AL/GRÜNE zu Doppelhaushalt 2020/21: „Solide und unvermeidlich“

Pressemitteilung
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Pressemeldung AL/Grüne zum Doppelhaushalt 2020/2021

Kämmerin Andrea Schülner (AL/Grüne) hat in der letzten Stadtverordneten-versammlung den Doppelhaushalt 2020/2021 eingebracht. In den nächsten Wochen werden die Fraktionen und Fachausschüsse das Werk beraten und am 24. März wird die Stadtverordnetenversammlung darüber abstimmen.

Nach erster Durchsicht und einer Informationsveranstaltung im Finanzausschuss ist zu erkennen: Der Entwurf ist durch und durch solide, handwerklich sauber gemacht und gibt der Stadt Rödermark belastbare finanzpolitische Perspektiven für die Zukunft. Es sind keine Einschnitte bei den Angeboten für die Bürgerinnen und Bürger erforderlich, Einrichtungen (Schulkinderbetreuung, Kindergärten, Betreuung von Unter-3-Jährigen, Badehaus, Büchereien etc.) müssen nicht geschlossen, die Angebote müssen nicht eingeschränkt werden. Weiter bei AL/Die Grünen.


FWR – Haushalt der Bequemlichkeit

Pressemeldung Freie Wähler Rödermark
Pressemeldung Freie Wähler Rödermark

Pressemitteilung
FWR – Haushalt der Bequemlichkeit

Die einer Presseerklärung zu entnehmende Bewertung durch AL/Die Grünen des Entwurfes des Haushaltsplanes 2020 kann man nur mit Verwunderung zur Kenntnis nehmen. Laut AL ist dieser Entwurf „durch und durch solide und handwerklich sauber gemacht“. Eine solche Wertung kann man nur als vorsorglichen Aufbau eines Schutzschildes für die ideologisch gleichgesinnte Neu-Kämmerin Andrea Schülner/AL deuten. Oder hat Herr Gerl versehentlich den Haushaltsplan von Rodgau angesehen? Dort wird ein Überschuss von EUR 1,2 Mio. ausgewiesen trotz stärkeren sozialen Engagements (z.B. seit Jahren volle Kostenfreiheit für Kitas) und trotz eines moderaten Hebesatzes für Grundsteuer B (450) von dem die Rödermärker seit vielen Jahren nur träumen dürfen. Bei dem Haushaltsplan für Rödermark drängt sich der Eindruck auf, man hat bequem die Kosten für alles, was man gerne hätte, zusammengezählt und greift nun den Bürgern mit einer satten Grundsteuer B Erhöhung in die Tasche, um nicht in die roten Zahlen zu geraten. Der Hinweis der Kämmerin, man habe doch die Kostenanmeldungen der Fachbereiche um EUR 1,5 Mio. reduziert, kann jemandem mit einschlägiger Erfahrung nur ein müdes Lächeln abringen. Ausgabenwünsche beinhalten meist ausreichende Puffer für zu erwartende Streichungen.

Die Fakten des Haushaltsplanes sprechen eine deutliche Sprache:
Die Personalaufwendungen explodieren. Gegenüber dem Vorjahr steigt die Zahl der Beschäftigten (ohne Erziehungsdienst) stärker als in den 10 Jahren zusammen davor! Insgesamt wird der Stellenplan um 32 Stellen aufgebläht, d.h. in nur 1 Jahr mehr als halb soviel wie in den 10 Jahren davor. Mit der Vorgabe dieses Haushaltsplanes beträgt die Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B in nur 8 Jahren 117%, wird also weit mehr als verdoppelt (von 330 auf 715). Die Gewerbesteuern stiegen in der letzten Dekade in Rödermark nur um ca. EUR 5 Mio., in Rodgau dagegen um ca. EUR 13 Mio.!! Das alles macht die Problematik deutlich. Mehreinnahmen durch neue Gewerbeansiedlungen wurden und werden vernachlässigt. Die unveränderte Fortschreibung der aktuellen Planzahl lässt nicht auf ein Umdenken hoffen. Die Kosten steigen unaufhörlich stärker als die Einnahmen, also muss der Bürger wieder mehr zahlen und ein Ende dieses Prozesses ist nicht absehbar.

Die FREIEN WÄHLER wollen eine solche Vorgehensweise nicht hinnehmen. Den Bürgern kann aber keine große Hoffnung auf geringere oder gar entfallende Steuererhöhungen gemacht werden. Die schwarz/grüne Koalition hat noch immer abgesegnet was die schwarz/grüne Verwaltungsspitze vorgelegt hat. Herr Gerl hat das mit seiner Presseerklärung ja bereits deutlich gemacht. Daran sollte man sich bei den kommenden Kommunalwahlen erinnern.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Leicht verwirrendes zum Doppelhaushalt der Stadt Rödermark.

Verwirrendes zum Haushalt 2020-2021
Verwirrendes zum Haushalt 2020-2021

Der geplante Überschuss beträgt im ordentlichen Haushalt für 2020 24.000,00€ und für 2021 noch weniger. Nämlich nur 17.000,00€.

Die 80.000,00€, die im Notitzbuch der Woche in der Offenbach Post aufgeführt sind, ist das Ergebnis einschl. „außerordentliches Ergebnis“. Das ordentliche Ergebnis stellt das Jahresergebnis der gewöhnlichen Tätigkeiten im Rechnungsjahr dar. Das außerordentliche Ergebnis bildet das Ergebnis aller außergewöhnlichen Tätigkeiten im Rechnungsjahr ab. Man nimmt gerne dann das –außerordentliche Ergebnis-, wenn die Zahlen im –ordentlichen– Ergebis sehr gering ausfallen. Bei einer Haushaltspräsentation bezieht man sich seriöserweise nur auf das –ordentliche Ergebnis-.

Ist eigentlich völlig egal. Ob 80.000,00 oder 24.000.00 Überschuss. Beides wären ausgeglichene Hausshalte aber bestimmt keine gesunden Haushalte. Solche Überschüsse/Ergebnisse, bei einem Haushalt von etwa 67 Mio. € sind Punktlandungen, die man durch Anpassen der durch die Kommune steuerbaren Parameter (z. B. Grundsteuer) erzielt.
Ein Prozentpunkt Grundsteuer nach oben entspricht in etwa 10.000,00€ mehr in der Gemeindekasse.

Zu den Einbringsreden von Roland Kern und -ordentliches/außerordentliches Ergebnis-
Haushaltseinbringung 2019.
Roland Kern erwähnt in seiner Einbringungsrede 2018 nur das ordentliche Ergebnis. 64.610€ (65). Siehe Seite 1
Zur Haushaltseinbringung stand der Haushaltsplanentwurf zur Verfügung. Siehe Seite 39.
Das außerordentliche Ergebnis von 173.000€ wird nicht erwähnt.

Haushaltseinbringung 2017-2018.
Roland Kern erwähnt in seiner Einbringungsrede 2016 nur das ordentliche Ergebnis. -942.891€ (-943) Unterdeckung. Siehe Seite 9.
Zur Haushaltseinbringung stand der Haushaltsplanentwurf zur Verfügung. Siehe Seite 37
Das außerordentliche Ergebnis von -852.000€ wird nicht erwähnt.

Siehe Präsentation Haushalt 2020-2021

Der Doppelhaushalt 2020-2021 geht jetzt in die Beratung.

Doppelhaushalt 2020-2021
Doppelhaushalt 2020-2021

Der Doppelhaushalt 2020-2021 geht jetzt in die Beratung.
Was da vorgelegt wird, sind schreckliche Aussichten bis zunächst 2024. Man kann sagen, das wurde zu den vergangenen Haushalten auch immer wieder gesagt. Aber; Rettungsschirme in der Größenordnung von knapp 40 Mio. und die durch das Alsfelder Urteil bedingte –bessere Ausstattung der Kommunen– haben Haushalte in der Vergangenheit retten können. Auch da konnte man schon beobachten, dass der Haushaltsüberschuss keinen Spielraum für Investitionen frei lässt. Für die Investitionen mussten und müssen weiter Schulden gemacht werden.

Was mit unserem Haushalt passiert, wenn die -gute Fee- ausbleibt, die im letzten Moment den Haushalt rettet, sah man in 2019. Ein Haushalt, der nicht mehr durch die Hilfe Dritter gerettet werden konnte, wurde durch die Auflösungen von Rückstellungen noch so gerade in die Spur gebracht. Die Einnahmen waren niedriger als die Ausgaben. Die Ausgaben waren nicht mehr gedeckt.
In der Rede zur Haushaltseinbringung ein kleiner Seitenhieb von Frau Schülner in Richtung Roland Kern. Sie bezog sich auf die Auflösung der Rückstellungen im Haushalt 2019 und die jetzt erforderlich gewordene Grundsteuererhöhung.

Schülner zur Auflösung der Rückstellung
Schülner zur Auflösung der Rückstellung

Was sieht denn im Haushalt 2020-2021 anders aus, als in den vergangenen Haushalten?
Was sich in 2019 angedeutet hat – Haushalt retten durch das Auflösen von Rückstellungen – findet in 2020-2021 durch das Anheben der Grundsteuer um 175 Prozentpunkte und durch eine neue Steuer seine Fortsetzung.

Worüber es sich bestimmt lohnt, einmal nachzudenken.

  • Überschuss im –ordentlichen Ergebnis- 2020 von nur 24.000,00 und in 2021 von nur 17.000,00 bei einem Jahreshaushalt von knapp 70.000.000,00€. (Siehe. Seite 2)
  • Schätzungen zu den Ausgaben sehr ungenau. Beispiel. In 2019 hat man sich für 2021 um glatte 4.3 Mio. an Ausgaben verschätzt. Siehe Seite 2
  • Es fehlen im Fachbereich 4 (Kinder, Soziales) ca. 20 Mitarbeiter. Wenn diese, benötigten Mitarbeiter eingestellt sind, entstehen weitere Kosten in Höhe von 1.4 Mio. €. Schätzung basiert auf den Durchschnitt aller im FB4 beschäftigen Mitarbeiter. Also eine sehr grobe Schätzung.
  • Keinerlei Möglichkeiten, Investitionen ohne Kreditaufnahme zu tätigen. Ist dem geringen Überschuss zu verdanken. Sprich, der Schuldenberg wächst weiter. Verschuldung (nur Investitionen) pro Kopf 2018 705,62€ und in 2021 schon geschätzte 1.013,33€ Siehe Haushaltsplan. Seite 114
  • Die Neuverschuldung beträgt 7.546.677,00€ und steigt auf insgesamt 28.463.708,00€. Siehe Seite 36
  • Die Art und Weise wie in Rödermark kalkuliert wird. Siehe „Rödermark fährt im Messel Streife“. Eine völlig undurchsichtige Kostenschätzung. Siehe hier und die dort weiterführenden Links.
  • Steigerung der Personalkosten. Bis 2024 jährlich 2,91%. In 2021 nach 2022 sind es 1,79%
  • Steigende Tilgung um 683.830,00€. (Plan) Siehe Seite 25
  • Steigende Abschreibungen, auch dem Stadtumbau und Stadtgrün geschuldet, werden sich auf das ordentliche Ergebnis negativ auswirken. Der Betrag muss wieder durch Steuern erwirtschaftet werden. Siehe
  • Gewerbesteuer. Es wird bei der Gewerbesteuer bis 2024 nicht mit höheren Einnahmen gerechnet.
  • Rödermark ist eine Stadt ohne (für mich) erkennbaren Plan
  • Jammern der Verantwortlichen bei den Haushaltsreden ist zur Pflichtaufgabe geworden. Die Anderen sind (natürlich stimmt das auch im gewissen Maß) die Schuldigen. Maßnahmen, wie z.B. offener Protest gegen die Plünderung der Gemeindekasse durch das Land bzw. die immer wieder angesprochene –ungenügende, bedarfsgerechte finanzielle Ausstattung der Kommunen-, fehlen.
    Ganz im Gegenteil. Man verweigerte den offenen Protest z. B. gegen das –Plündern der Gemeindekasse– auch –starke Heimat Hessen Gesetz genannt– und gab sich damit zufrieden, sich der Meinung anderer anzuschließen. Ganz egal wie die auch ausfallen wird. Eine Klage, wie seinerzeit die Stadt Alsfeld für eine -bedarfsgerechte Ausstattung der Kommunen- gesorgt hat, scheut man in Rödermark. Man JAMMERT lieber weiter. Taten vermisse ich.
  • Doppelhaushalt 2020-2021 deshalb, damit man vor der Kommunalwahl 2021 nicht unangenehme Haushaltsdebatten führen muss? Die kann man jetzt in den April/Mai 2021 schieben. Frage: „Wie teuer ist die Haushaltsplanerstellung für ein Jahr oder ein Doppelhaushalt mit Nachtragshaushalt?“ Ganz zu schweigen von der Genauigkeit.
  • Gibt es im April 2021 einen Nachtragshaushalt? Weil: Kommunalwahlen in Hessen sind voraussichtlich im Frühjahr 2021. Hat man die Kommunalwahl überstanden, wird man den Doppelhaushalt wohl neu überdenken und ggf. anpassen.

Anmerkung zu -gute Fee-
Vielfach wird der Begriff -gute Fee- in Verbindung mit dem Haushalt genutzt. Mit der -guten Fee- ist der völlig unerwartete Geldsegen gemeint, der viele in der Planung befindliche Haushalte im letzten Moment retten konnte. Sprich, nicht erwartete Zuweisungen Dritter kamen für den Rödermärker Haushalt.

Mehr im kommenden Artikel zum Haushalt.

Kernhaushalt. Rechnerische Neuverschuldung.
Haushalt Seite 103.
Veranschlagte Kreditaufnahme Kernhaushalt 2.497.759,00€
Ordentliche Tilgung Kernhaushalt -1.245.696,00€
Summe 1.252.063,00€
Eigenbetriebe -445.8143,00€
Rechnerische Neuverschuldung Kernhaushalt 806.250,00€


Siehe auch Notizbuch der Woche in der Offenbach Post vom 22.02.2020


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.