02.10.2017 – ( S )
Verkehrsdurchfahrtshinweisapp für eine stressfreie Ortsdurchfahrt.
Schon vor längerer Zeit hatte man in Rödermark vorgehabt, auf besonders unübersichtliche Straßenführungen per App aufmerksam zu machen. Die dazu benötigte APP wurde nicht fertiggestellt, da die ausschlaggebende Verkehrssituation (Messenhausen) von übergeordneter Stelle wieder in normale Bahnen gelenkt wurde. Man hat in Rödermark lange daran gearbeitet, um eine neue Situation zu schaffen, die eine solche APP rechtfertigt. Die Situation ist jetzt da. Fehlt nur noch die fertige APP. Man wollte die „Verkehrsdurchfahrtshinweisapp für Rödermark“ bereitstellen. Wollte?
Der Neubeginn dieser App mit dem Namen „Rödermarks Verkehrsdurchfahrtshinweisapp“ wurde schon nach den ersten Testläufen zu Grabe getragen. Die App konnte die gestellten Anforderungen nicht erfüllen. Ein neuer Arbeitstitel „Verkehrshinweisappbabenhäuserstraße“ wurde festgelegt und wird erst dann mit Leben erfüllt, wenn sich die Stadt Rödermark und der Landesrechnungshof geeinigt haben.
Zurück zur „Verkehrsdurchfahrtshinweisapp“ Was war geplant? Warum wird die App nicht eingeführt?
Die notwendige Infrastruktur für diese APP muss zunächst hergestellt werden. Als Beginn kann man die Einführung des freien WLAN rund um das Rathaus Ober-Roden sehen. Geplant war die Versorgung mit freiem WLAN für die kompletten Frankfurter Straße und Dieburger Straße, den Parkplatz bei der Germania und an dem neu zu schaffenden Parkplatz (Waldparkplatz Waldfestplatz) zwischen Eppertshausen und Rödermark. Auf den Parkplätzen bei der Germania und dem Waldparkplatz Festplatz werden kostenlose Ladestationen für Smartphone vorgesehen. Eine Möglichkeit, sich mit Reiseproviant „den BahnschrankenSnack“ zu versorgen, wird eingerichtet.
Die notwendige App „Verkehrsdurchfahrtshinweisapp“ für eine stressfreie Ortsdurchfahrt laden sich die Autofahrer auf den aufgeführten Parkplätzen.
Das WLAN ist aus programmtechnischen Gründen erforderlich. Da diese APP nun nicht zum Einsatz kommt, kann man über die weitergehenden Pläne berichten. Es wäre möglich gewesen, eine genauere Analyse des Verkehrsstroms durch den stark belebten Ortskern von Rödermark zu erstellen. Uhrzeit, Geschwindigkeit und Fahrroute wären die wichtigsten Informationen. Lärmsensoren entlang der Dieburger Straße und Frankfurter Straße hätten dem vorbeigefahrenen Auto den Lärmpegel/Geschwindigkeit zuordnen können, den es verursacht.
An einer Kleinigkeit ist das ganze Vorhaben gescheitert. Die Voraussetzung für die „Verkehrsdurchfahrtshinweisapp“ ist: „Alle Hinweise müssen als Sprachausgabe gestalten werden“. Um die Hinweise zeitnah an allen Gefahrenstellen/Hinweisstellen komplett und verständlich wiederzugeben, ist die Geschwindigkeit von 30 Stundenkilometer einfach zu hoch. Selbst bei einer Taktfrequenz von Schnellsprecher Dieter Thomas Heck reichte die Zeit nicht aus. Einerseits müssen an einem Punkt viele Hinweise gegeben werden und andererseits stehen die Schilder in einem zu kurzen Abstand hintereinander. Ein Test hat ergeben, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 3 Stundenkilometer herabgesetzt werden muss. Nach wochenlangen, zum Teil äußerst kontrovers geführten Diskussionen ist man zu dem Schluss gekommen, den APP Gedanken für die Ortsdurchfahrt nicht weiterzuverfolgen.
Anmerkung: Kaum schwere Unfälle (bei 50 km/h) in der Vergangenheit auf der Frankfurter/Dieburger. Da gab es mal einen in den 60er an/in der Volksbank, einen beim Schleinkofer und davor einen mit einem Fuhrwerk eines Haahanneler am Marktplatz.
Die kaum vorhandene Unfallgefahr könne man bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 3 Stundenkilometer weiter senken.
Rödermark intern.Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?