Warnung Fakeshop

Wie auch hier in diesem Blog schon öfters berichtet, werden jetzt vor Weihnachten die Fakeshops auf Betrugsjagt gehen.
 
Wenn Sie bei einem Ihnen bisher unbekannten Onlineshop als Zahlungsbedingung nur Vorkasse, ukash oder paysafecard angeboten wird, sollten bei Ihnen alle Alarmglocken läuten. Auch bei Nachnahme ist auf Fallen zu achten.
 
Beachten Sie unbedingt das Impressum. Achten Sie auf Zertifikate.
 
Ein Fakeshop

» Preiswert die Ware anbieten
» Auf Schnäppchenjäger warten
» Die Schnäppchenjäger zahlen und warten auf die Ware.
» Die Ware kommt (bei solchen Fakeshops) NICHT.
» Einklagen? 🙁 Siehe Impressum des Fakeshops.

 
Ältere Artikel
 
Mittlerweile bin ich der Meinung: Denen geschieht es zu recht.

Erneute Warnung vor fragwürdigem Lego-Shop!

Neue LEGO-Seite aufgetaucht!


Rödermark intern. DAS MUSS JEDEM KLAR SEIN!
Laut HaushaltsplanENTWURF (Seite 135) steigt die pro Kopf Verschuldung in Rödermark von 740.45 im Jahr 2019 auf 1.760,95 im Jahr 2025 an.

Betrug der Schuldenstand Anfang 2022 noch 22.729.064,00 so plant man für Ende 2025 mit mehr als einer Verdopplung der Schulden auf satte 50.579.774,00. HaushaltsplanENTWURF (Seite 35)

Arbeit für die Verbraucherzentralen. Immer mehr suchen Rat

Aus Nordkurier.de

Horrende Rechnungen für Kochrezepte aus dem Internet, die auf den ersten Blick gratis erscheinen, oder Gewinnversprechen am Telefon, die in teure Verträge münden – immer mehr Menschen wenden sich an die Beratungsstellen der Neuen Verbraucherzentrale im Land, weil sie in Abo-Fallen und Lotterieverträge geraten sind. Inzwischen beziehen sich rund 40 Prozent aller Anfragen auf versuchte Abzocke, wie der Vorsitzende der Verbraucherzentrale in MV, Jürgen Fischer, sagt….[…]Lesen Sie den ganzen Artikel bei nordkurier.de

 
 
Mehr Beratung. Das hat wohl auch der Bund erkannt. Mehr Abzocker gleich mehr Beratung. Wenn wir (Bund) jetzt noch ein wenig an der MwSt. Schraube drehen, können wir (Bund) auch da noch ein wenig Geld rauspressen.
 
Aus Test.de

Viele Verbraucherzentralen (VZ) werden wohl die Preise für ihre Beratungsangebote erhöhen. Hintergrund: Von Anfang 2012 müssen die Verbraucherschützer von den Beratungshonoraren 19 Prozent statt bisher 7 Prozent Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen. Gerd Billen, Vorstand des Verbaucherzentrale Bundesverbands (vzbv), fordert zumindest einen Ausgleich.[..]Lesen Sie den Artikel bei Test.de

 

Abzocke mit den Apps. Smartphon

Aus gegebenem Anlass.
 
Da meint man der Smartphon-Nutzer kennt sich mit seinem Gerät und den damit verbundenen Gefahren, in eine ABO-Falle zu tappen aus. Unterhält man sich mit diesen Nutzern, stellt man mit Erschrecken teilweise eine völlige Ahnungslosigkeit fest.
 
Ist man in eine solche ABO-Falle getappt, ist das Geschrei groß und NUR die Anderen sind daran schuld.
 
Vielen ist nicht klar. Man hat mit einem Smartphon ein Gerät in der Hand welches die Leistungsfähigkeit einiger, noch heute im Einsatz befindlicher PCs, bei weitem übertrifft. Die vielfältigen Möglichkeiten mit einem Handy die Verbindung mit anderen Geräten/Diensten aufzubauen haben die meisten modernen Lap-Tops nicht aufzuweisen.
Aber eine besondere Gefahr ist » Sie sind immer identifizierbar..
 
Tappen Sie mit einem Laptop/Desktop in eine sogenannte Abo-Falle, haben Sie Ihre persönlichen Daten eingegeben. Als zusätzliches Merkmal Ihrer Identität könnte Ihre IP-Adresse herangezogen werden.
 
Bei einem Smartphon ist das anders. Es wird Ihre Telefonnummer weitergegben und diese wird dann zu Abrechnungszwecke (Drittanbieter, Mobiles Bezahlen) herangezogen. Eine Ausrede wie: „Ich war das nicht, dass könnte meine minderjährige Tochter gewesen sein“ zählt nicht. Nur und ausschl. derjenige, der sich als Vertragspartner hinter der Telefonnummer verbirgt, ist für das Smartphone/Handy und die damit ausgelösten Aktionen verantwortlich.
 
Aber wie kann man in eine solche Falle tappen?
Viele Nutzer laden sich kostenfreie Apps auf ihr Smartphone (Handy). Da die Ersteller auch ein wenig Geld verdienen möchten, werden in der Anwendung Werbebanner eingeblendet. Darauf, welche Werbebanner eingeblendet werden, haben die Ersteller der Apps in der Regel keinen Einfluss. Ein Klick auf den Werbebanner, und schon könnte man ein ABO abgeschlossen haben. Der geschickt versteckte und sehr schlecht erkennbare Kostenhinweis wird natürlich übersehen. Ihre persönlichen Daten für die Rechnungssteller der Abo-Falle werden nicht benötigt. Die haben die Abzocker ja bereits. Ihre Telefonnummer. Die Kosten werden jetzt auf ihrer Smartphon-/Handy-Rechnung unter dem Titel Drittanbieter oder mobiles Bezahlen aufgeführt.
 
Kann man sich wehren
Jetzt wird es schwierig. Rufen Sie zunächst Ihren Provider an und schildern Sie Ihren Fall. Ich würde als nächstes den komplett abgebuchten Betrag auf mein Konto zurückbuchen lassen und den Betrag abzügl. der Kosten für Abofalle sofort wieder meinem Provider überweisen.
Jetzt kommt es darauf an, wie Ihr Provider Ihren Fall beurteilt. Sie müssen wissen, der Provider verdient auch an den Abofallen.
 
Ein interessantes Urteil aus München. Ob das auch hier Annwendung finden kann muss ggf. Ihr Anwalt entscheiden.
 
Was verdienen die Abzocker dann so?
Die alte Methode der Abzocker, einem ein Abo für Nutzlosdienste unterzuschieben und dann dafür 8,00 Euro p. Monat zu nehmen, dürfte sich dem Ende zuneigen oder nur noch für Einsteiger in die Abzockeszene von Interesse sein. Insbesondere die Achillesferse, das Bankkonto, ist nicht mehr vorhanden. Die lassen jetzt einfach über die Telefonrechnung abbuchen und viele Provider machen das lukrative Geschäft der Abzockerbanden mit. Sehen Sie einmal nach, ob Sie bei Ihrem Provider die Möglichkeit haben, Drittanbieter oder mobiles Bezahlen zu unterbinden.
Jetzt zu dem Verdienst. Das sind bei der heutigen teilweise 4,95 Euro pro Woche. Also keine 8,00 p. Monat, sondern ca. 20,00 Euro pro Monat. Beste Aussichten für die Rodgauer.
 
Update. Gesetz ab März 2011 in Kraft

Am 27. Oktober 2011 hat der Bundestag einige Neuregelungen für das Telekommunikationsgesetz (TKG) beschlossen. Mit den neuen Vorgaben soll vor allem der Verbraucherschutz deutlich verbessert werden. Computerbetrug.de zeigt, was sich ändert – und was es letztendlich bringt.[….]Die wohl beste Neuerung kommt ganz zum Schluss: Jeder Anbieter muss es seinen Kunden ermöglichen, seinen Anschluss für das sogenannte “WAP-Billing” zu sperren. Gerade hier würde sehr viele Nutzer von Handyverträgen überrascht, da die Kostenpflicht von Angeboten oftmals nicht ohne Weiteres erkennbar war. Damit dürften die “In-App-Ads” in der herkömmlichen Form quasi vom Markt verschwinden….Lesen Sie den ganzen Artikel bei computerbetrug.de

 
Wem das Geschreibsel hier zu viel ist, kann sich auch den Filmbericht von MDR ansehen der von Konsumer.info bereits im Februar 2011 bereitgestellt wurde.
 
Anmerkung zum Filmbericht
Nicht alles was in diesem Beitrag (am Ende) von einer Mitarbeiter der Verbraucherzentrale erzählt wird ist richtig.
 

Abofallen und Widerrufsrecht

Das mit der Widerrufserklärung der Abofallenbetreiber soll ein normaler Mensch verstehen.
 
Sie suchen nach einem kostenfreien Programm, z.B. OpenOffice, im Internet. Sie gelangen auf eine Seite, auf der dieses KOSTENLOSE PROGRAMM zum Download angeboten wird.
 
Natürlich kommen Sie nicht auf die Idee, dass man den Download dieses KOSTENLOSEN PROGRAMMES kostenpflichtig macht.
 
Man kann auf dieser Seite auch zunächst nichts von KOSTENPFLICHTIG erkennen. Über AGBs wundert man sich auch nicht unbedingt, da dies auch bei FREEWARE üblich ist. Ich lese sogar noch die Widerrufsbelehrung. Bei einigen Anbietern von Nutzlosdiensten ist diese, anders als der Hinweis auf eine Kostenpflicht, sehr deutlich hervorgehoben. Dass dahinter System steckt, kann man zu diesem Zeitpunkt noch nicht wissen.
 
Zunächst gehe ich davon aus – „eine seriöse Firma macht mich auf meine Rechte aufmerksam„. Dass eine Widerrufsbelehrung im Zusammenhang mit Freeware absolut keinen Sinn macht, ist eigentlich klar. Aber bestimmt hat der Gesetzgeber auch bei Freeware ein Widerrufsrecht gefordert „denke ich„.
Aber darüber macht man sich keine weiteren tiefgehenden Gedanken, weil auch zu lesen ist:

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 S. 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Blödsinniger Standardtext „denke ich.“ Was für eine Arbeit die armen Anbieter von Freeware da zu leisten haben „denke ich
Also kann ich das Formular absenden.
 
Die AGBs drucke ich mir aus und habe vor, die irgendwann einmal zu lesen. Wenn dann doch noch etwas mit diesem Angebot nicht stimmen sollte, habe ich ja ?14? Tage Zeit, zu widersprechen.
 
Jetzt plötzlich eine Mail und ich muss zu meinem Entsetzen feststellen:

Da hat mich einer aufs Kreuz gelegt.

Das Angebot ist nicht KOSTENFREI. Die will so eine Abzockerfirma für das Bereitstellen einer Adresse (Link), von der ich das KOSTENLOSE PROGRAMM downloaden kann, insgesamt 192,00 Euro. Aber nicht mit mir. Ich melde mich nicht mit den mir zugestellten Zugangsdaten bei den Nutzlosdiensten an. Ich Widerrufe.
 
So einfach ist das nicht.
 
Was jetzt kommt, ist Knüppelhart.
Da kommt eine Mail von der Nutzlosbranche.
Mit der Mail, die von der Nutzlosbranche verschickt wird, sind die Bedingungen für einen Widerruf NICHT MEHR GEGEBEN. Pech gehabt.
 
Im Widerrufsrecht steht:

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

 
Ich verstehe das wie folgt.
Nach der Annahme des Angebotes (also nach Eingabe der persönlichen Daten und dem Klicken auf Absenden) bis zum Empfang der Bestätigungsmail hat man Zeit für den Widerruf. Da muss man sich sputen. Das sind wenige Sekunden.
Aber warum sollte ich widerrufen? Noch gab bis zum Empfang der Mail absolut keinen Grund dafür.
 
Obwohl ich das als Verbraucher die Passage

[..] ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt–[..]

auch so verstehen kann bzw. so MUSS man das eigentlich verstehen. Es sei denn, man muss zu so einem Fall aus Berufsgründen ein Urteil fällen.

Meinen ausdrücklichen Wunsch äußere ich erst dann wenn ich mich mit den zugestellten Zugangsdaten in den Rechner des Anbieters diese Nutzlosdienstes angemeldet habe.

 
Was bleibt ist zu hinterfragen, ob überhaupt zwei Willenserklärungen vorliegen und eine Kostenpflicht besteht.
 
Was soll in so einem Fall überhaupt die Widerrufsbelehrung? Die Widerrufsbelehrung müsste so aussehen.
(nicht ernst gemeint)

Das Ihnen unterbreitete Angebot ist KOSTENPFLICHTIG. Wenn Sie Ihre Daten abgeschickt haben, ist auch das Widerspruchsrecht nach wenigen Sekunden erloschen.

 
So könnte man das verstehen.
Das dürfte auch die Absicht des Anbieters sein. Jetzt eine andere Fassung nachzulesen bei heise.de:

Alt: [..]“Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.“

Dieser Hinweis muss ab sofort durch folgenden ersetzt werden:

„Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.“
[…]
Das ist erst dann der Fall, wenn der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung beispielsweise vollständig nachgekommen ist. Soweit nicht schon ohnehin geschehen, werden Onlineanbieter in diesem Bereich zunehmend Vorkasse einführen, um so das Widerrufsrecht des Kunden schneller erlöschen zu lassen.[…]Lesen Sie bei Heise.de den kompletten Text.

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Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.