschutzmanager weiter zu beschäftigen, keinen triftigen Hinweis dazu, warum Rödermark den Klimaschutzbeauftragten wirklich braucht? Wenn es den gegeben haben sollte, warum wurde der nicht abgedruckt.“  Die Begründung zu den Unwettern der letzten Zeit, die es ohne Zweifel gegeben hat, ist aber im Zusammenhang mit einem Kimaschutzbeauftragten für Rödermark nicht schlüssig.

In dem Artikel finde ich als evlt. Begründung „die Stadt hat einen Sponsor gefunden der einen Teil der Kosten trägt„. Rückschluss; hätte man den Klimaschutzbeauftragten auch dann noch benötigt/weiterbeschäftigt wenn man den Sponsor nicht gefunden hätte?

Sei es drum. Die Stadt muss jetzt irgendwo die 21.325,00 Euro jährlich (Quelle: Op-Online) einsparen oder ein wenig die Steuer erhöhen. Man wird es sehen.

[..]Trotz gekürzter Zuschüsse beschäftigt die Stadt Klimaschutzmanager Jochen Bury weitere zwei Jahre in Vollzeit. FDP und Freie Wähler halten die Stelle zwar für überflüssig, können sich im Parlament aber nicht gegen die Mehrheit aus CDU, Anderer Liste und SPD durchsetzen.[..] und weiter
[..] das „Stadtradeln“ soll ehrenamtlich organisiert werden. Schröder würde die 21.325 Euro Mehrkosten lieber in die Vereinsförderung investieren.[..]Lesen Sie den Artikel bei OP-Online

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[..]Die Stadt Rödermark leistet sich noch bis zum Jahr 2019 einen Klimaschutzmanager. Das hat jetzt das Parlament beschlossen. (Anm. beschlossen gegen die Stimmen der FDP und Freien Wähler)[..] und weiter
[..]„Auch eine Bezuschussung ist am Ende des Tages unser Steuergeld“, sagte FDP-Fraktionschef Tobias Kruger. Auf dem freien Markt gebe es eine Vielzahl an Beratungsoptionen zum Energiesparen. Die Bilanz des Klimaschutzmanagements vor Ort sei „nicht so gut, dass wir dafür in der Abstimmung die Hand heben können“.[..] Ganzer Artikel bei fr-online

Siehe auch
» Klimaschutz in Vereinen. Hier TS-Ober-Roden
» Stavo Klimaschutzbeauftragter. Rede (CDU Gensert) und Gegenrede (FDP Kruger)
» Stadtverordnetenversammlung 12.07.2016
» Rödermark. Brauchen wir einen Klimamanager?

Dreieich Zeitung zu „Höhergruppierung der Erzieher in Rödermark“

„Dreieich Zeitung zu „Höhergruppierung der Erzieher in Rödermark“
 

Gegenseitige Spott- und Schimpfworte machen die Runde, Klage-Ankündigungen stehen im Raum, das Klima ist aufgeheizt – kurzum: Die Rödermärker Verwaltung erlebt derzeit die offenbar schwersten internen Verstimmungen seit der Stadtgründung vor knapp 40 Jahren. Die Führungsfiguren der Adminis­tration (Bürgermeister und Stadträte) liegen mit einer großen Gruppe der Angestellten im Clinch. Das Erzieher-Personal der kommunalen Kindertagesstätten fühlt sich „angeschmiert“. Lesen Sie weiter bei Dreieich-Zeitung.de

 
 
Siehe auch
» Streit um teure Knderbetreuung
» Artikel die die Leser bewegen.
» Zusammenfassung Kindergarten/KiTa KiGa. Gebührenerhöhung KiGa

Heimatblatt erste Seite. Eine gute Idee.

Heimatblatt Rödermark erste Seite. Eine gute Idee.
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Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Für ein freies WLAN. Weg mit der Störerhaftung

Für ein freies WLAN. Weg mit der Störerhaftung

Für ein freies WLAN. Weg mit der Störerhaftung.
Für ein freies WLAN. Weg mit der Störerhaftung.

Begriffsbestimmung.
WiFi und WLAN. Beides meint mehr oder weniger dasselbe.

» Entwurf zur Änderung des Telemediengesetz
Die Debatte können Sie am 2.6.2016 im Parlamentsfernsehen live verfolgen. Störerhaftung 7 der Tagesordnung

Was mich besonders interessieren wird.
Text Gesetz
Absatz 3 können wegen einer rechtswidrigen Handlung eines Nutzers nicht auf Beseitigung oder Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn sie zumutbare Maßnahmen ergriffen haben, um eine Rechtsverletzung durch Nutzer zu verhindern. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Diensteanbieter
1. angemessene Sicherungsmaßnahmen gegen den unberechtigten Zugriff auf das drahtlose lokale Netzwerk ergriffen hat und
2. Zugang zum Internet nur dem Nutzer gewährt, der erklärt hat, im Rahmen der Nutzung keine Rechtsverletzungen zu begehen.“

Allgemeiner Teil.
Im Einzelnen kann davon ausgegangen werden, dass WLAN-Betreiber die ihnen zumutbaren Pflichten erfüllt haben, wenn sie:
1. angemessene Sicherungsmaßnahmen gegen den unberechtigten Zugriff auf das drahtlose lokale Netzwerk getroffen haben. Erste Voraussetzung für eine Befreiung von der Störerhaftung ist, dass der WLAN-Betreiber sein Netzwerk in angemessener Form technisch gegen den Zugriff durch Unberechtigte sichert. Einem Diensteanbieter, der mit dem WLAN einen Zugang zum Internet eröffnet, ist dies zumutbar, da er andernfalls eine potentielle Gefahrenquelle zur Begehung rechtswidriger Taten schafft. Insbesondere vor dem Hintergrund zunehmender Cyberkriminalität entspricht dies auch dem eigenen Interesse des Betreibers. Denn so wird gewährleistet, dass seine Daten und die der Nutzer des WLAN so weit wie möglich gegen den Zugriff durch Unbefugte gesichert werden. Die jeweils angemessene Sicherungsmaßnahme kann im Sinne der gebotenen Technologieneutralität der Betreiber selbst bestimmen. Hierfür kommt insbesondere die Verschlüsselung des Routers in Betracht, die vielfach bereits vom Hersteller vorgesehen ist, wie gegenwärtig in Form des WPA2-Standards. Möglich wäre aber auch eine freiwillige Registrierung der Nutzer.

2. Zugang zum Internet nur dem Nutzer gewährt, der erklärt hat, im Rahmen der Nutzung keine Rechtsverletzungen zu begehen.

Dem Diensteanbieter ist es außerdem zuzumuten sicherzustellen, dass der Nutzer nur dann Zugang zum Internet erhält, wenn er in die Bedingung eingewilligt hat, hierüber keine rechtswidrigen Handlungen zu begehen. Dies kann bei der Überlassung eines WLAN–Zugangs durch Nutzungsbedingungen erfolgen, denen der Nutzer vor Öffnung der WLAN-Verbindung, möglichst durch Setzen eines Häkchens, ausdrücklich zustimmen muss. Das Gesetz macht hier jedoch keine Vorgaben, so dass z.B. die Einwilligung auch durch Zustimmung zu veröffentlichten AGB, aus denen sich die Nutzungsbedingungen ergeben, erfolgen kann. In der Regel wird der Diensteanbieter dem Nutzer den Internetzugang durch Mitteilung eines Passwortes zur Nutzung überlassen. Dieses kann beispielsweise auf der Eintritts- oder Speisekarte veröffentlicht oder dem Nutzer auf anderem Wege mitgeteilt werden. Möglich ist auch die Einrichtung einer Vorschaltseite, auf der lediglich die Nutzungsbedingungen – mit einem Klick – akzeptiert werden können.