Stavo 01. + 02.10.2024.
Beginn der Sitzungsrunden am 17.09.2024

Stadtverordnetenversammlung, Stavo 01.+02.10.2024
Stadtverordnetenversammlung, Stavo 01.+02.10.2024

17.09.2024 FSIK. Familie, Soziales, Integration und Kultur.
Aktenmappe / Themen / Anlagen FSIK.
Themen / Anlagen FSIK
– Städtischen Notunterkünfte für unfreiwillig obdachlose Menschen
– Neustart beim Kulturhallenprogramm
FSIK


18.09.2024 BUSE. Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie. BUSE
Aktenmappe / Themen / Anlagen BUSE
Themen / Anlagen BUSE
– Bebauungsplan A31.1 „Urbanes Gebiet Kapellenstraße“
(Änderung des Antrags weiter unten)
– Grundsatzbeschluss „Alte Wache“
– Zisternensatzung der Stadt Rödermark
– Sachstand: Förderprogramme
– Neufassung der Gefahrenabwehrverordnung
– Kraftstoff (HVO100) für die Fahrzeuge der Stadt Rödermark
– Prüfung der Möglichkeiten für Freiflächenphotovoltaik in Rödermark
– Anordnung von Tempo 30
– Einrichtung „Runder Tisch – Grüne Mitte“
– Förderung von Mini-PV Anlagen („Balkonkraftwerke“)
– Sicherstellung der Barrierefreiheit (Aufzug) am Bahnhof Ober-Roden
BUSE


20.09.2024 HFuW, Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
Aktenmappe / Themen / Anlagen BHFuW
– Gesamtabschluss 2022
– Jahresabschluss 2023
– Beteiligungsbericht 2023
– Grund- und Gewerbesteuer ab 01.01.2025
– Neufassung der Gefahrenabwehrverordnung
– städtischen Notunterkünfte
– Zisternensatzung der Stadt Rödermark
– Grundsatzbeschluss „Alte Wache“
– Wirtschaftsplan der Kommunalen Betriebe Rödermark (KBR)
– Betriebssatzung für den Eigenbetrieb –
– Kraftstoff (HVO100) für die Fahrzeuge
– Freiflächenphotovoltaik in Rödermark
– Anordnung von Tempo 30
– „Runder Tisch – Grüne Mitte“
– Förderung von Mini-PV Anlagen („Balkonkraftwerke“)
– Barrierefreiheit (Aufzug) am Bahnhof Ober-Roden
– Neustart beim Kulturhallenprogramm
HFuW


01.+02.10.2024 Stadtverordnetenversammlung, Stavo
Aktenmappe / Themen / Anlagen StavoStavo


Änderungsanträge / Tischvorlage / Neufassung / Präsentationen / Haushalt / Antworten auf Fragen
Vorhabenbezogener Bebauungsplan A31.1 „Urbanes Gebiet
Vorvertrag Rödermark/Frank
Vorhabenbezogener Bebauungsplan A31.1
Raumprogramm Alte Wache (Feuerwehr)
Baufläche Alte Wache (Feuerwehr)
Synopse. Zisternensatzung
Zisternensatzung
Gefahrenabwehr
Synopse Gefahrenabwehr
Halbjahresbericht 2024
Gesamtabschluss 2022
Prüfungsbericht 2022
Prüfungsbericht Revision 2023
Jahresabschluss 2023
Beteiligungsbericht 2023
Hebesatz Grundsteuer A und B
KBR Änderung-Betriebssatzung
KBR Änderung-Betriebssatzung Synopse
Sachstand Förderprogramme (ISEK)
Nachpflanzungskonzept Pestalozzistraße
 
» Gebietsentwicklung Mainzer Straße
» Biologische Vielfalt
» Fahrradverkehr
» Krankenstand KiTa
» Betrieb KiTa Waldmeister
» Kinderanzahl. Betreuungsbedarf
» Aufzug Bahnhof Ober-Roden.pdf
» Wasserstofftankstelle
» WUMBOR. Straßenüberquerung
» Doppelhaushalt 2024-2025. Genehmigung


Niederschriften
Niederschrift FSIK
Niederschrift BUSE
Niederschrift HFuW
Niederschrift Stavo


Präsentationen


Presse/Blog
» Grundsteuererhöhung und Abriss altes Feuerwehrhaus Ober-Roden?
» Ein „einziges Kuddelmuddel“. Altes Feuerwehrhaus.
» Wird wertvolles Wohnbaugelände Parkplatz?
» Mehr Kulturangebote in der Kulturhalle
» Die Diskussion um Verkehrsberuhigung nimmt Fahrt auf
» Lost Place in Rödermark wird zu einem Supermarkt
» Renovierung zu teuer: Alte Feuerwache wird abgerissen
» Kapellenstraße. Absoluter Stillstand bald Vergangenheit?
» Anwohner fordern Tempo beim Stadtumbau
» Feuerwehrhaus. Der Weg zum Grundsatzbeschluss sei ein „einziges Kuddelmuddel“ gewesen.


Vorstehende Angaben ohne Gewähr. Tagesordungspunkte können sich kurzfristig ändern.



Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Rödermark und der Schuldenberg

Haushaltsplan 2017-2018
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf insgesamt 37 Millionen EUR im Haushaltsjahr 2017 und auf insgesamt 37 Millionen EUR im Haushaltsjahr 2018 festgesetzt. Text aus dem Haushaltsplan 2017-2018


Der in einem Blogbeitrag aus dem Jahr 2017 genannte Schuldenberg von 60 Mio., den Bürgermeister Kern seinen Bürgern hinterlassen würde, ist unter seiner Leitung nicht eingetroffen. Herr Kern war bis Mitte 2019 Bürgermeister.

Im Jahr 2018 hat Rödermark an einem neuen Programm, die Hessenkasse, zur Schuldentilgung teilgenommen. Die bestehenden Kassenkredite2 in Höhe von 27.900.000 Euro wurden im Rödermärker Haushalt gestrichen.

Ende 2019 wurden im
Haushaltsplan Investitionskredite (Seite 133) in Höhe von 20.917.030 Euro ausgewiesen. Der Betrag (Verbindlichkeiten), den Rödermark über die Hessenkasse abgeben konnten, war für die Bürger ein Segen und für den Kämmerer der Rettungsanker. Zählen wir zu den ca. 21 Mio. Euro Investitionskrediten die von der Hessenkasse übernommenen Verbindlichkeiten in Höhe von 27.900.000 Euro hinzu, hätte Herr Kern uns sonst einen Schuldenberg von über 48.817.030 Euro hinterlassen.
Die Hessenkasse hat die Hälfte der 27.900.000 Euro ohne jede Gegenleistung übernommen. Um 13.950.000,00 Euro reduzieren sich die Schulden1 auf 34.867.030 Euro. Ein gutes Stück entfernt von den prognostizierten 60 Mio.

Ende 2024.
An das Ende der Laufzeit des aktuellen Haushaltsplans 2024-2025 möchte ich nicht denken.
Ende 2024 weist die Schuldenstatistik Investitionskredite in Höhe von 36.122.972,00 Euro. Hinzu kommen, wie auch vor, der verbleibende Rest der Verbindlichkeiten -Hessenkasse- in Höhe von ca. 10.749.000,00 Euro.
Um bei dem vorigen Beispiel zu bleiben, wird der Schuldenberg1 Ende 2024 wohl in etwa 46.871.972,00 Euro betragen. Jetzt sind es nur noch 14 Mio. bis zu den 60 Mio.

Rücklagen Anfang 2024
Im HaushaltsBESCHLUSS werden für Anfang 2024 Rücklagen im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 6.147.000,00 ausgewiesen. Im Entwurf waren es noch 6.085.000,00 Euro. Laut Jahresabschluss 2023 weist der Haushalt im ordentlichen Ergebnis einen Überschuss von 118.243,00 Euro aus. Da der Jahresabschluss nach dem Haushaltsbeschluss ausgestellt wurde, muss der Überschuss wohl noch den Rücklagen hinzugerechnet werden.

1Investitionskredite + Verbindlichkeiten Hessenkasse
2Früher Kassenkredite genannt. Heute Liquiditätskredite
 
Siehe auch.
» Hessenkasse übernimmt 27.9 Millionen Euro Kassenkredite.
» Etwas zu den Haushalten.

Ein Interview mit Alexander Sturm.

Netzfund. 2013. Geänderte Fassung

Alexander Sturm war zwölf Jahre Erster Stadtrat und Stadtkämmerer der Stadt Rödermark.
Hier ein Interview mit Alexander Sturm. Zwar vom 17.06.2013, aber aktueller denn je.

FR) In welchem Punkt?
A.S.) Bei der Ausweisung von Gewerbegebieten. Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass Rödermark weitere Gewerbegebiete braucht, um den Bürgern langfristig die Grundleistungen zur Verfügung stellen zu können.

FR) Die Finanzmisere hängt nicht nur mit der mangelnden Unterstützung von Bund und Land zusammen. Welche Fehler hat die Stadt selbst gemacht?
A.S.) Wir haben Entscheidungen getroffen, die langfristig viel Geld gebunden haben, wie die zur Kulturhalle, zum Badehaus und zur Stützpunktfeuerwehr. Das hat unsere Gestaltungsspielräume verringert. Hätten wir in der Vergangenheit weniger große Projekte beschlossen, wäre es heute einfacher. Aber rückwirkend ist man immer schlauer.
Lesen Sie das ganze Interview bei FR-Online

Die von Herrn Sturm angesprochene Tatsache, dass man nur durch weitere Gewerbegebiete den Bürgern in Rödermark die Grundleistungen zur Verfügung stellen kann, hat sich in Rödermark bei der Koalition noch nicht herumgesprochen. Vor mehr als dreieinhalb Jahren wurde beschlossen, dass man nördlich der Germania ein neues Gewerbegebiet ausweisen soll. Aktivitäten der Verwaltung, dies auch umzusetzen, kann ich nicht erkennen. Ich kann auch nicht erkennen, auf welchem Weg die Verwaltung die Einnahmen steigern will. Sparen wäre auch eine Möglichkeit. Auch hier sehe ich keine Ansätze. Informieren Sie sich einmal, wie es mit neuen Gewerbegebieten bis 2030 aussieht. Hainchesbuckel, Perlite fällt mir ein. Evtl. setzt sich ja der Plan der FDP durch. Ein Rechenzentrum in Rödermark.

Das Gelände nördlich der Germania wäre der Anfang gewesen, um die in Planung (ich nenne die gerne Prunk und Protz) Projekte auch einfacher umsetzen zu können.
Auch die CDU hatte zunächst die Zeichen der Zeit erkannt und dem Gewerbegebiet Germania, was ja auch von der Verwaltung gefordert wurde, vor der Kommunalwahl 2021 zugestimmt.
Dann kamen die Koalitionsverhandlungen. Eigentlich war es klar, dass es zwischen CDU und AL/Die Grünen mangels Übereinstimmung keine Koalition geben kann und diese Verhandlungen eigentlich unnötig seien. Das nicht geglaubte trat ein. Die Koalition Schwarz/Grün wurde Wirklichkeit.
Aus Gründen, die ein Bürger wohl kaum nachvollziehen kann, stellte die CDU sich nun gegen den von der Verwaltung ihres CDU-Bürgermeisters (Rotter) und mit Mehrheit der Stavo gefassten Beschluss zum Gewerbegebiet Germania. (Das von Bürgermeister Jörg Rotter ins Gespräch gebrachte Gewerbegebiet nördlich des Germania-Sportplatzes mit einem großen Supermarkt ist vom Tisch. Siehe)

Kann man das Verhalten der CDU damit erklären, dass man während der Koalitionsverhandlung von den Grünen evtl. an die Bürgermeisterwahl 2017 erinnert wurde?

Nach dem Interview mit Herrn Sturm wurde lediglich das Gewerbegebiet an der Kapellenstraße neu erschlossen. Festzuhalten sei auch, dass sich dort in der Hauptsache um eine Umsiedlung eines bestehenden Gewerbebetriebs aus Rödermark handelt und damit ist wohl kaum mit einer steigenden Gewerbesteuereinnahme zu rechnen.

Fehlbetrag im Haushalt 2024 (ordentliches Ergebnis) 5.523.954,00 € zuzüglich noch nicht aufgeführte Erhöhung der Kreisumlage. Man spricht von ca. 2.200.000,00 €.
Siehe: Beschluss Haushaltsplan (HHP) 2024-2025 Seite 4
Ende 2024 sind die ordentlichen Rücklagen von 6.147.000,00 € auf 623.000,00 € gesunken (HHP Seite 24).
Die Gewerbesteuereinnahmen sind im ersten Halbjahr drastisch zurückgegangen. Siehe



Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?

Grundsteuer C (k)eine gute Idee?

Mehreinnahme durch Grundsteuer C

Die Grundsteuer C gab es schon einmal in Deutschland: als sogenannte Baulandsteuer. Sie war 1960 eingeführt worden, auf Antrag der FDP im Bundestag dann aber nach nur zwei Jahren Gültigkeit wieder abgeschafft worden. Immer wieder wurde die Neuauflage einer solchen Steuer diskutiert. Mit der aktuellen Grundsteuerreform wird die Grundsteuer C ab dem 1. Januar 2025 nun wieder eingeführt: Die jeweilige Kommune hat dann die Möglichkeit, die neue Grundsteuer C für unbebaute, baureife Grundstücke zu erheben. Quelle: Kommunale.de

Mit der Grundsteuerreform wird in Deutschland zum 1. Januar 2025 auch die Grundsteuer C eingeführt. Doch nicht überall. In welchen Bundesländern sie künftig gilt – und was die neue Grundsteuer C für die Kommunen, die Baulandentwicklung und die Grundstücksbesitzer bedeutet. Lesen Sie den Artikel bei Kommunale.de

Die hessische Regelung weicht von der Bundesregel ab.
[..]Die hessische Regelung sieht ergänzend zur Bundesregelung die Möglichkeit vor, den Hebesatz für die Grundsteuer C nach der Dauer der Baureife von Grundstücken abzustufen und beinhaltet eine Höchstgrenze.[..] Siehe

Im Rödermärker Haushaltsplan (Beschluss) sind für 2025 schon mal
unter Vorbehalt 60.000,00 € Einnahmen eingeplant.
Im Rahmen eines Prüfauftrages einer Fraktion wurde die Verwaltung beauftragt, die Einführung der Grundsteuer C auf baureife, aber nicht bebaute Grundstücke ab 01.01.2025 zu prüfen. Ein Beschluss über die mögliche Einführung wurde bisher noch nicht gefasst. Sollte die Einführung beschlossen werden, ist als mögliche Einnahme ein Betrag in Höhe von 60.000 Euro im Doppelhaushalt für das Jahr 2025 veranschlagt. Quelle: Haushaltsplan Beschluss 2024-2025. Seite 27

Aus Sicht der Verwaltung ist es schon zu verstehen,
dass alles, was Geld bringt, in den Katastrophenhaushalt 2024-2025 aufgenommen wird, auch wenn die Summe noch so niedrig ist.
Tipp: Sparen und Weitblick bei der Projektplanung. Jede zurückgenommene Planung verursacht Kosten. Auch bringt ein fehlerfreier Haushalt buchhalterisch Geld in die Kasse.

Wie Sie lesen können, liegt noch kein Beschluss der Stadtverordneten vor, mit dem die Verwaltung diese Steuer einführen darf.

Abgesehen von den Einnahmen.
Gründe, warum eine Grundsteuer C nicht unbedingt eine gute Idee sein könnte.
Die Politik möchte also mit der Grundsteuer C verhindern, dass Spekulanten die Hand auf Grundstücke halten und so z.B. den Bau von dringend benötigtem zusätzlichen Wohnraum verhindern. Aus Sicht des BdSt Hessen unterliegt die Politik hier jedoch – wie so oft – der irrigen Annahme, dass man ein Problem mit einer neuen Steuer lösen könne. Und sie verschärft damit das Problem eher noch. Denn: Die Gründe, warum ein Grundstück nicht bebaut wird, können sehr unterschiedlich sein:

  • Wenn der Nachlass noch geregelt werden muss, bei einer sehr verzweigten, großen Erbengemeinschaft kann das Jahre dauern.
  • Der kleine, mittelständische Betrieb, der in den nächsten Jahren wachsen möchte oder muss und sich dafür schon mal ein entsprechendes Grundstück im Gewerbegebiet gesichert hat.
  • Die Familie, die bauen möchte, aber noch das dafür nötige Eigenkapital anspart.
  • Die Großeltern, die ein Grundstück für ihre Enkelin aufheben.
  • Für all diese Fälle, ist eine höhere Steuerbelastung auf dem Grundstück keine Lösung und wird nicht zu mehr Bebauung führen.
    Quelle: Bund der Steuerzahler

    Mehreinnahmen durch höhere Gewerbesteuereinnahmen möglich?

    Ja. Dies setzt jedoch voraus, dass die im Ort ansässigen Firmen weiterhin erfolgreich arbeiten. Die bis ins Jahr 2028 reichende Haushaltsplanung der Stadt sieht vor, dass die Unternehmen in Rödermark ihren Umsatz jährlich derart steigern, dass sie der Stadt jedes Jahr etwa 1 Mio. Euro mehr überweisen als im Vorjahr.
    In einem Betrachtungszeitraum von 2021 bis 2028 liegt der Anteil der Gewerbesteuer und Grundsteuer an den Einnahmen bei der Ergebnisplanung zwischen 31% und 34%.

    Dauerhaft wird das nicht funktionieren.
    Rödermark müsste neue und umsatzstarke Firmen gewinnen. Jetzt das ABER. Für solche Firmen haben wir wohl kaum Gewerbeflächen, die wir anbieten können. Neue Gewerbefläche spielt für Schwarz/Grün in Rödermark, bis auf ein kurzes Aufmucken der CDU vor der letzten Kommunalwahl, wohl nur eine untergeordnete Rolle.
    Das in der Entwicklung befindliche Gebiet in der Nähe vom ehem. Paramount Park, wird aus meiner Sicht kurzfristig keine signifikante, wenn überhaupt, Steigerung der Einnahmen über die Gewerbesteuer bringen.

    Firmen haben durch einen Neubau gewaltige Kosten.
    Kosten, die den Gewinn schmälern. Ein niedriger Gewinn schmälert auch die Gewerbesteuerzahlung. Möchten Sie etwas zu den Summen der Einnahmen durch die Gewerbesteuer erfahren?
    Klicken Sie diesen Link an.

    Siehe auch
    » mehr im Haushaltsplan 2024-2025
    » Erträge Grundsteuer C
    08.07.2021 Schwarz-Grün „Zehn Jahre lang nichts gemacht “-Koalition stümpert weiter
    » 23.11.2023 Prüfung: Einführung Grundsteuer C ab 2025
    » 25.04.2024 Grundsteuer C – Bericht zur Prüfung


    Rödermark intern
    Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
    Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.