Webseiten mit Sternchentext. Geläufige Methode der Abzockerseiten

Wie sicherlich alle wissen, ist bei Angeboten/Verträgen das Setzen eines Sternchens ein fast normaler Vorgang geworden. Da wird z.B. ein Angebot wie:

Ab 25,00 Euro*

mit einem Sternchen gekennzeichnet und eine Erläuterung dazu gibt es in der Fußnote. Was mir allerdings nicht klar ist, muss das Sternchen bei denen Erläuterung am TextAnfang stehen oder ist das völlig egal?
 
Warum das von Interesse sein kann, das will ich hier einmal ein wenig aufbröseln.
Es gibt da diverse Seiten (meist Seiten der Abzocker) im Internet, bei der die folgende Textpassage zu finden ist.

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Wie sie sehen, befindet sich das Sternchen am Textende.
Sie füllen die geforderten Angaben aus und erhalten eine weitere Textpassage mit einem Sternchen.

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Sie finden auf der angesprochenen Seite keine weitere Textpassage, die mit einem Stern versehen ist. Da man aber evtl. eine Erklärung sucht, scrollt man jetzt ein wenig nach oben und die Textpassage

..[].der Anmeldung* erhalten Sie..[]..

erscheint wieder. Keine weiteren Passagen, die mit einem Stern versehen sind. Man fragt sich zwar jetzt, was dieser Sternchentext eigentlich soll. Man kann ja nichts Schlimmes, insbesondere etwas über Kostenpflicht, erkennen. Da man eine Erklärung gefunden hat, stellt sich die folgende Frage eigentlich nicht: „Soll ich jetzt weiter in detektivischer Arbeit herauszufinden, ob es nicht evtl. doch noch einen weiteren Sternchentext gibt?“
 
Eigentlich nicht. Wie man es aus dem allgemeinen Geschäftsleben so kennt, stehen die Erklärungen zu einem Sternchentext in der Fußnote. Und da stand was. Was auch immer.
 
Jetzt kommt der Hammer. Es gibt einen weiteren Sternchentext. Den werden Sie meist erst dann entdecken, wenn Sie von den Abzockern eine Mahnung bekommen. Der Sternchentext ist wohl ganz bewusst oben und in dem Bereich der Webseite untergebracht, der normalerweise kaum Beachtung findet. Hier steht für jeden völlig unerwartet ein weiterer, mit einem Sternchen gekennzeichneter Text.

*Vertragsinformationen

 
Jetzt wird es haarig.
Zunächst wird ein Text mit einem Sternchen gekennzeichnet (Anmelden*), den ich auch wie erwartet in der Fußnote wiederfinde und auch als (Anmelden*) gekennzeichnet ist. War es das für mich als Verbraucher? Oder muss ich mich auf die Suche nach weiteren Textpassagen machen, die mit einem Stern versehen sind?
Dass es eine weitere Erklärung des Sternchentextes gibt, käme für mich völlig überraschend.
 
Habe ich jetzt aus Verbraucher unbedingt darauf zu achten, ob bei einem Sternchentext, der am Ende der Webseite zu finden ist, sich der Stern am Textanfang oder am Textende befindet und damit evtl. seine Bedeutung als Erklärung verliert?
 
Verschiedene Abzockerseiten sind einfach genial gemacht. Das Surfverhalten wurde exakt mit diesen Webseiten umgesetzt. Wird der Text gelesen, scrollt man automatisch und der Text mit den Kostenhinweisen verschwindet. Das Täuschungsmanöver gelingt immer wieder und erstaunlicherweise gibt es auch Richter, die sich täuschen lassen.
 
Ich bin sicher, wenn sich seriöse Unternehmen solcher Methoden bedienen, hätten die einen höheren Auftragseingang zu verzeichnen. Aber ein seriöses Unternehmen würde sich spätestens nach den ersten Beschwerden fragen: „Haben wir die Webseite missverständlich aufgebaut?“ Man würde um Abhilfe bemüht sein.
Nicht so die Abzocker. Die ändern selten aus eigenem Antrieb oder auf Beschwerden. Die wissen auch warum. Ihr Geschäft würde dann zusammenbrechen.
 
Ob eine Preisangabe, die nur in den AGBs zu finden ist, ausreicht? Fragen Sie Ihren Anwalt.
 
Dieser Artikel könnte auch von Interesse sein.
Abofallen und Widerrufsrecht
 
Nachtrag. 26.11.2011
So sieht ein Richter das mit dem Sternchen. Ein Urteil welches die Abzocker wohl nicht hinweisen werden.
 
Nachtrag 25.12.2011
OLG Frankfurt/Main, Urt. v. 04.12.2008 – 6 U 186/07
Sternchen hinter Aufforderung zum vollständigen Ausfüllen von Textfeldern zum Hinweis auf Kostenpflicht des Internetangebots nicht ausreichend


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Erneuter Schlag gegen die Abzocker

Eine Sparkasse darf einer Internetfirma ein Girokonto auf Guthabenbasis im Hinblick auf einen drohenden Imageschade versagen.
 
Auszug aus dem Urteil

Aktenzeichen: 5 K 1554/09.DA
Die Geschäftsführer sowie der Prokurist der Klägerin wurden in verschiedenen Internetforen, die sich mit sogenannten „Abo-Fallen“ und „Internetabzocke“ bzw. „Kostenfallen im Internet“ beschäftigen, als auch auf Nachrichtenseiten, wie n-tv.de und der Fachzeitschrift c‘t, meistens namentlich als „Hintermänner“ diverser Gesellschaften genannt, die auf ihren Webseiten unter anderem Dienstleistungen oder sogenannte “freeware“ anböten und dabei nur versteckte, wenigstens nicht ohne weiteres erkennbare Hinweise auf die Kostenpflichtigkeit der zu erbringenden „Leistung“ enthielten und so ahnungslose Verbraucher zur Inanspruchnahme der vermeintlich kostenfreien Leistung bewegten.
Lesen Sie das ganze Urteil bei Hessenrecht.

 
Ich werde weiterhin die Geldinstitute auf Abzockerfirmen aufmerksam machen. Das vorliegende Gerichtsurteil ist ein wunderbares Argument. Gruß nach Krefeld, Gammelsdorf und ins Rodgau.
 
Siehe auch
Bundestag, Abofallen, Inkasso und die heiligen drei Könige.

Busevents Vechta. Kaffeefahrt und das Komma.

Am 11.09.2011 habe ich darüber berichtet.
Kaffeefahrten. So kann man durch ein Komma getäuscht werden. Heute finde ich bei konsumer.info eine Einladung zur Kaffeefahrt mit einer solchen Passage.
 

Ihnen hat es aber schon jetzt Glück gebracht, der Gewinner, Frau XXXXX, erhält garantiert 2.000,00 Euro in bar.

 
Achten Sie auf das Komma!
Lesen Sie den Artikel vom 11.09.2011
 
Den Anbieter der Kaffeefahrt zu ermitteln ist nicht gerade einfach bzw. nicht möglich. Die Postkarte, mit der man seine Teilnahme ankündigt, geht an Busevents in Vechta. Suchen Sie einfach mal mit Google danach.


Rödermark intern. DAS MUSS JEDEM KLAR SEIN!
Laut HaushaltsplanENTWURF (Seite 135) steigt die pro Kopf Verschuldung in Rödermark von 740.45 im Jahr 2019 auf 1.760,95 im Jahr 2025 an.

Betrug der Schuldenstand Anfang 2022 noch 22.729.064,00 so plant man für Ende 2025 mit mehr als einer Verdopplung der Schulden auf satte 50.579.774,00. HaushaltsplanENTWURF (Seite 35)

Kaffeefahrten. So kann man durch ein Komma getäuscht werden.

Beim durchblättern älterer Berichte zu Kaffeefahrten fällt mir ein Satz auf.

Die Gewinnerin, Frau Donners, erhält garantiert 3500 Euro.

Man kann meinen, toll Frau Donners, Sie haben 3500,00 Euro gewonnen.
Blödsinn. Frau Donners ist durch das Komma eine Anrede. Sie ist nicht die Gewinnerin von 3.500,00 Euro.
So wäre es richtig, wenn man es ehrlich meint.

Die Gewinnerin Frau Donners erhält garantiert 3500 Euro.

Glücklicherweise gibt es eine Rechtsprechung, die beide Formen gleich setzt. Wenn geklagt wird, sind die Chancen hoch den Gewinn zu bekommen.