Rödermark. Hundesteuer

Bin ja mal gespannt, ob neue Mitarbeiter eingestellt werden müssen, um die neue Hundesteuer zu verwalten.
 
Fällt einer wieder aus dem Raster „Hartz?IV oder Grundsicherung“ und das der Stadt nicht mitteilt, begeht dieser dann Steuerhinterziehung und muss mit einer Anzeige rechnen?
 
Darf der steuerbegünstigte Hund nur noch mit der Person spazieren gehen mit der auch die Begleithundeprüfung abgelegt wurde?

[…]Bei einer Begleithundeprüfung (BH) handelt es sich um einen vorgegebenen Unterordnungsablauf des Hundes zusammen mit seiner Führperson durch bestimmte Hörzeichen (Kommandos).[…] Quelle

 
In den Zeiten, wo der Hund nicht mit der geschulten „Führperson“ unterwegs ist, wird dann die volle Hundesteuer berechnet? 😉
 
Es wird Leute geben, die Ihren Hund auf Oma und Opa anmelden, wenn diese zu den „bedürftigen Rentnern“ gehören.
 
Wird auch einmal überprüft ob der Grund für die gewährten Ermäßigungen nach 1 oder 2 Jahren noch vorhanden ist?
 
Warum ist man nicht hingegangen und hat alles so gelassen wie es war. Einzig die Hundesteuer ab 2014 (wegen den Kosten der Rückerstattung) auf z.B. 95,00 Euro gesenkt.
 
Die fehlenden Einnahmen aus der Hundesteuer müssen selbstversändlich andersweitig durch Steuer/Gebührenerhöhungen aufgebracht werden. Denken Sie bei der nächsten Grundsteuererhöhung daran.
 
 
Siehe auch
» Sozialere Hundesteuer
» Rödermark ist wenigstens bei der Hundesteuer ganz vorn.
» Rödermark. Politiker werden nachdenklich.
» Neues KITA-Gebührenmodell. SPD-Fraktion zeigt sich verärgert

SPD-Rödermark. Pressemeldung zu „Gebührensatzung für Kindergärten „

SPD-Pressemeldung

Neues KITA-Gebührenmodell lässt auf sich warten:
SPD-Fraktion zeigt sich verärgert
Rödermark, 10.06.2013 – Mit Beginn des Jahres 2013 wurde auf Grundlage des Stadtverordnetenbeschlusses vom 7. Dezember 2012 eine neue Gebührensatzung für Kindergärten und -grippen eingeführt. Vorausgegangen waren heftige – aus Sicht der SPD berechtigte – Proteste von Eltern. Erst durch deren massiven Proteste wurde die Koalition aus CDU/AL umgestimmt und bei der Gebührenordnung nochmals nachgebessert. Nun aber droht neuerlicher Ärger. Ein bis August 2013 in Aussicht gestelltes neues Gebührenmodell liegt bis dato nicht vor. Gemäß dem Beschluss vom 7. Dezember 2012 sollte aber genau dieses bis zum Beginn des neuen KITA-Jahres (August 2013) der Fall sein und eine Neuregelung der Gebührenordnung überprüft werden. Insbesondere die Grund- und Randzeiten, künftige Erhöhungen und sozial gestaffelte Gebühren sollten hierbei im Fokus stehen. Geschehen ist bis dato offenbar aber nichts![…]
Hier die ganze Pessemitteilung.