Gute Nachricht für den Haushalt

Rödermark. Haushaltsloch 2013 wird kleiner
 
Laut Offenbach Post vom 21.12.2013, fällt das Defizit der Stadt Rödermark 2013 ca 1 Mio. geringer aus. Aus der Offenbach Post sind als Begründung leider nur die Leistungen der Bürger (Grundsteuer und KiTa Gebühren) und Gewerbetreibenden (Gewerbesteuer) aufgeführt. Den von der Stadt geleistete Beitrag ist nicht aufgeführt.
 
Wie sich diese erfreuliche Nachricht auf die gesamte Konsolidierung auswirkt bleibt abzuwarten. In 2013 sind die aufgeführten Einnahmequellen Grundsteuer mit > 1.1 Mio., die Gewerbesteuer + 300.000,00 Euro und die Erhöhung der KiTa-Gebühren bereits eingerechnet.
 
Nachtrag
Zu dem Kommentar von @RoederMerker

Haushalt 2013
Haushalt 2013

Quelle: Haushaltsplan 2013 Seite 4
 
Das Ergebnis ist mit einem Fehlbetrag von 7.385.802 Euro ausgewiesen. Dieser Betrag wurde auch in der Offenbach Post (7,3 Mio) genannt. Das außerordentliche Ergebnis (405.800,00 Euro) ist mit eingerechnet. Für eine Aussage, ob die Verbesserung der Einnahmen um 1.0 Mio. auch für die Konsolidierung nennenswerte Auswirkungen haben, muss man wissen, wo steht die Mio.? Steht die im ordentlichen oder außerordentlichen Ergebnis. Für die Konsolidierung ist das ordentliche Ergebnis wichtig.
 
In dem Abbaupfad ist meiner Meinung nach der falsche Betrag angegeben. Der Ausgangs-Betrag müsste um 405.800,00 Euro höher angesetzt werden und damit 7.791.602,00 Euro betragen. Kann natürlich sein, dass ich ein veraltetes Dokument habe bzw. einem Denkfehler unterliege.
 
Nachtrag 23.12.2013
Könnte das in Rödermark auch passieren?
Einnahmen wecken neue BegehrlichkeitenLesen Sie weiter bei OP-Online
 
 
Siehe auch
» Braucht Röder,mark weitere Gewerbegebiete?
» Artikel zum Haushalt
 
 

Abbaupfad nicht erreicht. Soll man umziehen?

Wenn meine Enkel bei einem Computerspiel eine Aufgabe total verpatzen, ist das zunächst nicht so schlimm. Da hat man ein zweites Leben. Man bekommt eine 2. Chance und soll dann mit größerer Aufmerksamkeit weitermachen.
 
So ähnlich ist das mit dem Schutzschirm. Einmal kann man wohl patzen. Dann ist aber Schluss mit lustig. So jedenfalls kann man es dem Schutzschirmgesetz und der „Durchführung Schutzschirmgesetz“ entnehmen.
 
 
So steht es im Schutzschirmgesetz. Für Kommunen, die ihre Hausaufgaben schlecht machen.
Der Haushalt für 2014 ist noch nicht verabschiedet. Es ist noch Zeit bis zum Januar/Februar 2014 das zurzeit bekannte Defizit durch Sparmaßnahmen auszugleichen. Ich glaube aber nicht an große Sparmaßnahmen. Ganz im Gegenteil. Man wird personell aufrüsten und wahrscheinlich im Februar einen subventionierten Klimabeauftragten einstellen. Der Bürger kann ja zahlen.
 
Es muss nicht so passieren wie ab hier aufgeführt, aber nach dem Vertragswerk kann es so kommen. Der Bürger zahlt für nicht deutlich erkennbaren Sparwillen des hauptamtlichen Magistrats.
 
Wenn die Auflagen des Schutzschirmgesetzes verfehlt werden, sollte man sich überlegen auszuwandern.
 
Schutzschirmgesetz §4

Schutzschirmgesetzt $4
Schutzschirmgesetzt §4

Schutzschirmgesetz §3
Schutzschirmgesetz §3
Schutzschirmgesetz §3

Verpflichtet hat sich die Stadt Rödermark, bis 2018 einen ausgeglichenen Haushalt zu führen. Danach muss der Haushalt DAUERHAFT ausgeglichen sein. (§3 Absatz 3, Satz 1)
Wenn nicht, wird es teuer für die Bürger.
 
Verpflichtet hat sich die Stadt Rödermark, die dazu notwendigen Maßnahmen (Abbaupfad) zu beschreiben und durchzuführen. (§3 Absatz 3, Satz 1)
Wird sich nicht daran gehalten, wird es teuer für die Bürger.
 
Durchführung Schutzschirmgesetz §4
Durchführung $4
Durchführung $4

Hat man sein Ziel erreicht, kann es evtl. eine Fristverlängerung geben. Aber nur EINMAL.
Dann wird es teuer für die Bürger.
 
Die ca. 12,5 Mio. Schulden können zurückkommen. Die Tilgung der Schuld und wahrscheinlich höhere Zinsen werden den Haushalt (und damit dem Bürger) sehr teuer zu stehen kommen. Im schlimmsten Fall könnte unser hauptamtlicher Magistrat eine weisungsbefugte Hilfe vom RP zur Seite gestellt bekommen.
 
Was kann sonst noch passieren
Im Vertrag §4 steht:

[..]können Zwangsmaßnahmen nach dem Siebenten Teil der Hessischen Gemeindeordnung ergiffen sowie die [..]

Lesen Sie dazu den Text in der HGO
 
Der Stadtkämmerer hofft auf Geld aus dem Urteil des Staatsgerichtshofs und darauf, dass es dann alles GUT wird für Rödermark. Der Stadtkämmerer sollte sich einmal nach der Höhe des der Stadt voraussichtlich zustehenden Geldstrom bei seinem Parteifreund Reimund Butz erkundigen.
 
Es wäre schön, wenn sich die bisher einzig ausgesprochene Hoffnung des Stadtkämmerers (Einbringung Haushalt 2014) auf einen ausgeglichenen Haushalt erfüllen würde. Nur der Glaube daran fehlt mir.
 
Der hauptamtliche Magistrat muss jetzt liefern, der Bürger hat seinen Beitrag bereits kräftig geleistet.
 
Ein Hinweis zu den kommenden Beiträgen zum Straßenbau
Hier wird der Bürger in Kürze mit einem kräftigen Beitrag belastet. Aber JEDEM MUSS KLAR SEIN, dieser Betrag ist ein Beitrag der auf den Abbaupfad nur minimale Auswirkungen hat.
 
Gebühren: Zahlt der Bürger für eine konkrete Leistung. Z.B. Personalausweis.
Beitrag: Geldleistung für eine Herstellung. Z.B. GRUNDerneuern einer Straße.
Steuer: Kein konkreter Verwendungszweck.
 
Bei OP-Online kann man zu Mainhausen lesen

[..]Es müsse den jeweiligen Budget-Verantwortlichen in der Verwaltung klar sein, dass es über ständige Steuer-, Abgaben- und Gebührenerhöhungen oder gar weitere Verschuldung dauerhaft nicht möglich sei, einen ausgeglichenen Etat zu erreichen. „Nur ein sparsamer Umgang mit den anvertrauten Mitteln wird langfristig zum Ziel führen“, so Egner abschließend.[..] Quelle: OP-Online

Siehe auch
» 16.12.2013 Sparantrag (Prüfantrag) von der Koalition abgeschmettert
» 12.12.2013 R. Butz zweifelt an “nennenswerter Besserstellung”.
» 09.12.2013 Was wären wir ohne Schutzschirmvertrag?
» 29.11.2013 Jammern auf hohem Niveau
» 22.11.2013 Ist Rödermark pleite?
» 17.11.2012 Besserung für den Haushalt ab 2016 durch ein Urteil?
» 16.11.2013 Die Hoffnung von BM Roland Kern. Ein Gerichtsurteil.
 
Artikel zum Haushalt der Stadt Rödermark


Rödermark intern. DAS MUSS JEDEM KLAR SEIN!
Laut HaushaltsplanENTWURF (Seite 135) steigt die pro Kopf Verschuldung in Rödermark von 740.45 im Jahr 2019 auf 1.760,95 im Jahr 2025 an.

Betrug der Schuldenstand Anfang 2022 noch 22.729.064,00 so plant man für Ende 2025 mit mehr als einer Verdopplung der Schulden auf satte 50.579.774,00. HaushaltsplanENTWURF (Seite 35)

Prüfantrag, ob die Stadt Geld sparen kann abgeschmettert.

Rödermark. Prüfantrag ob die Stadt Geld sparen kann.
 
CDU und AL/Die Grünen lehnten Antrag zur Prüfung einer Einsparmöglichkeit ab.
 
Viele Städte denken darüber nach, die Kommunalen Eigenbetriebe (KBR in Rödermark) wieder in die städt. Verwaltung einzugliedern. Die Offenbach Post berichtetet hierzu über Babenhausen.
 
Bei der Stadt Rödermark wurde ein PRÜFAntrag zu „Gibt es zu der bisherigen Organisationsform der Eigenbetriebe eine kostengünstigere Alternative“ NICHT zugelassen. Abgeschmettert von CDU und AL/Die Grünen.
 
Wie schon in dem Artikel „Gibt es Sparvorschläge von der Koalition?“ aufgeführt, ist „Sparen“ nicht unbedingt ein Thema der CDU und AL/Die Grünen. Man lehnt sogar die Feststellung einer möglichen Einsparung ab.
 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark möge beschließen. Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und darzustellen:
1. Die bisherige Organisationsform der Eigenbetriebe ist auf vier Varianten hin zu überprüfen:
1a) Beibehalt der Eigenbetriebe in der jetzigen Organisationsform
1b) Auflösung der Eigenbetriebe und Eingliederung in die jeweiligen Fachbereiche der Stadtverwaltung
1c) Anpassung der Organisationsstrukturen der Eigenbetriebe unter Berücksichtigung heutiger und künftiger Aufgaben.
1d) Überführung der Eigenbetriebe in eine Stadtwerke GmbH
 
2. Die jeweiligen Vor- und Nachteile der Varianten 1a) – 1d) sind in einer Tabelle darzustellen und dem zuständigen Fachausschuss vorzulegen.
 
3. Die finanziellen Auswirkungen der Varianten 1a) – 1d) sind in Bezug auf
» Bilanzen der Stadt/Eigenbetriebe
» Rechtskosten (z.B., Gerichtskosten, Notarkosten, Übertragung von Liegenschaften etc.)
» Wirtschaftsprüfer
» Auswirkungen Haushalte
» Interne Verrechnung
» Personal
in ihren jeweiligen Auswirkungen darzustellen.
 
4. Ebenso sind die Auswirkungen auf die Betriebskommission in Bezug auf die jeweilige Rechtsform der Eigenbetriebe darzustellen.
 
5. Die Ergebnisse der Prüfung zu den Ziffern 1-4 sind in der nächsten Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses am 30.08.2012 und damit vor Einbringung des Haushalts 2013 vorzulegen und zu beraten.
Quelle: bgb-roedermark

Das Ergebnis dieser Prüfung hätte ergeben können:
» Alles gut wie es ist.
» Es geht preiswerter.
 

Siehe auch
» 09.12.2013 Was wären wir ohne Schutzschirmvertrag?
» 29.11.2013 Jammern auf hohem Niveau.
» 22.11.2013 Ist Rödermark pleite?
 
» Rödermark. Artikel zum Haushalt.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Wer kontrolliert den Haushalt?

Rödermark. Wer konntrolliert den Haushalt?

Wie man lesen konnte, ist der Haushalt der schutzschirmfreien Stadt Rodgau vom Landrat bemängelt worden bevor dieser von den Stadtverordneten beschlossen wurde.

Kann das Rödermark auch passieren?
So wie im Rodgau nicht.
Die Schutzschirmkommune Rödermark ist nach §4 Abs. 3 des Hessischen Kommunalen Schutzschirmgesetzes dem RP unterstellt. Rödermark bekommt den Brief, wenn der RP dies für erforderlich sieht, nicht vom Landrat Quilling, sondern vom RegierungsPräsidenten. Ob da schon was da ist?

Haushalte der „guten“ Gemeinden“ stehen beim Landrat unter Aufsicht und die „bösen“ beim RP.

Ist auch verständlich. Landräte können mit Ihren Kommunen auch unter die „Schutzschirmkommunen“ fallen und dann so weiter wirtschaften wie bisher. „So nicht“ argumentierte seinerzeit die FDP und sorgte für eine Anpassung des §136 Abs. 3 der HGO über das Schutzschirmgesetz (§4 Abs. 3).

Wann endet der Vertrag?
Wenn im dritten (?Standard?) aufeinanderfolgenden Jahr der Ergebnishaushalt/Ergebnisrechnung ausgeglichen ist. Festgestellt durch den RP.

Siehe auch
» Artikel zum Haushalt
» Durchführung Schutzschirmgesetz
» Schutzschirmvertrag Dietzenbach


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.