Stadtpark „Grüne Mitte“. Ein Antrag aus 2002.

FDP Stadtpark Roedermark
FDP Stadtpark Roedermark

2002 hat die FDP Fraktion in einem Antrag den Begriff „Stadtpark“ ins Gespräch gebracht. Ob man schon Jahre vorher diesen Begriff „Stadtpark“ in Verbindung mit „Grüne Mitte“ genutzt hat, ist mir nicht bekannt.

Man kann fragen: „Warum bringt der Blog für Rödermark diesen Antrag jetzt?“ Eine echte Initiative außerhalb der politischen Parteien zu einem „Stadtpark Grüne Mitte“ hat es (jedenfalls ist mir auch dies nicht bekannt) bisher nicht gegeben. Herr Manfred Rädlein hat sich aufgemacht, den Stadtpark im Rahmen (sagen wir es einmal so) Bürgerinitiative voranzubringen. Wenn Herr Rädlein eine entsprechende Webseite mit einem griffigen Namen bereitstellt, kann man dort die Fortschritte zu diesem Projekt nachverfolgen.

Termine. Bürgermeisterwahl 2019.

Bürgermeisterwahl
Bürgermeisterwahl

Voraussichtlich:
Erster Wahlgang: 24. März 2019
Stichwahl: den 07. April 2019

Über folgenden Antrag wird bei der kommenden Stadtverordnetenversammlung (11.12.2018) abgestimmt:

Die Amtszeit von Bürgermeister Roland Kern endet am 30. Juni 2019. Daher ist die Neuwahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Stadt Rödermark notwendig.

Gemäß § 39 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) wird der Bürgermeister/die Bürgermeisterin von den Bürgern der Stadt in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Wahl ist frühestens sechs und spätestens drei Monate vor Freiwerden der Stelle durchzuführen (§ 42 Abs. 3 HGO).

§ 42 Kommunalwahlgesetz (KWG) regelt, dass die Wahl sowie eine notwendig werdende Stichwahl jeweils an einem Sonntag stattfinden. Die Stichwahl findet frühestens am zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach der Wahl statt (§ 39 Abs. 1 b) HGO).
Die Bestimmung der Wahltermine ist gemäß § 42 KWG Aufgabe der Stadtverordnetenversammlung.

Der Wahlleiter hat den Wahltag und den Tag einer notwendig werdenden Stichwahl im Bekanntmachungsorgan der Stadt öffentlich bekannt zu machen. Die Bekanntmachung muss spätestens am 90. Tag vor der Wahl erfolgen (§ 61 Abs. 1 KWO).

Der Magistrat empfiehlt, als Tag für die Direktwahl des Bürgermeisters den 24. März 2019 und als Termin für eine eventuell notwendig werdende Stichwahl den 07. April 2019 festzulegen. Quelle: bgb.roedermark

Stadt will Streit mit den Erziehern beilegen. Zusage wird wohl eingehalten.

Für die Erzieher ein grandioser Erfolg. Für den Steuerzahler eine bittere Pille.
Stadt wird gegebene Zusage wohl einhalten müssen.

So wie aussieht, muss man in Rödermark Versprechen einklagen. In der folgenden städtischen Information lesen Sie etwas von Kompromiss. Ich sehe keinen Kompromiss, sondern es wurde das Versprochene jetzt doch – gerichtlich – angeordnet. Über die -Einstufung– braucht man nicht zu reden. Hier gibt es ganz klare Vorgaben im Tarifvertrag.

Alle Gerichte haben aber festgestellt, dass es von der Tätigkeit her keinen Rechtsanspruch auf Besoldung nach Tarifgruppe 8b gibt“, betonte der Bürgermeister. Ich denke, dass dürfte jedem klar gewesen sein.

Frage. Herr Rotter, Herr Kern, musste der ganze Prozesszirkus nun wirklich sein?
Herr Rotter, hätte man nicht vorher ein wenig nachdenken sollen?

Webseite der Stadt Rödermark.

Der Magistrat will den Gehaltsstreit mit rund 70 Erzieherinnen in den städtischen Kindertagesstätten beenden. Während einer Teilpersonalversammlung haben Bürgermeister Roland Kern und Erster Stadtrat Jörg Rotter einen Kompromiss vorgeschlagen.

Die pädagogischen Fachkräfte erhalten demnach für die Zeit ab dem 1. Juli 2015 eine Rückzahlung auf der Grundlage der Tarifgruppe S8b. Dabei werden Rückstufungen in den beiden höchsten der sechs Erfahrungsstufen (E1-6), in die jede Tarifgruppe im öffentlichen Dienst eingeteilt ist, einkalkuliert. Das ist im Tarifvertrag bei jeder Beförderung so vorgeschrieben, wobei trotz einer Rückstufung die Besoldung in jedem Fall steigt. Je nach Erfahrungsstufe erhalten die Beschäftigten Beträge zwischen 2600 und 10.800 Euro. Insgesamt kostet dies die Stadt rund 600.000 Euro. Dafür wurden vorsichtshalber Rückstellungen gebildet. Außerdem werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch künftig nach Tarifgruppe S8b entlohnt – bisher zahlte die Stadt die Gehälter der Tarifgruppe S8a. Diesen Vorschlag habe der Personalrat in vorherigen Gesprächen „positiv aufgenommen“ und auch während der Personalversammlung als „sinnvollen Weg“ empfohlen, sagte Bürgermeister Kern während der Magistratspressekonferenz in der vergangenen Woche.

Der Streit geht zurück auf das Jahr 2015, als die Stadt finanzielle Anreize schaffen wollte, um die Erziehungskräfte zu binden oder neues Fachpersonal gewinnen zu können. Die Erzieherinnen und Erzieher wurden ab Januar nicht mehr nach der damals für sie tarifvertraglich vorgesehenen Besoldungsgruppe S6 bezahlt, sondern sie erhielten als Zulage die Gehälter der Tarifgruppe S8. Darüber wurden schriftliche Nebenabreden zu den Verträgen abgeschlossen.

In der Tarifrunde im September 2015 wurden die Tarifgruppen S6 und S8 abgeschafft; Gewerkschaft und kommunale Arbeitgeber vereinbarten, dass für die Erzieherinnen rückwirkend zum 1. Juli die neue Tarifgruppe S8a zu gelten habe. Die neue Tarifgruppe S8b blieb Arbeitsplätzen mit besonderem Anspruch vorbehalten und ersetzte die alte Tarifgruppe S8. Daraufhin ordnete die Stadt die Kita-Kräfte in die Gehaltsstufe S8a ein und sah sich nicht mehr in der Pflicht, eine Zulage zu zahlen. Die Erzieherinnen und Erzieher meinten jedoch, sie seien im Januar 2015 ordnungsgemäß nach S8 befördert worden und hätten demzufolge nun Anspruch auf eine Besoldung nach S8b.

Dagegen wehrten sich einige juristisch und klagten vor dem Arbeitsgericht. Ein Erzieher zog seine Klage zurück, mit einer geringfügig beschäftigten Erzieherin einigte sich die Stadt auf einen Vergleich. In einem dritten Fall forderte die Klägerin rückwirkend 1848 Euro und wollte nicht nur in die Tarifgruppe S8b eingeordnet werden, sondern auch stufengleich aufsteigen. Das Arbeitsgericht Offenbach und auch das Landesarbeitsgericht gaben ihr Recht; das Bundesarbeitsgericht, das die Stadt angerufen hatte, ließ keine Revision mehr zu.

Anders als die höheren Instanzen urteilten zwei Kammern des Arbeitsgerichts Offenbach in zwei weiteren Prozessen. Sie sahen die Stadt zwar zu Rückzahlungen nach S8b von 1237 und 1680 Euro verpflichtet, verneinten aber den Anspruch der Klägerinnen auf stufengleichen Aufstieg und entsprechend höhere Rückzahlungen –im einen Fall wären das 3975 Euro gewesen, im andern 4501 Euro. Sowohl die Klägerinnen als auch die Stadt haben Berufung eingelegt.

Auf der Basis dieser beiden Urteile hat die Stadt nun dennoch ihr Friedensangebot an alle 70 Erziehungskräfte vorgelegt und würde auch die beiden Verfahren nicht weiterbetreiben. Die Erzieherinnen erhalten nun Entwürfe für individuelle Änderungsverträge mit der jeweiligen Eingruppierung in die Erfahrungsstufe und dem darauf basierenden Rückzahlungsbetrag. In zwei Wochen will man sich wieder treffen – dann muss eine Entscheidung fallen.

Die 50 Erzieherinnen und Erzieher, die erst nach Beginn des Streits eingestellt wurden, sollen laut dem Vorschlag des Magistrats zunächst weiterhin nach Tarifgruppe 8a bezahlt werden. Wenn sie fünf Jahre ununterbrochen bei der Stadt beschäftigt sind, sollen sie Gehälter nach S8b erhalten. „Alle Gerichte haben aber festgestellt, dass es von der Tätigkeit her keinen Rechtsanspruch auf Besoldung nach Tarifgruppe 8b gibt“, betonte der Bürgermeister.

Quelle: roedermark.de
 
Siehe auch
» 03.11.2018 Erfolg für die Erzieher in Rödermark.
» Kindergarten/KiTa KiGa. Gebührenerhöhung, Höhergruppierung