Briefporto. Offener Brief an den Präsidenten der Bundesnetzagentur

PRESSEMITTEILUNG
Offener Brief an den Präsidenten der Bundesnetzagentur
Neues Haucap-Gutachten zum Briefporto der Deutschen Post AG

Sehr geehrter Herr Homann,
wir gratulieren Ihnen und der Bundesnetzagentur herzlich zu ihrem 20-jährigen Jubiläum. 20 Jahre Bundesnetzagentur haben den Wettbewerb auf den deutschen Postmärkten gestärkt. Dennoch gibt es weiterhin viel zu tun, damit der Wettbewerb tatsächlich chancengleich und vollumfänglich funktionieren kann.

Das Briefporto der Deutschen Post AG (DPAG) ist bereits heute zu hoch. Aktuellen Bestrebungen der DPAG das Porto wieder deutlich zu erhöhen, muss Einhalt geboten werden.

Zu diesem Ergebnis kommen auch die Autoren des von uns in Auftrag gegebenen Kurzgutachtens „Das Briefporto der Deutschen Post AG: Schadet Verbrauchern, verzerrt Wettbewerb“. Die Autoren des Gutachtens, das diesem Schreiben beigefügt ist, sind Prof. Dr. Justus Haucap, Direktor des Düsseldorfer Instituts für Wettbewerbsökonomie der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (DICE) und ehemaliger Vorsitzender der Monopolkommission, sowie Dr. Christiane Kehder von DICE Consult.

Die Kernaussagen des Gutachtens sind:
– Die Entgeltregulierung der DPAG durch die Bundesnetzagentur erreicht ihr vorgesehenes Ziel eines angemessenen Schutzes von Verbrauchern und Wettbewerbern nicht. Sie eröffnet der DPAG vielmehr erhebliche Spielräume, gerade im (nicht-wettbewerblichen) Briefbereich hohe und durch wiederholte Portoerhöhungen weiter zunehmende Gewinne zu erwirtschaften. Die Portoerhöhungen haben sich für den Standardbrief bis 20 Gramm seit 2013 im Jahrestakt aneinandergereiht. Das Briefporto ist in nur vier Jahren von 55 Cent im Jahre 2013 auf 70 Cent im Jahre 2016 und damit um mehr als 27 Prozent gestiegen. Die damit erzielten Gewinne bescheren der DPAG ein erhebliches Quersubventionierungspotenzial für den Paketbereich und ermöglichen es ihr, den hohen Marktanteil von über 40 Prozent aggressiv zu behaupten und sich weitgehend unabhängig von ihren Wettbewerbern zu verhalten.
 
– Die angebrachten Kostengründe für die gewährten großzügigen Preiserhöhungsspielräume sind nicht überzeugend. Die Entwicklung der Sendungsmengen bestätigt die prognostizierten, in der Entgeltregulierung berücksichtigten Sendungsmengenrückgänge nicht. Die Sendungsmengen weisen nach zwei Rückgängen vielmehr eine stetige Erholung auf. Auch der Rückgang der Sendungsmengen im Privatpostbereich kann die drastische Preiserhöhung von 27 Prozent nicht rechtfertigen. Ebenso wenig sind übermäßige Personalkostensteigerungen erkennbar, die auf eine entsprechende Absenkung der Produktivität hinweisen. Diese Erkenntnisse sprechen in erster Linie für Portosenkungen im Briefbereich, keinesfalls aber für weitere Portoerhöhungen.
 
– Die Gewinnerzielungsmöglichkeiten im Briefbereich wurden nach der im Mai 2015 von der Bundesregierung erlassenen Verordnung zur Änderung der Post-Entgeltregulierungsverordnung für die DPAG nochmals deutlich erleichtert. Durch die Orientierung des angemessenen Gewinnzuschlags der DPAG an den Margen auf Auslandsmärkten, die wie in Deutschland regelmäßig durch mangelnden Wettbewerb gekennzeichnet sind und häufig einer unzureichenden Aufsicht unterliegen, wird ein noch größerer Spielraum für Preiserhöhungen im Briefbereich zulasten der Verbraucher gewährt. Eine wirksame Preisregulierung wird damit faktisch ausgehebelt. Eine Zurückführung zur alten Fassung des § 3 Abs. 2 PEntgV wird gefordert.

Genauso wie die Bundesnetzagentur bekennen wir uns zum freien Wettbewerb, der zum Wohle von Verbrauchern und Unternehmen effiziente Marktergebnisse und Innovationen hervorbringt. Daher bitten wir Sie dringend, bei der Aufsicht über den regulierten Briefmarkt klare ordnungspolitische Prinzipien in den Vordergrund zu stellen. Hierzu gehört für uns auch, dass die Bundesnetzagentur weitere Briefportoerhöhungen nicht genehmigt und so den chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerb auf den deutschen Postmärkten unterstützt.

Mit freundlichen Grüßen
Florian Gerster
Bundesverband Paket und Expresslogistik e. V.
Vorsitzender

Boris Winkelmann
DPD Deutschland GmbH
Chief Executive Officer

Martin Seidenberg
General Logistics Systems
Germany GmbH & Co. OHG
Vorsitzender der Geschäftsführung

Ulrich Nolte
GO! Express & Logistics
(Deutschland) GmbH
Geschäftsführer

Frank Rausch
Hermes Germany GmbH
Chief Executive Officer

Frank Sportolari
United Parcel Service Deutschland
S.à r.l. & Co. OHG
Generalbevollmächtigter

Das Kurzgutachten „Das Briefporto der Deutschen Post AG: Schadet Verbrauchern, verzerrt Wettbewerb“ steht hier zum Download zur Verfügung: http://www.biek.de/index.php/studien.html?file=tl_files/biek/downloads/papiere/BIEK_Haucap-Kurzgutachten_2018.pdf.


Rödermark intern. DAS MUSS JEDEM KLAR SEIN!
Laut HaushaltsplanENTWURF (Seite 135) steigt die pro Kopf Verschuldung in Rödermark von 740.45 im Jahr 2019 auf 1.760,95 im Jahr 2025 an.

Betrug der Schuldenstand Anfang 2022 noch 22.729.064,00 so plant man für Ende 2025 mit mehr als einer Verdopplung der Schulden auf satte 50.579.774,00. HaushaltsplanENTWURF (Seite 35)

Kulturhalle. Bürgerempfang

Rödermark Kulturhalle. Bürgerempfang
Es lag bestimmt am guten Wetter. 🙁

Nach reiflicher Überlegung habe ich mich nun doch entschlossen, ein leicht bearbeitetes Bild vom Bürgerempfang zu zeigen. Ich hoffe, dass dieses Bild den neuen Datenschutzbestimmungen entspricht.

Bürgerempfang 27.06.2018
Bürgerempfang 27.06.2018


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Wo kann man diesen edlen Tropfen kaufen?

Heute bei Facebook gesehen.

Edler Tropen aus der Rodauquelle.
Edler Tropen aus der Rodauquelle.

Wenn ich eine Bezugsquelle wüsste, würde ich auf dieses Wasser wechseln und meinen SodaClub-Sprudler einstampfen.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Es gibt Kommunen die es begriffen haben.

Burgk Aussichtsturm
Burgk Aussichtsturm

Den Kommunen im ganzen Land mangelt es an Euro. In einem Richtspruch zum Richtfest wurde diese Tatsache festgehalten. Aber ein kleines verträumtes Dorf in Thüringen verfügt noch über genügend liquide Mittel, um sich einen repräsentativen Aussichtsturm leisten zu können. Warum? Es gibt genügend Einnahmen über Gewerbesteuer. Man weiß, was man sich erlauben kann, wenn man Gewerbesteuerzahler hat.

Richtfest in Burgk
Richtfest in Burgk

Okay, nicht jeder hat das Glück Vattenfall oder eine Börse auf seiner Gemarkung zu haben. Auch mit kleineren Ansiedlungen kann man die Einnahmen über die Gewerbesteuer erhöhen. Manchmal hat man das Gefühlt, diese Weisheit ist noch nicht in allen Köpfen der Verantwortlichen einiger Städte angekommen.


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.