Verbraucherdienst e.V. Korrektur am 14.08.2010

Siehe Korrektur zu Verbraucherdienst e.V.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Oberthausen. Grundsteuer B und Straßenbeitragssatzung.

Obertshausen sagt NEIN zur Erhöhung der Grundsteuer B und der von der Kommunalaufsicht geforderten Straßenbeitragssatzung
 
Wie in dem Artiklel der Offenbach-Post vom 27.05.2010 zu lesen ist, können die sich in Obertshausen vorstellen, die Straßenbeiträge auf die Grundsteuer B umzulegen.
 
Wie das die Mieter sehen, bleibt abzuwarten.
Eine verkappte Straßenbeitragssatzung (so wie in Rödermark praktiziert) über die Grundsteuer B?
Straßenbeiträge kann man als Vermieter nicht auf die Mieter umlegen!
Kreativ ist das Ganze nun auch mal nicht und nicht endgültig. Man beachte in dem Artikel — werde es vorerst nicht geben

Auszug aus op-online vom 27.05.2010 …….hätte die Stadt rückwirkend zum 1. Januar den Hebesatz der Grundsteuer B von derzeit 240 auf 290 Punkte anheben müssen“, erläuterte Roth. „Wir wollten aber unsere Bürger nicht zusätzlich belasten und erhöhen den Grundsteuer-Hebesatz in diesem und auch im nächsten Jahr nicht…[]…Auch die von der Kommunalaufsicht geforderte Einführung einer Straßenbeitragssatzung werde es vorerst nicht geben……Lesen Sie den ganzen Artikel bei op-online.de

 
Passend zu diesem Artikel finden Sie einen anderen Artikel aus Mai 2010 passend auf Rödermark.
Explosiv. Grundsteuer B und Straßenbeitragssatzung
 
Suchen Sie nach Strassenbeitragssatzung in diesem Blog


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Korrektur zu Verbraucherdienst e.V.

Update 13.08.2010
Verbraucherdienst e.V ./. Donners
 
Am 12.08.2010 habe ich in Essen eine Verhandlung bezügl. einstweiliger Verfügung gehabt.
Das Verfahren wurde mit einem Vergleich beendet. Ich soll in meinem Blog zwei kurze Passagen streichen und damit ist die Sache erledigt. Alles Weitere über Verbraucherdienst e.V kann im Blog verbleiben.
 
Nach der Verhandlung hatte mein Rechtsanwalt, Frau Aline Krause (Vorsitzende von Verbraucherdienst e. V.) und ich noch ein längeres Gespräch. Hierbei sind bei mir Zweifel entstanden, ob die Arbeit des Verbraucherdienstes e. V. wirklich unredlich ist.
 
Mein Rechtsanwalt und ich haben nach dem Gespräch den Eindruck bekommen, Frau Aline Krause setzt sich wirklich für die Belange der Geschädigten ein.
 
Wir konnten aus einem Ordner einige Schreiben von Banken mitnehmen, bei denen die Rückzahlungen auf Konten der Geschädigten dokumentiert sind.
 
Ich habe lange überlegt und bin zu dem Schluss gekommen, meine noch vorhandenen, geringen Zweifel in den Hintergrund zu stellen und alle meine Blogeinträge bezügl. Verbraucherdienst e.V. zu entfernen.
 
Ich betone ausdrücklich.

Ich bin von keinem Gericht dazu verpflichtet worden, die Blogeinträge zu entfernen.
Alleine das überzeugende und glaubwürdige Auftreten von Aline Krause hat mich zu dieser Entscheidung gebracht. Ich will den Verein bei seiner weiteren Arbeit nicht durch die vorhandenen Artikel behindern.

 
 
Frau Aline Krause hat auch ausdrücklich versichert, NICHTS mit der in meinem Blogeintrag genannten Person (in Verbindung mit Glücksspiel, CallCenter) identisch zu sein.
 


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Warum ein Richter nicht die Drucken-Taste drückt!

Warum drückt ein Richter nicht die Drucken-Taste?
Er ist sich zu fein dafür?
Ist sein Gedanke: „Ich habe doch nicht studiert, um die Drucken-Taste zu drücken“ ?
 
Oder, kommt der Herr Richter erst gar nicht soweit. Evtl. findet er den Einschaltknopf des Computers nicht!
 
Der Dienstgerichtshof für Richter hat in zweiter Instanz einstimmig entschieden.

Servicekräfte haben dem Richter sämtliche Akten auszudrucken, wenn er diese bearbeiten will. Das Anklicken der Drucktaste auf dem Computer hält der Handelsrichter für unzumutbar. Dies, so das OLG, sei eine » typische Hilfstätigkeit « die ein Richter nicht zu machen habe.

 
Natürlich wurde Revision eingelegt. Die Kosten trägt aber der Steuerzahler.
 
Lesen Sie hierzu einen älteren Bericht in www.derwesten.de: Richter hat ein Recht auf Aktenberge
 
Einige Kommentare aus dertwesten.de
 
» Schickt den ewig gestrigen Sturkopf in Rente! Gelverschwender!
 
» aber jedem Unternehmer vorschreiben, die USt-Erklärung nur noch elektronisch einreichen zu dürfen…
 
» Unter den Talaren, steckt der Muff von vor hundert Jahren….[]..Wie kann so etwas sein? In der Wirtschaft unmöglich, wo selbst über 60 jährige am Computer arbeiten müssen oder rausfliegen.
 
 
Hoffentlich haben wir in der STAVO Rödermark keinen Richter. Wenn ja, dann kann der Gedanke der FDP ( die papierlose STAVO. Thema STAVO 22. und 23.3.2010) gleich in die Tonne getreten werden. 🙁


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Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.