Wer hilft bei unerlaubter Telefonwerbung?

Es wird Ihnen auf vielen Webseiten versprochen, bei Telefonterror zu helfen. Beachten Sie die Leistungen und die entstehenden Kosten und ob das überhaupt einen Erfolg verspricht.

Wissenswertes über den für Verbraucher kostenlosen Dienst der Robinsonlisten
Deutsche Robinsonlisten gibt es für Werbung per Brief, Fax, eMail, Mobilfunk und Festnetztelefon. Sie werden monatlich aktualisiert.

Die Sperrliste ist die Robinsonliste.
Die Robinsonliste warnt

Quelle: https://www.robinsonliste.de/

Es wird immer wieder über Telefonanrufe versucht, Verbraucher zum Abschluss von kostenpflichtigen „Schutzdiensten gegen unerwünschte Werbung“ zu überreden, unter Vortäuschung einer Verbindung zur Robinsonliste – man will aber nur an Ihr Geld !
Über fremde „Schutzdienste“ vermittelte Anträge werden von uns zurückgewiesen !Der Verbraucherschutz stuft derartige Offerten übereinstimmend als Abzocke ein und bittet, vor allem ältere Mitbürger davor zu warnen.
Einträge in die deutschen Robinsonlisten sind nur bei den bekannten Trägern vornehmbar und für Verbraucher stets kostenlos !

Hier Ihr Zugang zur Robinsonliste

Kosten für den Eintrag in Sperrlisten
Sie können natürlich die kostenlosen Möglichkeiten (Robinsonliste, Bundesnetzagentur) ignorieren und sich aus den zahlreichen Angeboten im Internet einen Dienstleister aussuchen. Allerdings ist der Erfolg fraglich. Da sich seriöse Unternehmen an der Robinsonliste orientieren und diese einen Eintrag der » Schutzdiensten gegen unerwünschte Werbung « nicht durchführen wird, müssen Sie das wohl selber machen.

Quelle: gegentelefonwerbung –dot –de/uberuns.aspx
….Sie rufen uns an, nehmen unsere Dienstleitung in Anspruch, diese wird über die Telefonrechnung abgerechnet…..
*1.87€ / Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk abweichende Preise.

Auszug aus dem Impressum
Callcenter im Ausland oder unseriöse Unternehmen, die nicht abgleichen, könnten Sie unter Umständen weiter belästigen, deshalb garantieren wir, das eintragende Unternehmen, zu keiner Zeit, dass die Werbesperrung greift und haften nicht dafür, wenn Sie weiterhin Belästigungen verschiedenster Art erhalten. Daher ist die 09005550321* und der Besitzer nicht zur Verantwortung zu ziehen bei nicht greifen der Sperrliste.

Hier kostet nicht der Anruf Geld. Sie werden für nur 39,00 Euro pauschal für ein Jahr geschützt.

Quelle: telefonterror-callcenter-werbeanrufe–dot–de/service.html
Was kostet unser Service……durch unsere straffe und gut organisierte Vorgehensweise können wir unseren Service zurzeit zu einem Preis von nur 39.- Euro für eine Laufzeit von 12 Monaten anbieten. Erfahrungsgemäß dauert es nur wenige Monate, bis die Anrufe bei Ihnen deutlich nachlassen bzw. komplett aufhören. Dennoch bieten wir unseren Service mit einer Laufzeit von 12 Monaten an, um evt. Nachzügler, die sich erst später melden, zu bearbeiten.

Ich frage mich, wenn schon eine Bundesnetzagentur es nicht schafft, uns von den lästigen Anrufen zu befreien, wie will das ein privates Unternehmen schaffen? Eine Sperrliste (Robinsonliste) werden die nervigen Call-Center wohl kaum von einem Anrufen abhalten. Damit die Mitarbeiter einiger Call-Center keine Zeit verlieren, wählen Telefoncomputer gleichzeitig hunderte (per Zufall ausgewählte) Rufnummern an. Derjenige, der zuerst ans Telefon geht, hat verloren und wird bearbeitet. Hier gibt es keine Sperrliste!

Hier kostenlos.
Grundsätzlich können Verbraucher unerlaubte Anrufe der Bundesnetzagentur mitteilen. Unter www.bundesnetzagentur.de ist ein Formular zu finden, in welches die für eine Verfolgung der unerlaubten Werbeanrufer erforderlichen Informationen und Daten eingetragen werden können.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Ein neues Abzockportal?

Im Verbraucherschutzforum von BooCompany.com wird aktuell auf ein neues Download-Abzockportal der Content Services Limited des Geschäftsführers A. V. unter Softwaresammler.de hingewiesen. Kein Wunder, denn Opendownload.de dürfte mittlerweile durch die unzähligen Presse- und TV-Berichte bekannt sein.
Und das ist Softwaresammler.de der Content Services Limited: …. >weiterlesen
Quelle: www.abzocknews.de Gefunden bei www.abzocknews.de

Ermittlungen gegen Inkassobüro

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen das Inkassobüro Proinkasso aus Hanau wegen des Verdachts der Geldwäsche. Das Unternehmen hat Rechnungen einer dubiosen Internet-Seite verschickt.
„Vorsicht Abzocke! Lasst bloß die Finger davon weg!“ So warnen geprellte Internet-Nutzer vor der Seite „Mega-Downloads.net“ – wohl zu recht: Gegen die Internet-Seite ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Betrugs. Es besteht der Verdacht, dass die Internet-Nutzer durch ungenaue Angaben in …….weiterlesen

Quelle hr-online.de Gefunden bei hr-online.de


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Software-Portale locken Kunden in Abofallen.

Nur sieben Wochen nach der vermeintlich kostenlosen Anmeldung bei dem Software-Portal heißt es in einem Schreiben: „In wenigen Tagen werden wir unser Rechtsanwalts-/Inkassobüro mit der, notfalls gerichtlichen, Durchsetzung unserer Forderung beauftragen. Die hierbei entstehenden zusätzlichen Kosten haben Sie zu tragen.“ Satte 84 Euro zuzüglich fünf Euro Mahngebühr will das Unternehmen für einen Zwölf-Monats-Zugang zu seinem Portal haben. Dabei hatte der Kunde nur über Google nach Portalen zum Herunterladen von kostenlosen Programmen wie www.softwareload.de gesucht, um seinen Acrobat-Reader zu aktualisieren………………. weiterlesen

Quelle: welt.de Gefunden bei welt.de

Besonders interessant sind auch hier die AGBs. Die Leistungen, die diese Firma für nur 84,00 Euro anbietet, sind schon gewaltig.

Auszug aus den AGB’s. Stand 16.12.2009

B. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines

Die Online-Downloaden-Service Limited Company stellt Ihren Nutzern gegen Entgelt den Zugang zu einer Datenbank zur Verfügung. In dieser Datenbank finden Sie über 100 der beliebtesten und aktuellsten Downloads gängiger Internettools und Software. Außerdem erhalt der Nutzer die Möglichkeit zur Nutzung einer Toolbar, mit der aktuelle Inhalte auf Online-Downloaden.de gesucht werden können.

Wie die Downloads in deren Datenbank bereitgestellt werden, wird hier nicht erwähnt. Ich nehme aber an, dass hier auch lediglich nur ein Hyperlink zur Verfügung gestellt. Aber ein Highlight dürfte die Toolbar darstellen. Stellen Sie sich einfach folgendes vor. Sie geben einen Suchbegriff ein und es wird dann etwas gefunden. Das ganze für nur 84,0 Euro im Jahr.

Wenn man meint, das wäre schon alles, was man für 84,00 Euro bekommt, wird überrascht sein. Es wird noch wesentlich mehr geboten.

IV. Rechte und Pflichten des Nutzers
Der Nutzer kann nach der erfolgten Anmeldung und Aktivierung die Datenbank mit redaktionellen Inhalten der Online-Downloaden-Service Limited Company uneingeschränkt für ein Jahr nutzen. Die Online-Downloaden-Service Limited stellt seinen Nutzern außerdem eine Toolbar zur Verfügung, über die der Nutzer einen direkten Zugang zu Online-Downloaden.de über seinen Internet-Browser nutzen kann. Der Vertrag verlängert sich nicht automatisch. Eine gesonderte Kündigung ist aus diesem Grund nicht notwendig.

Sie können die redaktionellen Inhalte nutzen. Was das ist? Ich nehme an, Sie machen einen download und können jetzt im redaktionellen Teil nachlesen was die Sofware macht. Wenn das so ist, ein sensationeller Service. Und das für nur 84,00 Euro. Sie können eine Toolbar direkt aus Ihrem Internet-Browser nutzen. Ob die auch bei meinem funktioniert? Ich nutze Google Chrome!


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.