Oh Offenbach-Post. Oh Herr Pelka.
Ich finde es mehr als traurig, dass die Odenwaldstraße wieder eine Vorfahrtsstraße wird und die 30-Zone abgebaut werden muss. Das trägt sicherlich nicht zur Verkehrssicherheit bei. Es ist auch zu beachten: Ein Teil der Odenwaldstraße wird von der Stadt als sicherer Schulweg ausgewiesen.
Zu Ihrem Kommentar, Herr Pelka. Man sollte/muss eines beachten.
Zuschüsse vom Land gibt es NUR DANN, wenn die bei Antragsstellung gültigen Voraussetzungen erfüllt werden.
Wie mir aus Wiesbaden mitgeteilt wurde, hat der damalige Bürgermeister die Voraussetzung zur Kenntnis genommen und so auch abgezeichnet.
Wenn sich die Stadt Rödermark dann nicht an die Voraussetzungen hält, so hat diese auch die Konsequenzen zu tragen. Und die jetzigen Beanstandungen vom Landesrechnungshof waren schon zum damaligen Zeitpunkt die Voraussetzung für eine Bezuschussung.
Es spricht ja nichts dagegen, eine 30-Zone in der Odenwaldstraße einzuführen. Nur dann muss die Stadt selber zahlen.
Herr Pelka, was Sie da über
…..lassen so auf Steuerzahlerkosten Muskeln spielen lassen und Fingerspitzengefühl…..
ist in diesem Fall völlig deplatziert.
Kann es evtl. sein, dass Sie gar nicht oder sehr schlecht recherchiert haben?
Auszug der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung
3.7.5.4 Unvereinbarkeit von Tempo 30 – Zonen, Verkehrsberuhigte Bereiche
…..[]….überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen), noch auf weitere Vorfahrtsstraßen erstrecken.
Die Einbindung einer Straße in eine Tempo-30-Zone führt zwingend dazu, dass es sich nicht um eine verkehrswichtige innerörtliche Straße handeln kann. Folglich darf eine Verkehrsinfrastrukturförderung nicht erfolgen bzw. müssen bereit gestellte Fördermittel im Rahmen der Zweckbindung zurückgefordert werden, wenn diese Ausschilderung nachträglich eingerichtet wird…..Lesen Sie den ganzen Artikel: Rödermark. Etwas zur Odenwaldstraße.
Wie auf der Webseite der Stadt Rödermark zu lesen ist,
Weiterhin gilt dann in der Odenwaldstraße eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die seitherige Tempo-30-Zone, welche in Teilbereichen bestand, wird aufgehoben. Quelle: Webseite Stadt Rödermark.
ist das für mich Kindergarten. Das geht auf Kosten des sicheren Schulwegs.
Will man hier UNMUT schüren? Hier ist einer fürchterlich beleidigt.
Da die o.g. Webseite der Stadt nicht zu erreichen ist (17.09.2017) hier der Text.
Die Stadt setzt in den nächsten Tagen in der Odenwaldstraße, später noch in der Freiherr-vom-Stein-Straße und in der Babenhäuser Straße neue Verkehrsregelungen in Kraft. Wie bereits mehrfach mitgeteilt, sieht sich die Stadt zu diesem Schritt veranlasst, weil der Landesrechnungshof andernfalls die Rückzahlung von insgesamt rund einer Million Euro an Fördermitteln des Landes zuzüglich Zinsen von der Stadt fordert.
?Wir tun das nicht aus innerer Überzeugung, ganz im Gegenteil?, sagte Erster Stadtrat Alexander Sturm am Donnerstag während der wöchentlichen Magistratspressekonferenz. ?Pikant ist, dass ausgerechnet aufgrund einer Prüfung des Landesrechnungshofes erhebliche Mehrkosten entstehen.? Neue Verkehrsschilder samt Installation schlagen für die drei Straßen mit insgesamt rund 50.000 Euro zu Buche. Um der sofortigen Geldzahlung entgehen zu können, sind die Verkehrsänderungen zunächst unvermeidbar. Die Stadt wird anschließend zur Klärung der Rechtsstreitigkeiten eine Klage einreichen. Die Klageschrift dazu ist bereits in Vorbereitung.
Die Änderungen bestehen darin, dass die Rechts-vor-Links-Regelung in der Odenwaldstraße aufgehoben wird. Ausnahme ist die Kreuzung Odenwaldstraße /Otzbergstraße. Dort bleibt die seitherige Vorfahrtsregelung bestehen. An den anderen Kreuzungen ist die Odenwaldstraße zukünftig vorfahrtsberechtigt. Weiterhin gilt dann in der Odenwaldstraße eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die seitherige Tempo-30-Zone, welche in Teilbereichen bestand, wird aufgehoben.
Die Verkehrsteilnehmer werden vor allem um Beachtung der neuen Vorfahrtsregelung gebeten.
Meine Auskunft von der entsprechenden Stelle in Wiesbaden *1) ist:
» 30-Zone wird NICHT bezuschusst.
» Geschwindigkeitsbegenzung auf 30-Stundenkilometer wird nicht beanstandet.
Zu dem Kindergarten
Lesen wir doch einfach einmal, was da in den Richtlinien zur Bezuschussung steht:
…..Im Unterschied zur Unvereinbarkeit von Tempo-30-Zonen und der Verkehrsinfrastrukturförderung ist die Anordnung von ZEICHEN 274 (zulässige Höchstgeschwindigkeit), z.B. im Bereich von Querungsstellen im Zuge von Schulwegen oder anderen punktuellen Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, nicht förderschädlich.….Lesen Sie hier den ganzen Text.
Können/Wollen die von der Stadt Rödermark das nicht so sehen? Machen die Verantwortlichen der Stadt Rödermark ohne Not die Odenwaldstraße wieder zur Rennstrecke?
Oder verstehe ich da etwas völlig falsch?
Lesen Sie hierzu: Rödermark. Zuschüsse für den Straßenbau Nachtrag
Zur Zurückerstattung der Zuschüsse
Ich sehe das so. Der Landesrechnungshof ist angehalten zu überprüfen, dass Gelder dafür ausgegeben werden, wofür diese auch beantragt wurden.
Dietzenbach hat vor kurzem das gleiche Problem gehabt. Die werden aber nicht klagen. Fragen wir uns doch einmal warum? Haben die begriffen?
Ich habe so das Gefühl, die Stadt muss hier 50.000,00 Euro berappen (wofür eigentlich so viel) und sucht jetzt händeringend nach einem Grund, um in der Öffentlichkeit ein Bild des Opfers zu malen. Und hierbei hilft die Offenbach-Post in Person Herr Pelka.
Für Bürgermeister Kern dürfte es im Prinzip ein Leichtes sein, die Schuld auf seine(n) Vorgänger zu schieben. Die waren auch noch von einer andern Partei. Falsch. Die Ausführung der Arbeiten geschah zu einer Zeit als Roland Kern Bürgermeister war.
Da wir noch nicht ganz den Monat Juli beendet haben, kann auch noch nicht abschließend gesagt werden, wie letztendlich die Beschilderung in der Odenwaldstraße aussieht. Bei einer Regelung 30-Stunden-Kilometer-Begrenzung wäre, so wie mir bestätigt wurde, vom Land (Landesrechnungshof) kein Einwand zu erwarten.
Was ich auch noch loswerden will.
Bei der Haushaltsdebatte brüsten sich die Parteien, wenn im Haushaltsplan ein Posten von 5.000,00 Euro gefunden wurde, den man einsparen kann. Dann wird um einen Platz für einen Artikel in der OP gekämpft. Die eigenen Webseiten quellen über vor Eigenlob.
Bei den Zuschüssen zum Straßenbau, wo es um viel Geld geht, halten sich alle Parteien sehr bedeckt. Es gibt auch KEINE der Parteien einen Kommentar zu der geplanten Klage ab. Die wird natürlich auch wieder unser Geld kosten.
Der Bürger soll sich mal darüber Gedanken machen.
Nachtrag 01.08.2011
Es bleibt abzuwarten ob NUR der Wegfall der 30-Zone und die Vorfahrtsregelung in der Odenwaldstraße genügt. Sicherlich werden bei der erneuten Prüfung auch die baulichen Maßnahmen eine Rolle spielen.
1) Entprechende Stelle in Wiesbaden: Hessischen Straßen- und VerkehrsVerwaltung angerufen (HSVV).
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.