Etwas zum Weinen. Kompensationsmaßnahmen Straßenbeitrag

Etwas zum Weinen. Kompensationsmaßnahmen Straßenbeitrag
Werden bei der bevorstehenden Bürgerversammlung zum Straßenbeitrag Beruhigungstabletten in Form von Steuersenkung verteilt?

Beruhigungspillen für die Bürger in Form von Steuersenkung?
Beruhigungspillen für die Bürger in Form von Steuersenkung?

Einen nennenswerten Ausgleich für den zu zahlenden Straßenbeitrag über Absenken der Grundsteuer B zu erzielen, ist für mich nicht nachvollziehbar. Absenkung der Grundsteuer wurde bei der Stavo am 16.05.2017 erwähnt.

Vorsicht bei den folgenden Rechenbeispielen. Für eine belastbare Aussage, wie viel Cent für den QM zu zahlen sind, fehlen für Rödermark noch alle Parameter. Die 30 Cent sind eine ganz, ganz grobe Faustgröße bei Maßnahmen von ca. 330.000,00 Euro (nach Abzug Stadtanteil) im Abrechnungsgebiet im Jahr. Des weiteren wurde eine abrechnungsfähige Gesamtfläche von 1.000.000 QM angenommen und – wie zurzeit vorgesehen – eine jährliche Abrechnung. 330.000/1.000.000 = abgerundet auf Zehner 0,30 Euro/QM. Beachte. Keine Maßnahme, kein Beitrag. Abrechnungsfähige Grundfläche und Kosten für die Straßenbaumaßnahmen werden sich jährlich ändern.
Als Blogger kann ich es mir erlauben, Zahlen zu nennen, die nicht unbedingt dem entsprechen was anschl. im Geührenbescheid steht. Nachvollziehbar sind diese Zahlen aber. Um zu verdeutlichen, wie problematisch es sein kann Zahlen zu nennen, ist die ausgesprochen Bitte bei der Ausschusssitzung am 9.3.2013, genannte Zahlen zu einem Straßenbeitrag NICHT zu veröffentlichen . Bei dieser Ausschusssitzung sprach der Bauamtsleiter (also der Fachmann) Kron von Beträgen zwischen 100,00 und 1.000,00 Euro. Bürgermeister Kern kannte da aber ganz andere Zahlen. Er sprach von 100,00 bis 300,00 Euro. Ich denke, beide haben recht. Für die Bulau wären 1000,00 Euro, die bei Straßenbaumaßnahmen und der vorläufigen Satzung anfallen könnten, ein Schnäppchen.

Auszug aus dem Blog vom 9.03.2013

Die Verwaltung kann sagen: „wir sind in einem frühen Stadium und informieren vorab einmal die Stadtverordneten und anwesenden Zuhörer über den Stand der Dinge.“ Ist ja auch in Ordnung. Aber über eine Spanne von 100,00 Euro bis 1.000,00 Euro zu reden ist nicht als seriös zu bezeichnen. Dann kam vom Bürgermeister; „es werden wahrscheinlich NUR 100,00 Euro bis 300,00 Euro und in Härtefallfällen mehr.“ Die Aussagen von Herrn Kern und auch die von Herrn Kron kann man doch getrost in die Tonne treten. Mit solchen Zahlen kann man doch nicht SO in einer öffentlichen Sitzung hantieren. Sind wir hier auf einem Basar? Quelle: Rödermark. Erneuter Griff in die Tasche der Bürger. Von Sparansätzen keine Spur

Kompensationsmaßnahmen. Straßenbeitrag
In der OP konnte man lesen,

Bürgermeister Roland Kern hat während der jüngsten Stadtverordnetenversammlung Steuererhöhungen in näherer Zukunft ausgeschlossen. Er brachte im Gegenteil sogar eine Senkung der Grundsteuer ins Spiel. Quelle: OP-Online

Zu dieser Aussage passt das Artikelbild in der Offenbach Post bestens.

Die Steuersenkung wurde im Zusammenhang mit Kompensationsmaßnahmen erwähnt, mit der man die Bürger bei der Straßenbeitragssatzung entlasten möchte.

Mal ein klein wenig den Spielraum austesten, den die Stadt haben könnte.
Gehen wir von nicht allzu hohen Beträgen aus. Hat man für eine abrechnungsfähige Grundstücksgröße von 600 qm 0,30 Euro pro qm zu zahlen, macht das insgesamt 180,00 Euro Straßenbeitrag p. Jahr. Ich gehe weiter von 12.500 Haushalte in Rödermark aus und Straßenbaumaßnahmen von je 330.000,00 (nach Abzug Stadtanteil) in jedem von 3 angenommenen Abrechnungsgebiete.
Wird die Stadt einen Ausgleich über die Grundsteuer B schaffen, bringt das dem Bürger:
10 Prozentpunkte senken. Das bringt ca, 8,00 Euro im Jahr/Haushalt.
100 Prozentpunkte senken. Das bringt ca. 80,00 Euro im Jahr/Haushalt.
150 Prozentpunkte senken. Das bringt 120,00 Euro im Jahr/Haushalt.
150 Prozentpunkte senken bedeutet für die Stadt 1.500.000,00 Euro weniger an Grundsteuer B.
Will man jetzt für 990.000,00 Euro Straßen grundhaft sanieren (15.000.000,00 hat man vor sich), muss die Stadt mindesten 250.000,00 Euro aufbringen.
Fehlen nach der obigen Rechnung dann nicht insgesamt 1.750.000,00 Euro jährlich als Einnahmen.

So geht das also überhaupt nicht. Sind wir als Stadt mal ganz großzügig und senken die Grundsteuer um 10 Prozentpunkte. Das bringt dann für jeden Haushalt, also auch für diejenigen, die nicht zur Straßenbeitragssatzung herangezogen werden (Mieter), satte 8,00 Euro JÄHRLICHE Entlastung.

Jetzt bin ich aber mal gespannt, ob die angedachte Kompensation nur eine ganz billige Baldriantablette ist, oder eine ernst zu nehmende Entlastung.

Auch wenn man in den ersten 2 bis 3 Jahren keinen Beitragsbescheid bekommen wird, bedeutete das nicht, dass keine Beiträge erhoben werden. Nein, man lässt ganz einfach die Straßen wie bisher weiter verrotten. Lassen Sie sich nicht von dem Zauberwort – Dünnschichttechnik – Sand in die Augen streuen. Die – Dünnschichttechnik – ist eine vom Bürgermeister sehr gern genannte Reparaturmaßnahme. Bei den in 2013 vom Fachmann Kron (Stadt Rödermark) genannte Summe von 10.000.000,00 Mio. (2015 schon 15.000.000,00 Euro) an Kosten für die grundhafte Sanierung wird die – Dünnschichttechnik -, die zu diesem Zeitpunkt schon dort zur Anwendung kam, wo es möglich war, NICHT erwähnt. Da hat der Fachmann wohl festgestellt, dass mit – Dünnschichttechnik – eine Sanierung dieser Straßen nicht möglich bzw. nur Flickschusterei ist.

Eine klare Ansage von Fachleuten wäre gewesen: 15.000.000,00 haben wir für Straßenbaumaßnahmen in den nächsten x Jahren zu bezahlen. Davon fallen x Euro für „beitragspflichtige, grundhafte Sanierung“ an und y Euro kann mit – Dünnschichttechnik – repariert werden. Aber diese Aussage konnte der Bauamtsleiter Kron guten Gewissens so wohl nicht machen. „Grundhafte Sanierung“ kann man demnach nicht gleichsetzen mit – Dünnschichttechnik -. Es wurde des Öfteren von „grundhafte Sanierung“ gesprochen und das ist gleichbedeutend mit „Neuwertig“

Erklärung zu „ABRECHNUNSFÄHIG UND NUTZUNGSFAKTOR“

Zur Vereinfachung. Ein Abrechnungsgebiet besteht aus zwei Grundstücken von jeweils 1000 QM. Auf Grundstück A) steht ein einstöckiges Haus und auf Grundstück B) ein Haus mit zwei Stockwerken. Die abrechnungsfähige Grundstücksfläche ist insgesamt 2.250 QM, die tats. Grundstücksfläche nur 2.000 QM:
bei A) 1000 x 1 (Nutzungsfaktor) = 1000 QM
bei B) 1000 x 1,25 (Nutzungsfaktor) = 1250 QM

» Hier die vorläufige Satzung. Nutzungsfaktor für weitere Stockwerke.
» Berechnungsbeispiel Bad Vilbel.
» Bürgerversammlung Straßenbeitrag, wiederkehrende Beiträge.

Update: 24.05.2017

Straßensanierung „umsonst“? CDU/AL machen leere Versprechungen!

Pressemeldung der SPD Rödermark.

Straßensanierung „umsonst“?
CDU/AL machen leere Versprechungen!
Straßensanierung zum Nulltarif, damit startete CDU/AL die letzte Versammlung im Stadtparlament. Kurz vor Beginn legten diese einen Antrag vor, nachdem die lange nicht zur Kenntnis genommene Notwendigkeit einer Straßenbeitragssatzung nun durch Streichung anderer Gebührensenkungen für die Bürger kompensiert werden soll.

Nicht nur die SPD Fraktion im Stadtparlament war überrascht, als der Antrag plötzlich auf dem Tischen lag. In keiner Ausschusssitzung war zuvor darüber gesprochen worden, obwohl das Regierungspräsidium die Einführung einer Straßenbeitragssatzung als verbindliche Auflage schon seit 2014 anordnet. Bereits bei den Haushaltsgenehmigungen der Vorjahre habe die Aufsicht darauf hingewiesen, dass eine Straßenbeitragssatzung erforderlich sei, um die kommenden Haushalte 2017/2018 genehmigen zu können.

Bürgermeister Roland Kern setze mit dieser Vorgehensweise sein taktisches Verhalten zur Straßenbeitragssatzung fort. Er hatte trotz des Wissens um die drohende Auflage einer solchen Maßnahme noch im Wahlkampf den Eindruck erweckt, eine solche Gebühr würde Rödermark erspart bleiben. Fraktionsvorsitzender Diekmann hatte im vergangenen BGM Wahlkampf als Kandidat wiederholt darauf aufmerksam gemacht.

Als Streichungsmöglichkeit wurde von Bürgermeister und AL/CDU unter anderem die Senkung der Grundsteuer genannt. Norbert Schultheis führte als Sprecher der SPD Fraktion dazu aus, dass das Regierungspräsidium eine solche Rochade der Mittel sicher nicht genehmigen werde, auch wenn Rödermark zum Zeitpunkt der Einführung der Straßenbeitragssatzung einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen könne.

So hat die Mehrheit der Stadtverordneten für die Bürgerversammlung schon eine Kompensation der zu zahlenden Straßenbeiträge vorgeschlagen. „Angesichts der Kassenkredite der Stadt in Höhe von 37 Millionen € und der Ankündigung des Hessischen Innenministeriums, durch Erlass den Abbau dieser Kassenkredite zu erzwingen, erscheint die Forderung nach Kompensationszahlung durch Steuersenkungen nicht nur unwahrscheinlich, sondern ist eine bewusste Nebelkerze, um von der Erhebung eines Straßenbeitrages abzulenken,” kritisiert der SPD-Fraktionsvorsitzende die Absicht der CDU-ALMehrheit.
Wenn die Erhebung von Straßenbeiträgen bei grundhafter Erneuerung einer Straße schon nicht abgewendet werden könne, so sollten sich die Anteile, die die Bürgerinnen und Bürger zu entrichten haben, aber nicht an der maximal möglichen Höhe orientieren.

Die SPD-Fraktion, so ihr Vorsitzender, werde zu dem Vorschlag des Magistrates, dass der Anteil der Stadt an den Straßensanierungskosten 25% bzw. 30% betragen solle, auf jeden Fall einen Änderungsantrag einbringen.
In benachbarten Städten, die diese Abgabe schon länger erheben, trägt die Stadt teilweise bis zu
65% der Kosten. Ein höherer Anteil wäre unter bestimmten Umständen auch möglich, wenn die Abrechnungsgebiete dementsprechend zugeschnitten werden könnten

Wenn Bürgermeister Roland Kern eine detaillierte Planung über Streichungen und Kürzungen von Leistungen der Stadt, verbunden mit einer detaillierten Planung über die Sanierung der Straßen vorlegt, ist die SPD natürlich bereit, darüber in eine Diskussion einzutreten. Erst dann sollte eine Bürgersversammlung durchgeführt werden, in der die Bürger Rödermarks tatsächlich beurteilen können, wie es finanziell in Rödermark weitergehen könnte.

Beim gegenwärtigen Informationsstand ist eine Bürgerversammlung zur Straßenbeitragssatzung nicht sinnvoll.

Pressemitteilung
Datum: 18.05.2017
Pressesprecher: Jonathan Leu
0172-2331618
presse@spd-roedermark.de


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Stavo 16.05.2017 Teil 2

Hier Teil 1 der Stavo. Highlight des Abends
 
Stavo. Stadtverordnetenversammlung 16.05.2017.

Der Ton bei der Stadtverordnetenversammlung wird rauer. Die Opposition hat sich scheinbar damit abgefunden, dass es mit der CDU keinerlei Möglichkeiten einer Zusammenarbeit (Koalition) geben kann. Dann kann man sich auch den Schmusekurs ersparen. Die CDU ist auf Gedeih und Verderb auf die Grünen angewiesen.

Von der Koalition gab es keinen eigenen Antrag. Man hat sich Anträge der Opposition vorgenommen, kleine Änderungen vorgenommen und dann als Änderungsantrag eingebracht. Eigene Ideen haben die wohl nicht mehr. Slogan für kommende Wahlen. – Wir lassen denken. –

Als Zuhörer fragt man sich, warum gibt es eigentlich Ausschusssitzungen. Die Stadtverordnetenversammlung musste zweimal unterbrochen werden, weil die Änderungsanträge (Herr Kruger nannte dies „Logo-Änderungsantrag“) der Koalition erst kurz vor Sitzungsbeginn allen anderen Fraktionsmitgliedern zur Verfügung standen. OK. Bei der Koalition brauchen wahrscheinlich nur zwei Stadtverordnete Bescheid zu wissen. Der Rest folgt gehorsam.

Wiederwahl R. Kern. Bürgermeister Kern wurde für seine neue Amtsperiode vereidigt und alle Fraktionen haben zu seiner Vereidigung gesprochen. Von der Opposition gab zarte, aber unüberhörbare Seitenhiebe zu seiner Absicht, sich nur für etwas mehr als zwei Jahre zur Verfügung zu stellen.

Opa, was ist Wiederwahl? „Ich will es wie folgt erklären, mein Bub. Wenn du ein Hemd schon zwei Tage lang anhattest und dann am Hemdzipfeln riechst und sagst – es geht nochmal -. Das ist Wiederwahl.“ So Tobias Kruger FDP

Anfragen
Die Anfragen wurden zum Großteil schriftlich beantwortet. Wenn mir die Antworten vorliegen, werden die hier eingepflegt. Siehe Artikelende.
Die Fragen der FDP zur Babenhäuser Straße, Odenwaldstraße, Freiherr-vom-Stein-Straße wurden mündlich beantwortet. Man wird trotz Aufforderung der Landesregierung nichts am momentanen Zustand (30er Zone) ändern. Sollte ein Rückforderungsbescheid kommen, wird dieser angefochten. Zur Odenwaldstraße und Freiherr-vom-Stein-Straße sind keine Nachforderungen vom Land zu befürchten. Zurzeit stehen laut BM keine Rückforderungen an. Siehe auch Zusammenfassung Bauprojekt Odenwaldstraße Babenhäuser Straße, Odenwaldstraße

TOP 4 (flexible Öffnungszeiten der Kinderbetreuungszeiten)
Herr Zeller (SPD) bedankte sich ganz herzlich bei der Koalition für die komplette inhaltliche Übernahme des SPD-Antrags. Herrn Zeller war ganz klar, dass damit der SPD-Antrag, der jetzt mit dem Logo der AL/Die Grünen und CDU versehen war, eine breite Zustimmung finden wird und fand. Was kommen muss, kam. Zu der Umsetzung sollte ein -Runder Tisch- nach dem Motto: Wenn man nicht mehr weiter weiß, bilde einen Arbeitskreis, gebildet werden. Man soll zu einem Gespräch einladen und ein Konzept erarbeiten. Toll, Herr Hartung, dann wird nie was daraus.
Herr Kruger (FDP) bezeichnete den Änderungsantrag der Koalition als Logo-Änderungsantrag und kritisierte die Koalition wegen ihrer Vorgehensweise, Änderungsanträge einzubringen, aufs Heftigste. Herr Diekmann blieb nach der Rede von Herrn Kruger nur noch übrig, seinem Kollegen zuzustimmen und die Koalition zu rügen. Die Freien Wähler zur FDP – hervorragend ausgeführt -. Herr Schultheis (SPD) nahm den Ball seines AL/Die Grünen Kollegen Butz auf, der davon sprach, dass die Arbeitszeiten flexibilisiert werden müssten. Aber, „wir sind hier in der Kommune und können nicht so lange warten, bis die Firmen reagieren.“ Beide, Herr Butz und auch Herrn Schultheis war klar, dass -flexiblere Arbeitszeiten- wünschenswert wären, aber man hat als Stadtverordneter darauf keinen Einfluss. Wir können als Stadt nur mit – flexible Öffnungszeiten der Kinderbetreuung – dagegen halten.

TOP 6. Erneuter Beschluss Haushaltssatzung 2017/2018
Wie man bestimmt schon mitbekommen hat, wurde der Haushalt der Stadt Rödermark für 2017/2018 nicht genehmigt. (Siehe hierzu: Haushaltsablehnung wegen zu hoher Kassenkredite) Eine fehlende Straßenbeitragssatzung und zu hohe Verschuldung über Kassenkredite gaben den Ausschlag. Durch den Beschluss der neuen Haushaltssatzung, der eine Reduzierung der Kassenkredite (Überziehungskredit) auf 37.000.000,00 Mio. und einer Kreditaufnahme für Investitionen vorsieht, wird aller Voraussicht der Haushalt für 2017 genehmigt. Was 2018 sein wird, kann man noch nicht sagen; aber hoffen, dass er durchgeht, darf man. Der zweite Punkt, die Straßenbeitragssatzung, wurde jedoch noch nicht verabschiedet. Man will vorher eine Bürgerversammlung einberufen und den Bürger erklären, warum die Stadt eine solch neue Gebühr einführen muss. Man wird ihnen wohl auch erklären, dass durch Kompensationsmaßnahmen der Bürger nicht (oder ungebührlich) belastet wird.
Natürlich wurde über diesen –erneuter Beschluss Haushaltssatzung 2017/2018– heftig diskutiert. Herr Kruger (FDP), der sich bei solchen Reden gerne ans Rednerpult begibt, entschuldigte sich mit den Worten: „Ich muss heute leider sitzen bleiben, weil ich starke Rückenschmerzen habe“ dafür, dass er sich nicht ans Rednerpult begeben kann. Meine Vermutung, die Rückenschmerzen sind ursächlich der enormen Schuldenlast, die auf den Schultern eines jeden Bürgers liegen, zuzuschreiben. Dünnhäutig, wie sich unser Bürgermeister in letzter Zeit häufiger zeigt, bezeichnete er die Rede von Herrn Kruger als -unverantwortlich-. Unverantwortlich? Herr Kruger bemerkte: „Die gute Fee, die der Stadt jährlich unerwartetes Geld in die Kasse brachte, ist tot. Und wie will die Stadt die kommenden Aufgaben dann finanziell stemmen? Mit Gebühren- und Steuererhöhungen.“ Herr Diekmann erinnerte daran, dass der Magistrat zum Haushalt 2017/2018 die Botschaft ausgegeben hat: „Alles gut, wir haben alles im Griff.“ Und Herr Dieckmann eine wenig erbost weiter: „Wir (SPD) waren gegen das Blendwerk Haushalt 2017/2018. Regeln Sie den Haushalt doch mit Ihrer Mehrheit.“ Die Freien Wähler in Person von Peter Schröder: (sinngemäß.) „Dass Rödermark den Konsolidierungspfad nicht verlassen musste, ist ausschließlich der guten Fee zu verdanken.“ Ohne die Fee hätte der sparunwillige Magistrat mit seiner ihm unterstützenden Koalition die Zusagen zum Rettungsschirm niemals einhalten können. Herr Schröder weiter: „Die Verwaltung sollte mal so wirtschaften wie ein Privathaushalt.“

„Vor der Bürgermeisterwahl gab es keine Kenntnis darüber, dass der Haushalt 2017/2018 nicht genehmigt wird“, so Bürgermeister Kern.
 
Quelle vergessen. Es wurde noch gesagt: „Wir sind in dem Modus Schulden-ABBAU!“ Diese Aussage steht im klaren Widerspruch zu der Schuldenuhr der FDP Rödermark. Schuldenabbau– kam innerhalb kurzer Zeit zum zweiten Mal.
Herrn M. Gensert sind die Schulden der Stadt Rödermark wohl doch zu viel geworden. Er schlägt vor, im nächsten Haushalt einen Abbaupfad für die Kassenkredite zu beschließen Quelle: Rödermark. Kulturhalle, Straßenbeitrag, Haushalt 2017/2018. Anmerkung. Abbaupfad für Kassenkredite und gleichzeitig Kompensationsmaßnahmen (Steuersenkung) für den Straßenbeitrag? Siehe hierzu kathweb

Abschl. Michael Gensert (CDU): „Angst und Schrecken zu verbreiten, das schafft Kruger nicht.“

TOP 7 (Kauf der Kulturhalle)
Was im Ausschuss vom Ersten Stadtrat gesagt wurde, wurde bei der Stadtverordnetenversammlung wiederholt. Siehe hierzu: Rödermark. Kulturhalle, Straßenbeitrag, Haushalt 2017/2018. Die Fragen zu evtl. anstehenden Renovierungskosten wurden damit beantwortet, dass man diese nur nach einem ausgiebigen Gutachten nennen kann. Wenn die Stadtverordneten dies haben wollen, wird ein Gutachten in Auftrag gegeben. Bürgermeister Kern sagte zum Kauf: „Wir kaufen nicht die Katze im Sack. Wir wissen genau, was los ist.“
Herr Schultheis bemerke richtig: „Die Entscheidung, die wir heute zu treffen haben, wurde vor 22 Jahren getroffen. Uns bleibt nichts anders übrig, als die Halle zu erwerben.“
Zu erwähnen sei noch. Bei der damaligen Abstimmung, ob man die Kulturhalle bauen soll, haben sich Herr Kern und Herr Gerl (Grüne) dagegen entschieden.

TOP 8 Straßenbeitrag
Anmerkung zur Bürgerversammlung. Es wurde fälschlicherweise von einer Fraktion behauptet, die CDU wäre gegen eine Bürgerversammlung. Kompletter Blödsinn, diese Aussage. Die CDU hat die Bürgerversammlung in einer Ausschusssitzung ins Gespräch gebracht und alle Fraktionen haben dem CDU-Vorschlag zugestimmt.
Herr Gensert CDU: „Es muss erklärt werden, warum es zu einem Straßenbeitrag gekommen ist. Die Maßnahmen erklären, warum es bisher keine Straßenbeitragssatzung gab.“ Auf die Erklärung bin ich gespannt. Ich bin sicher, kein Argument wird den Tag überleben. In dem Zusammenhang -Straßenbeitrag und Belastung der Bürger – fiel Kompensationsmaßnahme und keine Mehrbelastung der Bürger-.
Herr Schultheis warf dem Bürgermeister vor, genau gewusst zu haben, dass die Straßenbeitragssatzung kommen wird. (mir bekannte erste Erwähnung 2009 ) Man hat den Bürgern Sand in die Augen gestreut, wenn es um Straßenbeitrag ging. (Sand in die Augen streuen wurde mehrfach genannt)
„Glauben Sie denn im Ernst daran, das RP macht das mit, wenn Sie für den Straßenbeitrag eine Kompensationsmaßnahme planen? Wenn Sie das sagen, streuen Sie den Bürgern Sand in die Augen“. Und Herr Schultheis weiter: „Wollen Sie die Bürger für dumm verkaufen, wenn Sie sagen, dass auf mehrere Jahre weder Grundsteuer B noch die Gewerbesteuer erhöht wird?“
Herr Diekmann bemerkte zu Recht, dass hier wieder ein Änderungsantrag der Koalition eingereicht (eingereicht 16.05.2017) wurde, der nicht von der Fraktion beraten werden konnte. In das gleiche Horn stieß auf Peter Schröder von den Freien Wählern. „Eine Frechheit der CDU, einen Änderungsantrag kurz vor der Sitzung einzureichen. Ein böser Trick der Koalition.“ Man muss Verständnis für die Koalition haben. Besonders die CDU wird schwerste Auseinandersetzungen innerhalb der Partei haben. Weshalb? Ich denke, wegen der Koalition mit den Grünen. Wie soll man da Zeit für Anträge haben. Man nimmt einen Antrag, ändert den ab, reicht den kurz vor der Sitzung ein und alle stimmen dem Änderungsantrag zu. Weil, der Ursprungsantrag wird von der Koalition mit Stimmenmehrheit abgelehnt und der Änderungsantrag, der bis auf Unwesentliches identisch erscheint, kann als Kompromiss angenommen werden. In zwei Jahren wird die Erfolgsgeschichte fortgeschrieben und zur Bürgermeisterwahl den Leuten die Logo-Änderungsanträge als eigener Erfolg unters Volk gebracht. Die Koalition wird sich mit den abgekupferten und beschlossenen Anträge brüsten.

„In 2016 habe ich schon einmal über Steuersenkungen nachgedacht, als unerwartet 400.000 Euro (hier kommt wieder die gute Fee) zu verteilen waren. Man hat sich dann aber dafür entschieden, die Vereine mit 50.000 Euro mehr auszustatten.“ vom Bürgermeister Kern sinngem. ausgesprochen, rief Herr Kupczok (FWR) auf den Plan. „Herr Bürgermeister, ich habe den entsprechenden Antrag eingebracht, der bei allen Fraktionen Zustimmung fand. Sie mussten, ob sie wollten oder nicht, den Vereinen zusätzliche Gelder zur Verfügung stellen. Es war nicht ihr Erfolg.“

Zur Bürgerversammlung
Der Fahrplan, um den Dampf aus der Bürgerversammlung zu nehmen, scheint zu stehen. Die Stadt wird sich als Opfer des RP darstellen und den Bürgern versuchen zu erklären „Wird alles nicht so schlimm“ und macht einen auf Dobrindt. Wir führen zwar eine neue Gebühr ein, aber bezahlen braucht ihr nicht viel. Wir planen doch für euch Bürger eine Kompensationsmaßnahme. Rechnen Sie einmal nach. Grundsteuer B bringt ca. 100.000,00 Euro für 10 Prozentpunkte. Will man jetzt für 1.000.000,00 Euro Straßen grundhaft Sanieren, muss die Grundsteuer um 100 Prozentpunkte gesenkt werden. DAUERHAFT. Wir müssen für 15.000.000,00 Euro Straßen grundsanieren.

Eines muss ich mal erwähnen. „Copyright“ auf die gute Fee habe ich. Durch einen Hinweis, eine solche Passage in die Haushaltsrede einzubauen, wird diese gute Fee jährlich immer wieder gerne erwähnt.

Siehe auch
» Beantwortung. KiTa Motzenbruch, WLAN HotSpot, Breitband
» 18.05.2017 Launige Amtseinführung für Bürgermeister Roland Kern
» Zusammenfassung Straßenbeitrag.
» Erneuter Beschluss über die Haushaltssatzung 2017/2018


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Stavo 16.05.2017 Highlight des Abends

Highlight des Abends

Gestern Abend (Stavo) wurde den Bürgern der Schrecken zu bevorstehenden Belastungen genommen. Wir haben wenig zu befürchten.
Bürgermeister Kern: „Keine/Kaum Steuererhöhung/Gebührenerhöhung in den nächsten Jahren.“ Keine Belastung durch die Straßenbeitragssatzung, da Kompensationsmaßnahmen geplant sind.

In den nächsten Jahren können wir, so Bürgermeister Kern, sicher sein vor Grundsteuer- und/oder Gewerbesteuererhöhung.

Und die Straßenbeitragssatzung? Sie kennen das von der PKW-Maut. Es wird eine Gebühr eingeführt, die den Bürger in der BRD nicht belastet. So habe ich es verstanden als BM Kern und auch der Fraktionsvorsitzende der CDU (Michael Gensert) von Kompensation gesprochen haben. D.h. wir führen eine neue Gebühr (Straßenbeitrag) ein, die den Bürgern aber nichts kostet. Man will durch Kompensationsmaßnahmen einen Ausgleich schaffen. Geht eigentlich nur durch Steuersenkung. Grundsteuer B runter. Pro 1.000.000,00 Euro Grundsanierung um 100 Prozentpunkte. Und das wird wohl kaum gehen.

Ich sehe die einzige Möglichkeit kostenlos davonzukommen so: Es werden ganz einfach keine Straßen grundhaft saniert!

Die passenden Worte zu diesen Aussagen kommen später. Herr Schultheis (SPD) hatte einiges dazu zu sagen.

Siehe auch
» Rödermark. Stavo 16.05.2017 Teil 2
» Stadtverordnetenversammlung Stavo 16.05.2017 TO


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.