[..]Doch in Rödermark können Käufer aufatmen, während Verkäufer lange Gesichter machen. Bebaute Grundstücke sind tendenziell eher etwas billiger als vor zehn Jahren.[..] Weiter bei OP-Online.de
Rödermark intern. Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten.
Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann.
Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.
Antwort vom Blutspendedienst zum Fragebogen Punkt 16
Vorweg.
Ich beziehe mich ausschließlich auf die sehr intimen Fragen unter 16.
[..] dass er auch noch mehr als bisher die Privatsphäre tangieren könnte. Diese Formulierungen sind gewählt worden, um die Empfänger unserer Blute bzw. Spenderblute möglichst gut vor eventuellen Infektionen zu schützen.[..]
Ich unterstelle dem DRK-Blutspendedienst nicht, dass man an den sexuellen Neigungen der Spender ein gesteigertes Interesse hat. Man fragt sich allerdings, warum hat es all die Jahre ohne diese Fragen funktioniert.
Der Antwortmail vom DRK kann ich nicht entnehmen, warum mit dieser Frage Risiken ausgeschlossen werden können. Wenn es davon abhängt, nach einer gestellten Frage die Sicherheit des Spenderblutes zu beurteilen, kann es nicht weit her sein mit der Sicherheit. Eine falsche Beantwortung der Fragen dürfte für den Spender keine Folgen haben.
Für mich steht fest. Solange es diese Fragen gibt werde ich keine Blutspende mehr abgeben.
Guten Tag Herr Donners,
zuerst danken wir Ihnen, auch im Namen der Patienten, für Ihre engagierte Unterstützung.
Gemäß den Hämotherapie-Richtlinien der Bundesärztekammer und des Paul-Ehrlich-Instituts ist vor jeder Blut- oder Plasmaspende eine Anamnese durchzuführen. Diese muss geeignet sein, Personen als Spender auszuschließen, deren Spende ein Risiko für sie selbst oder ein Risiko der Übertragung von Krankheiten auf andere beinhalten könnte. Diese Anamnese wird durch einen bundeseinheitlichen Fragebogen unterstützt, der von den spendewilligen Personen vor der Spende ausgefüllt wird.
Die Entwicklung des Fragebogens begann bereits 2004. Bisher war es jeder Blutspendeeinrichtung überlassen, die Spenderauswahlkriterien aus den Hämotherapie-Richtlinien selbst in entsprechende Fragen für den Spenderfragebogen zu übersetzen. Die juristisch korrekte Umsetzung wurde für die Zulassungen jeder einzelnen Einrichtung geprüft. Darüber hinaus wurden akute Erkrankungen und Risikospender signifikant besser erkannt als mit den bisher üblichen Fragebögen. Der jetzt von uns eingeführte Fragebogen ist nicht das Ergebnis unserer eigenen Entscheidung. Dieser Fragebogen wurde von einer bundeseinheitlichen Arbeitsgruppe unter der Leitung des Robert-Koch-Institutes und der dafür zuständigen Bundesoberbehörde, des Paul-Ehrlich-Institutes, unter Einbindung zahlreicher Experten entwickelt. Dabei ist man zu diesem Ergebnis gekommen, das uns jetzt vorliegt. Wir haben diese bundeseinheitlichen Spender-Fragebogen auch in dem Wissen übernommen, dass er nochmals einer besonderen Konzentration der Blutspenderinnen und Blutspender bedarf, dass er auch noch mehr als bisher die Privatsphäre tangieren könnte. Diese Formulierungen sind gewählt worden, um die Empfänger unserer Blute bzw. Spenderblute möglichst gut vor eventuellen Infektionen zu schützen.
Die Blutspende muss sicher sein. Zuallererst natürlich für unsere Blutspender. Durch Fragen zu Vorerkrankungen usw. versuchen wir Risiken, die durch die Blutentnahme entstehen könnten, auszuschließen. Da auch modernste Labordiagnostik immer noch an Grenzen stößt, ist höchstmögliche Sicherheit der Blutprodukte nur durch eine umfassende Spenderbefragung und anschließende Laboruntersuchung zu erreichen.
Die Neuinfektionen zum Beispiel mit AIDS – durch ungeschützten Geschlechtsverkehr – nehmen immer noch zu. Die entsprechenden Labortests sind kurz nach dem „Ereignis“ jedoch nicht sicher genug, nicht alle Infektionen können zweifelsfrei erkannt werden. Daher müssen wir Personen von der Spende vorübergehend zurückstellen, die in den letzten vier Monaten mit einem neuen Partner ungeschützten Geschlechtsverkehr hatten bzw. in Haft waren. Nach vier Monaten funktionieren die Tests zuverlässig, einer Spende steht nichts mehr im Wege.
Für Spendewillige, die nicht wahrheitsgemäß antworten wollen/möchten/können, wurde der „freiwilligen Selbstausschluss“ entwickelt. Das Transfusionsgesetz sieht als weitere Sicherheitsmaßnahme zur Verhütung der Übertragung von Infektionskrankheiten, wie z.B. AIDS, die Möglichkeit des „freiwilligen Selbstausschlusses“ vor. Das bedeutet, dass ohne Gruppenzwang (z.B. durch Familienangehörige, Freunde etc.) die Möglichkeit gegeben sein muss, vertraulich und ohne Einsichtsmöglichkeit durch Dritte mitteilen zu können, ob das gespendete Blut für Kranke und Verletzte verwendet werden kann oder nicht.
Die von Ihnen bemängelten Fragen dienen dazu, das Restrisiko auszuräumen und niemanden zu diskriminieren. Sollte einer der Fragen mit „ja“ beantwortet werden, bitten wir nur darum, bis zur Spende vier Monate (im Einzelfall auch länger) zu warten. Keinesfalls interessieren uns dabei die weiteren Umstände. Das geht uns nun wirklich nichts an. Sollte bei Ihnen der falsche Eindruck entstanden sein, wir wollten sexuelle Neigungen abfragen o. ä., bitten wir Sie dies zu entschuldigen.
Alle Daten unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und dem Datenschutzes.
Mit freundlichen Grüßen
DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg-Hessen gemeinnützige Gesellschaft mbH
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Rödermark intern. DAS MUSS JEDEM KLAR SEIN! Laut HaushaltsplanENTWURF (Seite 135) steigt die pro Kopf Verschuldung in Rödermark
von 740.45 im Jahr 2019 auf 1.760,95 im Jahr 2025 an.
Betrug der Schuldenstand Anfang 2022 noch 22.729.064,00 so plant man für Ende 2025 mit mehr als einer Verdopplung der Schulden auf satte 50.579.774,00.HaushaltsplanENTWURF (Seite 35)
Heute beim Blutspenden. Neuer Fragebogen vom DRK-Blutspendedienst
Haben Sie schon einmal Geld oder andere Leistungen für Sexualverkehr erhalten…….
Diese und ähnliche Fragen müssen Sie neuerdings vor dem Blutspenden beantworten. Auf eine Frau bezogen, könnte man auch fragen: „Sind Sie eine Prostituierte“.
Was der DRK-Blutspendedienst jetzt für Fragen stellt, ist eine Unverschämtheit sondergleichen. Wenn ich das nächste Mal zum Blutspenden gehe und diese Fragen weiterhin gestellt werden, war das heute meine letzte Spende.
Frage nur für Frauen: „Hatten Sie in den letzten 4 Monaten Sexualverkehr mit einem bisexuellen Mann?“
Frage nur für Männer: „Hatten Sie schon einmal Sexualverkehr mit einem anderen Mann?“
Diskriminierung. Mit diesen Fragen werden bestimmte Bevölkerungsgruppen vom Blutspenden ausgeschlossen.
Der DRK-Blutspendedienst hat Probleme, genügend Blutspender zu bekommen. Mit dem neuen Fragebogen wird sich die Situation weiter verschärfen.
Rödermark intern. Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten.
Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann.
Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.
Ein gelungenes Sommerfest der SPD Rödermark wurde durch die Anwesenheit von Jens Zimmermann (MdB) sowie Ralf Kunert (SPD Vorsitzender des Unterbezirks Offenbach/ Langen) aufgewertet.
Ich kann mir gut vorstellen, dass die Worte von H. Zimmermann und H. Kunert dem Entschluss von Samuel Diekmann, sich der kommenden Bürgermeisterwahl zu stellen, weiteren Antrieb verschafft hat.
Rödermark intern. Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten.
Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann.
Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.
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