Verbraucherschutz und Essen.

Wie schon in diesem Blog geschrieben, ist Verbraucherschutz eine wichtige Aufgabe. Nur sollte man bei der Wahl einer solchen Organisation (Verein) sehr bedacht vorgehen.
 
 
Mausert sich Essen zur Heimat der Verbraucherschutz-Vereine? 
 
Da gibt es Aktionkundenschutz (aktionkundenschutz.de) und/oder Verbraucherschutz Deutschland (vs-deutschland.de/)
vs-deutschland.de ist ?ähnlich/identisch? mit aktionkundenschutz.de
 

Zitat von der Webseite aktionkundenschutz.de/
Wie Sie sicherlich selbst wissen, werden mittlerweile fast alle Haushalte von dubiosen Glücksspielunternehmen telefonisch belästigt. Durch Falschaussagen, Gewinnversprechen und Gewinngarantien werden massiv Neukunden geworben und viele Kunden vertrauen der Sache auch, werden aber immer enttäuscht.

 
Auktionkundenschutz.de ist ein Projekt von Sieger Concept. Bei sieger-concept.de wird nach Mitarbeitern für ein Call-Center gesucht.
Wenn Sie jetzt einmal bei DENIC nach sieger-concept.de recherchieren, werden Sie bestimmt sehr nachdenklich. Versuchen Sie einmal herauszubekommen, ob die Mitgliedschaft bei den Seiten Aktionkundenschutz oder Verbraucherschutz Deutschland kostenlos oder kostenpflichtig ist. Überprüfen Sie einmal das Impressum auf Vollständigkeit. Googeln Sie einmal nach „75 Js 95/08
 
Recherchieren Sie bei denic einmal nach win-maker.de
Recherchieren Sie bei denic einmal nach Stalker Agency (Stalker Agency GmbH. 2009 Löschungen von Amts wegen. )
 
 
Verbraucherschutz » CallCenter « Glücksspiel
 
Ich habe hier etwas Älteres von der Staatsanwaltschaft in Essen aus 2008 gefunden.
 
 
Lesen Sie die folgenden (ÄLTEREN) Artikel:
Staatsanwaltschaft Essen friert Konten des „Verbraucherschutz Deutschland“ ein
Video über Verbraucherschutz Deutschland in Essen bei Youtube


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Dietzenbach warnt seine Bürger vor Kanalhaien.

Nachtrag 20.06.2022 // Großschreibung Neuer Passus im Gesetz.
ALT: 5. Zuleitungskanäle zu öffentlichen Kanälen. Siehe

NEU: 2. (2) Diese Verordnung gilt nicht für Zuleitungskanäle zu öffentlichen Kanälen, in denen ausschließlich häusliches Abwasser nach Anhang 1 Teil A Nr. 1 der Abwasserverordnung, Niederschlagswasser oder häusliches Abwasser gemeinsam mit Niederschlagswasser abgeleitet wird. Siehe



………Nach Angaben betroffener Bürger übten die Firmenvertreter dabei durchaus ein bisschen Druck aus. Es drohe nämlich eine Geldstrafe, heißt es da, falls die DIN-Verordnung nicht eingehalten werde. So müssten die Grundstückseigentümer nachweisen, dass die Abwasserleitungen auf ihrem Besitz intakt sind.
„Dazu besteht momentan keine Verpflichtung“, warnt Michael Würz….[]……… Die Untersuchung schlage mit 400 bis 1200 Euro zu Buche, Lesen Sie den ganzen Bericht bei op-online.de
 
 
Ältere Berichte zu Kanaluntersuchung.
» Nach Heusenstamm jetzt Mühlheim. Kanaluntersuchung.
» Polizei warnt. Abgezockt an der Haustür.
» Rödermark. TV-Untersuchung der Hausanschlussleitung
» Kanaluntersuchung in Rödermark. Schnelle Antwort von der FDP und SPD
» Ist Ihr Hausanschlusskanal dicht? Neues EU-Kanal Gesetz! Kanalüberprüfung.
 
Nachtrag 05.10.2011
Kanalüberprüfung Dichtheitsüberprüfung bis 2025
 

Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Verbraucherschutzvereine sind wichtig. Sie müssen aber aufmerksam sein.

Verschiedene Blogs berichten recht schnell über Abzocker, die versuchen schnell und einfach an das Geld der Internetnutzer zu kommen.
Diese Arbeit wird fälschlicherweise vielfach mit Verbraucherschutz verwechselt. Den Anspruch erheben die wenigsten Blog-Schreiber einschl. meiner Person. Was ich und auch viele andere Blogbetreiber bezwecken wollen ist:

Berichten über die verschiedenen und neue Abzockmethoden.

Damit keine Verwechslung zu z.B.

Verbraucherschutzverein e. V.
Der Verbraucherschutzverein e.V. (VSV), die Stiftung Verbraucherinstitut und die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände e.V. (AgV) sind im Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. aufgegangen.

entsteht, verwende ich weiteren Text die Bezeichnung » fragwürdigen Verbraucherschutzvereinen «

Blogs können wesentlich schneller informieren als das die Rundfunk- und/oder Fernsehanstalten können. Dubiose On-Line-Shops haben teilweise die Lebensdauer einer Eintagsfliege, um ein gutes Geschäft zu machen. Durch die teilweise Verlinkung der Blogs untereinander (nicht abgesprochene Verlinkungen) sind die Berichte sehr schnell auf den ersten Suchergebnisseiten von Google zu finden. Von den Blog-Betreibern wird das Internet rund um die Uhr beobachtet.
 
Ein Blog-Betreiber sucht sich niemals eine bestimmte Seite heraus, um diese schlecht zu machen. Die Blog-Betreiber arbeiten auch nicht mit Methoden der Abzockbranche. Diese versucht teilweise mit Angriffen auf die Server den Blog mundtot zu machen.
 
Blog-Betreiber geraten immer stärker in den Fokus der Anwälte dieser Abzockbranche. Es geht um viel Geld, das den Abzockern durch die Berichterstattung verloren geht. Auch aus diesem Grund wird immer nach neuen Möglichkeiten gesucht, um einerseits dem Gesetzgeber gerecht zu werden (Gratwanderung) und mit wenig Aufwand an das Geld der anderen zu kommen. Diese Gratwanderung wird leider teilweise recht spät von den Gerichten erkannt. Wenn dann als gesetzwidrig erkannt, wird diese Gratwanderung auch evtl. bestraft. Die Abzocker haben aber dann schon ein super Geschäft gemacht. Genau aus diesem Grund warnen die Blogs, um den Verbraucher zu sensibilisieren.
 
Da die Abzockbranche bei der Kundensuche im Internet auch automatisch die Blog-Betreiber auf den Plan ruft, wird sehr schnell vor einer dubiosen Seite mit dem Hinweis gewarnt: „Hier vorsichtig zu sein.“ Warnungen werden ausgesprochen. Z.B.

» Wenn ein Impressum fehlt oder falsch ist.
» Merkwürdige Zahlungsbedingungen. (Nur Vorkasse)
» Der Betreiber der Internetpräsenz als Abzocker bekannt ist.
» der Geschäftsführer bereits negativ aufgefallen ist
» Verbindungen der führenden Personen zu anderen Abzockgeschäften besteht.

 
Zu der Informationsarbeit der Blog-Betreiber kommen dann auch noch Verbraucherschutzvereine auf den Plan. Sinn dieser Verbraucherschutzvereine ist nicht nur, wie bei den Blog-Betreibern, die Aufklärung und Warnung. Vereine gehen teilweise einen Schritt weiter. Die können evtl. mit rechtlichem Rat (das dürfen die Blog-Betreiber nicht) aufwarten.
 
Und genau hier kann auch eine neue Idee entstehen, den schnellen Euro zu machen. Einen fragwürdigen Verbraucherschutzvereinen gründen, der keiner ist. Dass diese fragwürdigen Verbraucherschutzvereine stark unter der Beobachtung verschiedener Berichterstatter stehen, ist als normal zu betrachten. Das dürfte auch im Sinne der ehrlich arbeitenden Verbraucherschutzvereine sein. Die Vergangenheit und die Gegenwart zeigt auch die Notwendigkeit dieser Beobachtung. (Siehe: Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Saar). Wenn der Verdacht aufkommen sollte, dass etwas nicht so ist wie es sein sollte, wird der Verbraucher gewarnt und der Betreiber der entsprechenden Seite hat die Möglichkeit sich zur Sache zu äußern. Wenn diese Erklärungen (werden natürlich in jedem Fall im Blog abgebildet) schlüssig sind, wird kein Blog-Betreiber weiterhin über dieses Internet-Angebot eine Warnung aussprechen. Ganz im Gegenteil, der Bericht verbleibt im Blog und wird mit einer Entschuldigung beendet.
 
Leider wird nicht immer so verfahren. Warum nicht? Ganz einfach, das betroffene Internet-Angebot hat nichts Gutes im Sinn. Es wird getreten und gehauen. Zur Sache selber wird aber keine Stellung bezogen.
 
Nicht ohne Grund warnt der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Saar vor z.B. dubiosen Telefonanrufen dieser fragwürdigen Verbraucherschutzvereine / Datenschützer.

Es wird versprochen, gegen Zahlung eines Mitgliedsbeitrags dafür zu sorgen, dass man künftig durch Eintragung in Werbesperrlisten vor unerwünschten Werbeanrufen besser geschützt ist oder dass man aus Verträgen, die mit Gewinnspielunternehmen abgeschlossen ist.

 
Die Warnung des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Saar bestätigt nur die Arbeit der Blog-Betreiber. Diese berichten ausführlich und schon seit längerer Zeit über diese Machenschaften.
Eine vorstellbare Konstellation: fragwürdiger Verbraucherschutzverein » Glücksspiel » CallCenter
Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Saar warnt:
Call Center der fragwürdigen Verbraucherschutzvereine / Datenschützer beschaffen die Kunden für den fragwürdigen Verbraucherschutzverein. 🙁
Wenn der fragwürdige Verbraucherschutzverein jetzt auch noch eine Glücksspielseite anbiete, hat dieser einen weiteren Kundenkreis geschaffen.
 
Sehen Sie sich einfach einmal das hier an: Falscher Verbraucherschutz-Verein. Da dieser Verein schon seit längerer Zeit unter Beobachtung steht, werden Sie vom Abzockschutz – Computer-Bild – vor einem Besuch dieser Seite gewarnt. Versuchen Sie es einmal mit diesem Aufruf zum verbraucherschutz-europa. Der Abzockschutz von Computer-Bild warnt. Wenn Sie diesen Schutz noch nicht installiert haben, empfehle ich das schnellstens nachzuholen.

Es ist sehr schwer diesen fragwürdigen Verbraucherschutzvereinen Unredlichkeit nachzuweisen. Es werden von den Blog-Betreibern unangenehme Fragen gestellt. Kommt keine Antwort, kann sich der Leser seine eigene Meinung bilden.
 
 
Vorsicht vor Betrügern, die sich als Datenschützer ausgeben! Hier die komplette Pressemitteilung des Bundesdatenschutzbeauftragten.
 
Googeln Sie als Beispiel einfach mal mit

Verbraucherschutzverein Born

und beachten die Einträge zur Staatsanwaltschaft Augsburg. Dann bilden Sie sich eine eigene Meinung darüber, ob es richtig ist, dass Blogs Warnungen aussprechen. Das ist nur ein Beispiel für eine Reihe ähnlich gelagerten fragwürdigen Verbraucherschutzverein

Ich wiederhole hier den Titel des Artikels:
Verbraucherschutzvereine sind wichtig.
Sie müssen aber aufmerksam sein.

Lesen Sie auch: Verbraucherschutz und Essen.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Zu beachten bei Verrechnungsscheck.

Der Verrechnungsscheck ist eigentlich kein übliches Zahlungsmittel mehr. Dennoch, ca. 60 Millionen Transaktionen werden noch durch Schecks abgewickelt.
 
Betrüger nutzen gerne dieses Zahlungsmittel, um an Ihr Geld zu kommen. Der Scheckeinreicher vertritt auch die Meinung:

„Das Geld ist meinem Konto gutgeschrieben. Was soll da noch passieren.“

Ob die Banken oder Sparkassen hinreichend informieren und ob die das überhaupt machen müssen, ist ein anderes Thema. Sie können aber der Betrogene sein.

Sollte Ihnen als Zahlungsmittel ein Verrechnungsscheck als Zahlungsmittel angeboten werden und Sie nicht ablehnen können oder wollen, beachten Sie bitte Folgendes.

Auf dem Kontoauszug steht in der Regel im Betreff: „Gutschrift E.v.“. Das bedeutet „Eingang vorbehalten“. Das Geld ist noch nicht SICHER.
Wenn der Scheckaussteller Geld von Ihnen zurückfordert, weil aus Versehen zu viel Geld überwiesen wurde, NIEMALS SOFORT ZURÜCKÜBERWEISEN. Fragen Sie vorher Ihr Geldinstitut, ob der Geldeingang E.v. noch zurückgefordert werden kann.

Wenn der Scheckaussteller Sie bittet, einen Teil des überwiesenen Betrags an z.B. die Spedition zu überweisen. In keinem Fall etwas überweisen, auch wenn der Grund noch so plausibel ist. (Man hat bei Ihnen Möbel gekauft. Die Möbel gehen in die Niederlande. Der Spediteur kommt, wenn das Geld da ist). Fragen Sie vorher Ihr Geldinstitut, ob der Geldeingang „E.v.“ noch zurückgefordert werden kann.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.