Straßenbeitrag, Wiederkehrende Beiträge.

Zu Straßenbeiträgen konnte man von Herrn Schüssler (Rodgau) heute etwas in der Offenbach Post lesen.

In Rodgau, sowie wahrscheinlich wie in vielen Städten, die ihre Bürger für die Straßensanierungen noch nicht zur Kasse bitten, müssen auf eine baldige Sanierung von Ortsstraßen verzichten. Der Titel des Artikels in der Offenbach Post lautet: „Stadt gewinnt Entscheidungsfreiheit zurück„. Aha, man kann wieder frei entscheiden. Aber bei der Straßensanierung wird es wohl nur gemeinsam mit der Kommunalaufsicht gehen.
Wie mag der entsprechende Hinweis aussehen, den man den Rodgauern in die Haushaltsgenehmigung geschrieben hat?
Damit dürfte die Überschrift (Entscheidungsfreiheit) ein wenig übertrieben sein.

Genau wie in Rodgau geht es uns in Rödermark. Auch in Rödermark versucht man sich, ohne einen Straßenbeitrag durchzuwurschteln. 15.000.000,00 Mio. (die Zahl dürfte mittlerweile etwas höher sein) müssten laut dem Fachbereich aufgewendet werden, um die notwendigen Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Bürgermeister Kern wird sich in seiner verkürzten Amtszeit zu einer Straßenbeitragssatzung wohl kaum noch zu Wort melden. Man kann auch kaum erwarten, dass sich die bestehende Koalition dazu durchringen wird, einen Antrag für eine Straßenbeitragssatzung zu stellen. Damit würde man sich klar für „ordentliche Straßen in Rödermark“ entscheiden und die Absicht von Bürgermeister Kern, bis mindestens 2020 die grundhaften Sanierungen zu unterlassen, ein Ende bereiten. Siehe hierzu in diesem Blog. Suchen Sie im Dokument nach » B um 50 Punkte ab dem Jahr 2017 «

Den Wortlaut in der Haushaltsgenehmigung 2017 zu einem Straßenbeitrag in Rodgau kenne ich wie gesagt nicht. Auch kenne ich den für den Rödermärker Doppelhaushalt 2017/2018 noch nicht. Der Haushalt ist noch nicht genehmigt. In der Genehmigung vom Doppelhaushalt 2015/2016 wurde der fehlende Straßenbeitrag angemahnt.

Quelle: Genehmigung Doppel-Haushalt 2015/2016
Quelle: Genehmigung Doppel-Haushalt 2015/2016

Genehmigung Doppel-Haushalt 2015/2016

Halten wir uns an die Fakten
Auch der RP hat schon festgestellt, dass in Rödermark „dringende straßenbeitragsfähige Straßenbaumaßnahmen“ erforderlich sind. (Siehe Haushaltsgenehmigung 2015/2016 weiter oben). Aber was weiß schon der RP?!
Rodgau hat den Schutzschirm nicht in Anspruch genommen. Rodgau hat, so kann man es dem Artikel in der Offenbach Post entnehmen, die Entscheidungsfreiheit zurückgewonnen. Aber wohl nicht im Bereich der grundhaften Sanierung von Straßen. Rödermark ist noch nicht so weit. Ich glaube 2021 werden wir voraussichtlich den Schutzschirm verlassen und so wie Rodgau die Entscheidungsfreiheit zurückgewonnen haben. Wahrscheinlich dürfen wir, wie im Rodgau, unsere Straßen nicht grundhaft sanieren. Es sei denn, aus dem laufenden Haushalt und ohne Kreditaufnahme und Steuererhöhung (um die Straßen grundhaft zu sanieren) wäre eine solche Sanierung möglich. Aber wer glaubt an ein solches Märchen. Denken Sie daran. Es geht um mindestens 15.000.000,00 Euro (steigend). Einen Plan, wie man diese Straßensanierung angehen will (bis auf die Notlösung „Dünnschicht“), wurde meines Wissens nach der Öffentlichkeit bisher nicht vorgestellt.


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Straßenbeitrag. Man kann es nicht oft genug wiederholen

Straßenbeitrag. Man kann es nicht oft genug wiederholen.

Wo will Rödermark das Geld für notwendige grundhafte Sanierungen der Straßen hernehmen?

Hofft der Bürgermeister weiterhin auf das Glück, Zuweisungen von dritter Stelle zu bekommen?

Kommt der Straßenbeitrag mit dem kommenden Doppelhaushalt?

Kommt der Straßenbeitrag erst nach der Bürgermeisterwahl?

Man hat in Rödermark das Gefühl, es gibt kein Problem mit unseren Straßen und auch keinen Bedarf „grundhafte Sanierungen“ durchzuführen und damit einen Straßenbeitrag zu beschließen.

Bei vielen Fragen werden die wirklichen Spezialisten von der Stadt eingeladen, um zu bestimmten Themen Auskunft zu geben (ÖPNV, Bauprojekte, Einzelhandelskonzept …….). Die Verwaltung scheint der Meinung zu sein, bei Straßenbeitrag besteht dazu kein Bedarf.

Ich kann mich nicht erinnern, dass die Bürger in Rödermark ausführlich über mögliche Straßenbeiträge informiert wurden. Ich war z.B. bei einer solchen Veranstaltung in Pfungstadt. Dadurch bin ich einigermaßen in der Lage, die in Rödermark getätigten Aussagen zu den „wiederkehrenden Beiträgen“ einzuordnen.

Es ist noch nicht lange her, da habe ich in Rödermark einen Vortrag (nicht von der Stadt organisiert) gehört, bei dem am Rand auch die „wiederkehrenden Beiträge“ angesprochen wurden. Mein Urteil: „Plakativ und falsch“. Aber das war wohl egal. Hauptsache die Leute haben was gehört und glauben den Worten.

Ob es für Rödemark gut ist, den „einmaligen Straßenbeiträge“ oder die „wiederkehrenden Beiträge“ einzuführen, lassen wir hier einmal außen vor. Evtl. gibt es ja noch eine „andere Lösung“, die in einem noch nicht veröffentlichen Dokument in irgendeiner Schublade der Verwaltung herumliegt und den Königsweg aufzeigt. Eigentlich MUSS die Verwaltung einen solchen Plan haben, oder ist der Plan „die Straßen weiter verrotten zu lassen?“ Lassen Sie sich nicht von evtl. Aussagen zur Schwimmbadstraße oder Am Wiesengrund blenden. Bei zumindest einer dieser Straße wurde ein „fiktiver Straßenbeitrag“ erhoben. Ohne diesen Straßenbeitrag hätte Rödermark die Straße(n) nicht grunderneuern dürfen.

Sie haben die Möglichkeit bei Vorstellung der Bürgermeisterkandidaten diese zu diesem Thema zu befragen. Bei der SPD haben Sie am 31.08.2016 die Möglichkeit. Der Bürgermeisterkandidaten der AL/Die Grünen lehnt einen Straßenbeitrag ab. Eine Lösung konnte er allerdings, nicht einmal ansatzweise, präsentieren. Die Bürgermeisterkandidaten der FDP (Fragestellung in der 2. Septemberwoche möglich) und CDU (???) konnten noch nicht befragt werden.

Wir können nur hoffen, dass die Schwarz/Grüne Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung alles im Griff hat und die drohenden Belastungen nicht dramatisch ist und es die Lösung bereits gibt. Auch ohne weitere Belastung der Bürger.

Am 10.09.2016 wurde die in der Offenbach Post die Zahl 15.000.000,00 für die Sanierung (einschl. der grundhaften Sanierung) genannt. 2 ½ Jahre vorher wurde von der Bauverwaltung die Zahl 10.000.000,00 für die grundhafte Sanierung genannt.

Wir lassen externe über den öffentlichen Nahverkehr im Ausschuss referieren. Bei Bauvorhaben spricht der Investor. Die Stadt lässt ein Einzelhandelskonzept erstellen …… Aber hat man einmal die Stadtverordneten/Bürger über wiederkehrende Beiträge informiert? So wie zum Beispiel die Stadt Babenhausen

Straßenbeitrag über die Grundsteuer B
Abgesehen davon, dass dies wohl nicht mehr funktionieren wird. Die Bürger der Stadt Rödermark haben damit schon Erfahrung gemacht. In der Amtszeit des Grünen Bürgermeisters, Roland Kern, wurde im Rahmen eines befristeten Straßeninvestitionsprogramms 2005-2008, die Grundsteuer B, befristet bis 2010 um 40% erhöht. Nach 2010 wurde die Grundsteuererhöhung natürlich NICHT zurückgenommen und wurde dem normalen Haushalt der Stadt zur Verfügung gestellt. Ein entsprechender Antrag der FDP wurde abgelehnt.

Schade, zu diesen Kommunen zählt Rödermark nicht

Bei zahlreichen Infoveranstaltungen in interessierten Kommunen quer durch Hessen konnten wir durchweg feststellen, dass sowohl die politisch Verantwortlichen als auch die Bürger die Vorteile dieser Form der Beitragserhebung (niedrige Jahresbeiträge für viele statt hohe Einmalbeiträge für wenige) erkennen und begrüßen. Quelle: kc-systemhaus

Siehe auch
» Babenhausen. Satzung wiederkehrende Beiträge
» Präsentation wiederkehrende Beiträge


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Bald eine schöne Straße für die Berufsakademie

Bald eine schöne Straße für die Berufsakademie

Es ist gut, dass Schüler und Lehrer bald über eine gepflegte Straße zum Unterricht in BA Urberach gelangen können.

Wenn wir dem Artikel der Offenbach Post folgen, ist diese „grundhafte Sanierung“ dem „herausragenden Verwaltungshandelns“ der Stadt Rödermark zu verdanken.

[..]„Das ist ein Beispiel herausragenden Verwaltungshandelns, als Schutzschirmkommune die grundhafte Sanierung einer Straße ohne Straßenbeitragssatzung genehmigt zu bekommen“, schwärmte Bürgermeister Roland Kern gestern bei einer Baustellenbesichtigung. Er und Bauamtsleiter Thomas Kron verhandelten nicht nur intensiv mit den Anliegern, sondern auch mit der Kommunalaufsicht und mehreren Landesministerien.[..] Quelle OP-Online.

Da können wir in Rödermark ja optimistisch sein, dass mit dieser gewonnenen Erfahrung bald weitere Verhandlungen zur „grundhaften Sanierung“ der Straßen aufgenommen werden können. Betrachtet man aber die Verhandlungsdauer für die zwei o.g. Straßen, kann es in Rödermark schon noch eine Weile bis zur Abarbeitung des Renovierungsstausei von 15.000.000,00 Euro dauern.

[..]Die wichtigste Zahl ist in des die 130.000. So viel Euro steuern die Anlieger nach fast dreijährigen Verhandlungen zur Sanierung bei. [..] Quelle: OP-Online.
Unterstreichung durch den Admin

Man könnte sich ja auch einmal mit der Idee anfreunden, einen grundsätzlichen Straßenbeitrag einzuführen, um die nicht immer wieder „dreijährige Verhandlungen“ für 2 Straßen führen zu müssen. Das könnte der einfachere und evtl. auch der preiswertere Weg sein.

Geld für die Schwimmbadstraße war schon früher mal vorhanden, wurde aber dringend für den Parkplatzausbau am Bahnhof Ober-Roden benötigt. Warum? Lesen Sie auch die Zusammenfassung: Bahnhof, P+R Anlage, S-Bahn Unterführung
 

Finanzierung KIP. Schwimmbadstraße, Am Wiesengrund
Finanzierung KIP. Schwimmbadstraße, Am Wiesengrund

Was „30% unterstellte Anliegerbeiträge“ bedeutet ist mit völlig unklar.
Bei einer Straßenbeitragssatzung wären es für „Am Wiesengrund“ entweder 50% oder 75%. Bei „wiederkehrenden Beiträgen“ ca. 70%. Und was heißt „unterstellt“? Wird ein Beitrag geleistet oder nicht? Kein durchgängiges Zahlenwerk vom Beschluss bis zum Artikel.:-(

 
Beschluss
39. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.