Satire
Kann Rödermark von einem „schwarzen Loch“ aufgesaugt werden?
In Darmstadt wurde der Baustart für eine Teilchen-Beschleunigeranlage bekannt gegeben. Die Tatsache, dass hier, um den UrKNALL zu erforschen, SCHWEREionen mit hoher Geschwindigkeit zerstört werden, hat die Schwarz/Grüne Landesregierung erneut auf den Plan gerufen. Es sollen neue Auflagen erteilt werden, die bis zum ersten Probelauf umgesetzt sein müssen.
Man will – Geheimnisse des Universums lüften. Geheimnisse lüften bedeutet auch – Neuland betreten. Neuland betreten bedeutet – Unsicherheit. Um das Sicherheitsbedürfnis der Anlieger gerecht zu werden, haben die Fachleute von CDU und Grünen (Juristen, Spezialisten für elektronische Datenverarbeitung (EDV), Physiker, Verkehr) einen erweiterten Katalog mit sicherheitsrelevanten Forderungen dem Betreiber zugestellt und um Stellungnahme gebeten.
Haftung:
1) Da es gewollt ist, die schweren Ionen zu zerstören, können keinerlei Haftungsansprüche geltend gemacht werden.
2) Der Betreiber haftet für Schäden, wenn durch die heftige Zerstörung Teile der schweren Ionen ins Freie geraten und dort Schaden anrichten.
3) Die zum Einsatz kommenden schweren Ionen bedürfen keiner eigenen Zulassung. Für die ordnungsgemäße Funktionsfähigkeit hat der Betreiber zu sorgen.
Lärmschutz / Umweltschutz
1) Es soll festgestellt werden, wie sich Materie beim UrKNALL verhalten haben könnte. Demzufolge ist mit einer starken Lärmbelästigung zu rechnen. Es muss für einen ausreichenden Schallschutz gesorgt werden.
2) Da es bisher noch keine Erfahrungswerte darüber gibt, wie laut der UrKNALL sein könnte, ist die gesamte Fläche mit einem 10 Meter starken Schallschutz abzudecken.
3) Die Anzahl der schweren Ionen, die täglich zerstört werden sollen, wird auf (noch festzulegen) begrenzt. Dazu muss eine wissenschaftlich belastbare Zahl „wie viele Ionen stehen weltweit zur Verfügung“ genannt werden.
Geschwindigkeit.
1) Um alles in einem einigermaßen Rahmen zu halten, ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung der schweren Ionen unumgänglich. Eine Höchstgeschwindigkeit von 130 Stundenkilometer dürfte angemessen sein.
2) Sollte man die Geschwindigkeit der schweren Ionen nicht mit herkömmlichen Messmethoden (Radarfalle wie bei Auto) überprüfen können, müssen bis zum ersten Probelauf entsprechende Messvorrichtungen vom Betreiber zur Verfügung gestellt werden.
3) Die zu entrichtende Strafen bei Tempoüberschreitung richtet sich zurzeit nach dem aktuellen Bußgeldkatalog 2017. Es wird der Betrag bei – mehr als 70 Km/h – neu gestaffelt.
Sicherheit für die elektronische Datenverarbeitung (EDV)
1) Eine Verbindung über Funk darf aus dem Zentrum nicht möglich sein.
2) Alle Computer innerhalb des Zentrums dürfen nur mit abhörsicherem WLAN-Kabel verbunden werden.
3) An allen Computern ist das Diskettenlaufwerk zu entfernen.
4) Die im Zentrum eingesetzten Computer müssen den neuesten Versionsstand des Betriebssystems aufweisen. Windows Version 10 darf nicht mehr verwendet werden. Aus heutiger Sicht ist mindestens Windows Version 97 der einzusetzende Standard.
Erst wenn diese Fragen qualifiziert beantwortet wurden, kann mit der endgültigen Genehmigung der Anlage gerechnet werden.
Da sich Rödermark in unmittelbarer Nähe zu Darmstadt befindet, muss in Rödermark ein entsprechender Alarmplan ausgearbeitet werden. Die Hoffnung, dass Stephen Hawking recht hat und durch die Experimente keine schwarzen Löcher entstehen (die Rödermark dann aufsaugen werden), darf uns in Rödermark nicht in Sicherheit wiegen..
Man hat in Rödermark vorsichtshalber einen theoretischen Plan entwickelt. Fakt scheint zu sein: „Schwarze Löcher ziehen Masse an und weiße Löcher geben Masse ab.“ Um ein schwarzes Loch zu neutralisieren, brauchen wir demnach ein weißes Loch. Es sind die notwendigen Geldmittel (ca. 900 Mio. Euro) für eine Anlage bereitzustellen, die weiße Löcher erzeugt. Für eine Schutzschirmkommune eine wahrhaft schwere Aufgabe. Das sollte es uns aber Wert sein, damit wir nicht irgendwann in den unendliche Weiten des Raums verschwinden werden.