Die Schilder sind gestellt. 🙁
Wie die Anwohner der Odenwaldstraße bereits bemerkt haben, wurde die 30-er Zone zurückgebaut. Es kann wieder mit 50 km/h durch die Odenwaldstraße (ist jetzt auch wieder Vorfahrtstraße) gefahren
werden.
Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass die zurzeit noch eingebauten optischen Bremsen entfernt werden müssen, damit Rödermark die gewährten Förderungen ( Zuschüsse ) behalten kann.
Warum die Verantwortlichen der Stadt Rödermark nicht die Möglichkeit nutzen, punktuell die Geschwindigkeit auf 30-km/h zu begrenzen, ist mir völlig schleierhaft. Eine punktuelle Geschwindigkeitsbegrenzung ist NICHT FÖRDERUNGSSCHÄDLICH. Das hat auch Bürgermeister Kern, wie bei OP-Online zu lesen, ausgesagt.
…[] ..An gefährlichen Punkten werde die Stadt aber Tempo 30 beibehalten – was das Land auch ausdrücklich erlaubt. quelle: OP-Online.de
Da zurzeit KEINE Tempo 30 Beschränkungen in der Odenwaldstraße ausgewiesen wurde (auch nicht bei der schlecht einsehbaren Kreuzung Eisenbahnstraße/Lengertenweg) gibt es auch nach der obigen Aussage scheinbar keine gefährlichen Stellen in der Odenwaldstraße. Da fragt man sich doch, warum gab es vorher eine 30-Zone?! :-(.
Da fragt man sich weiter, was soll die Doppelstrategie (siehe weiter unten). Es gibt doch nichts Gefährliches in der Odenwaldstraße! 🙁
Unabhängig davon, ob eine Klage Erfolg haben wird oder nicht, die Logik einer solchen Klage ist mir absolut unverständlich. Sicherheit? Kann nicht sein. Sonst würde die Stadt zur Sicherheit der Bürger zumindest jetzt schon die punktuell zugelassenen 30-er Schilder aufstellen. Z.B. ab Parkplatz S-Bahn Richtung Schule. Es handelt sich hier um max. 6 Schilder an vorhandenen Masten. Es ist auch noch zu beachten, die Odenwaldstraße ist Teil des sicheren Schulwegs in Rödermark.
Auch für Klageschrift wäre es sicherlich wichtig die 30-Schilder zu montieren um damit dokumentieren wie wichtig die 30-er ZONE war/ist. Aber jetzt nichts mehr hinzustellen (obwohl möglich) … zeigt die St…….gestrichen
…[]…Gleichzeitig klagt sie gegen das Land, um Tempo 30 und rechts vor links wieder einführen zu können. Diese Doppelstrategie hat der Magistrat am Montag beschlossen, teilte Bürgermeister Roland Kern (AL) mit…[]…
Quelle: op-online.de
Werten Sie ganz einfach die Aussagen von Bürgermeister Kern. Beachten Sie die Jahreszahlen und lesen den Artikel bei faz.net zu dem ähnlich gelagerten Fall der Babenhäuser Straße in Dietzenbach.
Hier Babenhäuser Straße in Dietzenbach.
Quelle: faz.net
29. Dezember 2009
…. [] …Die Bauarbeiten für den rund 700 Meter langen Abschnitt begannen im September 1999 und nahmen 17 Monate in Anspruch. Neue Kanal- und Trinkwasserrohre wurden ebenso verlegt wie Gasleitungen. Auf rund drei Millionen Euro beliefen sich die Kosten. Der Beschilderungsplan aus dem Jahr 2000 sah vor, Babenhäuser Straße und Bahnhofstraße als Tempo-30-Zone auszuweisen. Seither gilt dort die Regelung „Rechts vor links“.
Diese Umwidmung wurde im April vom Landesrechnungshof und dem Amt für Straßen- und Verkehrswesen beanstandet. Die Behörden hatten überprüft, ob die Zuschüsse ordnungsgemäß verwendet wurden. Die Tempo-30-Regelung entspreche weder dem Antrag noch den Förderbedingungen, urteilten sie. Maßgeblich dafür, der Stadt einen Zuschuss zu bewilligen, sei gewesen, dass beide Straßen „verkehrswichtige innerörtliche Straßen“ darstellten. Diese dürften zwar verkehrsberuhigt sein, müssten aber als Vorfahrtstraßen ausgewiesen werden. Es entspreche nicht den Förderrichtlinien, dort pauschal eine Tempo-30-Zone mit durchgängiger „Rechts -vor-links“-Regelung einzurichten. Bis 31. Dezember soll die Stadt beide Straßen entsprechend umwidmen.
Lesen Sie den ganzen Artikel bei faz.net
Meines Wissens nach hat Dietzenbach sich das Geld für eine Klage gespart. WARUM? Die waren bestimmt der Meinung die Klage wird erfolglos bleiben.
Zur Erinnerung. Was wird gefördert
[]…Die Einbindung einer Straße in eine Tempo-30-Zone führt zwingend dazu, dass es sich nicht um eine verkehrswichtige innerörtliche Straße handeln kann. Folglich darf eine Verkehrsinfrastrukturförderung nicht erfolgen bzw. müssen bereit gestellte Fördermittel im Rahmen der Zweckbindung zurückgefordert werden..[]…von ZEICHEN 274 (zulässige Höchstgeschwindigkeit), z.B. im Bereich von Querungsstellen im Zuge von Schulwegen oder anderen punktuellen Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, nicht förderschädlich…
Ich habe mich nach den Kosten für einen evtl. Rechtsstreit erkundigt. Wenn es in der Odenwaldstraße um ca. 500.000 Euro zurückzuzahlender Zuschüsse geht, liegen die Kosten in der ersten Instanz bei ca. 10.000.00 Euro. Viel Geld für eine aus meiner Sicht zu erwartenden Niederlage. Aber der Bürger zahlt das ja gerne :-(.
Lesen Sie die auch älteren Artikel zu diesem Thema.
Rödermark. Zuschüsse für den Straßenbau Nachtrag
Rödermark Odenwaldstraße. Da wird Rödermark abgewatscht.
Rödermark Odenwaldstraße. Oh Herr Pelka, Oh Offenbach-Post
Rödermark. Frankfurter Straße
Rödermark. Frankfurter Straße. Da wird evtl. was kommen!
Nachtrag
Ist zwar nicht das Thema Odenwaldstraße aber es hat etwas mit Schildern zu tun.
Man muss Geld für Schilder in der Odenwaldstraße ausgeben weil dort die Verwaltung, nach Ansicht der Rechnungshof, einen Fehler korrigieren muss.
Man wird 20 Schilder aufstellen wenn die Videoüberwachung in den nächsten Jahren am Banhof installiert wird.
Aber man hat kein Geld um in Rödermark auf ein knapp 100.000,00 Euro Projekt in Waldacker hinzuweisen.
Nachtrag 10.09.2011
Klage wurde eingereicht.
Rödermark intern.Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?