Opfer gesucht.

Die (alte) neue Masche mit den B2B-Portalen.
 
 
Wie schon berichtet (Glühbirne und Buttonlösung sowie Eldorado für Betreiber von Abofallen? ) muss man als Verbraucher (Endkunde) bei einer vermeintlich KOSTENLOSEN Dienstleistung darauf achten, ob diese nicht NUR für GESCHÄFTSKUNDEN ( B2B, Business to Business ) gedacht ist.
 
In der Vergangenheit haben die Abofallenbetreiber mit diversen grafischen Tricks gearbeitet, um die Preisangabe zu verschleiern. Ein im Rodgau tätiger Unternehmer wurde deshalb zu 2 Jahren Haft wegen versuchten Betrugs (noch nicht rechtskräftig) verurteilt.
 
Da durch die Buttonlösung eine PREISVERSCHEIERUNG fast unmöglich geworden ist, versucht man es auf anderen Wegen. Meiner Meinung nach versucht man die Angaben -> NUR FÜR GEWERBETREIBENDE <- nicht in der gebotenen Deutlichkeit darzustellen, um die ENDVERBRAUCHEN in die Falle zu locken.   Im Geschäftsverkehr zwischen zwei Geschäftsleuten (B2B) wird die Buttonlösung (und auch das Widerrufsrecht) nicht benötigt,   Sie als Endanwender bekommen zusätzlich zu den Zugangsdaten auch die Rechnung. Ein Widerrufsrecht haben Sie als Gewerbetreibender (obwohl Sie keiner sind) nicht.   Wenn Sie zahlen, fällt das wohl keinem auf. Die Gegenseite hat das Geld und Sie die Kosten.   Beschweren Sie sich jetzt, wird die Gegenseite Ihren Zugang sperren und trotzdem auf den Rechnungsausgleich beharren. Was die alles für Argumente in den Mahnschreiben aufführen, überlasse ich Ihrer Fantasie.   Welche Wege und Methoden zur Kundengewinnung 🙁 angewandt werden, ist bei antiabzockenet.blogspot.de beschrieben.
 
Siehe auch
Buttonlösung.


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Abmahnungen der KVR Handelsgesellschaft mbH

Wir machen mal schnell einen Shop auf und dann können wir muter abmahnen. Lesen Sie bei rupodo mehr darüber
 
Rechtsanwalt Alexander Schupp

Heute wurden uns gleich mehrere Abmahnungen der “KVR Handelsgesellschaft mbH”, Priel 5, 85408 Gammelsdorf vorgelegt, Geschäftsführer der Firma ist ein Herr Frank D..
 
Interessant an diesen Abmahnungen ist insbesondere die Kombination aus dem Geschäftsführer der Firma, Herrn Frank D., und der die Abmahnung verfassenden Kanzlei “Urmann + Collegen” (kurz: U+C genannt).
 
Zunächst zu Herrn D.: Dieser ist seit vielen Jahren bekannt als findiger “Internetunternehmer”, der mit so vertrauenswürdigen und nützlichen[…]Weiterlesen bei .it-recht-deutschland

 
Sollten Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, melden Sie sich bei RA Herrn Schupp.
 
Siehe auch
» RA U+C aus Regensburg und der Porno Pranger
» Abmahnung von Rechtsanwälte U+C für KVR Handelsges. mbH
» Veränderungen bei der OPM Media GmbH


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Glühbirne und Buttonlösung

Was hat das Glühbirnenverbot mit der Buttonlösung gemeinsam?
 
Nicht zu Ende gedacht! Schlecht gemacht!
So sehe ich das.
 
 
Glühbirnen
Betrachten wir bitte nicht den Aspekt: „Ist die Sparlampe ein Segen oder ein Fluch“
 
Die Ökogesetzte gelten NUR für die Haushaltslampen. Nicht für Speziallampen. Die Glühlampen werden techn. modifiziert (Wendel) und gelten dann durch die Bezeichnung « stoßfest » als Speziallampe.
 
So gekennzeichnet dürfen diese, im Prinzip verbotene Glühlampen, wieder ganz normal verkauft werden.
 
14 Seiten Text, 40 Begriffsbestimmungen und 12 Formeln für die Katz.
 
 
Buttonlösung
Dem Endverbraucher muss eindeutig erklärt werden, dass ihm durch die Annahme des Angebotes (auch einer Dienstleistung) Kosten entstehen. So oder ähnlich muss es aussehen .
 
Bei einem Geschäft zwischen Gewerbetreibenden (B2B) braucht der Hinweis NICHT zu erscheinen. Jetzt gibt es Dienstleistungs-Anbieter, die versuchen den Hinweis, dass sich NUR Gewerbetreibende anmelden dürfen, zu verschleiern. Meldet man das als Endkunde an, weil man den Hinweis auf Gewerbetreibende nicht gesehen hat, verlangen die Anbieter( nach Kenntnis kein Gewerbetreibender) den vollen Beitrag und sperren den Zugang.
 
Die Buttonlösung wiegt einen Endkunden in Sicherheit, weil beim letzten KLICK an dominanter Stelle auf die Kosten hingewiesen werden muss.
 
Schon (fast) ein Gefallen an Abofallenbetreiber. Durch den o.g. Trick wird die Buttonlösung ausgehebelt und wesentlich gefährlicher (durch die vermeintliche Sicherheit) als in der Vergangenheit. Der Internetnutzer muss jetzt zwischen B2B und Endkunde zu unterscheiden wissen.
 
Wie bei der Glühbirne. Da sitzen hochbezahlte Politiker zusammen, beraten über Jahre und denken eine Sache nicht zu Ende. Evtl. können die das auch nicht.
 
Ehrlich gesagt. Solche Halunkereien waren mir schon bekannt. Aber welche Gefahren in Verbindung mit der Buttonlösung daraus erwachsen können, daran hatte ich auch nicht gedacht. 🙁
Aber ich werde ja auch nicht dafür bezahlt.