Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Ohne KBR

Rödermark ohne KBR. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

2019 EUR 15.184.220,51
Im Einzelnen
Darlehn 13.205.901,06
Darlehen, Konjunkturprogramm 1.406.298,99
Darlehen, Kommunalinvestitionsprogramm 572.020,46
Jahresabschluss 2019
Seite 68

2020 EUR 16.684.200,18
Im Einzelnen
Darlehen 14.599.093,46
Darlehen, Konjunkturprogramm 1.339.031,80
Darlehen, Kommunalinvestitionsprogramm 746.074,92
Jahresabschluss 2020
Seite 68

2021 EUR 17.834.298,55
Im Einzelnen
Darlehen 15.855.804,56
Darlehen, Konjunkturprogramm 1.271.764,61
Darlehen, Kommunalinvestitionsprogramm 706.729,38
Jahresabschluss 2021
Seite 69

2022 EUR 19.317.924,34
Im Einzelnen
Darlehen 17.446.043,08
Darlehen, Konjunkturprogramm 1.204.497,42
Darlehen, Kommunalinvestitionsprogramm 667.383,84
Jahresabschluss 2022
Seite 69

2023 EUR 20.058.971,45
Im Einzelnen
Darlehen 18.293.702,92
Darlehen, Konjunkturprogramm 1.137.230,23
Darlehen, Kommunalinvestitionsprogramm 628.038,30
Jahresabschluss 2023
Seite 64

Verbindlichkeitenspiegel 2019
Verbindlichkeitenspiegel 2020
Verbindlichkeitenspiegel 2021
Verbindlichkeitenspiegel 2022
Verbindlichkeitenspiegel 2023

Sonstige Verbindlichkeiten sind:
Kautionen, Jagdpacht, Sperrkonto Nachlassregelung, Sperrkonto Erschließung, Sitzungsgelder, Zinsen, Personalleistungen Eigenanteil Hessenkasse, Kreditorische Debitoren

Gedanken zu einer Haushaltsgenehmigung und einer zu erwartenden Grundsteuererhöhung von 300 Prozentpunkte.

Eine Grundsteuererhöhung im Jahr 2025 um mindestens 300 Prozentpunkte ist nach Stand der vorliegenden Zahlen zu erwarten.

Eine Verbesserung der Haushaltslage ist durch die ab 1.1.2024 gestiegene LAG-Pauschale zu erwarten.

Laut den öffentlich vorliegenden Informationen wird in Rödermark eine weitere Grundsteuererhöhung im Jahr 2025 wohl unvermeidlich sein. Ob sich der Magistrat dazu noch vor der Bürgermeisterwahl im kommenden Jahr äußern wird, bleibt abzuwarten. Anhand des Rechenwegs (weiter unten), basierend auf den Zahlen aus dem Haushaltsplan 2024-2025, dem Jahresabschluss 2023, die nicht berücksichtigte, extrem hohe Steigerung der Kreisumlagen (mehr als 2.2 Mio) sowie den gemeldeten Gewerbesteuereinnahmen wird man zu der Erkenntnis gelangen, dass eine weitere Grundsteuererhöhung notwendig sein wird.


Ich bewerte die Haushaltslage der Stadt Rödermark zum jetzigen Zeitpunkt als angespannt.
Oliver Quilling. Landrat

Verwunderlich ist es, dass der Magistrat der Stadt Rödermark einen Haushalt zur Genehmigung eingereicht hat, der schlicht und ergreifend zumindest einen rechnerischen Fehler enthält. Und das wissentlich. Siehe.

Zum Zeitpunkt der Haushaltsgenehmigung gab es den Beschluss zum Abriss des Alten Feuerwehrhauses Ober-Roden und den Beschluss zum Neubau einer Mensa/Ganztagsbetreuung noch nicht.

Hätte es den folgenden Abschnitt in der Haushaltsgenehmigung
nicht gegeben, wenn der Magistrat die schon weit vor dem Haushaltsbeschluss 2024-2025 bekannte Erhöhung der Kreis- und Schulumlage im Haushalt aufgenommen hätte? Oder wäre es dann überhaupt nicht dazu gekommen, dass der Haushalt 2024-2025 genehmigt worden wäre?
Im Doppelhaushalt der Stadt erfolgte keine Berücksichtigung der erhöhten Kreis- und Schulumlage 2024. Ich verweise diesbezüglich auf den Erlass vom 19.12.2023 des Hessischen Ministerium des Inneren und Sport und die Verpflichtung zur Prüfung der Notwendigkeit einer Nachtragssatzung gemäß § 98 Abs. 2 HGO.. Siehe Haushaltsgenehmigung Seite 5

Haushaltsplan 2024
Zu Beginn 2024 beträgt die ordentliche Rücklage 6.147.080,00 €. Das kumulierte mittelfristige Defizit kann zwar vollständig mit der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt werden, hat jedoch einen Verzehr der Rücklagen zur Folge. Quelle: Haushaltsgenehmigung Seite 3.

In der Haushaltsgenehmigung werden für 2025 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von:
– 2.490.756,00 € (Haushalt der Stadt Rödermark) bzw.
– 3.630.000,00 € (Haushalt der Kommunalen Betriebe Rödermark KBR)
genehmigt.

Hierzu gleich die ersten Fragen:
Wenn ab 2026 die Ganztagsbetreuung beginnt, müssen Investitionen von mindestens 4,4 Mio (3,8 Mio.) – also die Hälfte der geschätzten 8,8 Mio. Euro für das Alte Feuerwehrhaus – getätigt werden. Da man wahrscheinlich im Jahr 2024 diese Kosten noch nicht vorgesehen hat, wie wird man das Haushaltstechnisch im Jahr 2025 stemmen? Da muss doch ein Nachtragshaushalt her. Oder?

Dürfte die KBR betreffen. Breidertschule.
Auf der Grundlage der 1/3- 2/3- Finanzierung trägt die Stadt Rödermark rund 4.521.702 Mio.
Quelle: Kreistagsprotokoll 31.05.2023
Sind die schon berücksichtigt?



  • In der Haushaltsgenehmigung wurden die Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer noch nicht berücksichtigt.
  • In der Haushaltsgenehmigung kann noch nicht der Finanzplanugserlass (ca. Oktober 2024) zur Kalkulation (Prozentsatz) der Gewerbesteuereinnahmen für 2025 berücksichtigt sein.
  • Die im Haushaltsplan 2025 vorgesehene Steigerung der Gewerbesteuereinnahme von 6,5% dürft kaum haltbar sein.
  • In der Haushaltsgenehmigung wurden die gestiegenen Kreisumlagen in Höhe von größer 2,2 Mio. Euro nicht berücksichtigt.
  • Die beschlossene Grundsteuererhöhung bedeutet voraussichtlich nicht, dass die Stadt im Jahr 2025 dadurch Mehreinnahmen zu verzeichnen hat.
  • Der Zahlungsmittelbestand Anfang 2025 in Höhe von 9.064.048,00 € (HHP Seite 90) dürfte wohl nicht realistisch sein
  • Die Gesamtverschuldung der Stadt von 20.058.971,00 im Jahr 2025 steigt bis Ende 2028 auf 43.286.883,00 (Haushaltsgenehmigung Seite 4)
  • Die Ergebnisplanung sowie die Fehlbeträge im Rödermärker Finanzhaushalt werden weiterhin – als ein Strukturproblem bewertet- . Strukturproblem bedeutet u.a., dass Einnahmen und Ausgaben nicht dauerhaft im Gleichgewicht sind. (Haushaltsgenehmigung Seite 4)
  • Ich vermute, dieser Absatz bezieht sich auf die KBR. Für das Wirtschaftsjahr 2025 sind weder Investitionskredite noch Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen. Liquiditätskredite werden in beiden Wirtschaftsjahren nicht veranschlagt. Siehe Seite 6
  • Die ordentliche Tilgung und die Tilgung an das Sondervermögen Hessenkasse können im Planjahr 2024 und im Finanzplanjahr 2026 entweder nicht oder nur teilweise aus dem Saldo der Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit aufgebracht werden. (HHP Seite 24 (23)

  • Siehe auch.
    Haushalt Stadt Rödermark.
    » Verpflichtungsermächtigungen Seite 50 (49)
    Haushalt KBR
    » Verpflichtungsermächtigungen Seite 557 (556)
    » Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.
    » Informationen zum Haushalt. Überschlagsrechnung

    » Beitrittsbeschluss. Reduzierung der Investitionen des Feuerwehrstützpunktes Umbau, Neubau). Siehe
     




    B E M E R K U N G E N

    Rechenweg:

    Gemäß § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO muss der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit mindestens so hoch sein, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, soweit die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Investitionskrediten nicht durch zweckgebundene Einzahlungen gedeckt sind.

    Der Endbestand der Zahlungsmittel 2023 im Jahresabschluss 2023 Seite 34/35 (zur Stavo 1.10.2024 vorgelegt) liegt bei 10.713.035,58.
    Änderung Anfangsbestand 2024: siehe Änderungsliste
    (5.774.938+8.663.048=14.437.986)

    Steigerung der Kreis- und Schulumlage.
    Bisher habe ich geschrieben, dass die Steigerung der Kreisumlagen wahrscheinlich über 2,2 Mio. Euro betragen wird. Hier sind genauere Angaben, die sich aus den bisherigen Zahlungen ergeben, welche im Haushalt aufgeführt sind.

    2024 18.394.844 Alt 33,32% Neu 36,32% = 20.051.042
    Diff. Kreisumlage 1.656.198
    9.721.885,00 Alt 17,61% Neu 18,67% = 10.307.075,12
    Diff. Schulumlage 585.190
    Summe Kreisumlagen: 2.241.388
    2025 20.232.936 Alt 33,32% Neu 36,32% = 22.054.628
    Diff. Kreisumlage 1.821.692
    10.693.337,00 Alt 17,61% Neu 18,67% = 11.337.001,81
    Diff. Schulumlage 643.664
    Summe Kreisumlagen: 2.465.356
    Hochrechnung ohne Beachtung einer gestiegenen/gesunkenen Steuerkraft.
    Kreisumlage Kreis Offenbach Gesamt 2024 laut HHP. 402.102.950 (265.582.454 + 136.520.496)

    Im Haushalt 2024 nicht berücksichtigt:
    Rechnung siehe Tabelle

    Den Fehlbetrag sollte/muss die Stadt durch Einsparungen im Haushaltshalt aufbringen. Z.B. sollte man nicht weiter darüber nachdenken, ob man für 900.000,00 € Bäume pflanzen soll.
    Den sündhaft teuren Tausch beim -Alten Feuerwehrhaus- Parkplatz gegen Wohnbebauung darf nicht vollzogen werden. Obwohl ich glaube, dafür ist es zu spät. Siehe
    Die 8,8 Mio. für den Umbau des „Alten Feuerwehrhauses unter die Lupe nehmen. Prunk und Protz kann sich eine Kommune, die kurz vor der Pleite steht, nicht erlauben.

    Ich habe nicht die Hoffnung, dass der Gedanke an Einsparung beim jetzigen Magistrat überhaupt ein Thema ist. Man kann ja nach der Bürgermeisterwahl ganz einfach die Grundsteuer um 420 Prozentpunkte mit Hinweis auf andere Kommunen NACH DER BÜRGERMEISTERWAHL erhöhen.

    Anmerkung zum Parkplatztausch
    Das Seitz- und das Müllerhaus (Dieburgerstraße 29 und 31) haben zusammen eine Fläche von 615 qm, der Volksbank-Parkplatz liegt bei ca. 335 qm.
    Der Erwerb der Grundstücke hat dem Bürger schon 350.000,00 € gekostet. Der Abriss und Neuanlage des Parkplatzes wird ca. 300.000,00 Euro kosten. Hinzu kommt nach, dass preiswerte Fläche gegen teure Fläche getauscht wird.
    Wird die Öffentlichkkeit den Taschvertrag zu sehen bekommen?

    Anmerkung Feuerwehr Kapellenstraße
    Die Stadtverordnetenversammlung hat am 05. März 2024 den Wirtschaftsplan der KBR beschlossen. Aufgrund der finanziellen Situation und aus weiteren, grundsätzlichen Erwägungen, wurden die Investitionen im Wirtschaftsplan der KBR, insbesondere beim Um- und Neubau des Feuerwehrstützpunktes, im Vorfeld der Beschlussfassung stark reduziert. Eine Reduzierung bei der veranschlagten Darlehensaufnahme (5 Mio. Euro) wurde nicht vorgenommen.

    Kredite
    Allgemeine Lage der Kommunalfinanzen: (HHP 2019)
    Mit dem Entschuldungsprogramm der HESSENKASSE wurden hessenweit die in der Vergangenheit aus Altfehlbeträgen entstandenen kumulierten Liquiditätskredite abgelöst.
    Für die Stadt Rödermark belief sich der Bestand der Liquiditätskredite auf 31 Mio. €. Der von der Hessenkasse gewährte Ablösungsbetrag betrug 27,9 Mio. €. 50 % dieses Betrages (= 13.950.000 €) muss die Stadt Rödermark in Jahresbeiträgen von 681.050 € (= 25 € je Einwohner pro Jahr) von 2019 bis 2038 an das Sondervermögen HESSENKASSE leisten.
    Die Schlussrate wird 2039 mit 329.000 € fällig. Der von der Stadt Rödermark direkt im Jahr 2018 zu tilgende Eigenanteil belief sich auf 3,1 Mio. Euro.


    Hessen hat 422 Gemeinden

    Mussten alle Kommunen Rettungsschirme in Anspruch nehmen?
    Mit dem Schutzschirm 1 , wurde der Haushalt von 100 hessischen Kommunen mit einem miserablen Haushaltsergebnis, darunter auch Rödermark, vor dem Schlimmsten bewahrt. Das Land Hessen hat 12.260.962,00 Euro Rödermärker Schulden […

    Bereits 2018, also fünf Jahre später, ist Rödermark erneut unter einen Rettungsschirm geschlüpft. Titel diesmal „Hessenkasse“. Die Hessenkasse wurde von den hessischen Kommunen nicht so angenommen, wie sich das der hessische Finanzminister vorgestellt hat. Es wurde eine Milliarde Euro weniger gebraucht, als veranschlagt. Nur 171 Kommunen haben das Angebot angenommen. [..]
    » Quelle: Lässt das Land Hessen finanzschwache Kommunen im Regen stehen?

    Siehe auch
    » Hessenkasse. Weniger hilfsbedürftige Kommunen als gedacht
    » Karte zum Kommunalen Schutzschirm
    » Liste der Schutzschirmkommunen.


    Rödermark intern
    Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
    Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

    Abriss Feuerwehrhaus. Ganztagsbetreuung

    Die Ganztagsbetreuung hat die Kommune umzusetzen.
    Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter
    (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG)

    Die Finanzierung der Ganztagsbetreuung in Verbindung mit der Kreisumlage wird uns wohl die nächste Zeit beschäftigen.

    Bei der Stadtverordnetenversammlung am 1. und 2.10.2024 steht der Grundsatzbeschluss zur „Niederlegung des Alten Feuerwehrhauses “ auf der Tagesordnung.
    Kosten für die Niederlegung und den Neuaufbau laut Plan der Verwaltung.

    Zu den Kosten aus dem Beschluss.
    Gemäß einer ersten überschlägigen Schätzung der Baukosten betragen diese ca. 8,8 Mio. Euro (brutto). Darin sind die Abrisskosten für das Bestandsgebäude sowie ein Risikozuschlag in Höhe von 15 Prozent enthalten.

    Was zunächst wie ein Geschenk aussieht,
    ist die Beteiligung des Kreises an den Baukosten.
    [..] seitens des Kreises Offenbach eine Beteiligung an den Baukosten in Höhe von 50 Prozent zugesagt. Ein entsprechender Beschluss des Kreistags liegt vor Siehe [..]
    Hier steht zwar „Baukosten“, aber bei der BUSE Sitzung hat Herr Rotter bestätigt, dass damit auch die Innenausstattung gemeint ist. Explizit erwähnte er auch, dass wir in der Wahl der Innenausstattung freie Hand hätten.

    Da kann man meinen,
    dass wir nur 4,4 Mio. zu zahlen haben. In der Stadtpost steht allerdings, 3,8 Mio. hätte die Stadt zu zahlen.
     
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass es dem Kreis Offenbach nur durch Landes- und Bundeszuschüsse möglich sein wird, die anfallende Förderung für das Ganztagsbetreuungsangebot für Grundschüler zu stemmen. Schließlich werden wohl alle 13 Kommunen im Kreis eine Förderung erhalten. Siehe unten, wie die Gesamtsumme des Bundes von 3.500.000.000,00 Euro auf die Bundesländer aufgeteilt wird.

    Der Kreis wird die Umlagen wahrscheinlich erneut erhöhen müssen.
    Die letzte Erhöhung um ca. 2.200.000,00 Euro haben wir in Rödermark im Jahr 2024 schlucken müssen.

    Über den Hopper möchte ich vorerst nicht nachdenken.
    Zuschüsse vom Bund/Land wird es für den Hopper wohl nicht geben. Der Kreis muss den Verlust aus eigener Kasse (Geld der 13 Kommunen) begleichen.

    Kuddelmuddel.
    Scharfe Kritik gab es in der Stadtverordnetenversammlung zur Planung des Alten Feuerwehrhauses. Diese wurde dort als ein einziges Kuddelmuddel beschrieben. Kein Ruhmesblatt für den amtierenden Magistrat.
    Dazu bald mehr.

    Mir bekannte Förderungen von Bund und Land.
    Der Bund stellt dafür insgesamt 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in die Ganztagsinfrastruktur bereit, um Kapazitäten auszubauen und die Qualität der Betreuung zu verbessern.
     
    Die Verteilung könnte wie folgt aussehen:
    700 Mio. Nordrhein-Westfalen
    525 Mio. Bayern
    420 Mio. Baden-Württemberg
    350 Mio. Niedersachsen
    280 Mio. Hessen
    210 Mio. Rheinland-Pfalz
    210 Mio. Berlin
    175 Mio. Sachsen
    140 Mio. Schleswig-Holstein
    140 Mio. Brandenburg
    105 Mio. Thüringen
    70 Mio. Mecklenburg-Vorpommern
    70 Mio. Sachsen-Anhalt
    35 Mio. Bremen
    35 Mio. Saarland
    35 Mio. Hamburg

    Hessen hat das Programm ‚Pakt für den Nachmittag‘, das den Ausbau von Betreuungsangeboten in Grundschulen fördert. Mir ist jedoch nicht bekannt, ob und in welchem Umfang eine Kommune Fördermittel über dieses Programm erhält.

    Siehe auch
    » Altes Feuerwehrhaus wird zur neuen „Alten Wache“ in Ober-Roden

    Am 1.10.2024 wird wohl die erste (von zwei?) Grundsteuererhöhung(en) für 2025 beschlossen.

    Die Erhöhung der Grundsteuer wird wohl am 1.10.2024 durch die Stadtverordneten beschlossen.
    Warum beantragt der Magistrat die Stadtverordneten, die Erhöhung auf 800-Prozentpunkte zu beschließen?

    Die Empfehlung des Landes für Rödermark besagt:
    „Dass ein Hebesatz von 804 % aufkommensneutral wäre.“ Dieser Hebesatz bedeutet: „Insgesamt keine Einnahmesteigerung für die Stadt.“ Es wird Haushalte geben, die WENIGER zu zahlen haben, aber auch welche, die MEHR zahlen müssen. Siehe
    Jeder %-Punkt, der über 804% liegt, ist als Grundsteuer B Erhöhung zu werten.

    Keine Mehreinnahmen durch die Grundsteuererhöhung auf 800 Prozentpunkte für die Stadt Rödermark.
    Wirft man einen Blick in einige unserer Nachbarstädte und liest, was sich dort zurzeit für finanzielle Schwierigkeiten auftun, da muss man sich in Rödermark fragen, ist bei uns noch alles in Ordnung? Offenbach Post. Printausgabe 27.09.2024
    Hat die Stadtkämmerin im Haushalt 2025 derart hohe Einnahmen, dass sie auf eine weitere Grundsteuererhöhung verzichten kann? Wäre ja schön, wenn es so wäre. ABER. In 2025 kann Rödermark nach den vorliegenden Zahlen die Zahlung an die Hessenkasse, die für einen genehmigungsfähigen Haushalt Pflicht ist, wohl nicht mehr begleichen. Kaum noch Rücklagen und das erste Halbjahr zeigt einbrechende Gewerbesteuereinnahmen. Warten wir ab, was nach der Bürgermeisterwahl passiert.

    Es gibt einige Gründe, warum es in Rödermark (noch k)einen
    derartigen Aufschlag zur finanziellen Lage gibt, wie in der OP beschrieben.
    Zunächst ein Fakt. Auch in Rödermark entsprachen die Gewerbesteuer-Einnahmen im ersten Halbjahr 2024 nicht annähernd den geplanten Erwartungen. Siehe.
    Die für das Haushaltsjahr 2025 eingepreiste Steigerung der Gewerbesteuer-Einnahmen in Höhe von 6,5% dürfe wohl kaum der Realität entsprechen. Siehe HHP 2024-2025 Seite 27

    Rödermark hat einen Doppelhaushalt. Darum findet eine Haushaltsdiskussion,
    wie bereits in anderen Städten im Kreis begonnen hat, in Rödermark nicht statt. Ein Interesse des Magistrats, sich verbindlich zum Haushalt zu melden, dürfte sich wohl bis im Jahr 2025, z.B. nach der Bürgermeisterwahl, hinauszögern lassen.
    Der routinemäßige Bericht zum zweiten Halbjahr 2024 könnte bei der ersten Stadtverordnetenversammlung 2025 offengelegt werden. Im Jahr 2024 war die erste Stadtverordnetenversammlung am 5.3.2024.

    Ich wage mich schon mal weit aus dem Fenster.
    Spätestens nach der Bürgermeisterwahl wird es eine weitere Grundsteuererhöhung geben MÜSSEN. Schaut man in den Doppelhaushalt der Stadt, wird man auf Seite die Empfehlung auf Seite 92 sehen, eine Anhebung auf 1.229,54-Punkte Grundsteuer zu beschließen, um einen ausgeglichenen Haushalt 2024 zu erreichen. Zum Zeitpunkt des Haushaltsbeschlusses, fehlte noch die gestiegene Kreisumlage (ca. 2,2 Mio.) und die einbrechende Gewerbesteuer. Die enorm gestiegene Kreisumlage war den Verantwortlichen schon bekannt. Man hätte diese ohne weiteres in den Doppelhaushalt mit aufnehmen können. Das Defizit, welches man den Bürgern hätte mitteilen müssen, wäre dann nicht 5.523.954 Euro, sondern ca. 7.724.000,00 Euro.
    Da der Kreistagsbeschluss zur Erhöhung der Kreisumlage erst einen Tag nach dem Haushaltsbeschuss in Rödermark erfolgte, gestatte es das Gesetz, die allseits bekannten Kosten noch nicht im Haushalt erst nach Kreistagsbeschluss ausweisen zu müssen. Geschickt. Oder?

    Die 10 Wahrheiten. 1.) Keine Steuererhöhung.
    Noch im März 2024 hat die CDU gebeten, die 10 Wahrheiten zum Doppelhaushalt 2024-2025 der Öffentlichkeit bekanntzugeben.
    Interessant ist der Punkt 1. Keine Steuererhöhung.
    Da sich die CDU auf den Doppelhaushalt 2024-2025 bezieht, wird diese Wahrheit sich im kommenden Jahr wohl nur als Wunschtraum herausstellen und nicht als Wahrheit. Selbst wenn die jetzt anstehende Grundsteuererhöhung als „Hebesatzanhebung zu Sicherstellung der gleichbleibenden Einnahmen der Stadt“ beschreiben werden könnte, wird man voraussichtlich 2024 eine zweite Grundsteuererhöhung erleben, die JEDEN Haushalt treffen wird.

    Siehe auch:
    » Kein Doppelhaushalt. Da müsste man den Bürgern schon in 2024 die Wahrheit mitteilen.
    » Die Wahrheit über die 10 Thesen der CDU


    Rödermark intern.
    Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
    Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 „aufkommensneutral“ bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung „aufkommensneutral“ bewerkstelligen kann. Alles, was sich über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

    #Neu-Isenbung #Heusenstamm #Langen #Mülheim

    Kein Doppelhaushalt. Da müsste man den Bürgern schon in 2024 die Wahrheit mitteilen.

    Wäre ich mit der Arbeit der Koalition und des Magistrats rundum zufrieden, würde ich über den aus meiner Sicht frühzeitig geschmiedeten Plan der Regierenden jubeln. Ich hätte es nicht besser machen können: ein Doppelhaushalt, der das Bürgermeisterwahljahr umfasst, und eine schnelle Beendigung der Wahl schon im Januar 2025.
    In Langen liegen Haushaltsdaten für 2025 vor. Dort spricht man von einer alarmierenden Situation. In Rödermark ist es diesbezüglich dank Doppelhaushalt noch sehr ruhig.


    Artikel bei OP-Online zur finanziellen Lage in Langen.
    Haushalt 2025: Langen muss den Rotstift ansetzen – trifft das die Grundsteuerzahler?

    Zunächst etwas zu Doppelhaushalt/Einzelhaushalt und Rödermark.
    Bei einem Doppelhaushalt wird der Haushalt für zwei Jahre aufgestellt. In Rödermark ist das beispielsweise der Haushaltsplan 2024-2025.
     
    Der Doppelhaushalt wurde im April 2024 von der Aufsichtsbehörde genehmigt.
     
    Verwaltungen, die keinen Doppelhaushalt beschlossen haben, müssen bereits jetzt damit beginnen, ihren Haushaltsplan für 2025 aufzustellen, der dann moch im Jahr 2024 den Stadtverordneten zur Beratung vorgelegt wird. Damit liegen die Zahlen für 2025 meist schon im Jahr 2024 vor. In Rödermark dürfte das in Form eines Nachtragshaushalts wohl nicht der Fall sein. Man kann damit auch bis Februar 2025 warten – dann ist auch die Bürgermeisterwahl gelaufen.
     
    Wie könnte ein Nachtragshaushalt aussehen? Angesichts der vorliegenden Zahlen aus dem Halbjahresbericht 2024 nicht gut. Auch die geplante Erhöhung der Grundsteuer auf 800 Prozentpunkte wird daran nichts ändern. Hier warum.

    Sollte der Antrag der Verwaltung zur kommenden Bürgermeisterwahl,
    den Termin auf den 26.01.2025 festzulegen, angenommen werden, wird man den Bürgern die ganze Wahrheit über die Finanzen wohl erst ab Mitte Februar 2025 präsentieren – also nach der Bürgermeisterwahl.
    Den Wahltermin auch könnte man auch auf den 23.03.2025 legen. Einen späteren Termin lässt die Hessische Gemeindeordnung (HGO) nicht zu. Dann müsste die finanzielle Lage der Stadt wahrscheinlich schon vor der Wahl offengelegt werden. Ich denke, die Koalition, die letztendlich den Wahltermin festlegt, wird einen späteren Termin wohl kaum akzeptieren.

    Zum Artikel der Offenbach Post zu Langen, Gewerbesteuer und Rücklagen:
    Im beschlossenen Haushalt der Stadtkämmerin kann man lesen: „[..] aufgrund der guten Gewerbesteuer-Entwicklung – [..] noch aus ihren Rücklagen decken [..]
    Rödermark Gewerbesteuer.
    Einbruch der Gewerbesteuer-Einnahmen im ersten Halbjahr. Siehe
    Im Jahr 2025 soll auf den Plan-Zahlen von 2024 die Gewerbesteuer um 6,5% steigen. Von 18.630.000 auf 19.840.000. Die 6,5% Steigerung wird dem Finanzplanungserlass entnommen. Der neue Finanzplanungserlass wird wohl im Oktober vorliegen.
    Eine Steigerung von 6,5% unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse ist für eine Haushaltsplanung in Ordnung. Hat man aber auch wirklich die örtlichen Gegebenheiten in Rödermark beachtet?
     
    Rödermark Rücklagen
    Am 1.1.2024 lagen die Rücklagen noch bei 6.147.000,00. Ende 2024 sind es nur noch 623.000,00 (plus evtl. 118.243,00). Im Jahr 2024 werde fast die gesamten Rücklagen aufgebraucht.
     
    Im Jahr 2025 hat die Stadtkämmerin sehr wenig finanzielle Mittel, die man einem defizitären Haushalt zum Ausgleich zur Verfügung stellen kann.

    Im HaushaltsBESCHLUSS 2024-2025 steht: „dass die Tilgung der Hessenkasse schon nicht oder nur teilweise aus dem Saldo aus der Verwaltungstätigkeit erwirtschaftet werden kann. Siehe.
     
    Die Rückzahlung an die Hessenkasse (749.155,00) überschreitet im Jahr 2025 den zur Verfügung stehenden Betrag der Rückstellung. Das könnte Folgen haben, wenn 2025 korrigierte Zahlen gemeldet werden müssen. Die Frage ist: vor oder NACH der Bürgermeisterwahl?
    Gemäß § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO muss der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit mindestens so hoch sein, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können. Siehe
     
    Die Folgen könnten sein, dass Rödermark ein Haushaltssicherungskonzept erstellen muss.

    Die ordentliche Tilgung und die Tilgung an das Sondervermögen Hessenkasse
    können im Planjahr 2024 und im Finanzplanjahr 2026 entweder nicht oder nur teilweise aus dem Saldo der Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit erwirtschaftet werden.
    Siehe

    Bei einem Haushaltssicherungskonzept gehen zwar die Lichter nicht aus, aber die Folgen eines solchen Konzepts könnten sein:
    » Kommune unter Aufsicht durch die Kommunalaufsicht
    » Kürzungen bei freiwilligen Leistungen
    » Haushaltsdisziplin und Einsparungen
    » Einsparungen bei Investitionen
    » Erhöhung von Steuern und Ausgaben
    » beschänkung der Kreditaufnahme


    Dank eines Einzelhaushalts wissen die Bürger frühzeitig, wie es im kommenden Jahr um die finanziellen Möglichkeiten ihrer Stadt steht. In Rödermark müssen wir wohl bis 2025 warten, bis die Bürgermeisterwahl gelaufen ist.

    Langen – Die finanzielle Situation der Stadt bleibt alarmierend. Das geht aus dem Haushaltsplanentwurf für 2025 hervor, den Bürgermeister Jan Werner nun der Stadtverordnetenversammlung vorlegte. Quelle: OP-Online.de


    Rödermark intern
    Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
    Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.