Abzocker und Banken. Gespräch bei einer Weihnachtsfeier

Abzocker und die Banken.
Gespräch auf einer Weihnachtsfeier.

 
Auf einer Weihnachtsfeier erzählte ein Vereinskamerad eine Geschichte. Zunächst war nur ich und meine Frau die Zuhörer, aber je weiter diese Geschichte Formen annahm, gesellten sich immer mehr Vereinskameraden zu dem Kreis der interessierten Zuhörer. Aus der Reaktion konnte man erkennen, die Geschichte war für einige nichts Neues. Neu war nur für den einen oder anderen, wie man gegen solche Geschäftsleute vorgehen kann und sollte.

Jetzt die Geschichte zu dem Abzockversuch aus dem Gedächtnis:

Das ist doch eine Sauerei. Vor einiger Zeit hat meine Tochter, 12 Jahre, im Internet versucht, eine preiswerte Möglichkeit für ?xx.xx Euro? zu finden. Nachdem sie mit ihrer bevorzugten Suchmaschine fündig geworden war, musste sie Ihre Kontaktdaten eingeben und hat wohl bei dem Geburtsdatum ein wenig geschummelt. Es ist aber auch egal, wenn meine Tochter der Meinung gewesen war (und das war sie) es handelt sich um einen kostenlosen Dienst, kann man Ihr nicht nachsagen, sie wollte irgendwen betrügen. Kurz nach der Registrierung kam dann völlig unerwartet eine eMail mit Zugangsdaten. Adressdaten, wo ihr das Gewünschte preiswert angeboten wird, wurden nicht genannt.
 
Meine Tochter zeigte mir die Mail und fragt, ob das so in Ordnung ist? Natürlich war das nicht in Ordnung. Sie war dabei, mit der Bestätigung für diesen Zugang ein kostenpflichtiges ABO abzuschließen.
 
Ich habe sofort, ohne die Mail (Registrierung) zu bestätigen, von dem Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht und auch auf das Alter meiner Tochter (12 Jahre) hingewiesen und dass sie deshalb auch kein ABO ohne Einverständnis abschließen kann. Des Weiteren habe ich darauf aufmerksam gemacht, dass auf der Registrierungsseite ein Kostenhinweis nicht so wie vorgeschrieben zu erkennen sei. Was danach geschah, war der einzige Terror. Auf meinen Widerruf wurde erst gar nicht reagiert. Es kamen immer wieder Schreiben mit Zahlungsaufforderungen, wobei jedes Schreiben unverschämter wurde.
 
Glücklicherweise haben wir einen Rechtsanwalt im Freundeskreis, der sich auch mit dieser Art von Geschäftsleuten auskennt und solche als Abzocker bezeichnet. Dieser Rechtsanwalt hat uns geraten (weil wir ja auch schon widersprochen haben) nichts, auch wirklich gar nichts zu unternehmen. Es sei denn, es kommt vom GERICHT ein Mahnbescheid. Wohlgemerkt vom GERICHT. Aber dann UNBEDINGT reagieren. Ich hätte diesen gerichtlichen Mahnbescheid dann zu meinem Freund (Rechtsanwalt) gebracht.
 
Aber so ein Vorgang schüttelt ein unbescholtener Bürger nicht einfach aus den Klamotten. Ich kann nicht sagen, wie ich reagiert hätte, ohne meinen guten Freund. Ich hätte evtl. bezahlt. Dass sich Rechtsanwälte für solche Vorhaben einspannen lassen, das hätte ich mir vor diesem Vorfall nicht träumen lassen. (Hier kam der Hinweis auf einen Rechtsanwalt S. in Hamburg oder war es München?)
 
Aber so ganz habe ich nicht auf meinen Freund gehört. Was mir bei den Anschreiben dieser Abzocker (ich übernehme jetzt den Begriff von meinem Freund) aufgefallen ist, dass diese bei den Anschreiben häufig die Bank wechseln. Eine kurze Recherche im Internet und man wird diesbezüglich recht schnell fündig, warum.
 
Ich habe den Schriftverkehr (meinen Widerspruch und die unverschämten Schreiben) kopiert und dem Geldinstitut, welches auf dem letzten Schreiben stand, zugestellt. Ich habe mir keine große Mühe mit dem Anschreiben gemacht.
Die Hauptaussage war:
„So versucht Ihr Kunde Geld einzutreiben. Recherchieren Sie doch einmal im Internet. Recherchieren Sie danach, wie Ihre Kollegen in einem solchen Fall handeln.“
 
Da ich selber (bis heute) keine Post mehr von der Abzockerbande erhalten habe, kann ich nur auf Informationen aus Foren zurückgreifen.
Fazit: Mein angeschriebenes Geldinstitut führt für dieses Unternehmen kein Konto mehr.


Soweit die Geschichte meines Vereinskameraden, der aus verständlichen Gründen namentlich nicht genannt werden will.
 
Anmerkungen vom Admin
Sollte Ihnen ähnliches widerfahren sein und Sie unsicher sind, wie Sie sich verhalten sollen, suchen Sie die Verbraucherzentrale auf und fragen nach Rat. Die Kosten sind in jedem Fall niedriger als der zu zahlende Betrag. Nur so kann man den Sumpf der Abofallen austrocknen. Sollte es sich nach der Beratung dann nicht um Abzocker gehandelt haben, trauern Sie den an die Verbraucherzentrale gezahlten Gebühren nicht nach. Sie wissen aber jetzt, worauf Sie achten müssen.
 
Warum soll ich die Verbraucherzentrale aufsuchen? Im Internet gibt es ja genügend Informationen?
Da gebe ich zunächst jedem Recht. Wenn Sie allerdings die Gerichtsurteile zu Abofallen lesen, müssen Sie diese auch richtig verstehen können. Da der Großteil sich nicht mit den Feinheiten eines Urteils/Formulierungen auskennt, könnte man teilweise beim Lesen dem Gedanken verfallen, man sei in jedem Fall zur Zahlung verpflichtet.
Bitte nicht täuschen lassen. Nachsehen, WER diese Urteile veröffentlicht hat und welcher Absicht dahintersteckt.
 
Fragen Sie, wenn Sie zahlen wollen, 🙁 um Ruhe zu haben und auch zu viel Geld besitzen, UNBEDINGT EINEN FACHMANN.
 
Siehe auch:
Wie kommen Abzocker an Kundschaft?
 
Erläuterung zu ABO-Fallen und wie Abofallen erkennen kann.
Einen lesenswerten Artikel finden Sie bei abzocke-rupodo.blogspot.com
 
Professor Dr.Thomas Hoeren, Uni Münster, hat dem Thema Abzocker einen umfangreichen Blogeintrag gespendet.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Warnung Fakeshop

Wie auch hier in diesem Blog schon öfters berichtet, werden jetzt vor Weihnachten die Fakeshops auf Betrugsjagd gehen.
 
Wenn Sie bei einem Ihnen bisher unbekannten Onlineshop als Zahlungsbedingung nur Vorkasse, ukash oder paysafecard angeboten wird, sollten bei Ihnen alle Alarmglocken läuten. Auch bei Nachnahme ist auf Fallen zu achten.
 

Beachten Sie unbedingt das Impressum. Achten Sie auf Zertifikate.
 
Ein Fakeshop

» Preiswert die Ware anbieten
» Auf Schnäppchenjäger warten
» Die Schnäppchenjäger zahlen und warten auf die Ware.
» Die Ware kommt (bei solchen Fakeshops) NICHT.
» Einklagen? 🙁 Siehe Impressum des Fakeshops.

 
Älterer Artikel
Mittlerweile bin ich der Meinung: Denen geschieht es zu recht.


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Abzocke mit den Apps. Smartphone

Aus gegebenem Anlass.
 
Da meint man, der Smartphone-Nutzer kennt sich mit seinem Gerät und den damit verbundenen Gefahren, in eine ABO-Falle zu tappen, aus. Unterhält man sich mit diesen Nutzern, stellt man mit Erschrecken teilweise eine völlige Ahnungslosigkeit fest.
 
Ist man in eine solche ABO-Falle getappt, ist das Geschrei groß und NUR die Anderen sind daran schuld.
 
Vielen ist nicht klar. Man hat mit einem Smartphone ein Gerät in der Hand, welches die Leistungsfähigkeit einigen noch heute im Einsatz befindlicher PCs bei Weitem übertrifft. Die vielfältigen Möglichkeiten, mit einem Handy die Verbindung mit anderen Geräten/Diensten aufzubauen, haben die meisten modernen Laptops nicht aufzuweisen.
Aber eine besondere Gefahr ist » Sie sind immer identifizierbar..
 
Tappen Sie mit einem Laptop/Desktop in eine sogenannte Abo-Falle, haben Sie Ihre persönlichen Daten eingegeben. Als zusätzliches Merkmal Ihrer Identität könnte Ihre IP-Adresse herangezogen werden.
 
Bei einem Smartphone ist das anders. Es wird Ihre Telefonnummer weitergegeben und diese wird dann zu Abrechnungszwecken (Drittanbieter, Mobiles Bezahlen) herangezogen. Eine Ausrede wie: „Ich war das nicht, das könnte meine minderjährige Tochter gewesen sein“ zählt nicht. Nur und ausschl. derjenige, der sich als Vertragspartner hinter der Telefonnummer verbirgt, ist für das Smartphone/Handy und die damit ausgelösten Aktionen verantwortlich.
 
Aber wie kann man in eine solche Falle tappen?
Viele Nutzer laden sich kostenfreie Apps auf ihr Smartphone (Handy). Da die Ersteller auch ein wenig Geld verdienen möchten, werden in der Anwendung Werbebanner eingeblendet. Darauf, welche Werbebanner eingeblendet werden, haben die Ersteller der Apps in der Regel keinen Einfluss. Ein Klick auf das Werbebanner und schon könnte man ein ABO abgeschlossen haben. Der geschickt versteckte und sehr schlecht erkennbare Kostenhinweis wird natürlich übersehen. Ihre persönlichen Daten für die Rechnungssteller der Abo-Falle werden nicht benötigt. Die haben die Abzocker ja bereits. Ihre Telefonnummer. Die Kosten werden jetzt auf Ihrer Smartphone-/Handy-Rechnung unter dem Titel Drittanbieter oder mobiles Bezahlen aufgeführt.
 

Kann man sich wehren?
Jetzt wird es schwierig. Rufen Sie zunächst Ihren Provider an und schildern Sie Ihren Fall. Ich würde als Nächstes den komplett abgebuchten Betrag auf mein Konto zurückbuchen lassen und den Betrag abzügl. der Kosten für Abofalle sofort wieder meinem Provider überweisen.
Jetzt kommt es darauf an, wie Ihr Provider Ihren Fall beurteilt. Sie müssen wissen, der Provider verdient auch an den Abofallen.
 
Ein interessantes Urteil aus München. Ob das auch hier Anwendung finden kann, muss ggf. Ihr Anwalt entscheiden.
 
Was verdienen die Abzocker dann so?
Die alte Methode der Abzocker, einem ein Abo für Nutzlosdienste unterzuschieben und dann dafür 8,00 Euro p. Monat zu nehmen, dürfte sich dem Ende zuneigen oder nur noch für Einsteiger in die Abzockeszene von Interesse sein. Insbesondere die Achillesferse, das Bankkonto, ist nicht mehr vorhanden. Die lassen jetzt einfach über die Telefonrechnung abbuchen und viele Provider machen das lukrative Geschäft der Abzockerbanden mit. Sehen Sie einmal nach, ob Sie bei Ihrem Provider die Möglichkeit haben, Drittanbieter oder mobiles Bezahlen zu unterbinden.
Jetzt zu dem Verdienst. Das sind bei der heutigen teilweise 4,95 Euro pro Woche. Also keine 8,00 p. Monat, sondern ca. 20,00 Euro pro Monat. Beste Aussichten für die Rodgauer.
 
Update. Gesetz ab März 2011 in Kraft

Am 27. Oktober 2011 hat der Bundestag einige Neuregelungen für das Telekommunikationsgesetz (TKG) beschlossen. Mit den neuen Vorgaben soll vor allem der Verbraucherschutz deutlich verbessert werden. Computerbetrug.de zeigt, was sich ändert – und was es letztendlich bringt.[….]Die wohl beste Neuerung kommt ganz zum Schluss: Jeder Anbieter muss es seinen Kunden ermöglichen, seinen Anschluss für das sogenannte “WAP-Billing” zu sperren. Gerade hier würden sehr viele Nutzer von Handyverträgen überrascht, da die Kostenpflicht von Angeboten oftmals nicht ohne Weiteres erkennbar war. Damit dürften die “In-App-Ads” in der herkömmlichen Form quasi vom Markt verschwinden….Lesen Sie den ganzen Artikel bei computerbetrug.de

Wem das Geschreibsel hier zu viel ist, kann sich auch den Filmbericht von MDR ansehen der von Konsumer.info bereits im Februar 2011 bereitgestellt wurde.
 
Anmerkung zum Filmbericht
Nicht alles was in diesem Beitrag (am Ende) von einer Mitarbeiter der Verbraucherzentrale erzählt wird ist richtig.
 

Webseiten mit Sternchentext. Geläufige Methode der Abzockerseiten

Wie sicherlich alle wissen, ist bei Angeboten/Verträgen das Setzen eines Sternchens ein fast normaler Vorgang geworden. Da wird z.B. ein Angebot wie:

Ab 25,00 Euro*

mit einem Sternchen gekennzeichnet und eine Erläuterung dazu gibt es in der Fußnote. Was mir allerdings nicht klar ist, muss das Sternchen bei denen Erläuterung am TextAnfang stehen oder ist das völlig egal?
 
Warum das von Interesse sein kann, das will ich hier einmal ein wenig aufbröseln.
Es gibt da diverse Seiten (meist Seiten der Abzocker) im Internet, bei der die folgende Textpassage zu finden ist.

..[].der Anmeldung* erhalten Sie..[]..

Wie sie sehen, befindet sich das Sternchen am Textende.
Sie füllen die geforderten Angaben aus und erhalten eine weitere Textpassage mit einem Sternchen.

Jetzt Anmelden*


Sie finden auf der angesprochenen Seite keine weitere Textpassage, die mit einem Stern versehen ist. Da man aber evtl. eine Erklärung sucht, scrollt man jetzt ein wenig nach oben und die Textpassage

..[].der Anmeldung* erhalten Sie..[]..

erscheint wieder. Keine weiteren Passagen, die mit einem Stern versehen sind. Man fragt sich zwar jetzt, was dieser Sternchentext eigentlich soll. Man kann ja nichts Schlimmes, insbesondere etwas über Kostenpflicht, erkennen. Da man eine Erklärung gefunden hat, stellt sich die folgende Frage eigentlich nicht: „Soll ich jetzt weiter in detektivischer Arbeit herauszufinden, ob es nicht evtl. doch noch einen weiteren Sternchentext gibt?“
 
Eigentlich nicht. Wie man es aus dem allgemeinen Geschäftsleben so kennt, stehen die Erklärungen zu einem Sternchentext in der Fußnote. Und da stand was. Was auch immer.
 
Jetzt kommt der Hammer. Es gibt einen weiteren Sternchentext. Den werden Sie meist erst dann entdecken, wenn Sie von den Abzockern eine Mahnung bekommen. Der Sternchentext ist wohl ganz bewusst oben und in dem Bereich der Webseite untergebracht, der normalerweise kaum Beachtung findet. Hier steht für jeden völlig unerwartet ein weiterer, mit einem Sternchen gekennzeichneter Text.

*Vertragsinformationen

 
Jetzt wird es haarig.
Zunächst wird ein Text mit einem Sternchen gekennzeichnet (Anmelden*), den ich auch wie erwartet in der Fußnote wiederfinde und auch als (Anmelden*) gekennzeichnet ist. War es das für mich als Verbraucher? Oder muss ich mich auf die Suche nach weiteren Textpassagen machen, die mit einem Stern versehen sind?
Dass es eine weitere Erklärung des Sternchentextes gibt, käme für mich völlig überraschend.
 
Habe ich jetzt aus Verbraucher unbedingt darauf zu achten, ob bei einem Sternchentext, der am Ende der Webseite zu finden ist, sich der Stern am Textanfang oder am Textende befindet und damit evtl. seine Bedeutung als Erklärung verliert?
 
Verschiedene Abzockerseiten sind einfach genial gemacht. Das Surfverhalten wurde exakt mit diesen Webseiten umgesetzt. Wird der Text gelesen, scrollt man automatisch und der Text mit den Kostenhinweisen verschwindet. Das Täuschungsmanöver gelingt immer wieder und erstaunlicherweise gibt es auch Richter, die sich täuschen lassen.
 
Ich bin sicher, wenn sich seriöse Unternehmen solcher Methoden bedienen, hätten die einen höheren Auftragseingang zu verzeichnen. Aber ein seriöses Unternehmen würde sich spätestens nach den ersten Beschwerden fragen: „Haben wir die Webseite missverständlich aufgebaut?“ Man würde um Abhilfe bemüht sein.
Nicht so die Abzocker. Die ändern selten aus eigenem Antrieb oder auf Beschwerden. Die wissen auch warum. Ihr Geschäft würde dann zusammenbrechen.
 
Ob eine Preisangabe, die nur in den AGBs zu finden ist, ausreicht? Fragen Sie Ihren Anwalt.
 
Dieser Artikel könnte auch von Interesse sein.
Abofallen und Widerrufsrecht
 
Nachtrag. 26.11.2011
So sieht ein Richter das mit dem Sternchen. Ein Urteil welches die Abzocker wohl nicht hinweisen werden.
 
Nachtrag 25.12.2011
OLG Frankfurt/Main, Urt. v. 04.12.2008 – 6 U 186/07
Sternchen hinter Aufforderung zum vollständigen Ausfüllen von Textfeldern zum Hinweis auf Kostenpflicht des Internetangebots nicht ausreichend


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Kaffeefahrten. So kann man durch ein Komma getäuscht werden.

Beim durchblättern älterer Berichte zu Kaffeefahrten fällt mir ein Satz auf.

Die Gewinnerin, Frau Donners, erhält garantiert 3500 Euro.

Man kann meinen, toll Frau Donners, Sie haben 3500,00 Euro gewonnen.
Blödsinn. Frau Donners ist durch das Komma eine Anrede. Sie ist nicht die Gewinnerin von 3.500,00 Euro.
So wäre es richtig, wenn man es ehrlich meint.

Die Gewinnerin Frau Donners erhält garantiert 3500 Euro.

Glücklicherweise gibt es eine Rechtsprechung, die beide Formen gleich setzt. Wenn geklagt wird, sind die Chancen hoch den Gewinn zu bekommen.