Sami A. und die Starterlaubnis. Nachtrag

Ich bin froh, dass wir Sami A. aus Deutschland in seine Heimat rückgeführt haben. Was nicht in Ordnung ist, ist die Tatsache, dass ein Gericht die Rückführung untersagt hat und diese trotzdem erfolgte. Okay. Die Suche nach dem Schuldigen ist im Gange.

Eine Begründung dafür, dass die Rückführung noch rückgängig gemacht werden konnte, kann man hier lesen: „Ich bin davon ausgegangen, dass es keine Möglichkeit mehr gibt, das aufzuhalten.“ Der Zeitung zufolge hätte aber der Pilot per Funk aufgefordert werden können, aufzutanken und mit Sami A. zurückzufliegen“ Quelle: msn.com.

Den tunesischen Behörden dürfte bekannt gewesen sein, welche Person sich an Bord des Flugzeugs befunden hat. Glauben Sie, dass die Maschine nach dem Auftanken auf tunesischem Boden, ohne Sami A. auszuladen, eine Starterlaubnis erhalten hätte?

Ich denke, die Starterlaubnis wäre nicht erteilt worden. Den diplomatischen Zirkus, den wir dann am Hals hätten und unsere Regierung weiterhin an vernünftiger Arbeit behindert hätte, kann ich mir gut vorstellen.

Einen Piloten habe ich gebeten, mir zu -Starterlaubnis- eine Frage zu beantworten. Das Ergebnis der Antwort werde ich dann hier posten.

Antwort

Zum Flug
Jeder Flug beginnt mit einem Flugplan. Den reicht entweder die Fluggesellschaft ein oder die Chartergesellschaft oder staatliche Stellen – z.B. bei Flügen der Flugbereitschaft der Bundeswehr. Aufgrund dieses eingereichten Flugplanes vergeben die nationalen (bzw. in Europa gebündelten) Flugsicherungsbehörden des betreffenden Fluges einen „Slot“ für den Flug, also Hin- und Rückflug, sofern es sich nicht um einen reinen „one-way“ Überführungsflug (z.B. vom Flugzeugwerk aus etc.) handelt. Insofern muss der Flug des Sami A. vorab mit Hin- und Rückflugdaten koordiniert gewesen sein, es sei denn (sehr unwahrscheinlich) die Maschine hätte in Tunis verbleiben sollen. Ob also gemäß dem Flugplan ein sofortiger Rückflug nach Ablieferung der Passagiere und Auftanken oder ein „Layover“ (Fliegerbegriff für eine Übernachtung bzw. Zwischenstopp der Crew vor Ort) vorgesehen war, ist nicht bekannt. Unabhängig vom Flugplan erteilt die Erlaubnis zum Rollen zur Startbahn und zum Starten schlussendlich die lokale Flugsicherung bzw. Vorfeldkontrolle. Das kann sogar noch einen Schritt vorher einsetzen, wenn die Maschine z.B. am Gate steht. Da Flugzeuge keinen Rückwärtsgang haben, müssen sie durch einen Schlepper erst mal in eine Position gebracht werden, aus der sie aus eigener Kraft zur Startbahn rollen können – genannt „Pushback“. Schon für diesen Pushback bedarf es der Erlaubnis der Flugsicherung/Vorfeldkontrolle des jeweiligen Flughafens. Daher hätte die lokale Flugsicherung/Vorfeldkontrolle jederzeit (auf politische Weisung oder aus anderen Gründen) die/eine Starterlaubnis verweigern können – vielmehr noch sogar schon davor die Erlaubnis zum Pushback oder Rollen zur Startbahn. Man vergesse das Auftanken nicht – wäre das realistisch gegen eine Anweisung der lokalen Behörden passiert?

Zu Sami A.
Damit ist doch klar, dass die tunesischen Sicherheitsbehörden Sami A. direkt nach der Landung und unverzüglich im Empfang genommen hätten. Somit erübrigt sich faktisch jede Diskussion um einen Rückflug nach Auftanken (auch das hätte seitens des Airports erst mal gemacht werden müssen) ohne Öffnung der Türen der Maschine. Und im höchst theoretischen Fall, dass der Flugkapitän (mit – gesetzlicher – letzter Entscheidungsbefugnis über die Maschine und Passagiere) das Öffnen der Türen nach der Landung verweigert hätte, hätten wir jetzt einen diplomatischen Zirkus erster Güte. Bildlich: Maschine auf dem Vorfeld in der tunesischen Sonne. Klimaanlage mit dem Verbrauchen des letzten Sprits für die APU (Energiegenerator für den Bodenbetrieb, wenn die Triebwerke ausgeschaltet sind) aus und kein Frischwasser oder Vorräte mehr an Bord. Dagegen wäre das aktuelle Özil-Schmierentheater eine laue Flatulenz im Orkan …


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Festschrift einhundert50! Jahre SPD Rödermark.

Festschrift, 150 Jahre SPD
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Festschrift einhundert50! Jahre SPD Rödermark steht zum Download bereit.

Wie angekündigt, könnt Ihr jetzt die ganze Festschrift zu unserem 150. Geburtstag lesen. Sie steht zum download im Pressebereich auf unserer Homepage www.spd-roedermark.de/pressearchiv/ bereit. Wir bedanken uns auch bei unseren Sponsoren, die den Druck von 1.000 Exemplaren ermöglicht haben. Viel Spaß beim vertiefen neuer Ansichten.
Quelle: Facebook. SPD Rödermark

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#Festschrift #Chronik

Lehrlinge und Studierende.

Ich habe keine Ahnung mehr, wo ich folgenden Spruch gehört habe. Es ging darum, dass das Handwerk kaum noch Lehrlinge bekommt, weil alle studieren wollen und danach einen Bürojob bevorzugen.

Was hilft mir bei einem Wasserrohrohrbruch einer, der mir berechnen kann „Wie hoch das Wasser in 20 Minuten in meiner Wohnung von 45 qm bei einem Rohr mit einem Durchmesser von 2 cm und einer Fließgeschwindigkeit von X steht?

Ich brauche verdammt noch mal einen, der das Rohr flickt.

Sommerzeit. EU lässt über Abschaffung abstimmen

Sommerzeit. EU lässt über Abschaffung abstimmen.
Die Kommission möchte die Meinungen der europäischen Bürgerinnen und Bürger, Interessenträger und Mitgliedstaaten zu möglichen Änderungen der derzeitigen Sommerzeitregelung zusammentragen. Weiter bei ec.europa.eu


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Erster Stadtrat

Es sind Fragen an mich herangetragen worden, die ich nicht beantworten konnte. Ich habe mich bemüht, Antworten auf diese Fragen zu bekommen. Hier das Ergebnis.

Kann der Erste Stadtrat, gegen den Willen des BM, Anträge einbringen?
Nein. Das Antragsrecht haben nur der Magistrat als Kollegial-Organ, jede/-r Stadtverordnete, Fraktionen sowie der direkt gewählte Bürgermeister (wird überall faktisch so gehandhabt, ist aber in der juristischen Literatur durchaus umstritten). Rein theoretisch könnte der Erste Stadtrat einen Antrag in den – nicht öffentlichen – Magistrat einbringen und wenn dieser gegen die Stimme des Bürgermeisters mit Mehrheit im Magistrat dann angenommen würde, müsste der Bürgermeister den Antrag als Antrag des Magistrates einbringen und hat dann aber in der STAVO das Recht, eine abweichende Stellungnahme abzugeben. Einen eigenen Antrag direkt in die STAVO einbringen, wie es der Bürgermeister darf, kann der Erste Stadtrat nicht.

Müssen Anträge des Ersten Stadtrates vom gesamten Magistrat befürwortet werden?
Damit es eine formale Vorlage des Magistrates (mit Antragsteller: „Magistrat“) wird, muss die Vorlage im – nicht öffentlichen – Magistrat mehrheitlich beschlossen werden. Bei eventueller Stimmengleichheit zählt die Stimme des Bürgermeisters doppelt. Der Erste Stadtrat hat hier dasselbe Stimmrecht, wie die ehrenamtlichen Stadträte.

Gibt es analog zum Bund so etwas wie Richtlinienkompetenz?
Nein, da der Magistrat ein Kollegial-Organ ist. Allerdings steht dem Bürgermeister jederzeit die uneingeschränkte Geschäftsverteilungskompetenz zu. Das heißt praktisch, dass er im Fall einer gravierenden Meinungskollision dem Ersten Stadtrat schlicht durch Organisationsentscheidung die entsprechende bzw. umstrittene  Zuständigkeit wegnehmen kann. Hierfür gibt es keine Fristen, er braucht keine Begründung und die Entscheidung ist auch nicht justiziabel. Es gab in Hessen schon Fälle (ich erinnere mich da an einen krassen Fall aus Darmstadt) wo hauptamtliche Beigeordnete/Stadträte durch Organisationsentscheidungen des (Ober-)Bürgermeisters nach sachlichen Querelen faktisch keinerlei Zuständigkeiten mehr hatten und so den Rest ihrer Wahlzeit (bei vollen Bezügen) nur noch untätig abgesessen haben.
 
Der juristische Hintergrund für diese Sonderstellung der Bürgermeister (und Landräte) in Hessen ist, dass sie als einzige Wahlbeamte die höchste demokratische Legitimation, nämlich die durch Direktwahl, genießen. Dem hat der Gesetzgeber entsprechend Rechnung getragen. Auch wenn es Spitzenkandidaten gibt – weder Ministerpräsident noch Bundeskanzler oder Bundespräsident sind direkt durch die Wähler/-innen demokratisch legitimiert, sondern nur indirekt durch Gremienwahl.

Siehe auch
Ich liebe den RodauMarkt und den Biergarten bei der Turnerschaft.


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?