Teilchen-Beschleunigeranlage. Auch Rödermark ist betroffen?

Satire
Kann Rödermark von einem „schwarzen Loch“ aufgesaugt werden?

In Darmstadt wurde der Baustart für eine Teilchen-Beschleunigeranlage bekannt gegeben. Die Tatsache, dass hier, um den UrKNALL zu erforschen, SCHWEREionen mit hoher Geschwindigkeit zerstört werden, hat die Schwarz/Grüne Landesregierung erneut auf den Plan gerufen. Es sollen neue Auflagen erteilt werden, die bis zum ersten Probelauf umgesetzt sein müssen.

Man will – Geheimnisse des Universums lüften. Geheimnisse lüften bedeutet auch – Neuland betreten. Neuland betreten bedeutet – Unsicherheit. Um das Sicherheitsbedürfnis der Anlieger gerecht zu werden, haben die Fachleute von CDU und Grünen (Juristen, Spezialisten für elektronische Datenverarbeitung (EDV), Physiker, Verkehr) einen erweiterten Katalog mit sicherheitsrelevanten Forderungen dem Betreiber zugestellt und um Stellungnahme gebeten.

Haftung:
1) Da es gewollt ist, die schweren Ionen zu zerstören, können keinerlei Haftungsansprüche geltend gemacht werden.
2) Der Betreiber haftet für Schäden, wenn durch die heftige Zerstörung Teile der schweren Ionen ins Freie geraten und dort Schaden anrichten.
3) Die zum Einsatz kommenden schweren Ionen bedürfen keiner eigenen Zulassung. Für die ordnungsgemäße Funktionsfähigkeit hat der Betreiber zu sorgen.

Lärmschutz / Umweltschutz
1) Es soll festgestellt werden, wie sich Materie beim UrKNALL verhalten haben könnte. Demzufolge ist mit einer starken Lärmbelästigung zu rechnen. Es muss für einen ausreichenden Schallschutz gesorgt werden.
2) Da es bisher noch keine Erfahrungswerte darüber gibt, wie laut der UrKNALL sein könnte, ist die gesamte Fläche mit einem 10 Meter starken Schallschutz abzudecken.
3) Die Anzahl der schweren Ionen, die täglich zerstört werden sollen, wird auf (noch festzulegen) begrenzt. Dazu muss eine wissenschaftlich belastbare Zahl „wie viele Ionen stehen weltweit zur Verfügung“ genannt werden.

Geschwindigkeit.
1) Um alles in einem einigermaßen Rahmen zu halten, ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung der schweren Ionen unumgänglich. Eine Höchstgeschwindigkeit von 130 Stundenkilometer dürfte angemessen sein.
2) Sollte man die Geschwindigkeit der schweren Ionen nicht mit herkömmlichen Messmethoden (Radarfalle wie bei Auto) überprüfen können, müssen bis zum ersten Probelauf entsprechende Messvorrichtungen vom Betreiber zur Verfügung gestellt werden.
3) Die zu entrichtende Strafen bei Tempoüberschreitung richtet sich zurzeit nach dem aktuellen Bußgeldkatalog 2017. Es wird der Betrag bei – mehr als 70 Km/h – neu gestaffelt.

Sicherheit für die elektronische Datenverarbeitung (EDV)
1) Eine Verbindung über Funk darf aus dem Zentrum nicht möglich sein.
2) Alle Computer innerhalb des Zentrums dürfen nur mit abhörsicherem WLAN-Kabel verbunden werden.
3) An allen Computern ist das Diskettenlaufwerk zu entfernen.
4) Die im Zentrum eingesetzten Computer müssen den neuesten Versionsstand des Betriebssystems aufweisen. Windows Version 10 darf nicht mehr verwendet werden. Aus heutiger Sicht ist mindestens Windows Version 97 der einzusetzende Standard.

Erst wenn diese Fragen qualifiziert beantwortet wurden, kann mit der endgültigen Genehmigung der Anlage gerechnet werden.

Da sich Rödermark in unmittelbarer Nähe zu Darmstadt befindet, muss in Rödermark ein entsprechender Alarmplan ausgearbeitet werden. Die Hoffnung, dass Stephen Hawking recht hat und durch die Experimente keine schwarzen Löcher entstehen (die Rödermark dann aufsaugen werden), darf uns in Rödermark nicht in Sicherheit wiegen..
Man hat in Rödermark vorsichtshalber einen theoretischen Plan entwickelt. Fakt scheint zu sein: „Schwarze Löcher ziehen Masse an und weiße Löcher geben Masse ab.“ Um ein schwarzes Loch zu neutralisieren, brauchen wir demnach ein weißes Loch. Es sind die notwendigen Geldmittel (ca. 900 Mio. Euro) für eine Anlage bereitzustellen, die weiße Löcher erzeugt. Für eine Schutzschirmkommune eine wahrhaft schwere Aufgabe. Das sollte es uns aber Wert sein, damit wir nicht irgendwann in den unendliche Weiten des Raums verschwinden werden.


Rödermark-Examiner. WLAN-Kabel in Rödermark gefunden.

Rödermark. WLAN Kabel gefunden.
Rödermark. WLAN Kabel gefunden.

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Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Rödermark-Examiner. Make Ober-Roden Great Again

Neue Ausgabe Rödermark-Examiner „Make Ober-Roden Great Again“

Make Ober-Roden Great Again
Make Ober-Roden Great Again

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Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?

Zukünftig keine Koalition AL/die Grünen und CDU.

Rödermark. Zukünftig keine Koalition AL/die Grünen und CDU.
AL/Die Grünen und CDU reden über eine Fusion.

Bei den gelaufenen Sondierungsgesprächen zwischen CDU und den Fraktionen der Oppositionsparteien gab es keine Punkte, die Koalitionsgespräche hätten scheitern lassen können. Trotz großer Übereinstimmung, auch in den wichtigsten Sachfragen – den Finanzen und Gewerbe – hat sich die Verhandlungsdelegation der CDU entschlossen, die Sachfragen nicht weiterzuverfolgen. Man wird der Personalplanung (Bürgermeister, Magistrat) oberste Priorität beimessen. Die Personalfragen kann die CDU nur in Zusammenarbeit mit AL/Die Grünen lösen.

Da sich die CDU in den vergangenen Koalitionsjahren mehr und mehr den Wünschen der AL/Die Grünen beugte und die Ausbildung der kommenden Führungskräfte in die Hände des Bürgermeisters (AL/Die Grünen) gelegt wurde, kann der von der Parteispitze der CDU beschlossene Weg (Fusion) nur als „konsequente Weiterführung der in letzter Zeit betriebenen Politik“ bezeichnet werden.

– Koalition mit der AL/Die Grünen wird aufgekündigt.
– Man wird eine Fusion beschließen.

Die einzigen Forderungen, die die CDU an eine Fusion stellt:
– Der Weg, der bei der Bürgermeisterwahl von Roland Kern vorgegeben wurde, wird eingehalten.
– Der Name AL/Die Grünen wird in AL/Die Grünschwarzen geändert.

Über die Fusion muss noch die Mitgliedschaft entscheiden.
Prognosen zur Abstimmung bei AL/Die Grünen kann man nicht abgeben. Die Zustimmung der CDU kann man getrost als gegeben sehen.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Eine neue Ausgabe vom Rödermark-Examiner

Eine neue Ausgabe vom Rödermark-Examiner

Rödermark-Examiner
Rödermark-Examiner

Die Ausgabe vom Rödermark-Examiner beginnt damit, dass die CDU und AL/Die Grünen in Rödermark einen neuen Koalitionsvertrag geschlossen haben. Die Meldung zum Koalitionsvertrag musste abrupt unterbrochen werden, da eine Schreckensmeldung aus China, dort ist ein Sack Reis umgefallen, wohl wesentlich interessanter scheint als der neu geschlossene Koalitionsvertrag zwischen CDU und AL/Die Grünen.

Lesen Sie hier die spannende Ausgabe des Rödermark-Examiner.
 


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.