Forststraße vor der Sanierung.

Jetzt scheint es ja für die Forststraße einen Termin für den Beginn der Bauarbeiten zu geben. Zwei Punkte fallen in dem Beitrag der Offenbach-Post aber auf und sollten zum Nachdenken anregen.
 
» Es wird ein Kreisel gebaut. Hoffentlich sind da andere Planer am Werk wie bei dem Kreisel am Friedhof. ( Nachtrag: Siehe Rödermark Forststraße. Der Kreisel kommt nicht.)
 
» Anliegerbeiträge fallen nicht an. Das gibt eigentlich mehr zu denken. Bei Straßensanierungen wurde bisher nicht erwähnt das

Anliegerbeiträge NICHT anfallen.

Warum wird das explizit erwähnt?
Sind schon Pläne für Straßenbeiträge bei zukünftigen Projekten vorhanden?
Wann und für welches Vorhaben müssen die ersten Anlieger in Rödermark TAUSENDE EURO (nach oben offene Beitragsskala *1) an Straßenbeitrag zahlen?
 
Lesen Sie auch die Kommentare zu diesem Artikel.
 
 
Ich hoffe ja auch, dass die Planer dem Eppertshäuser Beispiel ( DSL-Netz ist ein löchriges ) bezügl. der vebuddelten Leerrohre folgen werden.
 
Bezügl. Straßenbeitrag bzw. Straßenbeitragssatzung lesen Sie diese Artikel hier. 
 
 
Straßenbeitrag. Letztmalig im Sitzungskalender zu finden
22.04.2010 – 40. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Antrag der CDU und SPD

Der Magistrat wird beauftragt, schnellstmöglich zu prüfen und darüber zu berichten, unter welchen Bedingungen und konkreten Maßnahmen der Erlass einer Straßenbeitragssatzung für die Stadt Rödermark abgewendet oder verhindert werden kann.

29.06.2010 36. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Strassenbeitragssatzung

Die Inkraftsetzung einer Straßenbeitragssatzung befindet sich derzeit in der politischen Diskussion. Zur Umsetzung wird zunächst keine Aussage getroffen.

 
 
*1) »Nach oben offen« ist schon richtig, weil Werte oberhalb 50.000 Euro (zum Glück) noch nicht gezahlt wurden. 😉 🙁
 
Nachtrag 18.01.2011
Siehe: Ausschreibung Forststraße


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Gestaltungssatzung Ortskern Ober-Roden.

27.08.2009 – Bürgerversammlung in der Kulturhalle am 27. August 2009 um 19.30 h
informieren.
Ein Kommentar zu dieser Veranstaltung.

Hab ich bei Wer-Kennt-Wen gelesen!!
Ein Eintrag bei wkw
Hallo, ich kommt gerade von der “Vorstellung” (= Bürgerversammlung) aus der Kulturhalle zur Umgestaltung bzw. Neugestaltung des Ober-Rödener Ortskerns.
Nun frage ich mich gerade, ob hier sonst niemand Interesse an diesem Thema hat bzw. ob noch andere aus O.R. da waren? Ich bin nämlich der Meinung, dass die Beteiligung nicht gerade überwältigend war…
Schöne Grüsse,
Lesen Sie Stadtkern/Ortskern Rödermark/Ober-Roden.

 
Das trifft (Beteiligung nicht gerade überwältigend) auch für viele Vorhaben der Stadt Rödermark zu. Natürlich ist das in anderen Städten ähnlich. Es wird erst richtig darüber diskutiert, wenn der Betroffene Nachteile verspürt. Bei Planungen und Besprechungen (STAVO und die Ausschüsse) ist das öffentliche Interesse recht bescheiden.
Bin ja mal gespannt, wie hoch die Beteiligung sein wird, wenn es um den Haushalt für 2011 geht. Es kann nämlich sein, dass hier etwas zur Straßenbeitragssatzung gesagt wird. Dann kann es für die Haus- und Grundstückbesitzer so richtig ins Geld gehen.
 
Explosiv. Grundsteuer B und Straßenbeitragssatzung
 
Schon in Mai 2008 bei der CDU-Rödermark

Primär wird die Überzeugung der Koalition bestätigt, dass den erkannten Problemen nicht durch eine formale Bauleitplanung begegnet werden kann und sollte, sondern vielmehr bauliche und gestalterische Maßnahmen angezeigt sind und der Erlass einer Gestaltungssatzung dazu flankierend vonstattengehen muss. Darüber hinaus bestätigt die Arbeit, dass die Koalition mit der Fokussierung auf…..Lesen Sie den kompletten Artikel bei der CDU-Rödermark.

 
Jetzt aktuell.

24.11.2010 39. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur
TOP 10. Gestaltungssatzung für den historischen Ortskern von Ober-Roden
Hier der Kalender
Einfach einmal hingehen.

Dann bei der STAVO am 7.12.2010

38. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Top 23: Gestaltungssatzung für den historischen Ortskern von Ober-Roden
Hier der Kalender.

Aus op-online.de 20.11.2010
Fein oder grob gekörnter Putz, rote, braune oder schwarze Ziegel, Einfriedigungen aus Stein, Holz oder Metall in welcher Höhe? Diese Frage erhitzt die Gemüter in Ober-Rodens neuer Mitte und den umliegenden Straßen. Hausbesitzer befürchten nämlich eine Gängelung durch die Verwaltung.
Der Magistrat diskutiert seit geraumer Zeit über eine „Gestaltungssatzung für den historischen Ortskern von Ober-Roden“. Die werde aufgestellt, „um das zu erhalten, was die Leute für erhaltenswert erachten“, erläuterte Bürgermeister Roland Kern…Lesen Sie den ganzen Artikel und die Kommentare bei op-online.de
 
Nachtrag 17.01.2011
Gestaltungssatzung Rödermark. Bürgermeister Kern ist an allem Schuld.
 
Suchen Sie nach Strassenbeitragssatzung in diesem Blog


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Straßenbeitrag und Freie Wählergemeinschaft Dreieich

Update 4.12.2011
Lesen Sie den Artikel vom 3.12.2011
Hausbesitzer in Hessen. Das kann/wird teuer werden.

Ministerpräsident antwortet FWG: Straßenbeitragsrecht wird geändert! (28.10.2010)

Gute Kunde konnte Uwe Fritzschner, Fraktionsvorsitzender der FWG seinen Kolleginnen und Kollegen anlässlich der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.10.2010 überbringen. In einem Schreiben des Innenministeriums an die FWG–Oberen Gros und Fritzschner wird nun ausdrücklich festgehalten, dass die Landesregierung eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes 2011/212 anstrebt mit der Folge, dass die Städte auch wiederkehrende Straßenbeiträge erheben dürfen. Wiederkehrende Beiträge bedeutet nichts anderes, als dass der Aufwand für die Sanierung gänzlich abgenutzter Gemeindestraßen – in der Regel haben Straßen eine Nutzungsdauer von 30 Jahren – auf alle Eigentümer der Stadt umgelegt werden darf. Hierbei werden sie immer nur mit einem Teil des Erneuerungsaufwands, und zwar mit 50% bis 75%, je nachdem, ob es sich um eine Durchgangs- oder Anliegerstraße handelt, belastet. Nach dem Schreiben des Innenministeriums soll ab 2011 oder 2012 nunmehr eine die gesamte Bürgerschaft umfassende solidarische Lösung für die Grunderneuerung abgenutzter Gemeindestraßen möglich sein.

Nach der Bürgerversammlung vom 6. September, in der die von der Kommunalaufsicht geforderte Einführung des Straßenbeitrags in Dreieich ein wesentlicher Diskussionspunkt gewesen ist, hatten die FWG–Oberen Ministerpräsident Bouffier angeschrieben und eine Änderung der jetzigen Gesetzeslage gefordert. Der Ministerpräsident hatte das Innenministerium gebeten, der FWG zu antworten. Die jetzt vorliegende Antwort macht uns zuversichtlich, so Gros.

Für Gros und Fritzschner fällt noch Nacharbeit auf das Schreiben des Innenministeriums an. Zum einen komme es jetzt darauf an, bei der geplanten Gesetzesänderung den umlegungsfähigen Anteil des Aufwands für die Grunderneuerung von Straßen auf 50% zu begrenzen. Die Finanzierung zu 50% über Beiträge und zu 50% über Steuern sei ausgewogen und entspreche einer gerechten und solidarischen Belastung der Bürgerschaft, meinen die Beiden. Sie appellieren deswegen an den Städte- und Gemeindebund, bei der Begleitung der geplanten Gesetzesänderung sich dafür einzusetzen, den umlegungsfähigen Anteil auf 50% zu beschränken. Wir werden ein entsprechendes Schreiben an unseren Spitzenverband richten, erklären Gros und Fritzschner.

Zum weiteren ist es in der jetzigen Übergangsphase wichtig, dass die Stadt von einer Grunderneuerung abgenutzter Gemeindestraßen Abstand nehme, um Konflikte mit der Kommunalaufsicht zu vermeiden, so die Freien Wähler. Klipp und klar stehe nämlich in dem Schreiben des Innenministeriums, die Kommunalaufsichtsbehörde ist weiterhin angehalten auf die Einführung einer Straßenbeitragssatzung gegenüber Dreieich zu dringen. Auf ein übergangsweises Stillhalten – so die Anregung der FWG – will sich das Innenministerium nicht einlassen. Fritzschner lobt in diesem Zusammenhang ausdrücklich den Magistrat: bei seiner Vorlage des Haushalts 2011 habe er auf Investitionen für die Grunderneuerung von Gemeindestraßen verzichtet. Übergansweise müssten eben die Straßen weiterhin geflickt werden, so die beiden FWG–Oberen.
 
Quelle: Freie Wählergemeinschaft Dreieich
 

 
Es wäre schön, wenn die Unsrigen beim Haushalt 2011 dem Beispiel von Dreieich Folge leisten:

Fritzschner lobt in diesem Zusammenhang ausdrücklich den Magistrat: bei seiner Vorlage des Haushalts 2011 habe er auf Investitionen für die Grunderneuerung von Gemeindestraßen verzichtet. Übergansweise müssten eben die Straßen weiterhin geflickt werden, so die beiden FWG–Oberen

 
Interessant wäre es auch zu erfahren, ob eine der in Rödermark etablierten Parteien sich einmal die Mühe gemacht hat, wie die Freien Wähler in Dreieich:

hatten die FWG–Oberen Ministerpräsident Bouffier angeschrieben und eine Änderung der jetzigen Gesetzeslage gefordert.

 
Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Zwei dieser etablierten Parteien haben genug damit zu tun, den Bürgermeister bezügl. Bahnhof niederzubügeln.
 
Fairerweise muss allerdings erwähnt bleiben, dass z.B. die SPD und CDU im März 2010 sich gegen eine Straßenbeitragsatzung ausgesprochen hat:

Als ziemlich einfallslos bezeichneten beide Fraktionschefs die jetzige Vorgehensweise des Bürgermeisters. „Wem in dieser hochbrisanten Angelegenheit nichts anderes einfällt als den Stadtvorordneten schlicht eine Mustersatzung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes vorzulegen, der hat die Ängste der Bürger nicht verstanden“, bedauert Armin Lauer Kerns „Initiativlosigkeit“. „Das löst bei den Leuten nur noch Kopfschütteln aus“, so Gensert abschließend.

 
Dem Bürgermeister Einfallslosigkeit vorzuwerfen ist einfach. Man hätte einmal selber das Heft in die Hand nehmen sollen. So wie die Freien Wähler in Dreieich. Herrr Lauer und Herr Michael Gensert. 
 
Links und Infos zu “wiederkehrender Beitrag”


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Links und Infos zu „wiederkehrender Beitrag“

Links und Infos zu „wiederkehrender Beitrag“.
Ich führe hier einige Verweise (Links) auf, die über wiederkehrende Beiträge informieren.
 
Wiederkehrende Beiträge. Zunächst nur in Rheinland-Pfalz.
 
Die Verwaltung in Rödermark kann jetzt natürlich sagen: „In Hessen gibt es so etwas nicht, also brauchen wir in Rödermark darüber nicht nachzudenken“
Ich bin ja mal gespannt, ob das auch die Einstellung unseres Bürgermeisters Roland Kern ist.
 

Quelle Particia Lips, MdB CDU 2007
festzustellen bleibt: der Bürgermeister äußert ausdrücklich keine eigene Meinung! Selbstverständlich gibt es die parlamentarischen Gremien, die die letztendlichen Entscheidungen bestimmen, die Einfluss auf das Verfahren nehmen. Dennoch sind die Aufgaben des Bürgermeisters mit dem Besuch von Feierlichkeiten und der Moderation von Gremien nicht erschöpft. Rödermark braucht keinen Moderator! Die politische Öffentlichkeit kann erwarten, dass die Spitze der Stadt (direkt gewählt!) eigene Vorschläge und Meinungen entwickelt, seien sie auch unbequem. Die Vorgänger von Roland Kern waren da schon von einem anderen Kaliber.
Früher kannten wir mal einen anderen Roland Kern. Es scheint, er ist müde geworden.

 
 
Altes und neues zum wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag in Rheinland-Pfalz

Auch sind weitere Bundesländer der rheinland-pfälzischen Idee gefolgt und haben ebenfalls
wiederkehrende Straßenbeiträge eingeführt, so Sachsen-Anhalt, das Saarland und Thüringen……[]…
(Anm. der red. Wenn Straßenbeitragssatzung dann) ……auch deutlich darüber. Dementsprechend sind Beiträge von 10.000 € und mehr für den Vollausbau einer Straße für „normale“ Wohngrundstücke nicht die Ausnahme, sondern vielmehr die Regel……[]….Die Solidargemeinschaft wird nicht von den Anliegern einer bestimmten Straße, sondern von allen Anliegern der gesamten Stadt oder Gemeinde (oder ausnahmsweise bestimmter abgegrenzter Gebietsteile hiervon) gebildet. Der Grundstückseigentümer zahlt nicht mehr nur für die Straße „vor seiner Haustür“, sondern für alle Straßen des Ermittlungsgebietes (welches regelmäßig aus dem gesamten Straßensystem der Ortschaft oder einzelner Ortsteile gebildet wird). Der wiederkehrende Straßenbeitrag wird damit nicht nur von den Grundstückseigentümern an der einen ausgebauten Straße erhoben, sondern von allen Grundstückseigentümern des Ermittlungsgebietes…..[]…Mit der Gesetzesänderung wurden insbesondere die Anforderungen an das Ermittlungsgebiet (Abrechnungseinheit) beim wiederkehrenden Straßenbeitrag deutlich entschärft, indem in § 10a KAG ein neuer Einrichtungsbegriff geschaffen worden ist……Siehe komplettes Dokument von Altes und Neues zum wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag in Rheinland-Pfalz

 
Fertiggestellte Straßenausbaumaßnahmen aus dem Bauprogramm „Wiederkehrende Beiträge 2006 bis 2010“.
Stadtverwaltung Zweibrücken (Seite 26)
vor erhebliche finanzielle Probleme stellen kann, zieht die Ortsgemeinde Martinshöhe in Erwägung…
 
Artikel die von Interesse sein könnten:
Artikel wurde entfernt.
Explosiv. Grundsteuer B und Straßenbeitragssatzung 


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.