In dem letzten Artikel habe ich Herrn Prof. Dr. Hoeren erwähnt. Da habe ich mir doch gedacht, frag da einfach einmal nach und hoffe auf eine Antwort auf die folgende Frage:
Guten Tag,
gibt es Aufbewahrungsfristen für Software, Scripte?Für die dynamische Webseitenerstellung wird z.B. ein PHP Script eingesetzt. Damit ist man auf Serverseite in der Lage unterschiedliche Webseiten zu erzeugen die dann auf dem Rechner des Internetuser (Client) angezeigt werden.
Aus dem Schript kann man erkennen welche Parameter (Bildschimauflösung, Browser, IP-Adresse …..) auf die Auslieferung der Webseite (auch in welcher Form) Einfluss nehmen.
Sind die Betreiber von Shops oder sonstigen Anbieter kostenpflichtiger Dienstleistungen (z.B. Abofallen) verpflichtet die Scripte für eine geswisse Zeit aufzubewahren?
Aus dem Finanzbereich (Buchhaltung) kennt man das ja.
Siehe
Siehe auch: Weiteres zur Verschleierung von Informationen Bildschimauflösung & Co
Hinweis zu PHP Scripten
Ein .php Script muss NICHT unbedingt mit www.webseite.de/name.php aufgerufen zu werden. Es geht auch, wenn die Vorkehrungen getroffen wurden, mit www.webseite.de/name. Also ohne .php. (mod_rewrite)
Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.