Nehmen wir an, sie müssen den Bürgern höhere Belastungen verkaufen
Stellen Sie sich vor, Sie wären in die Politik gegangen und hätten für eine Stadt die Verantwortung.
Jetzt haben sie die Verantwortung für eine Stadt, die eigentlich Pleite ist und Sie nicht ganz unschuldig an diesem Zustand sind.
Sie haben Glück. Es wird ihnen Geld angeboten, damit ein Teil Ihrer Schulden getilgt werden kann. Natürlich nehmen Sie das Geld gerne an, um für sich ein etwas besseres Ergebnis zu erzielen.
Der Preis: » Wie Sie mit Ihrem Haushalt umzugehen haben, liegt nicht mehr nur in Ihrer Hand. «
Da Sie ja mit dem Haushalten alleine nicht mehr klargekommen sind, mussten Sie Hilfe annehmen. Es wurden nun für sie und Ihre Stadt neue Spielregeln aufgestellt. Sie sollen ja nicht weiterhin Geld verbrennen. weiterlesen Sie müssen den Bürgern weitere Belastungen verkaufen→
Rödermark. Straßenbeitrag. Noch eine ?seriöse? Rechnung.
[..]sagt etwa Bürgermeister Roland Kern (Andere Liste). Er gebe die Hoffnung nicht auf, dass die Stadt die wiederkehrenden Beiträge erheben kann.[…] fr-online
Ab 2014 zusätzliche Belastung durch neue Gebühren?
100,00 bis 1.000,00 Euro pro Jahr sind im Gespräch.
Die finanziellen Folgen einer Straßenbeitragssatzung oder wiederkehrenden Beiträge haben schon einige Bürger schockiert. Aber scheinbar nur den Bürger; nicht die Politiker. Siehe auch OP-Online
[…]Die Stadt hat die Grundsteuer erhöht und dafür auf die Erhebung von Straßenbeiträgen verzichtet[..]
Dazu: Hessenrecht Landesrechtsprechungsdatenbank Entscheidungen der hessischen Gerichte
[..]bei der Entscheidung, ob eine Abweichung vom Grundsatz der Deckung durch spezielle Entgelte vertretbar und geboten sei, sei ein strenger Maßstab anzulegen. Daraus folge, dass eine vollständige Aufhebung der Straßenbeitragssatzung und die Beschaffung der dadurch entfallenden Einnahmen durch eine Erhöhung der Grundsteuer B grundsätzlich nicht zulässig sei.[..] Quelle: Hessenrecht
Hervorhebungen durch den Autor.
Ob es zwischen Aufhebung und NICHTeinführung einen Unterschied gibt?
Meiner Meinung nach besteht dieser Zustand – 40 Punkte der Grundsteuer B sind als Strassenbeiträge zu betrachten – weiterhin weil der Beschluss NICHT aufgehoben wurde.
Ich finde keinen entsprechenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung.
Hätte man 2005 die Straßenbeitragssatzung einführen sollen? Man kann die Vorgehensweise der Stadt befürworten WENN:
Die großen Straßenbaumaßnahmen die zwischen 2005 und 2012 durchgeführt wurden: (ohne Anspruch Vollständigkeit)
Karlsbader Platz, Eisenbahnstraße, Odenwaldstraße, Babenhäuser Straße, Freiherr-vom-Stein-Straße, Forststraße, Lengertenweg ….weitere ?
Diese Anwohner profitieren natürlich von dieser Regelung die ab 2013 den zulässigen – wiederkehrenden Beiträge – bezüglich der Lastverteilung nahe kommt.
Wenn jetzt die Stadtverwaltung auf die Idee kommt, die zurzeit noch gültige Regelung (Einzug von Straßenbeitrag über die Grundsteuer B) durch eine Straßenbeitragssatzung abzulösen wäre das ein Betrug an die Anwohner der restlichen Straßen.
Man darf allerdings nicht so naiv sein und meinen, die Gelder wären (zumindest nach 2008) in den Straßenbau geflossen. Die sind bestimmt für wichtigere Dinge der Stadt eingesetzt worden.
Eine Steuer (Grundsteuer) ist nicht zweckgebunden.
Ein Beitrag oder Gebühr (Strassenbeitragssatzung ist zweckgebunden.
Rödermark intern. Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten.
Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann.
Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.
Wieder der Griff in die Tasche der Bürger. Von Sparansätzen keine Spur
Vorweg. Es war oder es musste jedem in Rödermark klar sein, ein Straßenbeitrag ist überfällig. Die Kassenlage, teilweise bedingt durch das Haushalten mit den Steuergeldern sowie fehlender Sparwille in der Vergangenheit, macht diese Gebühr erforderlich. Dazu kommt noch Druck von der kommunalen Aufsicht.
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