Thema in Dreieich. Straßenbeitragssatzung.

Doch Landrat Oliver Quilling macht Druck: Auf Anfrage unserer Zeitung ließ er gestern mitteilen, durchaus über weitere, schärfere Mittel zu verfügen: In einem nächsten Schritt könne die Stadt angewiesen werden, eine Straßenbeitragssatzung zu erlassen, sollte auch das nicht fruchten, sei eine so genannte Ersatzvornahme möglich…[]…Dem Dreieicher Bürgermeister, so wiederholte sich Dieter Zimmer gestern, wäre eine alternative Lösung weitaus angenehmer als eine Straßenbeitragssatzung – nicht zuletzt deshalb, weil er sie als ungerecht beurteilt. Ungerecht deshalb, weil die Stadt aus Kostengründen in den vergangenen Jahren auf Grundsanierungen von Straßen weitestgehend verzichtet habe….Lesen Sie den ganzen Bericht bei op-online.de


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Stadtverordnetenversammlung 22. + 23.3.2010

Stadtverordnetenversammlung 22. und 23.03.2010.
Tagesordnung:

Heute ( 19.03 ) steht in der Offenbach-Post sinngemäß:
» Den Haushalt für 2010 hat die Kommunalverwaltung genehmigt.
» Die Kommunalaufsicht würdigt ausdrücklich die Anstrengungen der Stadt das Haushaltsdefizit zu reduzieren.
» Vorangetrieben werden müsse die Straßenbeitragssatzung.
»Ausgaben über dem Schnitt vergleichbarer Kommunen:
Jugendarbeit 25,46: Mehrausgabe 11,50 pro Einwohner.
Öffentliche Ordnung 25,35: Mehrausgabe 9,85 pro Einwohner.

(5,00 Euro bei jedem Posten weniger wären eine Ersparnis von 280.000 Euro. Und man würde weiterhin ÜBER dem Schnitt liegen)

STAVO.
Zu Punkt 19.
Antrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion: Erlass einer Straßenbeitragssatzung für Rödermark.

Aus dem Artikel der Offenbach-Post geht NICHT klar hervor, ob die Aussage: » Vorangetrieben werden müsse die Straßenbeitragssatzung.« von der Kommunalaufsicht kommt oder es ein eingefügter Spruch des CDU’lers Sturm ist.

Zahlen, die von der Kooperation genannt werden, sollten Sie zunächst einmal anzweifeln. Es wird von Fehlbeträgen (würde der Hebesatz der Grundsteuer B wieder auf die versprochenen 290% zurückgeführt werden) in der Größenordnung von 1,2 Mio. pro JAHR. gesprochen. Eine glatte Lüge. Siehe Offenbach-Post vom 5.3.2010 (Intelligente Lösungen gefordert )
Es sind 400.000,00 Euro pro Jahr. Lesen Sie diesbezüglich diesen Artikel. Interessanterweise wurde dem Artikel der Offenbach-Post weder von der CDU noch von der SPD widersprochen. Die wollen uns WISSENTLICH täuschen.

Herr Sturm verkaufte seinerzeit den Bürgern die Erhöhung der Grundsteuer B mit dem Hinweis:

Rödermark: 27. öffentlichen Sitzung des Wirtschafts- und Bauausschusses. 29.06.2005
Anfragen, ob nicht die Erhebung von Straßenbeiträgen sinnvoll wäre/kann die Stadt es sich leisten, auf Straßenbeiträge zu verzichten?
Antwort des Ersten Stadtrates:
Die Stadt hat die Grundsteuer erhöht und dafür auf die Erhebung von Straßenbeiträgen verzichtet.

Die Kooperation (CDU und SPD. Herr Sturm ist CDU) wird die Grundsteuer B nicht senken. Herr Sturm will zusätzlich die Straßenbeitragssatzung. Lesen Sie hierzu den Artikel: Rödermark. Neues zu Straßenbeitragssatzung.

Bei Stadtverordnetenversammlung (22.+23.3.2010) wird ein Antrag von der CDU bezüglich der Straßenbeitragssatzung behandelt.
Wenn man sich diesen Antrag einmal genau ansieht, fragt man sich, was soll das?

» Der Magistrat wird beauftragt, schnellstmöglich zu prüfen und darüber zu berichten, unter welchen Bedingungen und konkreten Maßnahmen der Erlass einer Straßenbeitragssatzung für die Stadt Rödermark abgewendet oder verhindert werden kann. «

Das sieht mir nicht nach einem ernstgemeinten Antrag aus, sondern nur Augenwischerei. Hier steht NICHT: „Wir, CDU und SPD sind gegen eine Straßenbeitragssatzung“.
Bei der Abstimmung zum Haushalt 2010 hat Herr Michael Gensert Punkte, die das Budget des Bürgermeisters betreffen, einzeln abstimmen lassen. Dadurch wollte dieser ÖFFENTLICH dokumentieren, dass die Partei des Bürgermeisters diesen Punkten nicht zustimmt. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Kooperation sich ernsthaft gegen eine Straßenbeitragssatzung stellen wird und damit (wie die AL/Die Grünen beim Bürgermeister) dem Parteigenossen Sturm Steine in den Weg rollen wird. Ich nehme an, dass hier auf eine Klage ( wie in Dietzenbach Offenbach-Post vom 12.03.2010, Gieseler-Klage stattgegeben ) des Bürgermeisters gewartet wird, um sich anschließend die Hände in Unschuld waschen zu können.
Zu den bevorstehenden Kommunalwahlen/Bürgermeisterwahlen kann man sich beruhigt zurücklehnen und den Bürgern erzählen: „Wir wollten die Straßenbeitragssatzung nicht.“
Kommunalwahlen und Bürgermeisterwahlen sind nach der Verabschiedung des Haushalt 2011.

Mehrfach verschoben. Jetzt wieder auf der Tagesordnung
Punkt 4.1 und Punkt 4.2 Baugebiet Breidert.
Soll im Breidert eine Tankstellen oder Schank? und Speisewirtschaft zukünftig möglich sein?
FDP. Ein klares NEIN.
CDU. Änderung der B-Pläne gemäß § 1 Absatz 5 BauNVO, dass eine Nutzung für Schank- und Speisewirtschaften in Zukunft nur ausnahmsweise möglich ist. Siehe Artikel: Ein freies Grundstück im Breidert. Wäre das was für eine Tankstelle?

Spannend wird es bei Punkt 10:
» Antrag der Fraktion Andere Liste/Die Grünen: Bebauungsplan A 56 „Steckengarten «
Wenn dieser Antrag der AL/Die Grünen angenommen wird, kostet das sicherlich einer christlich orientierten Partei einiges an Stimmen.

Sachverhalt:
In ihrer Sitzung am 02.09.2008 hat die Stadtverordnetenversammlung die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen „Zum Steckengarten“ und „Zum Herrnacker“ entlang der jetzigen Siedlungsgrenze beschlossen. Gegen diesen Aufstellungsbeschluss hat der Bürgermeister Widerspruch eingelegt. Die Zurückweisung dieses Widerspruches wurde vom Bürgermeister am 07.10.2008 beanstandet. Gegen diese Beanstandung erhob die Stadtverordnetenversammlung Klage vor dem Verwaltungsgericht
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung zieht die am 11.11.2008 beschlossene Anfechtungsklage gegen die Beanstandung des Bürgermeisters vom 07.10.2008 zurück.

Hintergrund

Im Verlauf der Diskussion, die zunehmend an Schärfe gewann, wiederholte AL-Fraktionschef Stefan Gerl das Hauptargument der Bebauungsgegner: „Wir sehen keinen Bedarf an neuen Baugebieten.“ Der SPD-Fraktionsvorsitzende Armin Lauer sagte, CDU und FDP akzeptierten, dass über die Ausweisung des etwa 5000 Quadratmeter großen Areals „die Veräußerung städtischer Bauplätze erschwert wird“. Lauer sprach von „städteplanerischem Unsinn“, der einzig der „Befriedigung von Partikularinteressen“ diene. Das Areal gehört zum großen Teil der katholischen Gemeinde St. Nazarius; der Verkaufserlös soll unter anderem dazu verwendet werden, das Kirchendach zu erneuern. Die AL hatte vorgeschlagen, die Stadt solle die Kirchengemeinde bei der Renovierung unterstützen

Lesen Sie den ganzen Artikel bei fr-online.de

Ein Antrag ohne Aussicht auf Erfolg.
Punkt 7. Antrag der Fraktion Andere Liste/Die Grünen: Änderung der Hauptsatzung – Reduzierung der Anzahl der Stadtverordneten
Diesen Antrag, die STAVO auf 39 zu reduzieren, ist zunächst einmal als vernünftiger Antrag zu betrachten. Man muss wissen:
Städte von 25.001 bis 50.000 Einwohner können sich 45 Stadtverordnete gönnen.
Städte von 10.001 bis 25.000 Einwohner 37 Stadtverordnete.

Die Gemeinde kann die Zahl der Gemeindevertreter auf die für die nächstniedrigere Größengruppe maßgebliche oder eine dazwischen liegende ungerade Zahl festlegen

Die Stadt Rödermark hat gerade mal 28.000 Einwohner, hat sich aber die volle Anzahl (45) von Abgeordneten geleistet.

Betrachten wir diesen Antrag also als Schutz für das, was evtl. kommen könnte.
In Anbetracht der anstehenden Gründung der „Freien Wähler“ am 24.März, wird hier wohl schon vorgebaut, um kleineren Parteien den Zugang zum Stadtparlament schwer bzw. unmöglich zu machen. Ich denke, der Faktor Geldeinsparung steht hier nicht im Vordergrund.

Die Fünf-Prozent-Hürde wurde abgeschafft. Eine explizite Sperrklausel gibt es damit nicht mehr, nur noch eine mathematische Sperrklausel (faktische Sperrklausel), die im Schnitt bei dem Stimmenanteil für einen halben Sitz liegt.
Beispielsweise liegt für eine Stadt wie Frankfurt am Main mit 93 zu verteilenden Sitzen der kritische Stimmenanteil bei ca. 0,54 %. Bei der Wahl 1997 wäre etwa die NPD mit knapp 0,45 % (1.190 Stimmen) gescheitert, während die STATT-Partei mit fast 0,6 % (1.558 Stimmen) der Stimmen einen Sitz bekommen hätte.

Wenn man sich die Tagesordnung weiterhin betrachte, fällt einem auf, kein Antrag ist dort aufgeführt (abgesehen den von AL/Die Grünen. Verringerung der STAVO auf 39 Sitze) der sich mit dem Thema Kosteneinsparung intensiv beschäftigt.

Evtl. kann man den Antrag der FDP für eine papierlose STAVO als Versuch sehen, für die ferne Zukunft zumindest ein wenig Geld einzusparen.

Ich kann nur jedem Bürger der Stadt Rödermark anraten, zur STAVO zu kommen. Sich einmal anzuhören, wie viel Zeit verplempert wird mit Postenschacherei und Schattenanträgen.

Es wäre ja mal schön, wenn jemand eine Anfrage an die Stadt stellt, um herauszubekommen, was an Sitzungsgeldern gezahlt wird. Und zwar gestaffelt nach:
Stadtverordnete (STAVO)
Magistrat
und dann gibt es doch bestimmt noch andere Arbeitskreise die Sitzungsgelder erhalten.
 


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Neues zu Straßenbeitragssatzung.

Straßenbeitragssatzung / wiederkehrende Beiträge

Update 4.12.2011
Lesen Sie den Artikel vom 3.12.2012
Hausbesitzer in Hessen. Das kann/wird teuer werden.

2010 veranschlagt die Stadt Rödermark für Investitionen im Straßenbau 1.2 Mio. Euro. Da ich der Mail von Herrn H. der Stadt Rödermark nicht entnehmen kann, wie hoch der Anteil für GRUNDERNEUERUNG ist, setzen wir einmal so lange 50% an, bis diesem Betrag widersprochen wird.

Es verbleiben demnach 600.000 Euro als GRUNDLAGE. Ausgehend von diesem Betrag kann die Stadt den Straßenbeitrag berechnen und die Bürger belasten. Da eine Straßenbeitragssatzung je nach Typ der Straße (überörtlicher Durchgangsverkehr, innerörtlicher Durchgangsverkehr, Sackgasse 75%, 50%, 25%….) berechnet wird, setzen wir den einzufordernden Satz für unsere Überschlagsrechnung auf 50%.

Von welchen Einnahmen für die Stadt reden wir eigentlich? Wir reden davon, dass bei einer Straßenbeitragssatzung die Mehreinnahmen der Stadt (aber zweckgebunden für den Straßenbau) in den Jahren:

2010: 300.000,00
2011: 225.000,00
2012: 225.000,00
2013: 225.000,00

betragen würden.

Das sind die zusätzlichen Einnahmen (abzüglich der zu erwartenden Prozesskosten, abzüglich der bestimmt sehr hohen Verwaltungskosten) der Stadt Rödermark, wenn diese dann die Straßenbeitragssatzung einführt. Diese Beträge sind dann von wenigen Bürgern der Stadt Rödermark aufzubringen.

Betrachten wir diese Zahlen, kommt man schon gewaltig ins Grübeln.
Die vor Jahren beschlossene Erhöhung der Grundsteuer B und von unserem Stadtkämmerer Sturm als Ersatz für die Straßenbeitragssatzung angepriesen, deckt diese Beträge mehr als ab. Hat man die Bürger schon damals wissentlich in die Irre geführt? Eine Erhöhung der Grundsteuer B um etwas mehr als 20% hätte gereicht.
Ein Prozentpunkt Grundsteuer B in etwa 9.700,00 Euro.

Beträge aus einer Straßenbeitragssatzung SIND zweckgebunden.
Es muss davon ausgegangen werden, dass Herr Sturm die Einnahmen der erhöhten Grundsteuer B (als Ersatz für eine Straßenbeitragssatzung) so wie es sich für ordentliche Kaufleute gehört, ZWECKGEBUNDEN hat. Das widerspricht zwar dem Zweck der Steuer aber nicht dem Versprechen des Stadtkämmerers Sturm. Wenn nicht, dann…….. Wenn Ja, dann hat der Stadtkämmerer ein nettes Sümmchen ansparen können. Oder?

Die Einnahmen durch die durchgeführte Erhöhung betragen 400.000. Die Einnahmen der Grundsteuer B werden sich durch die Neubaugebiete weiterhin erhöhen.

Die Debatte um die Straßenbeitragssatzung in Rödermark dürfte es NICHT geben. Das Thema ist eigentlich durch. Rödermark DARF KEINE STRAßENBEITRAGSSATZUNG BEKOMMEN. „Oder sind und werden wir hinters Licht geführt?“

Ich frage mich jetzt allen Ernstes, Herr Bürgermeister Kern: In Anbetracht dieser Zahlen kann es doch von der Kommunalaufsicht bezüglich eines Haushaltes und fehlender Straßenbeitragssatzung keine Einwände geben.

Je länger ich mich mit diesem Thema befasse, erschleicht mich immer mehr der Verdacht,
Es geht vordergründig nicht ums Geld. Es geht ganz einfach um das Einführen dieser Satzung. Denn hat man die einmal als Einnahme gesichert, kann man diese nicht wieder (nachdem ein Teil der Bürger bezahlt haben) streichen.

Und die Argumentation: „Andere Städte haben auch eine Straßenbeitragssatzung“ sollte man im Kindergarten anbringen.

Der in der Mail aufgeführte Betrag von 1,567 Mio. kann auch bei einer Straßenbeitragssatzung NICHT umgelegt werden. Also brauchen wir diesen in keine Berechnung einfließen zu lassen.
Natürlich darf man bei aller Kritik nicht außer Acht lassen: „Eine Grundsteuer kann rein rechtlich die Straßenbeitragssatzung nicht ersetzen.“ Da wir als Bürger uns nicht mit der Kommunalaufsicht herumschlagen müssen und auch nicht unsere Sache ist, muss sich die Stadt allerdings die Frage gefallen lassen: „Wir bezahlen doch schon für die Straßen. Warum denn jetzt noch mal“.
Ich glaube, bei einigen Rödermärker Politikern ist der folgende Spruch zur Lebensweisheit geworden.

Ich habe eine Meinung. Verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen.

Nachtrag 15.10.2012

Es ist mehr als fraglich, ob die o.g. Aufteilung 75%, 50% 25% bei wiederkehrenden Beiträgen Anwendung findet. Ich nehme an, der gesamte Straßenbau wird sich in den wiederkehrenden Beiträgen verbergen. Aber dazu werden wir dann mehr wissen, wenn dieser in 2013 eingeführt wird. Siehe dazu: Rödermark. Haushalt 2013 mit wiederkehrenden Beiträgen

Lesen Sie auch: Warum Straßenbeitragssatzung? Mehreinnahmen für das Sturm-Gedächtnisbad
Auszug aus der Mail

[..]im Haushaltsjahr 2010 stehen für Investitionen im Straßenbau 1,2 Mio. € bereit. Für die Jahre 2011, 2012 und 2013 sind im Investitionsplan jeweils 900.000 € vorgesehen.

Für die Unterhaltung der öffentlichen Verkehrsflächen ist im Haushaltsjahr 2010 ein Ansatz von ca. 1,567 Mio. € berücksichtigt. In diesem Betrag sind alle Kosten für Personal, Straßenbeleuchtung und -reinigung sowie für den Winterdienst enthalten.[…]


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Warum Straßenbeitragssatzung? Mehreinnahmen für das Sturm-Gedächtnisbad

Warum eigentlich eine Straßenbeitragssatzung (Straßenbeitrag). Haben uns da die Politiker, angeführt durch den Stadtkämmerer Sturm, ganz fürchterlich …….?

Zur Erinnerung:
Anfragen, ob nicht die Erhebung von Straßenbeiträgen sinnvoll wäre? Kann die Stadt es sich leisten, auf Straßenbeiträge zu verzichten?
Antwort des Ersten Stadtrates:

Die Stadt hat die Grundsteuer erhöht und dafür auf die Erhebung von Straßenbeiträgen verzichtet.
Ganzer Bericht und Quellenangabe hier.

Lassen wir uns doch einmal ganz kurz nachrechnen und feststellen.
» Die Grundsteuer B wurde erhöht, damit keine Straßenbeitragssatzung einführt werden muss.

» Im Gegensatz zu der Straßenbeitragssatzung (Gebühr) ist die GrundSTEUER B nicht zweckgebunden.

» Mir liegen keine Zahlen vor, welche Ausgaben die Stadt Rödermark für die Grunderneuerung (dann zieht die Straßenbeitragssatzung) im Jahr hat.

Rechnen wir deshalb einmal mit dem Betrag der Stadt Dietzenbach. Dann sieht das wie folgt aus:

» 3.000.000 Mio. in 5 Jahre.

» Das sind pro Jahr 3.000.000/5. Für Dietzenbach also 600.000,00 pro Jahr.

Gehen wir weiterhin davon aus, dass die Stadt im Schnitt 50% dieser Summe umlegen kann, verbleiben 300.000 Euro für das Eintreiben der Gelder über die Straßenbeitragssatzung.
Bedenke, das ist Dietzenbach. Rödermark liegt sicherlich nicht so hoch.

Man mag mich korrigieren.

Jetzt zurück zu der Erhöhung der Grundsteuer B.
Die sollte ja die Straßenbeitragssatzung überflüssig machen.
Durch die Erhöhung der Grundsteuer B sind Mehreinnahmen von ca. 400.000 Euro pro Jahr in die Stadtkasse gespült worden. Also 100.000 mehr, als die Stadt über die Straßenbeitragssatzung bekommen würde.

Da die Erhöhung ( Grundsteuer ) aber nicht zweckgebunden ist, kann der Stadtkämmerer das Geld ausgeben, wo er will. Wo ist also das Geld geblieben? Im Sturm-Gedächtnisbad?

Wo ist die Wahrheit? Frage an die Herren Stadtverordnete. Herr Bürgermeister und Herr Sturm.

Mail an die Stadt Rödermark. 07.03.2010

Guten Tag,

können Sie mir die Kosten, die unser Stadt für die Straßen in 2010 bis 2015 hat, bekannt geben?
Einmal den Gesamtbetrag und dann den Betrag für die GRUNDERNEUERUNG.

Für eine Info wäre ich dankbar.

Schöne Grüße aus Rödermark,
Karl-Otto Donners

Wenn ich dann die richtigen Zahlen bekomme, wird weiter berichtet.
Nachtrag 16.03.2010
Lesen Sie hier weiter. Rödermark. Neues zu Straßenbeitragssatzung
 
Nachtrag
Straßenbeitrag und Freie Wählergemeinschaft Dreieich


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.