Rödermark intern. DAS MUSS JEDEM KLAR SEIN! Laut HaushaltsplanENTWURF (Seite 135) steigt die pro Kopf Verschuldung in Rödermark
von 740.45 im Jahr 2019 auf 1.760,95 im Jahr 2025 an.
Betrug der Schuldenstand Anfang 2022 noch 22.729.064,00 so plant man für Ende 2025 mit mehr als einer Verdopplung der Schulden auf satte 50.579.774,00.HaushaltsplanENTWURF (Seite 35)
Vorschau auf den Haushalt 2017 und Nachschau Haushaltsgenehmigung Doppelhaushalt
Nicht nur die Rodau wird renaturiert; auch unsere Straßen.
Wenn eine Kommune nach den Haushaltsberatungen den Haushalt mit Stimmenmehrheit verabschiedet hat, bedeutet das nicht gleichzeitig, der Haushalt hat jetzt seine Gültigkeit. Der Haushalt der Stadt Rödermark muss, da wir eine Schutzschirmkommune sind, vom Regierungspräsidenten (RP) abgesegnet werden. In einer Haushaltsgenehmigung werden auch Vorgaben angegeben, die bei Nichteinhaltung einen zukünftigen Haushalt „nicht genehmigungsfähig“ machen könnten.
Ich kann mir gut vorstellen, wenn Rödermark nicht den ERSTEN Doppelhaushalt in der Geschichte Rödermarks für 2015, 2016 beschlossen hätte, hätte schon in der „Vorgabe für 2016“ stehen können (ersetzen sie 2017 durch 2016): Quelle: Genehmigung Doppel-Haushalt 2015/2016
Der RP „Die Stadt Rödermark mit der Verfügung vom 23.6.2015 WIEDERHOLT darauf aufmerksam gemacht hat, eine Straßenbeitragssatzung* zu erlassen und zu vollziehen„. Es wird demnach wohl bald an der Zeit sein, dies auch zu tun; einen Straßenbeitrag zu erlassen. Obwohl BM Kern am 24.03.2015 (Link zu Quelle weiter unten) davon sprach – von einer Straßenbeitragssatzung*soll allerdings für mindestens 5 Jahre abgesehen werden -. Sagen kann er es ja. Aller Voraussicht ist BM Kern ab 2017 im Ruhestand.
» Rödermark verzichtet ERNEUT auf Umsetzung von straßenbeitragsfähigen Maßnahmen.
Zusammen mit der Aussage von BM Kern würde das bedeuten: – Rödermark lässt weiterhin die Straßen verrotten, damit der Haushalt genehmigt wird.- UNGLAUBLICH. Ein für mich nicht nachvollziehbares Handeln. Es wird den Bürgen auch kein Lösungsweg aufgezeigt, wie man die notwendigen Sanierungen finanziert kann/wird. Ich gehe noch weiter. Die CDU hat zwar nach der Kommunalwahl im März Stimmen verloren, ist aber die stärkste Fraktion geblieben. Jetzt muss nur noch in 2017 ein CDU-Bürgermeister her. Wenn das dann alles in trockenen Tüchern ist, wird die Keule ausgepackt. Die straßenbeitragsfähigen Maßnahmen belaufen sich mittlerweile auf 15.000,000,00 Euro.
Der RP schreibt weiter: [..]die Einführung einer Straßenbeitragssatzung (Anm. z.B. wiederkehrende Beiträge) nunmehr unverzüglich in Angriff zu nehmen, um gegebenenfalls dringende Straßenbaumaßnahmen in den Jahren ab 2017 vornehmen zu können.[..] Ich entnehme dem Satz, dass auch der RP die gewaltigen Kosten für Straßenbaumaßnahmen, die sich in Rödermark seit Jahren der Untätigkeit (grundhafte Sanierung) angesammelt haben, kennt.
Es ist für mich nicht zu erkennen, dass sich die Stadt in Vorbereitung zu einer Satzung zu einem Straßenbeitrag befindet. Die Vorbereitung für eine Satzung, zu z.B. wiederkehrende Beiträge, dürfte für die Verwaltung einen Zeitraum von mehr sechs Monate bis 1,5 Jahre bedeuten. (Stadt Borken.[..] gehen im Moment mit einer Vorlauffrist von bis zu eineinhalb Jahren aus.[..])
Leute, da bis heute weder Bürgermeister noch Erster Stadtrat uns mitteilen kann oder will, wie man das Abarbeiten dieser Last (15.000.000,00) bewerkstelligen kann, fühle ich mich nicht wohl. Die Aussage von BM Kern, getroffen am 24.3.2015 […]Jahr 2014 eine Straßenbeitragssatzung* beschlossen worden sei. Hiervon soll allerdings für mindestens 5 Jahre abgesehen werden.[..] Quelle: Stavo. Suchen Sie im Dokument nach – B um 50 Punkte ab dem Jahr 2017 –
In Rödermark fangen die Verantwortlichen schon an zu stöhnen an, wenn der Stadtbus finanziert werden muss.
Siehe: Rödermark. Geht der Stadt das Geld aus? Der Betrag wird erst im Haushalt 2017 irgendwie bereitgestellt werden müssen. Und jetzt stehen da 15.000.000,00 an. Ca. 3.000.000,00 mehr wie Rödermark im Zuge – Rettungsschirm – vom Land Hessen übernommen.
Hoffentlich ist alles VOR DER BÜRGERMEISTERWAHL GEKLÄRT. Man wird es daran erkennen können, wenn die Beratung zu Haushalt im Ratssystem auf der Tagesordnung steht.
Rödermark intern Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
Rödermark. Quartalsbericht von der Finanzverwaltung Stadt Rödermark. Bericht 1. Quartal 2016
Quelle .pdf: bgb.roedermark.de unter Anlage.
Zur Überwachung und Einhaltung des mit dem Land Hessen vereinbarten Schutzschirmabbaupfades werden unterjährig Berichte erstellt. Zusätzlich zu den vom Land geforderten Halbjahres- und Jahresberichten werden zur Überwachung und Steuerungsmöglichkeit Quartalsberichte erstellt.
Der Quartalsbericht bildet die Summe der ordentlichen Erträge und Aufwendungen, das ordentliche Ergebnis sowie das außerordentliche Ergebnis und das Jahresergebnis ab.
Er enthält das Budget und die Ist-Daten für das Jahr 2015, die Plan-Daten für das Jahr 2016 sowie das Budget zum 31. März und ein bereinigtes Ergebnis für 2016 zum 31. März (Datenbasis 27. April 2016).
Rödermark intern. Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten.
Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann.
Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.
Über den Schutzschirm hat das Land Hessen der Stadt Rödermark ca. 12.000.000,00 Euro Schulden abgenommen.
Die Stadt Rödermark, die an einem ausgeglichenen Haushalt arbeitet, hat einen neuen Schuldenberg aufgebaut. Auf einem Konto – Straßensanierung (wenn es das geben sollte und die Zahlen der Stadt stimmen) – werden in 2020 bis zu 15.000.000,00 Euro vorhanden sein. Geld, was GEZAHLT/INVESTIERT werden muss. Den Betrag wird man in den Büchern/Haushalt NICHT finden, ist aber real vorhanden.
Den Betrag, den man durch „Flicken (Dünnschichtverfahren)“ der eigentlich notwendigen „grundhaften Sanierung“ von den 15.000.000,00 abziehen kann, ist mir nicht bekannt. Ist auch nur „Flicken“ und zögert die wirklich notwendigen Maßnahmen hinaus.
[..]Herr Kron gibt einen Überblick über die akut anstehenden „Grundhaften Sanierungen“, die in den nächsten 3 – 8 Jahren anstehen, das erforderliche Finanzvolumen hierzu beträgt ca. 10 Millionen Euro.[..] Quelle: bgb.roedermark.de
Eine Steigerung von 5.000.000.00 Euro innerhalb von nur 2 Jahren. Nimmt man die Aussage (März 2015) von Bürgermeister Kern hinzu
[..]Dies geschah unter der Annahme, dass ab dem Jahr 2014 eine Straßenbeitragssatzung beschlossen worden sei. Hiervon soll allerdings für mindestens 5 Jahre abgesehen werden[..] Quelle: Zusammenfassung Straßenbeitrag
dann fragt man sich: Werden bis dahin überhaupt noch Straßen so hergerichtet, wie es sich gehört? Müssen meine Kinder/Enkel dafür zahlen, weil in den Jahren 2011 bis 2017 in Rödermark mehr taktiert als gehandelt wurde/wird? Die Explosion hat es schon gegeben. Nur den Knall hat man in Rödermark noch nicht gehört.
– dass ab dem Jahr 2014 eine Straßenbeitragssatzung beschlossen worden sei – Ich kann mich nicht daran erinnern, dass ein entsprechender Antrag der Stadtverordnetenversammlung zur Abstimmung vorgelegt wurde.
Man kann sich schon vorstellen, wie die Amtszeit vom Bürgermeister in Wikipedia aussehen könnte.
» Der Bürgermeister konnte die Stadt frei von allgemein schnellem Internet halten.
» Die Renaturierung des Straßennetzes in Rödermark wurde konsequent umgesetzt.
Nochmal Schutzschirm
Nein, der Schutzschirm hat nichts damit zu tun, dass wir unsere Straßen verrotten lassen müssen.
Es wird immer wieder zu hören sein, der Schutzschirm ist schuld. Das ist GRUNDFALSCH. Es hat auch keine Aufsichtsbehörde einen Anteil daran, dass die Stadt Rödermark keine „grundhafte Sanierung“ der Straßen vornimmt. Schuld alleine trägt der hauptamtliche Magistrat, weil kein geeigneter Finanzierungsvorschlag (den es geben könnte) zur Abstimmung der Stadtverordnetenversammlung vorlegt wurde. Wieso der Magistrat und nicht unbedingt die Stadtverordneten? Wenn Geld benötigt wird und die Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer ….. soll angehoben werden, stellt der Magistrat den Antrag. Aber auch die Koalition (AL/Die Grünen, CDU), die einen solchen Antrag erfolgreich zum Abschluss bringen konnten, hat sich gescheut.
Und die Opposition; die hätte sich mal trauen sollen, einen Antrag zur Finanzierung des Sanierungsstaus einzubringen. Der Antrag wäre zwar von der „Macht“ abgelehnt worden, aber man hätte mal darüber gesprochen.
Hat die Aufsichtsbehörde Schuld?
Mitnichten. Die Aufsichtsbehörde hat der Stadt sogar noch Zeit bis 2017 gegeben es zu richten. Quelle: Haushaltsgenehmigung 2015/2016 (Alles? Bitte Bild anklicken)
Wenn sich die Stadt an diese Vorgaben hält und die Haushaltsberatungen Ende 2016 beginnen, wird man also vor der Bürgermeisterwahl darüber reden müssen, wie man sich die Finanzierung der notwendigen Sanierungsmaßnahmen vorstellt.
Wie gesagt, der Sanierungsstau ist laut Fachabteilung der Stadt Rödermark in 2020 um 5.000.000,00 höher als der Betrag, der vom Land Hessen im Rahmen des Schutzschirmvertrages der Stadt Rödermark abgenommen wurde.
Der Bürgermeister muss mich mögen.
[..]Die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger hat keinen Anteil genommen an dem Ereignis, das uns zu dem heutigen Abend geführt hat. 52,7 Prozent sind nämlich der Wahl am 6. März ferngeblieben. „Schlechte Bürger“ kann ich dazu nur sagen[..] Quelle: Roedermark.de
Ich bin nicht nur zur Wahl gegangen. Ich interessiere mich auch für das Politsche in Rödermark. Sicherlich nicht zur Freude aller.
Rödermark intern Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
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