Rödermark. 4,78 Mio. für die Haushaltssanierung

Die hoch verschuldete Stadt Rödermark, die durch unerwartete Zuweisungen die Vorgaben zum kommunalen Rettungsschirm für 2014 geschafft hat, setzt weiterhin auf Glück.

Wie schon bei den Haushaltsreden der SPD und FDP sinngemäß festgehalten wurde „kam eine Fee und öffnete ihr Füllhorn. Ganz unerwartet für den Stadtkämmerer von Rödermark

Rödermark folgt dem Trend (Lotto für die Stadtkasse) den man auch in anderen Städten Deutschlands beobachten kann. Die Stadt Rödermark hat den Versuch mit dem Ziel gestartet, das Haushaltsdefizit mit glücklichen Geldgewinnen auszugleichen. Deshalb wurden im Haushalt 2014 unter dem Titel „Spekulative Ausgaben“ die Kosten für Glücksspiele aufgeführt.

Rödermark steht unter einem guten Stern. Vor kurzem wurde ein satter Lottogewinn von 4,78 Mio. Euro eingefahren. Das ist die gute Nachricht. Man wird aber nicht sparen.

Wenn die Bürger jetzt meinen, dieser Betrag würde wie geplant für die Schuldentilgung eingesetzt, hat weit gefehlt. In der grünen Mitte wird das „Haus der Glückseligkeit“ geplant. Kein Treffpunkt für Jugendliche. Ein Treffpunkt für die „ältere Generation.“ Das Haus soll nach modernsten Erkenntnissen als Nullenergiehaus gebaut werden. Es werden damit die hohen Anforderungen erfüllt, die Rödermark an Bauten stellt, die mit „Tontäfelchen“ ausgezeichnet werden können. Die Stadt möchte als erster Bauherr in Rödermark diese begehrte, aber bisher noch nicht vergebene Auszeichnung erhalten

Aus Sicht der Verantwortlichen dürfte sich das Glück jährlich einstellen. Aus diesem Grund hat der Magistrat für die kommenden Haushaltsplanungen zunächst einmal 2,0 Mio (man rechnet ja vorsichtig) mit einer jährlichen Steigerung von 1% eingeplant.

Bei einer der kommenden Stadtverordnetenversammlung wird noch über die genaue Höhe des zu erwartenden Gewinns abgestimmt. Es wird mit einer heftigen Auseinandersetzung gerechnet.

Siehe
» Haushaltsreden und Haushalt 2014.

Steigerung. Kostendeckungsgrad um 0,42%

Die geforderten Steigerungen der Gehälter (10% bis 20%) für Erzieher/Erzieherinnen durch VERDI in 2015 sind noch nicht berücksichtigt. Wenn das Ergebnis feststeht, muss die Tabelle neu erstellt werden. Der Kostendeckungsgrad wird sich evtl. dann bei 12% einpendeln.
 

Kostendeckungsgrad der Eltern für die KiGa/Kita-Betreuung könnte in Rödermark bis 2019 um 0,42% steigen…………

……der nicht durch Elternbeiträge gedeckter Kostenanteil  steigt  weiter auf über 10 Mio Euro!!“

Für jeden Hinweis zu einem Rechen- oder Denkfehler wäre ich dankbar.

Durch die geplante Gebührenerhöhung könnte der Kostendeckungsbeitrag, nach der hier aufgeführten unverbindlichen Rechnung, bis zum Jahr 2019 um 0,42% verbessert werden. Die Mehrbelastung bis 2019 dürfte für die Eltern bei ca. 290.00,00 Euro liegen. Danach, wenn keine weiteren Erhöhungen hinzukommen, in jedem Jahr ca. 290.000,00 Euro.

Sollte dann (2019) keine weitere Erhöhung der Gebühren erfolgen, wird der Kostendeckungsgrad wieder die Richtung zur 0 einschlagen.

Machen wir uns nichts vor. Die Kinderbetreuung ist nicht nur in Rödermark eine sehr kostenintensive Angelegenheit. In den kommenden Jahren werden wir mit weiter stark steigenden Kosten zu rechnen haben.

Zunächst sind da die noch anstehende Tarifverhandlungen. Rechnen wir einmal mit einer Steigerung von 3,5%. Das ist die von der Gewerkschaft geforderte Gehaltssteigerung. Darüber hinaus hat der Erste Stadtrat den Erzieher eine weiter FREIWILLIGE Gehaltssteigerung zugesagt, die ab 2015 greifen soll.

Ich habe einmal anhand fiktiver Zahlen auf der Kostenseite versucht, den Deckungsgrad darzustellen. Und nur diese %-Zahl ist wichtig. Zunächst die fiktiven Zahlen: 1300,00 Lohnkosten. 700,00 Sachkosten (andere Kosten). Die Kosten von 2000,00 Euro wurden also gedrittelt um die unterschiedlichen (geschätzten) Kosten etwas genauer darzustellen.

» Kostendeckungsgrad der Elternbeiträge Ende 2013 14,2%.
» Die anstehende Tariferhöhung wurde mit 3,5% + 0,5 (Steigerung Stufen) im kompletten Jahr 2014 aufgeführt.
» Die freiwillige Gehaltserhöhung von 3% wird im Jahr 2015 aktiviert.
————Personalkosten in 2013 = 6.861.000,00
————Gehaltssteigerung Freiwillige 190.000,00 (Schätzung Erster Stadtrat) = ca. 3%
————Siehe Streik der Erzieher(innen) hier und hier.
» Die jährliche Steigerung der Sachkosten beträgt ab 2014 1%.
» Die jährliche Steigerung der Lohnkosten in 2015 mit 3%+2% und ab 2016 jährlich 2%
» Der fiktive Elternbeitrag Euro errechnet sich aus dem Kostendeckungsgrad.

Ich bin mir bei der Schätzung vom Ersten Stadtrat nicht sicher, ob es sich bei der geschätzten freiwilligen Gehaltssteigerung NUR um das Gehalt handelt oder ob diese Kosten auch die Sozialkosten (Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung) beinhalten. Wurde diese Frage schon einmal von einem Stadtverordneten gestellt?

Die bevorstehende Tariferhöhung muss bei einem Abschluss neu eingearbeitet werden. Erst dann kann man die tatsächlichen Kosten (+Sozialabgaben) bewerten. Auch eine evtl. höherer Urlaubsanspruch muss beachtet werden.

Die Zahlen sind mit Vorsicht zu genießen, dürften aber den Trend in etwa treffen. Nebenbei, bei der Voraussage zum Abbaupfad der Schutzschirmvorgaben zum Haushalt 2014 gab es zunächst ein Fehlbetrag von ca. 1,8 Mio. Und das im zweiten Jahr.

Kita Kostendeckung
Kostendeckung Kinderbetreuung. Klicken Sie auf die Grafik für die aktuelle Version.

Aktuelle Version hier als .PDF

Die Berechnung der Gebühren nach Kostendeckungsgrad hat natürlich seinen Reiz. Anders, als bei der geplanten linearen Erhöhung um 3%, hätten die Eltern direkten Einfluss auf die Beitragssteigerungen der Gebühren.

Man darf aber nicht verschweigen. Mit diesen Zahlen hier und der Beitragsberechnung nach Kostendeckung rücken die Elternbeiträge in eine andere Dimension. Nach den Vorstellungen der Freien Wähler wird man in 2019 einen Kostendeckungsgrad durch Elternbeiträge von 18,79% erreichen. Die Steigerung der Gebühren würde bei ungebremst weiter steigenden Gesamtkosten bei ca. 50,85% liegen.
Zurzeit geplante Erhöhung: Kostendeckungsgrad durch Elternbeiträge von 14,44%. Die Steigerung den Gebühren liegen bis 2019 bei ca. 16,24%.

Der Kostendeckungsgrad wird mit den bestehenden Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung unter dem Deckungsgrad von 2005 liegen. Der lag in 2005 bei 17,95%

Zu der Höherstufung der Erzieher von S6 nach S8.
Nicht die Höherstufung ist beschlossen. Es ist beschlossen, diese anzustreben. Wenn man etwas anstrebt, muss auch eine Aktion folgen. Diese Aktion soll das angestrebte Ergebnis haben, eine „Höhergruppierung im Haushaltsjahr 2015 zu realisieren“. Über das Ergebnis dieser Aktion müsste, der Logik nach, noch in 2014 abgestimmt werden. Muss über Gehaltsfragen ÜBERHAUPT abgestimmt werden? Wenn nicht, sind die folgenden Zeilen aus dem Antrag der CDU-Fraktion und AL/Grüne nur informativ. In dem Antrag steht:

[..]Es ist im Zusammenhang mit dieser Satzungsänderung anzustreben, die Erzieherinnen und Erzieher nach S8 zu vergüten. Die Höhergruppierung soll im Haushaltsjahr 2015 realisiert werden.[..]Quelle: bgb-oedermark.de

Diese Zeilen finden Sie auch in etwas so im Haushaltsplan von 2014. Seite 50.

Auszug Haushaltsplan 2014 Seite 50
Auszug Haushaltsplan 2014 Seite 50

Gab wohl doch schon einen Beschluss. Passiert dann, wenn die zur Verfügung gestellten Informationen aus der Stadtverordnetenversammlung unvollständig sind.
Siehe auch
» Rödermark. Kostendeckungsgrad


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Kostendeckungsgrad

Rödermark. Kostendeckungsgrad

Besucht man die Ausschüsse oder die Stadtverordnetenversammlung, wird man öfters den Begriff „Kostendeckungsgrad“ hören. Mit dieser %-Zahl wird (in unserm Fall hier) zum Ausdruck gebracht, welchen %-Satz die Bürger von den tatsächlichen Kosten tragen.

Nehmen wir einmal an, die Ausstellung eines Personalausweises kostet der Stadt 100,00 Euro. Der Bürger bezahlt aber nur 60,00 Euro. Damit ist der Kostendeckungsgrad 60%.

Hat die Stadt den Haushalt erstellt, muss dieser dem Regierungspräsidenten (RP) in Darmstadt zur Genehmigung vorgelegt werden. Die Stadt Rödermark hat das Ende Februar gemacht. Der RP achtet bei bestimmten Aufgaben genau auf den Kostendeckungsgrad. Übrigens, bei Städten, die nicht unter den Schutzschirm geschlüpft sind, wird der Haushalt nicht vom RP, sondern vom Landrat geprüft/genehmigt.

Bei einem Haushalt ist strikt darauf zu achten, dass z.B. bei Wasser, Abwasser, Abfall und Straßenreinigung die Gebühren die Kosten decken (Kostendeckungsgrad 100%). Ist dies nicht der Fall, kann der Haushalt abgelehnt werden.

Der RP wird auch Haushalte, die einen zu niedrigen Hebesatz bei der Gewerbesteuer haben, nicht genehmigen. Haushalte ohne einen Straßenbeitrag sind, so jedenfalls wurde mir berichtet, grundsätzlich nicht genehmigungsfähig. Was das für die Stadt Rödermark bedeutet, kann man nur erahnen. Hat man zusagen müssen, eine solche noch in 2014 zu beschließen? Oder gibt es da noch Schlupfloch, um „grundsätzlich nicht genehmigungsfähig“ zu umgehen?

Was nicht angesprochen wurde, ist der Deckungsbeitrag im Bereich Kinder. Und hier berichtetet der Bürgermeister am 21.03.2014 „Es ist nicht erkennbar, dass ein bestimmter Kostendeckungsgrad vorgegeben wird“ (sinngem.)

Diese Aussage ist zunächst eine Entwarnung für höhere Gebühren im Bereich Kinder.

Als Planungssicherheit für die Eltern wurde Anfang 2014 eine Erhöhung von 3% in jedem Jahr (bis 2019) beschlossen. Aber wie wirkt sich eine solche Erhöhung auf den Kostendeckungsgrad aus? Trägt dieser Elternbeitrag überhaupt dazu bei, um die riesige Last der Kosten (10,7 Mio.) ein wenig zu senken?

Der Kostendeckungsgrad durch die Kindergartengebühren beträgt, laut einer Rechnung der Freien Wähler, zurzeit 14,2%. Von den Gesamtkosten, ca. 10,7 Mio. Euro, tragen die Eltern ca. 1,5 Mio. In einem Antrag der Freien Wähler wird darauf gedrängt, die Gebühren nicht wie beschlossen jährlich (bis 2019) um 3% zu steigern, sondern bis 2019 einen Kostendeckungsgrad von 20% zu erreichen.

Der Kostendeckungsgrad von 14,2% wird durch die beschlossene Anhebung der Gebühren (3% jährlich bis 2019) NICHT dazu beitragen, den Kostendeckungsgrad anzuheben. Ganz im Gegenteil, der Kostendeckungsbeitrag wird sinken weil in Zukunft mit höheren Kosten als geplant zu rechnen ist. So jedenfalls die Freien Wähler.

Gestern wurde im Ausschuss die beschlossene Variante der Variante der Freien Wähler gegenübergestellt. Wenn mir dieses Zahlenwerk vorliegt, werde ich das natürlich veröffentlichen.

Der Antrag der Freien Wähler wurde zunächst zu weiteren Diskussionen zurückgestellt und ist damit nicht mehr Bestandteil der kommenden (1.4.2014) Stadtverordnetenversammlung. In jedem Fall wird diese Diskussion aber bei den Beratungen zum Haushalt 2015 eine Rolle spielen.

 
Siehe auch
» Steigerung Kostendeckungsgrad um 0,42%


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

FDP Rödermark und Schwarz-Grün zum Haushalt 2014

Zu lesen in der Dreieich Zeitung.
FDP: Plattform brennt. Schwarz-Grün in Rödermark kontert: „Voll auf Kurs“

[..] Wer trägt die Hauptlast im Rahmen der finanziellen Rosskur, die die Stadt Rödermark unter dem „Schutzschirm“ des Landes Hessen durchläuft? Die Bürger, die nun alljährlich neue Lasten in Sachen „Steuern und Gebühren“ zu erwarten haben? Oder lässt sich der bis 2018 vorgezeichnete Prozess (Ziel: defizitfreier Haushalt) als „ausgewogen“ bezeichnen, weil Privathaushalte, Gewerbetreibende und Stadtverwaltung die Parole „Gürtel enger schnallen“ allesamt zu spüren bekommen?[…]Lesen Sie weiter bei Dreieich Zeitung


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Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.