Straßenbeitrag lässt aufhorchen.

Straßenbeitrag im Gespräch?
Straßenbeitrag im Gespräch?

Es gibt Worte, auf die man sehr sensibel reagiert.
Zum Artikel „Fast drei Millionen Euro Miese“ in der Offenbach Post vom 9.12.2021 hat Herr Löw – Angemerkt (nur Printausgabe)-:
Was tun gegen künftige Haushaltslöcher. (..) die Einführung von Straßenbeiträgen oder (..)“

Es bleibt zu hoffen, dass dies nur die Überlegungen von Herrn Löw sind und nicht bei einem evtl. geführten Vorab-Gespräch zum o.g. Artikel von der Verwaltung der Stadt angesprochen wurde.


Rödermark intern.
Haushaltssperre haben wir schon.

Die Bürgermeisterwahl ist vorbei.
Der Posten für den Ersten Stadtrat dürfte - durch den Sieg des CDU-Bürgermeisterkandidaten- für AL/Die Grünen bis 2031 gesichert sein.
Das Hauptziel der Koalition, sechs Jahre weiter so wie gehabt, dürfte damit erreicht sein.
Jetzt könnte man mal wieder an die Bürger denken.
Kommt die Grundsteuerverdopplung oder wird es etwas weniger?
So langsam kann der Bürger Klarheit erwarten.

ISEK. Wird das Grunderneuern von Straßen auch mit 2/3 gefördert?

Wir bezahlen nur 1/3
Wird Fortgeschrieben.
Grundhafte Sanierung der Straßen im ISEK-Programm


Förderprogramm Straßenbau Innerer Ring. Förderquote ca. 30 %
Herr Dr. Werner fragt nach der Förderquote bei den Straßenbaumaßnahmen, weil ein fiktiver Prozentsatz für die nicht vorhandene Straßenbeitragssatzung angenommen wird.
Herr Kron teilt mit, dass die effektive Förderquote bei ca. 30 % liegt. Quelle: ri.roedermark.de


Step 1
Achte bei „Sonstige Finanzierungsquellen“ auf —- Beitrag, Erschließungskosten unterstellt.

Beitrag unterstellt bei Umgestaltung 1. Ring wohl bei Dockendorfstraße, Heitkämperstraße, Pfarrgasse, Glockengasse.
Erschließungskosten unterstellt wohl bei Gartenstraße.
 
Im ISEK ist der förderfähige Betrag aufgeführt. Bei den Projekten mit den vorgenannten Zusätzen dürften die tatsächlichen Kosten mindestens doppelt so hoch sein. Also wahrscheinlich nix mit „wir bezahlen nur 1/3 (siehe oben)“.

» Bild aus der Broschüre ISEK Seite 139



Step 2
Innerstädtisch Geschäftszone? Aus dem Einzelhandelskonzept Seite 35
Siehe auch ISEK Printausgabe Seite 109


Für die Straßen innerhalb der roten Umrandung dürfte das, was unter 1aufgeführt ist, greifen.


Step 3
Im Bild unter Step 1) steht: Gem. RiLiSE Nr. 9.6.2 Beiträge unterstellt

Hier RiLiSE 9.6.2 (Hervorhebungen durch den Admin)
Soweit Beiträge nach anderen Rechtsvorschriften (wie BauGB, KAG, HBO) erhoben werden können, ist die Förderung auf die insoweit nicht gedeckten Ausgaben beschränkt.
Sofern keine Festlegungen über Straßenbeiträge in einer Satzung nach dem Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) getroffen sind, werden folgende Beiträge im Vomhundertsatz des beitragsfähigen Aufwandes unterstellt:
– 75 Prozent, wenn die Straßen, Wege, Plätze überwiegend dem Anliegerverkehr,
– 50 Prozent, wenn die Straßen, Wege oder Plätze überwiegend dem innerörtlichen
Durchgangsverkehr und
– 25 Prozent, wenn die Straßen, Wege oder Plätze überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienen.

1Satz 1 und 2 gelten abweichend von Nr. 1.2 ANBest-GK aufgrund des besonderen öffentlichen Interesses nicht für Quartiersplätze sowie bei vorhandenen oder vorhersehbaren Funktionsverlusten auch nicht für Fußgängerzonen und innerstädtische Geschäftszonen.

Siehe: RiLiSE Richtlinen


Step 4

Die unter Step 3 erwähnte ANBest-GK
1.2 Alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen (insbesondere Zuwendungen, Leistungen Dritter) und der Eigenanteil des Zuwendungsempfängers sind als Deckungsmittel für alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben einzusetzen. Der Finanzierungsplan ist hinsichtlich des Gesamtergebnisses verbindlich. Die einzelnen Ausgabeansätze dürfen um bis zu 20 vom Hundert überschritten werden, soweit die Überschreitung durch entsprechende Einsparungen bei anderen Einzelansätzen ausgeglichen werden kann. Beruht die Überschreitung eines Ausgabeansatzes auf behördlichen Bedingungen oder Auflagen, insbesondere im Rahmen des baurechtlichen Verfahrens, sind innerhalb des Gesamtergebnisses des Finanzierungsplans auch weitergehende Abweichungen zulässig. Die Sätze 2 bis 4 finden bei Festbetragsfinanzierung keine Anwendung
Siehe: RiLiSE Nebenbestimmungen


Step 5
Wenn in einer Stadt eine Straßenbeitragsstzung vorhanden ist, könnte man die im Sinne von ANBest-GK (Step 4) anpassen.


Step 6
Es wäre angebracht, zu dem förderfähigen Betrag auch einmal die Gesamtkosten (z.B. bei Gebäuden das Inventar, die zusätzlichen Personalkosten etc.) aufzuführen, anstatt immer wieder zu sagen: „Wir bezahlen ja nur 1/3“.


Quelle: https://static.werdenktwas.de/domain/223/fs/Kachel_Frderprogramm/180803_Prsentation_Rd_ISEK_1.Lopa.pdf
Quelle: https://static.werdenktwas.de/domain/223/fs/Kachel_Frderprogramm/180803_Prsentation_Rd_ISEK_1.Lopa.pdf


Rödermark intern.
Haushaltssperre haben wir schon.

Die Bürgermeisterwahl ist vorbei.
Der Posten für den Ersten Stadtrat dürfte - durch den Sieg des CDU-Bürgermeisterkandidaten- für AL/Die Grünen bis 2031 gesichert sein.
Das Hauptziel der Koalition, sechs Jahre weiter so wie gehabt, dürfte damit erreicht sein.
Jetzt könnte man mal wieder an die Bürger denken.
Kommt die Grundsteuerverdopplung oder wird es etwas weniger?
So langsam kann der Bürger Klarheit erwarten.

In Rödermark verrotten die Straßen mehr und mehr. Das sagen nicht nur die Zahlen.

Straßenschäden
Straßenschäden

Ich würde gerne von den Bürgermeisterkandidaten wissen, wie diese gedenken, den weiteren Verfall unserer Infrastruktur zu verhindern. Hier -Straßen-
 
Die von der Stadt genannten Zahlen zeigen, dass zu dem bereits bestehenden Investitionsstau im Straßenbau von 20 Mio. € jährlich etwa 2,5 Mio. € (2013-2017) hinzukommen. Nach diesen, von der Stadt genannten Zahlen, müssen jährlich mindestens 3,5 Mio. (plus Preissteigerung) aufgebracht werden, damit wir in 20 Jahren wieder über eine ordentliche Infrastruktur (Straßen) verfügen.
 
Die beschlossene Höhe der Investitionen von BIS ZU 1 Mio.pro Jahr, ist für mich ein sehr schlechter Witz.
 
Bevor man Gedanken an irgendwelche neuen hochtrabenden und kostenintensiven Projekten verschwendet, sollte man darüber einmal nachdenken.

Zum Thema
Mindestens einmal in der Woche kann man in Zeitungsartikeln lesen, wie schlecht es den Straßen in Deutschland geht. Da wird von den Bundesstraßen berichtet. Wie geht es den Gemeindestraßen? Den Straßen in Rödermark? Glaubt man den Worten der zuständigen Mitarbeiter bei der Stadt Rödermark, kommt man zu dem Schluss – ganz beschissen; Tendenz steigend.

Vorweg etwas zur Aufklärung.
Nachdem Rödermark unter den ersten Rettungsschirm gekrochen ist, wurden die Zügel angezogen und das Geldausgeben erschwert. Rödermark durfte ohne eine Straßenbeitragssatzung keine Straßen -GRUNDHAFT- erneuern. Sollte Rödermark eine Straßenbeitragssatzung einführen oder auf eine bessere Lösung – wiederkehrende Beiträge – warten? Bürgermeister Kern hat sich für -warten- entschieden. Mieter dürften diese Entscheidung -warten- verteufeln. Mieter werden bei einer Straßenbeitragssatzung/wiederkehrende Beiträge finanziell nicht belastet und dem schleichenden Verfall der Straßen wäre Einhalt geboten.
 
Nachdem klar war, dass Hessen wiederkehrende Beiträge erlaubt, hat Rödermark den Straßenbeitrag –wiederkehrende Beiträge– eingeführt. Kurz nach der Einführung (es wurden noch keine Beitragsbescheide für die Bürger erstellt) ergab sich eine bessere Lösung. Dieser Lösung gebe ich den Titel –Königsweg-. Königsweg deshalb.

  • Kein sündhaft teurer Aufwand für die Beitragserhebung.
  • Keine Rechtsunsicherheit.
  • Gerechte Verteilung der Kosten.
  • Eigentümer und Mieter zahlen für die Straßen im Ort.

Alles super oder nicht? Ich denke (bin kein Mieter) schon.
Die Kehrseite sind die verrotteten Straßen die die Stadt vor fast unlösbare Probleme stellt. Nach der endgültigen Entscheidung auf einen Straßenbeitrag wurde weder vom amtierenden Magistrat (Kern, Rotter) noch von der Koalition ein realistischer Plan vorgelegt. Ganz das Gegenteil ist der Fall. Ein Antrag „Der Magistrat wird daher erstens beauftragt den mittelfristigen Investitionsbedarf zur Sanierung der Straßen in Rödermark zu ermitteln und zweitens innerhalb von 6 Monaten der Stadtverordnetenversammlung ein Finanzierungs- und Sanierungskonzept zur Beschlussfassung vorzulegen.Mit Stimmen der Koalition (Grüne/CDU) abgelehnt. quelle: bgb-roedermark
 
Von den Bürgermeisterkandidaten würde ich gerne hören, wie man dem Problem der langsam verrottenden Infrastruktur der Stadt, ohne ein notwendiges -Finanzierungs- und Sanierungskonzept-, Einhalt gebieten will.

Was als Fakt hier aufgeführt wird, kann nur von denjenigen angezweifelt werden, die den Worten des zuständigen Mitarbeiters in der Verwaltung bzw. des Magistrats keinen Glauben schenken.
 
» 06.03.2013 sprach man von 10 Mio.
Herr Kron gibt einen Überblick über die akut anstehenden „Grundhaften Sanierungen“, die in den nächsten 3 – 8 Jahren anstehen, das erforderliche Finanzvolumen hierzu beträgt ca. 10 Millionen Euro. Quelle
 
» 10.09.2015 waren es schon 15 Mio.
Dem Bürgermeister ist durchaus bewusst, wie es um die innerstädtischen Straßen bestellt ist. 15 Millionen Euro sind nach den Berechnungen der Bauverwaltung nötig, damit der Verkehr auf dem 100 Kilometer langen Netz wieder holperfrei rollen kann. Quelle
 
» 08.11.2017 Letzter mir bekannter Stand 20 Mio.
Die schlimmsten Befürchtungen werden weit übertroffen.
 
Siehe auch – Rödermark. Die ungeschminkte Wahrheit über den Straßenzustand?

Von 2013 auf 2017 eine Steigerung von 10 Mio. pro Jahr 2,5 Mio.
Um dem weiteren Verfall der Straßen Einhalt zu gebieten, müssen wir jährlich 2,5 Mio. investieren. Diese Summe entspricht etwa 250%-Punkten der Grundsteuer B. Wenn wir außerdem planen, 1 Mio. von dem Altbestand abzubauen, würden wir, um den Betrag in 20 Jahren zu tilgen, weitere 100%-Punkte der Grundsteuer B benötigen.
 
Es soll Leute geben, die genau diese Zahlen kennen und auch vorgeschlagen haben, jährlich bis zu 4,5 Mio. in die grundhafte Sanierung der Straßen zu investieren.

Natürlich wird etwas unternommen.
Man wird BIS zu 1 Mio. jährlich investieren. Und das muss reichen.
Toll.

Rödermark kann mehr.
Wir brauchen nur den/die richtige(en) auf dem Bürgermeistersessel.
Denken Sie daran. Frischer Wind tut gut.

Langen verlangt weiter einen Straßenbeitrag.

Ist es für die Bürger gut, wenn die Stadt Gebühren über eine Straßenbeitragssatzung einzieht? Straßenbeiträge fallen an, wenn eine Straße grundhaft saniert werden muss.
In der FR zu lesen: Magistrat Langen: Es geht nicht ohne Straßenbeiträge.

Dass in Rödermark Straßen grundhaft zu sanieren sind, steht außer Frage. Genauso steht außer Frage, dass der angepeilte Betrag von 1 Mio. pro Jahr für die grundhafte Sanierung um mindestens 2 Mio. € zu niedrig angesetzt sein dürfte. Jedem, der 1 + 1 zusammenzählen kann, dürfte das klar sein. Um z.B. 3 Mio. € investieren zu können, muss die Einnahmeseite erhöht werden. Aber mit der geplanten 1 Mio. € wird es schon eng werden. Schauen wir uns im kommenden Haushalt die Grundsteuer B etwas genauer an.

Weiterhin dürfte klar sein, dass Bürger der Stadt dafür zu zahlen haben. Völlig unabhängig davon, ob es eine Straßenbeitragssatzung gibt oder nicht. Den Weg, den die Stadt Rödermark eingeschlagen hat, die Kosten über die Grundsteuer B einzutreiben, bezeichne ich als den Königsweg.

  • Sehr hohe Kosten für Berechnung des Straßenbeitrags für jedes Grundstück in Rödermark entfallen.
  • Erstellen und Versenden von Beitragsbescheiden entfällt.
  • Weitere, jährlich anfallende Kosten für mindestens eine Halbtagskraft entfallen.
  • Prozessrisiko entfällt
  • Kosten werden auf mehr Schultern verteilt und darum für jeden überschaubarer.

 
Weiterführend
Zusammenfassung Straßenbeitrag


Rödermark intern.
Haushaltssperre haben wir schon.

Die Bürgermeisterwahl ist vorbei.
Der Posten für den Ersten Stadtrat dürfte - durch den Sieg des CDU-Bürgermeisterkandidaten- für AL/Die Grünen bis 2031 gesichert sein.
Das Hauptziel der Koalition, sechs Jahre weiter so wie gehabt, dürfte damit erreicht sein.
Jetzt könnte man mal wieder an die Bürger denken.
Kommt die Grundsteuerverdopplung oder wird es etwas weniger?
So langsam kann der Bürger Klarheit erwarten.

Stavo 19.06.2018 und ein ganz dummer Spruch. Was nichts kostet, taugt nichts!

Stavo 19.06.2018 und ein ganz dummer Spruch. Was nichts kostet, taugt nichts!
Der Weg in die parlamentarische Sommerpause hätte sich ein mancher etwas angenehmer vorstellen können. Ging es doch über so vorteilhafte Themen wie, Abdrücken von Schulden an das Land. Aufheben des ungeliebten Straßenbeitrags, kostenfreier Kita-Besuch für die ersten sechs Stunden. Es wurde aber eine lange Sitzung mit teilweise heftigen Redebeiträgen. Positiv. Alle Anträge wurden mit Mehrheit verabschiedet.

Babenhäuser Straße. Kein Antrag. Mitteilung vom Magistrat.
Begonnen wurde mit einer wenig erfreulichen Nachricht. Die für die Babenhäuser Straße gewährten Landeszuschüsse in Höhe von 188.270.00 € zuzügl. Zinsen (ca. 162.000,00 Stand Oktober 2017) wurden zurückgefordert. Grund: Die 30-Zone in der Babenhäuser Straße ist nicht zulässig. Siehe auch Mitteilungen vom Magistrat.

Rödermark hat gegen diese Rückforderung Rechtsmittel eingelegt. Was Rückforderungen betrifft, bleibt eigentlich noch der Betrag, der den Erziehern im Rahmen einer versprochenen aber nicht eingehaltenen Zusage zur Höhergruppierung zu zahlen hätte.

Kostenfreie Kita und – was nichts kostet, taugt nichts.
Nachdem der Antrag – Neufassungen der „Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen ………….. TOP 8 der Tagesordnung – von Herrn Rotter verlesen war, und er um Zustimmung für die neue Kindergartensatzung gebeten hatte, folgte ein Redebeitrag zum eingereichten SPD-Antrag. Die SPD Rödermark würde es gerne sehen, wenn der KITA-Besuch grundsätzlich kostenfrei wäre. Grundsätzlich kostenfreie Kita in Rödermark? Nein. Warum erläuterte Herr Rotter in einem kurzen Leitsatz – was nichts kostet, taugt nichts! Was er letztendlich mit diesem Spruch sagen wollte, hat sich mir nicht erschlossen. Aber die Grundlage für jedwede Interpretationen wurde gelegt.
Mit diesem, recht deplatzierten Spruch, (Was nichts kostet, taugt nichts.) , werden jegliche kostenfreie Angebote, auch die der Stadt, de Facto als – taugt nichts- abgestempelt. Der bisher kostenpflichtige Kita-Besuch (sechs Stunden) war gut. Dem Spruch zufolge taugt der jetzt nichts mehr, da jetzt kostenfrei. Kostenfreier Schulbesuch und die dort geleistete Ausbildung – taugt nichts –
Eigentlich hätte Herrn Rotter die Rede von Herrn Dr. Werner gefallen müssen. Hat sie aber nicht. Herr Werner bemängelte in seiner Rede den Bildungsstand der Kinder und dass bei bisher KOSTENPFLICHTIGEN Kitas. Und jetzt kostenfrei für halbe Tage. Das kann ja laut Rotter nicht gutgehen. Was nichts kostet, taugt nichts.
Die armen Kinder im Rodgau. Die müssen schon immer in eine kostenfreie Kita gehen.
BTW. Wenn man über Kita redet, kommt man automatisch auch auf die Schwierigkeiten, Personal zu bekommen. Das, was den Rödermäkern Erziehern zugesagt wurde, hat Obertshausen umgesetzt.

Hessenkasse. Der nächste Rettungsschirm auch für Rödermark
Der Beschluss steht und ist auch alternativlos. Rödermark schlüpft unter den nächsten Rettungsschirm. Ca. 28 Mio. € an Kassenkredite wird Rödermark durch die Teilnahme an der Hessenkasse los sein. Jeder Bürger (egal ob Baby oder Greis) wird mit 25,00 € belastet, die 20 Jahre lang über den Haushalt der Stadt zu begleichen sind. Über den Haushalt, in dem als Einnahmen z.B. die Grundsteuer B verbucht wird. Wenn es mit den Einnahmen eng wird, was meinen Sie, was dann passiert?
Einen Ausflug in die Landespolitik, der den Zuhörern bei der Stavo die Wahrheit über das Schwarz/Grüne Geschenk erläuterte, war Herrn Herr Michael Gensert doch ein wenig zu viel. Fakt ist aber, dass nach den Erläuterungen der aufgetragene Glanzlack des Wahlgeschenks „Hessenkasse“ stark an Glanz verloren hat.

Straßenbeitrag. Konnte dank der FDP abgeschafft werden.
Die Straßenbeitragssatzung hat in Rödermark glücklicherweise nur eine Lebensdauer von einem Tag gehabt. Den Antrag, die Straßenbeitragssatzung wieder abzuschaffen, haben alle Fraktionen zugestimmt. Und das ist auch gut so. Ermöglicht wurde die Abschaffung des ungeliebten Straßenbeitrags durch eine Gesetzesinitiative der FDP. Das Problem – Wie geht es weiter?
Den Verwaltungsmoloch sind wir jetzt los und die Stadt Rödermark spart dadurch eine ganze Menge Geld. Ein wenig irritiert werden diejenigen sein, die noch die Worte von Bürgermeister Kern in den Ohren haben – keine zusätzliche Belastung der Bürger durch den Straßenbeitrag. Kosten kompensieren war des Bürgermeisters Beruhigungspille. Und jetzt, obwohl sich für die Stadt durch die Kompensationsansage nichts geändert hat, das Gestöhne über die Finzierung.
Allen dürfte klar sein, dass eine Mio. € jährlich für die grundhafte Sanierung der Straßen zu wenig ist. Das ist nicht einmal der berühmte Tropfen auf den heißen Stein. Je nach Fraktion werden Zahlen von bis zu 4 Mio. € jährlich genannt. Allen war aber auch klar, dass die Stadt die unbedingt notwendigen Mittel nicht aufbringen kann. Um das mal zu verdeutlichen. 3 Mio. € für die grundhafte Sanierung bedeuten ein Grundsteuer B Erhöhung von 300%-Punkte. Schade, dass ich das Manuskript der Rede von Herrn Hartung nicht vorliegen habe. Da wurde viel Wahres gesagt.
Über zusätzliche Gewerbeeinnahmen durch Neuansiedlung die Last für die Bürger erheblich zu senken, ist in Rödermark nicht in Sicht. Man kümmert sich in Rödermark nicht so richtig um neue Gewerbeansiedlung. Gegen einen Rossmann hat man sich gestellt und ein EDEKA kommt nicht infrage. Man sollte einmal nach einem Betrieb zur Fertigung von Filzpantoffeln umsehen. Ein solcher Betrieb bekäme dann bestimmt eine Zustimmung.
Ein Antrag der SPD (TOP13), die Verwaltung möchte doch bitte einmal ein realistisches Finanzierungskonzept zur Sanierung der Straßen in Rödermark vorlegen, wurde abgelehnt. Man hat doch eine Liste mit den Aufwendungen in Höhe von 20 Mio. Euro vorliegen. Das sollte doch mal reichen. Das muss man sich mal so langsam auf der Zunge zergehen lassen. Eine (nicht mehr aktuelle) Excel-Tabelle, die nur einen Buchteil der Straßen in Rödermark enthält, soll als Planungsgrundlage dienen. Es geht ja nur um die Verplanung von 20 Mio. Euro. Und da ist doch die Frage erlaubt, wie gedenkt die Stadt, das Geld dafür bereitzustellen. Und zwar mehr als eine Mio. pro Jahr.
Gut, die verplante eine Mio. € pro Jahr ist eigentlich schon zu viel für Rödermark. Wir haben ja auch noch Feste zu finanzieren.

Grundsteuer B.
Nach dieser Stavo bin ich sicher, es wird zu einer Grundsteuer B Erhöhung kommen. Wenn nicht im Abschiedshaushalt von Roland Kern, spätestens zum ersten Haushalt des neuen Bürgermeisters. Innerhalb einiger Redebeiträge, auch von BM Kern, wurde eine Grundsteuer B Erhöhungen nicht explizit erwähnt, aber die Nebensätze lassen nichts Gutes ahnen. Man sprach von den bisher nicht vorhandenen Aufwendungen und evtl. nachlassender Wirtschaftsleistung.
Kosten, die bisher nicht im Haushalt aufgetaucht sind: Hessenkasse Rödermark, Hessenkasse Kreis, Stadtumbau und Stadtgrün, erhöhte Kreisumlage, Kosten für die grundhaften Sanierungen. Der Haushalt 2019 wird ein spannendes Werk und wird die fehlenden Bemühungen nach Einnahmen durch neue Gewerbebetriebe schonungslos aufdecken. Die Arroganz, einem potenten Gewerbebetrieb (EDEKA), den sich auch noch die Bevölkerung wünscht, die Ansiedlung zu untersagen, kommt einem wirtschaftlichen Selbstmord sehr nahe.

Siehe auch
» OP-Online. Wie viele Millionen sind nötig?
» Eltern-Entlastung geht SPD nicht weit genug
» Zusammenfassung- Babenhäuser Straße.
» Zusammenfassung – Mehr Geld für die Erzieher.
» Zusammenfassng – Rossmann, EDEKA
» Zusammenfassung – Straßenbeitrag, Kompensation.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.