Gut dass Herr Beuth einen solchen Bericht für 2023 erst nach der Landtagswahl abgeben kann.
Die hessischen Kommunen haben im vergangenen Jahr 2022 einen Gesamtüberschuss von mehr als 1,2 Milliarden Euro erzielt. Das gaben Hessens Innen- und Kommunalminister Peter Beuth und Finanzminister Michael Boddenberg in Wiesbaden bekannt. In den vergangenen Jahren betrug der Überschuss jeweils ebenfalls rund eine Milliarde Euro, wodurch die Rücklagen der Kommunen auf mehr als 7,5 Milliarden Euro angestiegen sind. Nach Übermittlung aller Daten aus den Kommunen an das Hessische Innenministerium, welches oberste Aufsichtsbehörde über die Haushalte der Landkreise, Städte und Gemeinden ist, konnten zudem knapp 98 Prozent aller hessischen Kommunen ihren Haushalt im Jahr 2022 ausgleichen. Weiter bei Hessen.de
Auch im Wahljahr ist es den Kommunen erlaubt, den Haushalt mit Rücklagen2 auszugleichen. Diese Regelung stellte wahrscheinlich auch erst sicher, dass viele Kommunen für 2022 und evtl. für 2023 einen ausgeglichenen Haushalt abliefern konnten. Gut für die Bürger wäre es gewesen, wenn man den Kommunen, die den Haushalt nur mit Rücklagen ausgleichen können, den Haushalt mit einem verpflichtenden Konzept zur Haushaltskonsolidierung genehmigt hätte. Dann könnte man sich es sich wahrscheinlich in Rödermark auch nicht erlauben, einen Gewerbebetrieb zu bitten, seinen Betrieb aufzugeben.
Ein Konzept zur Haushaltskonsolidierung könnte für Rödermark zur Folge haben, dass man einen rigorosen Sparkurs einschlagen muss und viele Geschenke finanziell einfach nicht machbar sind. Darunter befinden sich mehr oder weniger aufgezwungene Geschenke, die wohl ein Großteil der Bevölkerung ablehnen würde.
So steht dem Magistrat weiterhin die Tür offen, teure und einige völlig unnötige Geschenke in Millionenhöhe zu machen, bis auch die Rücklagen aufgebraucht sind. Im Planungszeitraum (bis 2026) wird Rödermark wohl in 2026 letztmalig zum Haushaltsausgleich aufs Gesparte zurückgreifen können. Dann ist das Gesparte nämlich weg. Wie die Rücklagen dahinschmelzen (um 88%), sehen sie in der Haushaltsgenehmigung von 2023
Ein fortgesetzter Verzehr von Rücklagen bzw. der Einsatz von vorhandener Liquidität im Planungszeitraum ist – insbesondere unter dem Postulat der Generationengerechtigkeit – auf Dauer nicht vertretbar.[..] Punkt 3
Zurück zur Landesregierung
Schlimm wäre es, wenn es kurz vor der Landtagswahl in Hessen einen Bürgermeister geben sollte, wie den Freisbach
Protest gegen Finanzpolitik des Landes: Auch andere Gemeinderäte erwägen Rücktritte
Am Dienstagabend ist der Gemeinderat im südpfälzischen Freisbach publikumswirksam zurückgetreten. Der Grund: Protest gegen den Finanzkurs der Landesregierung, der die Kommunen zwingt, möglichst keine neue Schulden zu machen. Das Land übertrage den Kommunen immer mehr Pflichtaufgaben, sorge aber nicht dafür, dass diese dort auch bezahlt werden könnten, sagte der Freisbacher Ortsbürgermeister Peter Gauweiler am Dienstag. Während in der Südpfalz nun das Notfallprogramm anläuft, reagieren auch andere Kommunen in der Pfalz auf die Aktion – zum Beispiel der Gemeinderat in Lindenberg. Dort spricht man im Hinblick auf die Landespolitik gar von „mafiösen Zuständen“. Andere Gemeinderäte erwägen sogar ebenfalls Rücktritte. Siehe
https://www.rheinpfalz.de/lokal/pfalz-ticker_artikel,-protest-gegen-finanzpolitik-des-landes-auch-andere-gemeinder%C3%A4te-erw%C3%A4gen-r%C3%BCcktritte-_arid,5540940.html
Wäre es nicht eine gute Idee, wenn die hessische Landesregierung die in der Bundesrepublik einmalige Abzockumlage Heimatumlage abschaffen würde, anstatt die Kommunen zu zwingen, ihre Rücklagen aufzubrauchen? So nebenbei. Rödermark zahlt knapp 1 Mio. im Jahr. In 15 von 16 Bundesländern gibt es die „Abzockumlage Heimatumlage“ nicht.
» Hier etwas zu -Haushaltssicherungskonzept-
» Kommunales Haushaltsrecht
1Auszug aus dem Haushaltsplan 2023
Außerordentliche Rücklage
Einer Anregung der kommunalen Spitzenverbände folgend können auch für das Haushaltsjahr2023 diejenigen Kommunen, die gem. § 92 Abs. 5 Nr. einen Fehlbedarf odergem. § 92 Abs. 6 Nr. 1 HGO einen Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis darstellen, den Fehlbedarf und den Fehlbetrag wahlweise mit Rücklagen ausgleichen, die aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses (ordentliche Rücklage) oder aus bis zum 31.12.2020 entstandenen Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses (außerordentliche Rücklage) gem. § 23
Abs. 1 GemHVO gebildet wurden. Entsprechende Anpassungen der GemHVO werden erfolgen.
2Ein fortgesetzter Verzehr von Rücklagen bzw. der Einsatz von vorhandener Liquidität im Planungszeitraum ist – insbesondere unter dem Postulat der Generationengerechtigkeit – auf Dauer nicht vertretbar, da hierdurch die stetige Aufgabenerfüllung nicht dargestellt werden kann. Die Gemeinde muss daher geeignete und möglichst jahresbezogene Konsolidierungsmaßnahmen benennen.
» Kommunales Haushaltsrecht. Punkt 3
Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.