Langen verlangt weiter einen Straßenbeitrag.

Ist es für die Bürger gut, wenn die Stadt Gebühren über eine Straßenbeitragssatzung einzieht? Straßenbeiträge fallen an, wenn eine Straße grundhaft saniert werden muss.
In der FR zu lesen: Magistrat Langen: Es geht nicht ohne Straßenbeiträge.

Dass in Rödermark Straßen grundhaft zu sanieren sind, steht außer Frage. Genauso steht außer Frage, dass der angepeilte Betrag von 1 Mio. pro Jahr für die grundhafte Sanierung um mindestens 2 Mio. € zu niedrig angesetzt sein dürfte. Jedem, der 1 + 1 zusammenzählen kann, dürfte das klar sein. Um z.B. 3 Mio. € investieren zu können, muss die Einnahmeseite erhöht werden. Aber mit der geplanten 1 Mio. € wird es schon eng werden. Schauen wir uns im kommenden Haushalt die Grundsteuer B etwas genauer an.

Weiterhin dürfte klar sein, dass Bürger der Stadt dafür zu zahlen haben. Völlig unabhängig davon, ob es eine Straßenbeitragssatzung gibt oder nicht. Den Weg, den die Stadt Rödermark eingeschlagen hat, die Kosten über die Grundsteuer B einzutreiben, bezeichne ich als den Königsweg.

  • Sehr hohe Kosten für Berechnung des Straßenbeitrags für jedes Grundstück in Rödermark entfallen.
  • Erstellen und Versenden von Beitragsbescheiden entfällt.
  • Weitere, jährlich anfallende Kosten für mindestens eine Halbtagskraft entfallen.
  • Prozessrisiko entfällt
  • Kosten werden auf mehr Schultern verteilt und darum für jeden überschaubarer.

 
Weiterführend
Zusammenfassung Straßenbeitrag


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Stavo 19.06.2018 und ein ganz dummer Spruch. Was nichts kostet taugt nichts!

Stavo 19.06.2018 und ein ganz dummer Spruch. Was nichts kostet taugt nichts!
Der Weg in die parlamentarische Sommerpause hätte sich ein mancher etwas angenehmer vorstellen können. Ging es doch über so vorteilhafte Themen wie, abdrücken von Schulden an das Land, aufheben des ungeliebten Straßenbeitrags, kostenfreier Kita-Besuch für die ersten sechs Stunden. Es wurde aber eine lange Sitzung mit teilweise heftigen Redebeiträgen. Positiv. Alle Anträge wurden mit Mehrheit verabschiedet.

Babenhäuser Straße. Kein Antrag. Mitteilung vom Magistrat.
Begonnen wurde mit einer wenig erfreulichen Nachricht. Die für die Babenhäuser Straße gewährten Landeszuschüsse in Höhe von 188.270.00 € zuzügl. Zinsen (ca. 162.000,00 Stand Oktober 2017) wurden zurückgefordert. Grund: Die 30-Zone in der Babenhäuser Straße ist nicht zulässig. Siehe auch Mitteilungen vom Magistrat.
Rödermark hat gegen diese Rückforderung Rechtsmittel eingelegt. Was Rückforderungen betrifft, bleibt eigentlich noch der Betrag, der den Erziehern im Rahmen einer versprochenen aber nicht eingehaltenen Zusage zur Höhergruppierung zu zahlen hätte.

Kostenfreie Kita und – was nichts kostet taugt nichts.
Nachdem der Antrag – Neufassungen der „Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen ………….. TOP 8 der Tagesordnung – von Herrn Rotter verlesen war, und er um Zustimmung für die neue Kindergartensatzung gebeten hatte, folgte ein Redebeitrag zum eingereichten SPD-Antrag. Die SPD Rödermark würde es gerne sehen, wenn der KITA-Besuch grundsätzlich kostenfrei wäre. Grundsätzlich kostenfreie Kita in Rödermark? Nein. Warum erläuterte Herr Rotter in einem kurzen Leitsatz – was nichts kostet taugt nichts! Was er letztendlich mit diesem Spruch sagen wollte, hat sich mir nicht erschlossen. Aber die Grundlage für jedwede Interpretationen wurde gelegt.
Mit diesem, recht deplatzierten Spruch, (Was nichts kostet taugt nichts.) , werden jegliche kostenfreie Angebote, auch die der Stadt, de Facto als – taugt nichts- abgestempelt. Der bisher kostenpflichtige Kita-Besuch (sechs Stunden) war gut. Dem Spruch zufolge taugt der jetzt nichts mehr, da jetzt kostenfrei. Kostenfreier Schulbesuch und die dort geleistete Ausbildung – taugt nichts –
Eigentlich hätte Herrn Rotter die Rede von Herrn Dr. Werner gefallen müssen. Hat sie aber nicht. Herr Werner bemängelte in seiner Rede den Bildungsstand der Kinder und das bei bisher KOSTENPFLICHTIGEN Kitas. Und jetzt kostenfrei für halbe Tage. Das kann ja laut Rotter nicht gutgehen. Was nichts kostet taugt nichts.
Die armen Kinder im Rodgau. Die müssen schon immer in eine kostenfreie Kita gehen.
BTW. Wenn man über Kita redet, kommt man automatisch auch auf die Schwierigkeiten Personal zu bekommen. Das, was den Rödermäkern Erziehern zugesagt wurde, hat Obertshausen umgesetzt.

Hessenkasse. Der nächste Rettungsschirm auch für Rödermark
Der Beschluss steht und ist auch alternativlos. Rödermark schlüpft unter den nächsten Rettungsschirm. Ca. 28 Mio. € an Kassenkredite wird Rödermark durch die Teilnahme an der Hessenkasse los sein. Jeder Bürger (egal ob Baby oder Greis) wird mit 25,00 € belastet, die 20 Jahre lang über den Haushalt der Stadt zu begleichen sind. Über den Haushalt, in dem als Einnahmen z.B. die Grundsteuer B verbucht wird. Wenn es mit den Einnahmen eng wird, was meinen Sie, was dann passiert?
Einen Ausflug in die Landespolitik, die den Zuhörern bei der Stavo die Wahrheit über das Schwarz/Grüne Geschenk erläuterte, war Herrn Herr Michael Gensert doch ein wenig zu viel. Fakt ist aber, dass nach den Erläuterungen der aufgetragene Glanzlack des Wahlgeschenks „Hessenkasse“ stark an Glanz verloren hat.

Straßenbeitrag. Konnte dank der FDP abgeschafft werden.
Die Straßenbeitragssatzung hat in Rödermark glücklicherweise nur eine Lebensdauer von einem Tag gehabt. Den Antrag, die Straßenbeitragssatzung wieder abzuschaffen, haben alle Fraktionen zugestimmt. Und das ist auch gut so. Ermöglicht wurde die Abschaffung des ungeliebten Straßenbeitrags durch eine Gesetzesinitiative der FDP. Das Problem – Wie geht es weiter?
Den Verwaltungsmoloch sind wir jetzt los und die Stadt Rödermark spart dadurch eine ganze Menge Geld. Ein wenig irritiert werden diejenigen sein, die noch die Worte von Bürgermeister Kern in den Ohren haben – keine zusätzliche Belastung der Bürger durch den Straßenbeitrag. Kosten kompensieren war des Bürgermeisters Beruhigungspille. Und jetzt, obwohl sich für die Stadt durch die Kompensationsansage nichts geändert hat, das Gestöhne über die Finnzierung.
Allen dürfte klar sein, dass eine Mio. € jährlich für die grundhafte Sanierung der Straßen zu wenig ist. Das ist nicht einmal der berühmte Tropfen auf den heißen Stein. Je nach Fraktion werden Zahlen von bis zu 4 Mio. € jährlich genannt. Allen war aber auch klar, dass die Stadt die unbedingt notwendigen Mittel nicht aufbringen kann. Um das mal zu verdeutlichen. 3 Mio. € für die grundhafte Sanierung bedeuten ein Grundsteuer B Erhöhung von 300%-Punkte. Schade, dass ich das Manuskript der Rede von Herrn Hartung nicht vorliegen habe. Da wurde viel Wahres gesagt.
Über zusätzliche Gewerbeeinnahmen durch Neuansiedlung die Last für die Bürger erheblich zu senken, ist in Rödermark nicht in Sicht. Man kümmert sich in Rödermark nicht so richtig um neue Gewerbeansiedlung. Gegen einen Rossmann hat man sich gestellt und ein EDEKA kommt nicht infrage. Man sollte einmal nach einem Betrieb zur Fertigung von Filzpantoffeln umsehen. Ein solcher Betrieb bekäme dann bestimmt eine Zustimmung.
Ein Antrag der SPD (TOP13), die Verwaltung möchte doch bitte einmal ein realistisches Finanzierungskonzept zur Sanierung der Straßen in Rödermark vorlegen, wurde abgelehnt. Man hat doch eine Liste mit den Aufwendungen in Höhe von 20 Mio. Euro vorliegen. Das sollte doch mal reichen. Das muss man sich mal so langsam auf der Zunge zergehen lassen. Eine (nicht mehr aktuelle) Excel-Tabelle, die nur einen Buchteil der Straßen in Rödermark enthält, soll als Planungsgrundlage dienen. Es geht ja nur um die Verplanung von 20 Mio. Euro. Und da ist doch die Frage erlaubt, wie gedenkt die Stadt das Geld dafür bereitzustellen. Und zwar mehr als eine Mio. pro Jahr.
Gut, die verplante eine Mio. € pro Jahr ist eigentlich schon zu viel für Rödermark. Wir haben ja auch noch Feste zu finanzieren.

Grundsteuer B.
Nach dieser Stavo bin ich sicher, es wird zu einer Grundsteuer B Erhöhung kommen. Wenn nicht im Abschiedshaushalt von Roland Kern, spätestens zum ersten Haushalt des neuen Bürgermeisters. Innerhalb einiger Redebeiträge, auch von BM Kern, wurde eine Grundsteuer B Erhöhungen nicht explizit erwähnt, aber die Nebensätze lassen nichts Gutes ahnen. Man sprach von den bisher nicht vorhandenen Aufwendungen und evtl. nachlassender Wirtschaftsleistung.
Kosten, die bisher nicht im Haushalt aufgetaucht sind: Hessenkasse Rödermark, Hessenkasse Kreis, Stadtumbau und Stadtgrün, erhöhte Kreisumlage, Kosten für die grundhaften Sanierungen. Der Haushalt 2019 wird ein spannendes Werk und wird die fehlenden Bemühungen nach Einnahmen durch neue Gewerbebetriebe schonungslos aufdecken. Die Arroganz, einem potenten Gewerbebetrieb (EDEKA), den sich auch noch die Bevölkerung wünscht, die Ansiedlung zu untersagen, kommt einem wirtschaftlichen Selbstmord sehr nahe.

Siehe auch
» OP-Online. Wie viele Millionen sind nötig?
» Eltern-Entlastung geht SPD nicht weit genug
» Zusammenfassung- Babenhäuser Straße.
» Zusammenfassung – Mehr Geld für die Erzieher.
» Zusammenfassng – Rossmann, EDEKA
» Zusammenfassung – Straßenbeitrag, Kompensation.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Da bleibt einem der Rollmops im Hals stecken

Man fragt sich an manchen Tagen – kann das eigentlich wahr sein? Heute ist wieder so ein Tag. Man liest beim Frühstück in der Offenbach Post etwas über Straßen in Rödermark (Printausgabe vom 5.6.2018) und da bleibt einem beim Lesen der Rollmops im Hals stecken. Warum?

BM Kern. „Nie dagewesene Erhöhung der Grundsteuer B
Keiner, aber wirklich keiner möchte die Grundsteuer B erhöhen. Unter Roland Kern wurde diese bereits von 290% auf satte 540% angehoben. Aber es müssen vom hauptamtlichen Magistrat Lösungen aufgezeigt werden wie:
– man dem Verfall der Straßen wirksam entgegenwirken kann und
– man das ohne die Grundsteuer zu erhöhen bewerkstelligen kann.
Ich denke, beides zusammen geht nicht. Es sei denn, die gute Fee kommt wieder und regelt wie so oft verfahrene Situationen in unserer Stadt.

FDP fordert 40% Gemeindeanteil. Die FWR wollen dort sogar 45% stehen haben.
Es ist vollkommen richtig, dass Anträge zurückgezogen wurden, die einen Gemeindeanteil von mehr als 30%, aber weniger als 50% forderten. Bei Antragsschluss waren Prozentsätze von mehr als 30% fast ausgeschlossen. Dann kam Bürgermeister Kern der Zufall zur Hilfe. Man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen. „Der Zufall“. Zufällig bekam der BM etwas mitgeteilt, was für den Bürger weniger Belastung bedeutet. Der Zufall brachte die Wende. Es waren nicht die gründlichen Informationen über die gegebenen Möglichkeiten, es war purer Zufall. Stellen Sie sich einfach einmal vor, Herr Kern wäre an diesem bewussten Tag nicht in Wiesbaden gewesen. Gut, Schnee von gestern. Jetzt wird wahrscheinlich der Gemeindeanteil auf 100% angehoben. Das zeigt aber die Arbeitsweise (wie z.B. die Toilettenanlage am Bahnhof) vom hauptamtlichen Magistrat.

Wie sagte Herr Kruger (FDP) bei seiner Rede sinngemäß:
Purer Zufall. Dass wir jetzt über 50% Gemeindeanteil reden, ist allein einer zufälligen Begegnung des Bürgermeisters am Rande eines Termins in Wiesbaden geschuldet. Ohne diesen Zufall würde der Bürgermeister wahrscheinlich auch heute noch behaupten, dass ein städtischer Anteil höher als 30% rechtswidrig wäre.
Und was sagte Dr. Rüdiger Werner (FDP) sinngemäß in seinem Redebeitrag: „Wir waren immer für einen höheren Gemeindeanteil. Dass mehr als 30 % rechtlich zulässig sind, wussten wir bereits ein halbes Jahr vor dem Bürgermeister. Man hätte einfach einmal beim RP anrufen und nachfragen müssen.“ Quelle: Blog für Rödermark

Dass die Anträge von FDP und FWR, die 40 bzw. 45 % städtischen Anteil forderten, zurückgezogen wurden, weil der neue Vorschlag (Erkenntnis von Roland Kern, gewonnen nach einem zufälligen Treffen in Wiesbaden) des Magistrats zugunsten der Bürger noch darüber hinaus ging, liegt doch auf der Hand.

Eine Feststellung von Bürgermeister Kern ist vollkommen richtig. Würde man das notwendige Geld in die Straßensanierung investieren um den Erhalt der Infrastruktur sichern, käme es zu einer noch nie da gewesenen Grundsteuererhöhung. Richtig ist auch, wenn man 15 Jahre zu wenig investiert, hat man den Kindern und Enkeln einen unfassbar hohen Investitionsstau zur Bearbeitung überlassen.

Wer hat das zu verantworten? Sind es diejenigen, die Herrn Kern an die Aussagen seiner Fachabteilung erinnern, dass es einen Investitionsstau von ca.20 Mio. Euro gibt? Muss man die Bürger daran erinnern, dass wenn man das wirklich notwendige unternimmt, Rödermark zu einer Großbaustelle wird? Die Großbaustelle haben doch nicht die zu verantworten, die anhand mit den von der Stadt genannten Zahlen auf die Missstände hinweisen, sondern derjenige, der es so weit kommen ließ. Wer kann denn etwas dafür, dass für die notwendigen Maßnahmen das Personal fehlt? Sind das nicht alles Punkte, die der hauptamtliche Magistrat und seine Koalition zu verantworten hat? Hat man beim Personal auch die richtigen Prioritäten gesetzt?

Diejenigen, die mehr als „BIS ZU EINER MIO.“ in die Straßensanierung investieren wollen, denken auch daran, dass jährlich ca. 2,0 Mio. an neuen Kosten hinzukommen. Evtl. denken die auch daran, dass der Schuldenberg, den die Kernsche Regierung aufgehäuft hat, nicht ausschl. unsere Kinder und Enkel zu tragen haben. Bei „Bei bis zu einer Mio. jährlich “, so die Koalition, wird Roland Kern im Alter von 90 Jahren erleben können, wie sich der Investitionsstau Stand heute (20 Mio.€) abgebaut hat. Natürlich ohne jegliche Kostensteigerung in 20 Jahren und auch keine weiteren Straßen, die zu sanieren sind.

Die Leistungen der Stadt sollte man aber nicht unter den Tisch kehren.
2005 bis 2017 für 6 Mio. Euro als Schutzschirmkommune grundhafte Erneuerungen durchgeführt zu haben.“ Quelle: Blog für Rödermark Rechnen Sie bitte nach. 6.000.000/(2017-2005)
Und Schutzschirmkommune sind wir erst seit 2013

Eine weitere Grundsteuererhöhung in der bald endenden Bürgermeisterzeit von Roland Kern wäre ein Rekordergebnis. Unter Herrn Kern wurde die Grundsteuer B bereits von 290% auf 540% angehoben. Eine notwendige Erhöhung, nur für die Straßensanierung, würden weitere 300% bis 400%-Punkte bedeuten. Und das kann der BM zu seinem Abschied wirklich nicht gebrauchen. Soll es doch sein Nachfolger regeln.

 
Steigerung des Investitionsstaus für Straßen in Rödermark. Zahlen wurden von der Bauverwaltung genannt.
2017 sind es 20 Mio. €. In 2013 waren es noch 10 Mio.

 

Was bleibt?
Es fehlt eine wirklich schlüssige Erklärung vom hauptamtlichen Magistrat bzw. der Koalition. Lassen wir einfach einmal die Kostensteigerung weg. Lassen wir Straßen weg, die zu den bisher bekannten in den 20 Jahren hinzukommen. Konzentrieren wir uns nur auf das, was von der Stadt bekannt gemacht wurde. Für 20 Mio. (das sind 13% der Straßen in Rödermark) müssen grundhaft saniert werden. Der Magistrat hat eine Lösung zu präsentieren. Dafür, so sollte man meinen, wird der Magistrat bezahlt. Argumente, die das Ziel komplett verfehlen, sind nicht angebracht.
Die Koalition hat Vorschläge zu machen. Die Vorschläge der Opposition kann man, wie man ganz offensichtlich sieht, vergessen. Von der regierenden Koalition fehlt die Akzeptanz. Die Vorschläge werden schlecht geredet.
In Jahr 2039 feiern wir dann den 90. Geburtstag von Roland Kern: „Fest auf den 13% instandgesetzten Straßen in Rödermark“

Evtl. kann ja einer von der mitlesenden Koalition meine falschen Gedanken in die richtige Richtung lenken. Wenn mit Zahlen gearbeitet wird, kann ich mit Kenntnissen der Grundrechenarten dienen. Z.B. 20.000.000,00-10.000,000,00 = 10.000,000,00. 10.000.000,00/(2018-2013)= 2.000.000.00. Jedes Jahr ein zusätzlicher Posten für die „grundhafte Sanierung“.

Siehe auch
» Die ungeschminkte Wahrheit über den Straßenzustand?
» Zusammenfassung. Straßenbeitrag. Wiederkehrende Beiträge

Gemeindeanteil bedeutet, die Stadt hat den Betrag aus den laufenden Einnahmen zu bestreiten. Eine zusätzliche Einnahmequelle wäre der Straßenbeitrag gewesen. Reichen die Einnahmen nicht aus, erhöht man die Grundsteuer und evtl. die Gewerbesteuer.


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

FDP Rödermark. Abschaffung der ungerechten Straßenbeiträge ist richtig.

Abschaffung der ungerechten Straßenbeiträge ist richtig. Investitionen in Infrastruktur sind dringend nötig – Bürger sind geschröpft genug.
Der Initiative der FDP Fraktion im Hessischen Landtag zu Abschaffung des gesetzlichen Zwangs zur Erhebung von Straßenbeiträgen schließen sich die Liberalen in Rödermark uneingeschränkt an. „Straßenbeiträge sind“, so stellt der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Rüdiger Werner klar, „in der Praxis immer ungerecht, da sie nicht von allen Bürgern, die die Straßen nutzen, bezahlt werden müssen, und zudem eine neuerliche Steuer- und Abgabenbelastung für die ohnehin schon reichlich gebeutelten Bürger. Lesen Sie weiter bei der FDP Rödermark

Anmerkung
Die Stadt Rödermark hat sich festgelegt und den Betrag für Sanierung mit 20.000.000,00 € beziffert und auch über die Presse den Bürgern mitgeteilt .
Investieren wir nach der Vorstellung von Bürgermeister Kern und der Koalition jedes Jahr nur eine Mio. Euro, wird Roland Kern den Abbau, und zwar nur den Abbau (ohne Kostensteigerung) den in seiner Amtszeit aufgebauten Investitionsstau, im hohen Alter von 90 Jahren feiern können.
 
Mal sehen, mit welchen Rechenkünsten die Koalition das angedachte Investitionsvolumen von einer Mio. als genügend darstellen wird.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.