Kanalüberprüfung. Dichtheitsüberprüfung bis 2025.

Nachtrag 20.06.2022 Neuer Passus im Gesetz.
ALT: 5. Zuleitungskanäle zu öffentlichen Kanälen. Siehe

NEU: 2. (2) Diese Verordnung gilt nicht für Zuleitungskanäle zu öffentlichen Kanälen, in denen ausschließlich häusliches Abwasser nach Anhang 1 Teil A Nr. 1 der Abwasserverordnung, Niederschlagswasser oder häusliches Abwasser gemeinsam mit Niederschlagswasser abgeleitet wird. Siehe



Bis wann muss der Hausbesitzer seinen Abwasserkanal auf Dichtigkeit überprüfen lassen?
Etwas verwirrend, wenn man eine Lösung sucht. Aber die Lösung hat die Stadt Rödermark bereits Anfang 2011 herausgegeben.

Vor mehr als 1 1/2 Jahren (Kanaluntersuchung in Rödermark. Schnelle Antwort von der FDP und SPD) habe ich über die Verpflichtung einer Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen berichtet.
?Diese muss laut einem EU-Gesetz bis 2015 erfolgt sein?

Da es für den Hausbesitzer sehr hohe Kosten bedeuten kann, hatte ich einmal vorsichtig nachgefragt, was und als Bürger der Stadt Rödermark bevorstehen kann.

Suchen Sie im Internet nach Informationen, stoßen Sie bei diversen Kanalreinigungsfirmen schon mal auf folgenden Text

» Wenn Sie bis 2015 keine Überprüfung durchgeführt haben, machen Sie sich strafbar «

Da kann man unsicher werden.

Beim Fraunhoferinstitut steht:
Stump,Dietmar:
Dichtheitsprüfung von privaten Schmutzwassergrundleitungen nach DIN EN 1610. Was man darüber wissen sollte.

[..]..Der aus dem Gesetz und den Normvorschriften abzuleitende Fertigstellungstermin ist der 31.12.2015. Aber NRW, Schleswig-Holstein und Hessen haben die Frist bereits auf 2023 bzw. 2025 verlängert…..Lesen Sie hier den ganzen Artikel.


Bei der Stadt Rödermark kann man die sichere Version/Lösung lesen.

Mit dem Abfallratgeber 2011.
Sonderinformation „Grundstücksentwässerung“
In der neuen Verordnung wurden folgende Änderungen vorgenommen:
Die Frist, in der die Zuleitungskanäle und Grundleitungen erstmals überprüft werden müssen, wurde von 2015 (bestehendes Recht) auf das Jahr 2025 erweitert.
Für entwässerungstechnische Anlagen..[]…Lesen Sie hier den ganzen Text.

 
Mit diesen Informationen sind Sie den evtl. an Ihrer Haustür klingelden Kanalhaien gewachsen.
 
Siehe Artikel vom 25.02.2012. Kanalhaie. Wasserschutzgebiete Rödermark. Kanaluntersuchung


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
#Kanaluntersuchung #Dichtigkeitsprüfung #Kanal

Erstes Breidertfest. Ein wirklich gelungenes Fest

(KOD) Ich konnte leider nicht anwesend sein. Wie mir aber berichtet wurde war das ganze Fest ein toller Erfolg.
Artikel bei OP-Online

….Das oberste Ziel, Nachbarschaft wieder zu entdecken und Kommunikation zu schaffen, war fast unausweichlich: Der von den Christusträger-Schwestern zur Verfügung gestellte Garten des Hauses Morija platzte fast aus allen Nähten, während der Auftritte der Kinderchöre aus den Kitas Zwickauer und Potsdamer Straße und den Minis der „Sonnenburg“ war kaum mehr Platz zum Stehen. Doch auch danach kamen die Menschen ins Gespräch, lachten gemeinsam über die herzerfrischenden…Lesen Sie den ganzen Artikel bei op-online.


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Rödermark Odenwaldstraße. Kommentar in der Offenbach-Post

Es geht um meinen Kommentar in der Offenbach-Post.
30.07.11 meint KODonners

@owwereirer
Zu dem Schulweg.
Hier ein Auszug zu der Förderung beim Straßenbau.
…..Im Unterschied zur Unvereinbarkeit von Tempo-30-Zonen und der Verkehrsinfrastrukturförderung ist die Anordnung von ZEICHEN 274 (zulässige Höchstgeschwindigkeit), z.B. im Bereich von Querungsstellen im Zuge von Schulwegen oder anderen punktuellen Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, nicht förderschädlich.….Lesen Sie hier den ganzen Text ……
D.h. Die Odenwaldstraße kann, ohne die Bezuschussung zu verlieren, punktuell mit 30 KMh Schildern versehen werden.
Eine 30-er ZONE ist förderungsschädlich.

Dazu gab es eine Antwort von @Betrachter.
Den Kommentar zeige ich hier vorsichtshalber nicht. Könnte sein, dass ich irgendwelche Rechte verletze. Einen Link darauf darf ich aber setzen. Hier der Kommentar von @Betrachter

Hab da nochmal ein wenig recherchiert und dann das als Antwort abgelegt:

@betrachter.
vor einer Stunde meint KODonners
Sie sind sicherlich ein Politiker der sich in der Anonymität versteckt.

In dem Artikel ging es in der Hauptsache um die Odenwaldstraße. Dazu dann bitte die genauen Daten. Ist aber auch egal.

In den Förderrichtlinen stand der Text nicht immer in der oben aufgeführt Form.
Der Sinn war aber schon IMMER vorhanden. Bei den Förderichtlinen ging/geht es IMMER um:
–>Verkehrswichtige innerörtlichen Straßen <–
Und das KÖNNEN KEINE 30-Zonen sein!

Die Einbindung einer Straße in eine Tempo-30-Zone führt zwingend dazu, dass es sich nicht um eine verkehrswichtige innerörtliche Straße handeln kann. Folglich darf eine Verkehrsinfrastrukturförderung nicht erfolgen bzw. müssen bereit gestellte Fördermittel im Rahmen der Zweckbindung zurückgefordert werden..[]…von ZEICHEN 274 (zulässige Höchstgeschwindigkeit), z.B. im Bereich von Querungsstellen im Zuge von Schulwegen oder anderen punktuellen Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, nicht förderschädlich…

Ich fahre jetzt mal in den Ort. Mal sehen, ob es auf der Frankfurter-Straße auch so etwas wie 20(30)-Zone gibt.
Wenn ja, hoffentlich sind das dann keine bezuschussten Maßnahmen gewesen.


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.