Rödermark intern Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
Rödermark intern. Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten.
Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann.
Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.
Hier geht es für jeden einzelnen um eine Entscheidung mit großer finanzieller Tragweite.
Straßenbeitrag oder wiederkehrende Beiträge wird uns wohl bald beschäftigen. Man hört zwar noch nichts Offizielles (hat ja noch Zeit bis voraussichtlich Anfang 2014), aber die Verwaltung wird schon eifrig am Zubereiten der bitteren Speise sein. Wenn die dann damit fertig sind, werden sich die Ereignisse überschlagen.
Einige im Stadtparlament haben sich in der Vergangenheit schon gegen eine Straßenbeitragssatzung ausgesprochen. Man hat sogar die Grundsteuer B um 40% angehoben um den Bürgern eine solche Satzung zu ersparen. (Die 40% haben heute noch Bestand. Oder wurden die heimlich aufgehoben?) 29.06.2005Rödermark: 27. öffentlichen Sitzung des Wirtschafts- und Bauausschusses.
[..]Anfragen, ob nicht die Erhebung von Straßenbeiträgen sinnvoll wäre/kann die Stadt es sich leisten, auf Straßenbeiträge zu verzichten?
Antwort des Ersten Stadtrates:
„Die Stadt hat die Grundsteuer erhöht und dafür auf die Erhebung von Straßenbeiträgen verzichtet.“[..]
Also, 40% der Grundsteuer B sind für den Straßenerhalt gedacht.
Weiter steht da die Aussage vom Bürgermeister. Er gibt die Hoffnung nicht auf, die wiederkehrenden Beiträge einführen zu können.
[..]Bürgermeister Roland Kern (Andere Liste). Er gebe die Hoffnung nicht auf, dass die Stadt die wiederkehrenden Beiträge erheben kann.[..] Quelle: fr-online
Was wiederkehrende Beiträge sind und den Aufwand für eine solche Satzung dürfte Herrn Kern zum Zeitpunkt seiner Aussage wohlbekannt gewesen sein. Kollegen aus anderen Bundesländern praktizieren ( <2012) ja schon die Möglichkeit der wiederkehrenden Beiträge.
Seit der vorstehenden Aussage ist viel Wasser die Rodau heruntergeflossen.
Ab 06.03.2013 ist wieder alles offen.
[..]Es ist zwischen zwei Varianten zu unterscheiden:
a) Wiederkehrende Straßenbaubeiträge
b) Einmalige Straßenbaubeiträge (altes System)
„Es könnte sein, dass es sich für die Stadt Rödermark als günstiger herausstellt, bei dem „alten System“ zu bleiben“[..]Quelle: Ausschuss Bau, Umwelt …. Stadt Rödermark Hervorhebungen durch den Admin
Und weiter am 25.05.2013.
Enormer Personalaufwand
„Wir sind uns nicht sicher, welchen Weg wir einschlagen sollen“, sagt Bürgermeister Roland Kern aus Rödermark. Im Magistrat und hauptsächlich im Fachausschuss Bau und Verkehr habe man sich mit der Straßenbeitragssatzung befasst. Wiederkehrende Straßenbeiträge seien für die Stadt ein kompliziertes Verfahren. Der Personalaufwand für die Bestandsaufnahme und die Bewertung der einzelnen Grundstücke sei riesig. „Wir sind nicht Feuer und Flamme für die neuen gesetzlichen Möglichkeiten“, erklärt er. Die Stadt Rödermark habe vor einigen Jahren die Grundsteuer in zwei Etappen erhöht – statt der Einführung von Straßenbeiträgen. Kern sieht durchaus die Möglichkeit, die Grundsteuer ein drittes Mal nach oben zu setzen. Das wäre dann allerdings erst 2017 der FallQuelle: fr-online
Wir alle in Rödermark sind ja einsichtig und werden selbstverständlich zum Wohle der Stadtverwaltung einer Straßenbeitragssatzung zustimmen. Und komplizierte Verfahren? Oh Gott, bitte nicht in Rödermark. (Dass eine Straßenbeitragssatzung Existenzen vernichten, ist halt persönliches Schicksal.)
Das wird ein spannender Herbst.
Welchen Beträgen können anfallen?
Da Rödermark noch keine Zahlen genannt hat, hier ganz VAGE Schätzungen. Wiederkehrende Beiträge: Jährlich von 100,00 bis 250,00 Euro. (Auch für Mieter) Straßenbeitragssatzung: Wenn die Straße, an der mein Haus steht, grunderneuert wird, können leicht 15.000,00 Euro als Einmalzahlung anfallen. (Die Mieter zahlen nichts)
Solidargemeinschaft
All diejenigen, deren Straßen in den letzten Jahren grunderneuert wurden, werden die nächsten 30-40 Jahren keine Belastungen mehr haben. Alle Bürger (auch die Mieter) der Stadt Rödermark haben ja die Straße bezahlt. Sollten jetzt die wiederkehrenden Beiträge eingeführt werden, müssen auch diese (obwohl für ihre Straße die nächsten Jahre nichts zu zahlen wäre) zahlen. Oh, wie ungerecht ist doch die Welt. Nein, ich bin für eine Straßenbeitragssatzung. Solidargemeinschaft nein danke.
SPD und CDU sprechen sich gegen eine Straßenbeitragssatzung aus
Kooperation aus SPD und CDU fordert Vermeidung einer Straßenbeitragssatzung
[..]In einem gemeinsamen Antrag zur nächsten Stadtverordnetenversammlung am 22. März 2010 fordert die Kooperation aus SPD und CDU den Magistrat auf, schnellstmöglich zu prüfen, unter welchen Bedingungen der Erlass einer Straßenbeitragssatzung für die Stadt Rödermark vermieden werden kann.[..]Quelle: SPD Rödermark
FDP spricht sich gegen eine Straßenbeitragssatzung aus
[..]Daher fordere an dieser Stelle auch ich, auch die FDP mehr Solidarität. Lieber wiederkehrende, kleinere Beiträge für alle Bürger als wenige große Einmalbeiträge, gegen sie man sich nicht wehren kann, die man nicht beeinflussen kann und die Existenzen vernichten können.[..]Quelle: FDP-Rödermark
AL/Die Grünen sind im Koalitionsvertrag für eine Ablehnung und eine Prüfung!
Die CDU hat sich 2010 bereits festgelegt
[..]Eine allgemeine „Straßenbeitragssatzung“ wird abgelehnt. Sofern die gesetzlichen Grundlagen geschaffen sind, ist die Einführung von „Wiederkehrenden Straßenbeiträgen“ zum Erhalt der Gemeindestraßen, Gehwege und Plätze zu prüfen.[..]Quelle: Koalitionsvertrag
Man hat 2 Möglichkeiten. Eine „Straßenbeitragssatzung“ oder „Wiederkehrende Straßenbeiträge“. Eine „Straßenbeitragssatzung“ wird abgelehnt. Prüfung hin, Prüfung her. Bleibt eigentlich nur noch „Wiederkehrende Straßenbeiträge“.
Es gibt Städte die den komplizierten Weg gehen werden
[..]Für die Stadtverordneten der Stadt Dreieich ist die nun vorliegende Gesetzesänderung eine erfreuliche Entwicklung, denn damit hat sich erfüllt, was sie in ihrer Sitzung am 28. September 2010 beschlossen hatten: Die Hessische Landesregierung und der Hessische Landtag wurde aufgefordert, „die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen die Entscheidung, ob sie für die Straßengrundsanierung erforderlichen Mittel über herkömmliche Straßenbeiträge, wiederkehrende Straßenausbaubeiträge oder über die Grundsteuer beschaffen, in eigener Verantwortung treffen können.“[..]Quelle Dreieich
Der Plan ist, in Dreieich ab 2015 die „wiederkehrenden Beiträger“ einzuführen. Verwirklichen will man diesen Zeitplan mit externen Kräften.
Eigene Recherche
Wenn Sie selbst im Internet nachsehen, welche Städte die „wiederkehrenden Beiträge“ ablehnen, achten Sie unbedingt darauf, ob dort bereits eine „Straßenbeitragssatzung“ existierte. In diesen Fällen wird es im Rahmen der „Gleichbehandlung“ etwas schwieriger.
War noch keine „Straßenbeitragssatzung“ vorhanden, haben ja IMMER ALLE BÜRGER gezahlt.
Nachtrag
Übrigens. Was „wiederkehrende Beiträge“ bedeutet und welcher Aufwand dafür zu betreiben ist, hätte eigentlich keinen überraschen dürfen. In anderen Bundesländern gibt es schon länger die Möglichkeit der wiederkehrenden Beiträge. Und man hat ja in Rödermark sehnsüchtig darauf gewartet. Oder hatte man etwas zur Presse gesagt, ohne auch nur in etwa zu wissen, was das bedeutet?
Rödermark intern. DAS MUSS JEDEM KLAR SEIN! Laut HaushaltsplanENTWURF (Seite 135) steigt die pro Kopf Verschuldung in Rödermark
von 740.45 im Jahr 2019 auf 1.760,95 im Jahr 2025 an.
Betrug der Schuldenstand Anfang 2022 noch 22.729.064,00 so plant man für Ende 2025 mit mehr als einer Verdopplung der Schulden auf satte 50.579.774,00.HaushaltsplanENTWURF (Seite 35)
[..]Groß-Umstadt gehörte zu den Vorreitern eines Modells, in dem die Straßenbeitragssatzung ersatzlos aufgehoben und stattdessen die Grundsteuer B um einen Umlage-Betrag erhöht wurde. Gefolgt sind diesem Modell beispielsweise auch Dieburg und Schaafheim. „Geht so nicht“, beschied ihnen die kommunale Rechtsaufsicht. Die Grundsteuer darf nicht – auch nicht in Teilen – dauerhaft einem bestimmten Zweck gewidmet werden.[..]Quelle: echo-online.de
Meiner Meinung nach macht die Stadt Rödermark genau das: – dauerhaft einem bestimmten Zweck gewidmet werden – Siehe StaVO vom 29.06.2005.
Man beachte das Wörtchen « gewidmet »
Ein Antrag der FDP-Rödermark, die Grundsteuer B wieder auf den (damaligen) alten Satz (290%) zu senken, wurde abgelehnt. Der Beschluss, dass 40% der Grundsteuer B als Straßenbeitragssatzung (gewidmet) geführt wird, hat demnach heute noch Bestand.
Es steht außer Frage, die Stadt Rödermark kann auf die Einnahmen nicht verzichten. Wenn aber heute über die enormen Kosten für die Straßensanierung/Grunderneuerung gesprochen wird, muss bedacht werden: „Seit 2005 hat die Stadt 40% von der Grundsteuer B als sogenannte Straßenbeitragssatzung eingenommen“. Sind diese Gelder (obwohl eine Steuer) auch zweckgebunden für die GRUNDERNEUERUNG VON STRAßEN eingesetzt worden?
Fazit. Wenn die Straßenbeitragssatzung/wiederkehrende Beitrag kommt, muss logischerweise die Grundsteuer B um 40% gesenkt werden.
Die Stadtverordneten sollten auch einmal überprüfen lassen, ob die bestehende Grundsteuer B mit enthaltener Straßenbeitragssatzung (von der Formulierung her) dem Gesetz entspricht.
Rödermark intern Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
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