FDP verhindert wiederkehrende Beiträge. Thema: Straßenbeitragssatzung

Schon seit Jahren wird in Hessen über die Möglichkeit diskutiert, anstelle der Straßenbeitragssatzung die wiederkehrenden Beiträge für den Straßenerhalt einzuführen. Rödermark hatte seinerzeit anstelle der Straßenbeitragssatzung die Grundsteuer B um 40% angehoben.

Ganz grob erklärt.
Die Straßenbeitragssatzung wird nur dann erhoben, wenn die Grunderneuerung einer Straße ansteht. In der Vergangenheit wäre die Straßenbeitragssatzung z.B. bei der Odenwaldstraße oder Forststraße angefallen. Bei einer Straßenbeitragssatzung werden nur die Anlieger dieser Straße an den Kosten mit bis zu 75% beteiligt. Für den Hausbesitzer kann das schnell ein Betrag von über 10.000,00 Euro werden. Die Kosten können nicht auf die Mieter umgelegt werden.

Die wiederkehrenden Beiträge fallen unabhängig davon an, ob eine Grunderneuerung einer Straße ansteht oder nicht. Die wiederkehrenden Beiträge werden von allen Bürgern der Stadt getragen und belaufen sich deshalb auf einen überschaubaren Jahresbeitrag. Die wiederkehrenden Beiträge sind zweckgebunden und müssen für den Straßenbau eingesetzt werden.

Wenn die Politiker uns damals nicht getäuscht haben, können wir in Rödermark mit Senkung der Grundsteuer B um 40% rechnen, wenn wiederkehrenden Beträge oder Straßenbeitragssatzung eingeführt wird.

Eine Anmerkung an diejenigen, die meinen: „Wir sind ja fein raus„.

Bei uns (Odenwaldstraße, Babenhäuser Straße, Forststraße, Freiherr-vom-Stein-Straße ….) wurde ja erst grunderneuert. Hier muss man aus dem Blickwinkel der Gleichbehandlung in eine Straßenbeitragssatzung auch die Vergangenheit betrachten. Siehe hierzu den Artikel vom 3.12.2011
Hausbesitzer in Hessen. Das kann/wird teuer werden.

In der Offenbach-Post vom 14.12.2011 war jetzt zu lesen: „Die Landes-FDP blockiert das Gesetz zur Einführung der wiederkehrenden Beiträge nach dem rheinlad-pfälzischem Modell.“ Bedeutet das jetzt, die FDP will keine wiederkehrenden Beiträge oder will die Landes-FDP wiederkehrende Beiträge, aber nicht nach dem Modell Rheinland-Pfalz? Das wäre noch zu klären. Aber dazu haben wir ja in Rödermark unsere FDP-Politiker, um das in Erfahrung zu bringen.

Bei OP-Online am 14.10.2011

[…]Wenn der Gesetzgeber jetzt auf die Bremse tritt und völlig überraschend Nein zum rheinland-pfälzischen Modell sagt, ist das nach allgemeinem politischen Bekunden der Landtags-FDP geschuldet. Die hat sich, so ist zu hören, von ihrer Basis beeinflussen lassen und blockiert eine Änderung der jetzigen Gesetzeslage – anders als übrigens die Dreieicher FDP[..]Lesen Sie den ganzen Artikel bei OP-Online.de

Man muss in Rödermark jetzt die im Stadtparlament sitzenden FDP-Politiker anschreiben und um Stellungnahme bitten. Was haben die FDP’ler im Landtag genau für Argumente gegen die wiederkehrenden Beiträge oder Modelle aufgeführt?
Eine Mail von Ihnen an einen der Stadtverordneten der FDP könnte wie folgt aussehen.

Guten Tag Herr Kruger (Guten Tag Herr Dr. Werner)

wie ich in der Offenbach-Post am 14.12.2012 lesen konnte, haben sich Ihre Parteigenossen im Landtag gegen die wiederkehrenden Beiträge und somit gegen eine gerechte Verteilung der Straßenbaukosten gestellt.

Zunächst möchte ich von Ihnen wissen, ob die FDP in der Stadt Rödermark die Haltung der Landes-FDP mitträgt. Des Weiteren bitte ich Sie darum, mir die Gründe der Landes-FDP für die Blockade zu nennen.

Wenn die FDP der Stadt Rödermark sich für die wiederkehrenden Beiträge aussprechen, würde ich gerne die weitere Vorgehensweise der FDP-Rödermark kennenlernen.

Mit freundlichen Grüßen

Die Mail senden Sie dann an tobias.kruger — ätt — fdp-roedermark.de oder ruediger.werner — ätt — fdp-roedermark.de
Das –ätt — natürlich durch @ ersetzen.

Insbesondere an die SPD gerichtet
Warum insbesondere die SPD?
Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) und zur Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge in Hessen

Einen Weg, den die Parteien gehen können, wenn man sich für die wiederkehrenden Beiträge in Rödermark ausspricht, wäre das Einreichen einer Petition. Siehe hierzu http://www.openpetition.de/

Nachtrag. 16.12.2011
Entschieden ist scheinbar noch nichts. Siehe hierzu Straßenbeitragssatzung Hessischer Landtag.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

FDP zum Haushalt 2012

Presseerklärung der FDP-Rödermark

FDP: Städtisches Defizit könnte bei ernsthaftem Sparwillen reell halbiert werden !
71 Fragen und 35 Anträge – FDP nimmt Haushaltskonsolidierung ernst
9,5 Mill. € – so hoch ist das für 2012 geplante Defizit im städtischen Haushalt. Wäre diese enorm hohe Summe ein einmaliger Fall, könnte man noch einigermaßen gelassen bleiben. Aber diese oder ähnliche Summen stehen seit Jahren am Ende der Bilanz und die Aussichten für die nähere und mittlere Zukunft sehen eher noch trüber aus. Über 60 Millionen € Gesamtschulden, während des laufenden Jahres eine Eigenkapitalquote von 50 % unterschritten – wenn es ungebremst so weitergeht, ist Rödermark in weniger als 10 Jahren pleite, dann gehört jedes Gebäude, jede Straße den Gläubigern. Fakt ist: Rödermark lebt – wie viele andere Kommunen auch – seit Jahren deutlich über seine Verhältnisse. Dabei wird eigentlich kaum noch investiert, werden die Mittelwünsche der Verwaltung bei weitem nicht erfüllt, herrscht sichtbarer Sparzwang in der Stadt. Mit den zur Verfügung stehenden Einnahmen können die gesetzlichen Aufgaben der Kommune nicht einmal ansatzweise gedeckt werden.
 
Das ist die kritische Ausgangssituation, die die FDP Rödermark dazu veranlasst hat, ernsthaft und intensiv zu überlegen, welche Möglichkeiten Rödermark überhaupt noch hat, seinen Haushalt ansatzweise in den Griff zu bekommen. Während die meisten anderen politischen Kräfte noch die Augen verschließen und auf den Prinz warten, der Rödermark aus diesem Alptraum wachküsst, will die FDP handeln. Nach einer ausgiebigen internen Beratung und Fragerunde zum Entwurf des Haushaltes hat die FDP-Fraktion nun 35 Haushaltsanträge gestellt – eine absolute Rekordzahl für Rödermark. Darunter sind zweifelsohne sehr viele unpopuläre Vorschläge, die bei einer Umsetzung vielen Bürgern sehr wehtun würden.

Das liberale Haushaltskonzept steht dabei auf 3 Säulen: Erhöhung der Einnahmen, Senkung der Ausgaben und gewinnbringende Investitionen in Infrastruktur. Wichtigste Punkte bei den Einnahmeerhöhungen sind: die Einführung einer gerecht verteilten, wiederkehrenden Straßenbeitragsgebühr und die Erhöhung sämtlicher Gebühren in den städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen. Nach Einführung einer Schuldenbremse bei Neuinvestitionen ist das Budget für den Erhalt der Ortsstraßen chronisch unterfinanziert. Die neue, zweckgebundene Gebühr soll hier von den Bürgern mindestens 2 Millionen € jährlich generieren, um die dringend notwendigen Sanierungen und Ausbesserungen auch in Zukunft durchführen zu können.
Oftmals ist gar nicht bekannt, wie hoch die tatsächlichen Kosten für die Betreuung der Kinder in städtischen Einrichtungen sind. Öffentliche Subventionen in Höhe von 80–90 % der anfallenden Kosten kann sich kaum noch eine Kommune leisten. Rödermark bestimmt nicht, auch wenn das selbstverständlich wünschenswert wäre.

Rödermark hat eine der höchsten Personalquoten pro Einwohner aller Kommunen in Hessen. Daher ist selbstverständlich, dass bei den Ausgabesenkungen auch über verträglichen Personalabbau in der Verwaltung diskutiert werden muss. Dies führt zwangsläufig zu Verminderungen in den Angeboten und Leistungen. „Die Aufgabe der Politik ist es, diesen Schrumpfungsprozess aktiv zu moderieren. Der zunehmende Anspruch auf eine Rundumversorgung durch den Staat kann auf kommunaler Ebene bei derart desaströser Finanzlage nicht mehr einfach wie gehabt ‚Kopf in den Sand’ aufrechterhalten werden“, so der FDP-Fraktionsvorsitzende Tobias Kruger.

Weitere Vorschläge der FDP betreffen den Wegfall vieler über die Jahre liebgewonnener freiwilliger Leistungen. Auch die Zusammenlegung einzelner Leistungen mit anderen Kommunen wird von der FDP gefordert. Zudem soll es wie in den vergangenen Jahren auch zu einer pauschalen Kürzung bei den Sach- und Dienstleistungen kommen. Selbstverständlich steht das Dauerthema „privater Investor für das hochdefizitäre Badehaus (>1 Mill. €/Jahr)“ ebenfalls wieder auf der Forderungsliste der FDP.

In manchen Punkten muss jedoch erst einmal mehr investiert werden, bevor sich langfristige Sparpotenziale erschließen. Dies betrifft z.B. die Verlagerung von deutlich mehr Verwaltungstätigkeiten ins Internet. Eine neue Homepage mit einem verbesserten Serviceangebot und modernen Interaktionsmöglichkeiten ist längst überfällig und wird seit Jahren (allein) von der FDP gefordert. Somit gibt es einige Bereiche, wo auch die FDP bereit ist, mehr Geld als bisher eingeplant in die Hand zu nehmen.

Fazit: würde man alle Vorschläge der FDP in die Tat umsetzen, so ließen sich damit 3–3,5 Millionen € Mehreinnahmen erzielen und die Ausgaben um 1,5–2,0 Millionen € kürzen. Fraktionsvize Dr. Rüdiger Werner: „Mehr ist bei den gegebenen Rahmenbedingungen kaum möglich. Jährlich 5 Millionen € weniger Defizit bedeutet aber zumindest: wir erkaufen uns mehr Zeit, während wir auf den weißen Ritter – sprich die Neuorganisation der kommunalen Finanzierung von Seiten des Gesetzgebers – warten“.

Die FDP ist nun sehr gespannt, wie die anderen Parteien ihre Vorschläge aufnehmen und wie viele der Vorschläge schließlich eine Zustimmung der Mehrheit finden. Der interessierte Bürger kann dies bei den Beratungen vom 22.–24.11. in den öffentlichen Ausschusssitzungen und vom 6.–9.12. in den öffentlichen Stadtverordnetensitzungen verfolgen. „In jedem Fall aber“, so Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger abschließend, „haben wir mit dem offenen Ansprechen auch sehr unbequemer und unschöner Konsolidierungsmöglichkeiten eine gänzlich denkverbotsfreie Haushaltsberatung angestoßen; die Karten liegen nun offen auf dem Tisch.“ (tk/rw)
 
Hier das Original
 

Lesen Sie auch
FDP Rödermark. Zum Haushalt 2012. Dr. Rüdiger Werner
 
Rödermark. Strassenbeitragssatzung, Strassenbeitrag Anfrage an die Bürgermeisterkandidaten.
 
Könnte von Interesse sein
Mein kleiner Beitrag zum Haushalt von Rödermark.


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Fachveranstaltung. Kommunale Straßenausbaubeiträge. Offenbach-Post vom 6.12.2010

Update 4.12.2011
Lesen Sie den Artikel vom 3.12.2012
Hausbesitzer in Hessen. Das kann/wird teuer werden.

Ein Praxisbericht aus der Stadt Pirmasens. Sie können dort nachsehen, mit welchen Kosten ( Straßenbeitrag ) die Bürger in Pirmasens zu rechnen haben….Hier der Link zum .PDF Formular.
In der OP vom 6.12.2010 steht zu lesen:

..[]..fordert die Kommunalaufsicht des Kreises Offenbach eine Straßenbeitragssatzung (Anm. von mir. Blödsinn. Siehe Antwort vom Bürgermeister Roland Kern, Rödermark.) Wenn dieses Gesetzt in Kraft ist, will der Magistrat auf auf wiederkehrende Beiträge umstellen. Für die Hauseigentümer kommt das einer Art Straßensteuer gleich die sie auf ihre Mieter umlegen können.

Den Abschnitt – ihre Mieter umlegen können – in dem OP-Artikel muss noch geprüft werden.

Was bin ich so froh, dass ich nicht im Rodgau wohne. Die haben dann (wenn das aus der OP so stimmt) nach dem Mülltonnenproblem, Schallschutzproblem bald das Straßenbeitragsproblem. Wie um Himmels willen kann eine Straßenbeitragssatzung eingeführt werden, die in 2 Jahren wieder eingestampft wird.
Wie will man den wenigen Bürgern, die evtl. 2011 und 2012 hohen Beträge an Straßenbeitrag leisten müssen, erklären, dass z.B. ab 2013 für alle anderen (natürlich auch für diejenigen, die bereits gezahlt haben) jährlich 80,00 Euro (angenommene Zahl aus Pirmasens) anfallen.
Ich kann mir nur vorstellen, dass der Artikel in der OP so nicht ganz richtig ist.

Mit der Aussage

gleich die sie auf ihre Mieter umlegen können.

wäre ich zurzeit noch sehr vorsichtig.

Beträge, die aus Straßenbeitragssatzung erhoben werden, sind NICHT umlagefähig.
Bei wiederkehrenden Ausgaben sieht das ein wenig anders aus. Es sind nicht einmalige Beträge, die gezahlt werden, sondern »laufende«. Da könnte man jetzt von Betriebskosten sprechen, die umlegbar wären. Aber was ist richtig? 🙁

Urteile

Die Klägerin kann die Straßenausbaubeiträge nicht als Betriebskosten als Bestandteil des Mietzinses auf die Beklagten umlegen (§ 535 Satz 2 BGB).
Laut der Satzung der Stadt Zeulenroda v. 21. 12. 1994 erhebt diese gegenüber Grundstückseigentümern wiederkehrende Beiträge
Aus Koelner-hug.de


Rödermark intern. DAS MUSS JEDEM KLAR SEIN!
Laut HaushaltsplanENTWURF (Seite 135) steigt die pro Kopf Verschuldung in Rödermark von 740.45 im Jahr 2019 auf 1.760,95 im Jahr 2025 an.

Betrug der Schuldenstand Anfang 2022 noch 22.729.064,00 so plant man für Ende 2025 mit mehr als einer Verdopplung der Schulden auf satte 50.579.774,00. HaushaltsplanENTWURF (Seite 35)

Straßenbeitragssatzung, Straßenbeitrag. Anfrage an die Bürgermeisterkandidaten.

Update 4.12.2011
Lesen Sie den Artikel vom 3.12.2012
Hausbesitzer in Hessen. Das kann/wird teuer werden.
 
Mail an die Bürgermeisterkandidaten.
 
Anfrage an die Bürgermeisterkandidaten 2011.
An: Roland Kern, Norbert Rink, Stefan Junge, Hans Gensert, Manfred Rädlein

Bei dem Artikel in der OP steht zu der Straßensanierung der Forststraße folgendes:

Anliegerbeiträge fallen nicht an.

Das gibt zu denken. Bei Straßensanierungen wurde bisher nicht erwähnt, dass

Anliegerbeiträge NICHT anfallen.

Warum wird das explizit erwähnt?
Sind schon Pläne für Straßenbeiträge bei zukünftigen Projekten vorhanden?
Wann und für welches Vorhaben müssen die ersten Anlieger in Rödermark?

Beschluss: STAVO-Beschluss zum Haushalt 2011 vom 10.02.2010
–Die Stadtverordnetenversammlung beschließt darüber hinaus, dass unmittelbar nach der Sommerpause eine……. (Siehe auch: Forststraße vor der Sanierung)

Meine Fragen an die Bürgermeisterkandidaten:
» Die Sommerpause ist vorbei. Gibt es da schon irgendwelche Beschlüsse?

» Wenn ja, wann werden diese Beschlüsse der Öffentlichkeit mitgeteilt?

» Wenn die Straßenbeitragssatzung beschlossen wird: Welche Straßenanlieger haben als Erste zu zahlen?

» Wird das Schreiben von Ministerpräsident Bouffier mit in die Planung einer evtl. Straßenbeitragssatzung einbezogen?

……..dass die Landesregierung eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes 2011/212 anstrebt mit der Folge, dass die Städte auch wiederkehrende Straßenbeiträge erheben dürfen…Siehe ganzes Schreiben hier

In 2011 noch keine Straßenbeitragssatzung beschließen und abwarten, was die Landesregierung ändert.
» Bringt es etwas für 2011 KEINE Grunderneuerung in den Haushalt einzustellen um Konflikte ( wegen fehlender Straßenbeitragssatzung ) mit der Kommunalaufsicht zu vermeiden?

Wenn vor der Kommunalwahl/Bürgermeisterwahl eine Straßenbeitragssatzung beschlossen werden sollte.
» Wie sehen die Bürgermeisterkandidaten die Möglichkeit, ihre Vorstellungen nach der Wahl dazu einzubringen? CDU und SPD haben sich ja gegen eine Straßenbeitragssatzung ausgesprochen.

Die Antworten von Ihnen werde ich in meinem Blog veröffentlichen. Wenn das nicht gewünscht wird, bitte unbedingt bei einer Antwortmail aufführen.

Um eine Antwort wären ich und eine Reihe von Anfragende in meinem Blog sehr dankbar.

Schöne Grüße aus dem Breidert
Karl-Otto Donners
webmaster@patchworkmarkt.com
 
Nachtrag 07.12.2010
Ich wurde gefragt, warum ich die Anfrage GLEICHZEITIG an alle 5 Bürgermeisterkandidaten gestellt habe.
Des Weitern: „Warum nicht nur den Bürgermeister (hier auch Kandidat) fragen und damit muss doch Ruhe sein.“
 
Nur Herrn Kern (als Bürgermeisterkandidat) zu fragen und nur seine Meinung zu diesem Thema zu haben ist ein wenig dünn. Also auch die Anfrage an die anderen Bürgermeisterkandidaten. Hätte ich jetzt nacheinander angefragt, 2 Wochen gewartet, um dann eine weitere Anfrage zu starten würde 10 Wochen dauern. Dann steht der Haushalt (mehr oder weniger) und wir sind kurz vor den Wahlen.
 
Siehe auch den Artikel: Fachveranstaltung. Kommunale Straßenausbaubeiträge. Offenbach-Post vom 6.12.2010
Was bin ich so froh, dass ich nicht im Rodgau wohne
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// Antworten
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// Stefan Junge 01.12.2010
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Ein von der SPD Fraktion gestellten Antrag sah den Magistrat veranlasste, nach Alternativen zu suchen, um die von der Kommunalaufsicht bzgl. des Haushaltsgenehmigung 2010, „weitere Planungsschritte zur Einführung einer Straßenbeitragssatzung vorzunehmen.“ zu erfüllen

Somit war das Thema Straßenbeitragssatzung auch Gegenstand der Erörterung in der letzten Bürgermeisterdienstversammlung in der vergangenen Woche. Das Thema wird inzwischen kreisweit erörtert. Gemäß Mitteilung des Landrates soll jedoch zunächst bzgl. der Verpflichtung der Kommunen, eine Straßenbeitragssatzung zu erlassen, nichts veranlasst werden. Dies deshalb, weil im Hessischen Landtag ein Gesetz in Vorbereitung ist, dass eine Änderung der rechtlichen Situation herbeiführen soll.

Durch die Kommunalaufsicht werden im Rahmen der Genehmigung der Haushalte der Kreiskommunen keine Sanktionen verhängt werden, bis die Rechtslage geklärt ist.

Vielen Dank Herr Junge für diese Ausführungen.
Ich hoffe, wir bekommen von unserem Bürgermeister auch ein offizielles Statement.
 
 
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// Roland Kern 02.12.2010
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Sehr geehrter Herr Donners,

das Thema „Straßenanliegerbeitragssatzung“ ist zunächst vom Tisch. Im Hinblick auf die von der Landesregierung bzw. dem Hessischen Landtag ins Auge gefasste Gesetzesänderung, wonach wiederkehrende Straßenausbaubeiträge erhoben werden könnten, hat der Landrat als Kommunalaufsicht auf der Bürgermeisterdienstversammlung am 17. November in Seligenstadt mitgeteilt, dass er eine dahin gehende Auflage zur Genehmigung kommunaler Haushalte – das gilt auch für die Stadt Rödermark – für obsolet hält. Sollte die Gesetzesänderung 2011/2012 in Kraft treten, hätte sich das Thema gänzlich erledigt.

Im Übrigen darf ich darauf hinweisen, dass sich die Stadt Rödermark auf meine Anregung hin schon vor Monaten an einer Eingabe des Hessischen Städte- und Gemeindebundes beteiligt hat, mit welcher der Hessische Landtag bzw. die Hessische Landesregierung aufgefordert wurden, in diesem Sinne tätig zu werden.

Mit freundlichem Gruß
Roland Kern
Bürgermeister

Admin
Vielen Dank Herr Kern
 
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// Norbert Rink 07.12.2010
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Zum Thema „Straßenbeitragssatzung“ gibt es aus meiner Sicht folgende Stellungnahme:
Prinzipiell halte ich es für nicht gerecht, ab einem bestimmten Zeitpunkt Anlieger einer zu erneuernden Straße zur Kasse zu bitten, wenn zu früheren Zeiten die Straßen aus dem laufenden Haushalt geplant und bezahlt wurden. Wenn man jetzt argumentiert, dass eine Straßenbeitragssatzung zukünftig nur die jeweiligen Anlieger in Anspruch nimmt, widerspricht das meinem Gerechtigkeitsempfinden. Solange es sich bei den Straßen um eine öffentliche Straße und keine Privatstraße handelt, müsste auch die komplette Öffentlichkeit ( also alle Bürger ) für die Erneuerung der Straße in Anspruch genommen werden, weil ja auch alle Bürger diese Straße benutzen können.

Generell würde ich mich auch als Bürgermeister gegen eine Straßenbeitragssatzung entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen
Norbert Rink

Admin
Vielen Dank Herr Rink


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.