Nachtrag zu einer sehr schlimmen Rede.

Rödermark. Haushaltseinbringung 2014
 
Beginnen möchte ich mit einem Zitat von Herrn Löw in der Offenbach-Post vom 14.11.2013.

[..]Rödermarks neuer Kämmerer (Anm. Herr BM Kern) betreibt also Hauhaltskonsolidierung nach dem Prinzip der Hoffnung.[..]
Quelle: OP vom 14.11.2013

 
Die Notwendigkeit, unter den Rettungsschirm zu schlüpfen, hat der hauptamtliche Magistrat der Stadt Rödermark, Herr Sturm und Herr Bürgermeister Kern als wichtig für die Stadt Rödermark erkannt und der Vertrag wurde im Februar 2013 unterschrieben. Die Stadtverordneten haben sich der Meinung der Hauptamtlichen angeschlossen und der Vorlage des Magistrats zum Schutzschirm zugestimmt.
 
Die Richtigkeit, unter den Rettungsschirm zu schlüpfen, wurde am 4.10.2013 von Herrn BM Kern und Erster Stadtrat Herrn Jörg Rotter bestätigt. Man erwähnt die „Grundsätzlichen Vorteile“ für die Stadt. Siehe hierzu Abschluss 2012, Seite 50.
 
Auf Grundlage der Situation vor 2013 (Finanzlage und Gesetzeslage) wurde der Abbaupfad mit dem Hauptziel des Rettungsschirms, ein ausgeglichener Haushalt bis 2017, festgelegt.
 
Der nach der Unterzeichnung erfolgte Richterspruch (Hessische Staatsgerichtshof. Finanzausgleichsänderungsgesetz. Siehe hier. Reiter Langtext.) könnte ab 2016 mehr Geld in die Kasse der Kommunen bringen. Aber erst in 2016. WIE VIEL und OB überhaupt; zum heutigen Zeitpunkt könnte man nur Vermutungen anstellen.
 
Der Urteilsspruch hätte auch gegen die Kommunen ausfallen können.
 
Was wäre gewesen, wenn der Richterspruch erst am 1.12.2013 erfolgt wäre? Die Haushaltsrede von Bürgermeister Kern wäre um die Hälfte kürzer gewesen und die Hilflosigkeit noch größer.
 
Also, was hat in einer Haushaltsrede für den Haushalt 2014 ein Urteil zu suchen, welches evtl. in 2016 zum Tragen kommt (2017 endet definitiv die Amtszeit von Roland Kern) und man keine genauen Konditionen kennt? Hier spielt die o.g. HOFFNUNG eine Rolle. Was dabei herauskommt, wird einem auch die berühmte Glaskugel nicht sagen können.
 
Das Urteil hat meiner Meinung nach nichts, auch rein gar nichts in einer Haushaltsrede zu suchen. Man könnte es bestenfalls am Rande erwähnen. Der Abbaupfad wurde OHNE diese evtl. zusätzlichen Einnahmen geplant und festgezurrt. Der Bürgermeister hätte sich einmal an Geldausgaben der Vergangenheit erinnern müssen. Fehlplanungen und falsche Vertragsabschlüsse kosten den Bürgern viel Geld und schlagen sich jetzt in dem miserablen Haushalt für 2014 nieder.
 
Man kann sich trefflich darüber streiten, wie die Zahlen zum Abbaupfad zustande gekommen sind. Wurden die Ausgaben unterschätzt? Wurden die Ausgaben schöngerechnet? Kann doch nicht sein, dass ein von hoch bezahlte Fachleuten der Stadt Rödermark erstellter Abbaupfad die Lebensdauer einer Eintagsfliege hat.
 
Eine Erkenntnis kann gezogen werden. Kann man Planungen, die von der Stadt morgens gegen 10.00h gemacht wurden, um 17.00h des gleichen Tages noch trauen?
 
Dass der Bereich „Kinder und Senioren“ Geld kosten wird, war auch den Parteifreunden von BM Kern schon in 2012 bekannt. Hier ein Zitat aus der Haushaltsrede der AL/Die Grünen:

[..]Ich möchte nur exemplarisch auf den kommunalen Finanzausgleich, die Kreis- und Schulumlage oder die steigenden Standards im Kitabereich oder der Ü3-Betreuung hinweisen, die durch Auflagen von Land und Bund erst entstehen. Sie hat auch damit zu tun, dass in den kommunalen Gebietskörperschaften Entscheidungen mit finanziellen Auswirkungen für die Folgejahre, gar Jahrzehnte getroffen wurden und werden, die die kommunalen Entscheidungsträger selbst zu verantworten haben [..]

Auch wurde von AL/Die Grünen, ohne den Richterspruch Mitte 2013 zu kennen, für den Bereich der Kindertagesstätten die Erfüllung der rechtlichen Verpflichtung und der daraus entstehenden finanziellen Anstrengungen erkannt und sollten, rein theoretisch, in die Vorgabe für den Abbaupfad eingeflossen sein.

[..]Die Stadt Rödermark wird den rechtlichen Verpflichtungen in vollem Umfang Rechnung tragen.[..]
Quelle: Haushaltsrede der AL/Die Grünen

 
Nach meinem Kenntnisstand waren Ende 2012 fast alle Parameter zur Kostenermittlung für die Kinderbetreuung bekannt. Einzig die Gruppengröße der zu betreuenden Kindern und der dadurch resultierenden Anzahl an Betreuungspersonen hat sich in 2013 geändert. Es gibt hier einen Spielraum zwischen einer sehr teureren Lösung und einer, die nicht sehr stark von dem abweicht, was gerade Stand der Dinge ist.
 
Tipp.
Suchen Sie in der Haushaltsrede von Bürgermeister Kern einmal das Wort SPAREN.
 
Herr Löw muss noch einmal herhalten.

[..]Als Jurist weiß Kern auch, dass jede Landesregierung genug gewiefte Juristen in ihren Reihen hat, um das Urteil korrekt umzusetzen, ohne jedoch den Kommunen jene 360 Mio Euro zurückzugeben[…]
Quelle: OP vom 14.11.2013

 
 
Hilfe, hierzu kann ich nichts finden 🙁
Könnte mir einer ein Dokument oder Link zusenden wo diese Versprechung umgesetzt wurde.

[..]Vom Magistrat ist bis zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung eine Maßnahmenliste zu erarbeiten, wie die jährlichen Abbauschritte ab 2014 bis hin zum Haushaltsausgleich und darüber hinaus erreicht werden sollen.[..]

Die Aussage wurde bei der Stavo am 4.12.2012 bei Punkt Haushaltskonsolidierungskonzept gemacht.. Bei der Stavo am 13.02.2013 hätte die Maßnahmenliste fertig sein sollen.
 
Siehe auch
» 13.11.2013 Rödermark Stadtverordnetenversammlung 12.11.2013
» 12.11.2013 SPD-Rödermark. Aktuelles von der Stavo
» 14.11.2013 Trotz Schutzschirm auf Talfahrt
» 14.05.2013 Vertragsgestaltung. Schaden 225.000,00 €
» 08.05.2013 Rödermark verschenkt Grundstück
» 22.01.2013 Defizitabbau 2013 bis 2020 Stand 22.1.2013
» Haushaltsentwurf 2014
» Konsolidierungsmaßnahmen 1. Habjahr 2014
» Rödermark. Artikel zum Haushalt.
» 21.05.2013 Urteil zum Finanzausgleichsänderungsgesetz


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Rödermark. Feststellung zur „Pro-Kopf-Verschuldung“

Rödermark. Feststellung zur „Pro-Kopf-Verschuldung“
 

Schuldenstatistik der Stadt Rödermark
Schuldenstatistik der Stadt Rödermark. Quelle Haushaltsentwurf Seite 84

 
Seit 2005 hat Rödermark einen Bürgermeister der AL/Die Grünen.
 
Siehe auch
Rödermark. Artikel zum Haushalt.

Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Stadtverordnetenversammlung 12.11.2013

Rödermark. Stavo 12.11.2013
 
Die unverständlichste Präsentation eines Haushaltsentwurfs die ich in Rödermark bisher gehört habe. Eine Unterstützung für die Zuhörer, damit man die genannten Zahlen auch richtig einordnen konnte, z.B. mittels Beamer (wie bei H. Sturm) erfolgte nicht. Die Rede lag den Gästen (ob Stadtverordneten diese hatte?) nicht vor.
 
 
Wenn der Magistrat (Kämmerer) der Stadt Rödermark den ersten Entwurf des Haushaltsplans den Stadtverordneten zu Beratung vorlegt, war das in Rödermark in den letzten Jahren keine erfreuliche Angelegenheit.
 
Die Suche nach erklärbaren Gründen für die miserablen Haushaltslage wurde immer schwerer. Glücklicherweise gibt es ja den Fachbereich Kinder, der damals wie heute für die Schieflage herhalten muss.
 
In der Vergangenheit wurde der Haushalt vom damaligen Kämmerer Herrn Sturm immer in verständlicher Weise präsentiert und mit Zahlen hinterlegt. Obwohl der Haushalt durch die verständliche Darstellung nicht um einen Euro besser wurde, man hat verstanden.
 
Die gestrige Vorstellung war geprägt von Zitaten aus Urteilen in Rechtsanwaltdeutsch. Ich hoffe ja nur, die Stadtverordneten konnten dem Vortrag von Bürgermeister Roland Kern folgen. Mir war dies NICHT möglich.
 
Man hat von Haushalt zwar wenig verstanden kennt sich aber jetzt mit dem VGH, HFGB und dem Finanzausgleichssanierungskonzept bestens aus. 🙁 Das sich den Gemeinden ein Anspruch auf Zuschuss ergibt, kann ein jeder bei Art. 137, Abs. 1, Abs.2, Satz 1, Abs. 5 HV (oder so ähnlich) entnehmen. Alles klar?
 
Wie gesagt, von der ganzen Rede des BM ist bei mir nur ein wenig hängengeblieben.
 
Zitat aus dem Gedächtnis

„Wenn ich bei der Unterzeichnung zum Rettungsschirm das Gerichtsurteil des VGH gekannt hätte, wäre der Vertrag (Rettungsschirm) nicht unterzeichnet worden.“

Was sagt dieser Satz aus? Für mich eigentlich nur: „Wäre nicht unterzeichnet worden hätte die Stadt Rödermark ca. 12 Mio. Schulden mehr an der Backe.“
 
Die Stadtverordneten hätten jetzt 12 Mio. Schulden mehr abzubauen. Mal sehen ob die den Fehlbetrag von 1,7 Mio. reinbekommen werden. Straßenbeitragssatzung ick hör dir trapsen.
 
Die Prognose ergibt: „Die Vorgaben zum Rettungsschirm werden in 2017 um ca. 1,7 Mio Euro verfehlt.
 
 
Über das Thema „Integrationsbeauftragte“ der Tagesordnung möchte ich hier lieber nichts schreiben. Siehe aber hier.
 
Siehe auch
» Haushaltsrede Bürgermeister Kern zum Haushalt 2014
» SPD-Rödermark. Aktuelles aus der Stavo am 12.11.2013
» Konsolidierungsplan. Stavo-Beschluss 4.12.2012
» Konsolidierungsmaßnahmen 1. Habjahr 2014
» 22.01.2013 Defizitabbau 2013 bis 2020 Stand 22.1.2013
» Präsentation Haushalt 2013. A. Sturm
» 225.000 Euro durch Vertragsfehler?
» Haushaltsentwurf 2014
» Rödermark. Artikel zum Haushalt.


 
Hinweis zum Haushalt 2014 von der FDP-Rödermark

Rödermark befindet sich unter dem „Kommunalen Rettungsschirm“ des Landes Hessen. Hierzu wurde Anfang 2013 ein „Abbaupfad“ beschlossen, der für die kommenden Jahre den Defizitabbau bis zum ausgeglichenen Haushalt konkretisiert und dazu jeweils auch das maximal zulässige bzw. einzuhaltende Jahresdefizit enthält. Für 2013 darf das Jahresdefizit demnach maximal 7.800.000 € betragen. Laut Auskunft des Bürgermeisters wird dies wohl im Ergebnis zu erreichen sein. Für 2014 sollte das städtische Defizit sodann maximal 5.790.000 € betragen. Gemäß der Planzahlen für den Haushalt 2014, die Bürgermeister Kern im Rahmen der gestrigen Haushaltseinbringung vorgestellt hat, wird das Defizit 2014 jedoch voraussichtlich weitaus höher, nämlich bei rund 7.500.000 €, liegen.
Siehe: FDP-Rödermark. Kommunalpolitische Initiative der FDP-Rödermark




Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Es geht um Ihr Geld

Am 12.11.2013 wird im Rahmen der 22. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark der Entwurf des Haushaltsplans 2014 der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung vorgelegt.
 
Hier die ganze Tagesordnung
 
Siehe auch
» Haushaltsplan 2013
» Haushaltsplan 2014


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.