Betrugsversuch. DHL Packstation

Der Betrugsversuch mit der Packstation geht weiter.
Scheinbar finden die immer noch Opfer.
 
 
So z.B. sieht eine Email aus.

Sehr geehrte PACKSTATION Kunden,

sicher haben Sie nach der Ankündigung in unserem Newsletter 04/2011 zur Kenntnis genommen, dass ein Paketempfang an einer von deutschlandweit über 2.500 PACKSTATIONEN nur noch mit Ihrer DHL-GOLDCARD erfolgen kann.

Wir haben uns im selben Zuge, den Wünschen unserer Kunden angenommen und weitere Präventationsmaßnahmen zu Ihrer Sicherheit und Zufriedenheit umgesetzt.

Eines der Hauptanliegen war die Verifizierung mit einem Privaten Sicherheitsschlüssel, dieser wird bei Ihrem nächsten Login automatisch erzeugt und in unserem System gespeichert. Dieser Sicherheitsschlüssel funktioniert ähnlich wie ein Fingerabdruck, und sorgt nach einem Abgleich dafür, dass für Unbekannte keine Möglichkeit besteht, sich in Ihren Account einzuloggen.

Die Verifizierung sollten Sie innerhalb der nächsten 7 Tage vornehmen, da wir sonst aus Sicherheitsgründen Ihren Zugang einschränken müssen. Weitere Informationen zu dem Thema sind leicht und Verständlich auf unserer Webseite zu finden.

Um Ihre PACKSTATION direkt zu verifizieren folgen Sie bitte diesem Link:

http://www.dhl.de/content/de/de/pake…uccesskey.html

Jeder PACKSTATION Kunde der sich bis Sonntag, den 15.05.2011 erfolgreich verifiziert, nimmt automatisch an dem großen Sommer-Gewinnspiel teil, in Verbindung mit unseren Partnern Bosch, Audi und dem IFL (Institut für Lieferlogistik) werden über 1000 Sachpreise ausgelost. Als Trostpreis falls Sie nicht zu unseren Hauptgewinnern zählen sollten, verlosen wir weitere 2500 Portofreie-Pakete für Ihre nächste Sendung die Sie an einer PACKSTATION einliefern.

Das PACKSTATION-Service Team wünscht Ihnen einen angenehmen Sommer.

 
Interessant ist der angegebene Link:
http://www.dhl.de/content/de/de/pake…uccesskey.html
Alles totaler Blödsinn. Sie werden auf http://packstations. cc/dhl1/ weitergeleitet. Glauben Sie, DHL hat eine TDL (.cc) die auf die Kokusinseln zeigt?
 
Die dort aufgeführte Seite vermittelt den Eindruck, als wäre man auf der Seite von DHL.
 

 
Warum will denn einer die Daten von meiner Packstation haben? Ganz einfach. Bestellte Ware die mit gestohlenen Kreditkarten bezahlt wurden werden an diese Packstation geliefert und von den Betrügern mit den jetzt vorhandenen Zugangsdaten abgeholt.
 
Also, NIEMALS auf so einer Seite etwas eingeben. DHL würde Sie NIE in solch einer Form anschreiben.
 
 

Kaffeefahrt mit Emsland Promotion

( Verbraucherzentrale Mecklenburg Vorpommern ) Kein Gewinn bei der Jubiläums-Sonderfahrt „Mecklenburgische Seenplatte“

3000 EURO in bar – das wäre doch was, dachten sich in den letzten Tagen einige Verbraucher, die angeblich von der Firma Emsland Promotion mit Postfach in Meppen nominiert worden sein sollen. Mit dieser Summe werde man am 26. Mai für die Teilnahme am großen Kreuzworträtsel belohnt. Die Adresse des „Gewinners“ – so behauptet das Unternehmen – sei einer Antwortkarte des Verbrauchers auf ein früheres Rätselspiel entnommen.

Angesichts der Erfahrungen mit derartigen Unternehmen warnt Verbraucherschützer Joachim Geburtig vor allzu hohen Erwartungen. Die Einladung lässt eher auf eine Verkaufsveranstaltung schließen. Am Ende zahlen die angeblichen Gewinner meist drauf. Auf Kaffeefahrten angebotene Waren sind häufig überteuert und von geringer Qualität. Vor Ort verloste oder überreichte Reisegewinne entpuppen sich oft als Nieten und halten in den seltensten Fällen, was sie versprechen.

Die Verbraucherzentrale bietet ein kostenloses Faltblatt zum Thema Kaffeefahrten an. Es hilft zu erkennen, ob Werbeverkaufsveranstaltungen das Ziel von Gewinnmitteilungen sind, mit welchen Tricks die Veranstalter arbeiten und zeigt, welche Rechte Verbraucher bei übereilt abgeschlossenen Verträgen haben.
Das Faltblatt „Kaffeefahrten: Tarnen, Täuschen, Abkassieren“ ist in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale erhältlich, oder hier zum downloaden.
 
Quelle: nvzmv.de
 

Gewerbeauskunft-Zentrale vor dem Landgericht Düsseldorf

Das Landgericht Düsseldorf (30 O 148/10) hat sich mit dem Formular der Gewerbeauskunft-Zentrale beschäftigt und dabei die bisherige Geschäftspraxis, also die Verwendung des bisher verwendeten Formulars, untersagt.Das Landgericht Düsseldorf stört sich dabei an folgenden Punkten:…Lesen Sie den Artikel bei RA Ferner
 
Lesen Sie: Vorsicht bei Gewerbeauskunft-Zentrale