Baugebiet Kapellenstraße

Baugebiet A32
Baugebiet A32

Die Stadt will einen großen Rödermärker Traditionsbetrieb unbedingt im Ort halten. Der B-Plan passt der Firma deshalb wie ein Maßanzug.
Siehe OP-Online

 
Nachtrag 7.5.2024
Sehr gut. Firma Schmoll bleibt in Rödermark. Entscheidende Unterschriften Ende Februar 2024

Gewerbegebiet Kapellenstraße
Herr Bürgermeister Rotter teilt mit, dass bis Ende Februar der Kaufvertrag zwischen der Hessischen Landgesellschaft und dem Rödermärker Unternehmen abgeschlossen werden soll. Quelle

Siehe auch
» Stadtverordnetenversammlung 08.11.2023.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Aus gegebenem Anlass. Wieder mal etwas zur Grundsteuer B.

Es kann sein, dass viele ob der hohen geplanten Investitionen, die zukünftige Grundsteuer B in nicht geahnter Höhe erwartet.

Dramatisch ist die finanzielle Situation in unserer Stadt allemal. Und eine Besserung kann ich auf absehbare Zeit nicht erkennen. Es fehlt wahrscheinlich nicht nur der Wille etwas zu ändern, wahrscheinlich liegt es auch an ….. -was weiß ich,- der Hauptamtlichen.

Wenn man die Aufstellung von @Anonymous 17:56h (Kommentar hier) und die Kosten für geplante Neu- bzw. Erweiterungsbauten sieht, kann man den Eindruck gewinnen, dass kann man doch überhaupt nicht finanzieren kann, ohne die Grundsteuer in Regionen zu hieven, die in Deutschland einmalig wären. So ist es nicht.

Baut man ein Haus, bezahlt man das ja nicht sofort ab.
Man nimmt eine Hypothek auf und zahlt dann jährlich seine Zinsen und Tilgung. Der Betrag bleibt dann z.B. für 10 Jahre gleich, bis man die Hypothek erneuern muss und neuen Zinssatz in verminderter Höhe vereinbart.
Nach Fertigstellung entstehen aber sofort dauerhaft zusätzliche Kosten, wie Mobiliar, Reparaturen, Versicherungen, Steuer, Heizung, Strom. Bei einer Kommune sind natürlich die neu erstellten Räume auch zu füllen. Wahrscheinlich wird zusätzliches Personal eingestellt und damit dauerhaft die Haushaltskasse belastet.

Die Summen, die über Hypotheken oder Darlehn beschafft
werden, belasten die Grundsteuer nur mit Zinsen und Tilgung. Wenn das zusammen 4 % (3 % Zinsen, 1 % Tilgung) wären, dann kann man pro 1 Mio. Investitionen mit 4 Prozentpunkten mehr an Grundsteuer B rechnen. Bei dieser Rechnung ist der Betrag 30 Jahre zu zahlen und danach hat gerade einmal knapp die Hälfte der Schulden abgebaut.
Bei den von @Anonymous wären das, wenn alles realisiert wäre, 32 Prozentpunkte an Grundsteuer, aber ein riesiger Schuldenberg über Jahrzehnte.
Fakt ist, wir werden unseren Kindern und Enkeln einen riesigen Schuldenberg übergeben, die diese abzuzahlen haben und das wahrscheinlich auch noch mit einer maroden Infrastruktur.


Über den dicken Daumen gerechnet.
1 Mio. Minus mit der Grundsteuer B auszugleichen entspricht in etwa 100 Prozentpunkte.

Der Ergebnishaushalt 2023 schloss mit einer Unterdeckung von 1,6 Mio. ab.
Zurzeit schlecht vorstellbar, dass das Gewerbe es schaffen wird, dieses Minus auszugleichen. Was bleibt? Eine gute Fee oder der Bürger muss mit seiner Grundsteuer den Betrag DAUERHAFT ausgleichen.
Aber keine Angst vor dem Minus. Rödermark (auch alle Kommunen in Hessen) dürfen ausnahmsweise die entstehenden Minusbeträge mit Rücklagen ausgleichen. Das wären laut Haushaltsgenehmigung in 2024 1,5 Mio., in 2025 1,7 Mio. und in 2026 2,2 Mio. Dadurch dürfte ein Sparwille nicht gestärkt werden. Ganz das Gegenteil bewirkt die Sonderregelung für den kommunalen Haushalt. Das Sparbuch wird geplündert. Was dann, wenn das Sparbuch leer ist und die Gewerbesteuer bringt in 2026 nicht die erwarteten 17.200.000€

Wenn steigende Personalkosten in 2024 nur über die Grundsteuer zu decken wären.
Die steigenden Personalkosten ab 03.2024, sagen wir einmal 2,5 Mio., wären dann 250 Prozentpunkte mehr.
In Euro. Bei einem Hebesatz (siehe Grundsteuerbescheid) von z.B. 80,00 Euro. Bei 715% = 572,00€. Bei 965% = 780,00€.
Die Abfrage hier im Blog, wie hoch mag die Grundsteuer in 2024 sein, wird auf 1030.79 Prozentpunkte (Stand 27.08.2023) geschätzt. Das wären dann, gleicher Hebesatz wie vor, 824,64€

Lesen Sie auch
Straßenbau. Laut Gutachten sind jährlich 2,2 Mio € erforderlich


Wissen muss man, Rödermark wurde schon 2x gerettet.
Gerettet 2x in weniger als 10 Jahren. Das zeigt, dass hier etwas total schiefläuft. Mit dem Gewerbe ist das hier eine Katastrophe. Ohne Gewerbe wird man den Ausgabehunger der jeweils Regierenden nicht stillen können. Aber das wäre ein weiteres Thema.
Der erste Rettungsschirm hat uns von 12 Mio. Schulden befreit. Beim zweiten, der Hessenkasse, waren es 18 Mio.
Die verbleibenden 9 Mio. zahlen wir in jährlichen Raten zurück. 750.000,00 in 2023

Siehe auch
» Siehe auch den Gastbeitrag eines ehem. Fraktionsvorsitzenden.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Rödermark intern. DAS MUSS JEDEM KLAR SEIN!
Laut HaushaltsplanENTWURF (Seite 135) steigt die pro Kopf Verschuldung in Rödermark von 740.45 im Jahr 2019 auf 1.760,95 im Jahr 2025 an.

Betrug der Schuldenstand Anfang 2022 noch 22.729.064,00 so plant man für Ende 2025 mit mehr als einer Verdopplung der Schulden auf satte 50.579.774,00. HaushaltsplanENTWURF (Seite 35)

Kommunalhaushalten droht finanzieller Absturz

Sieht schlecht aus für die kommunalen Finanzen.
Sieht schlecht aus für die kommunalen Finanzen.

Die kommunalen Spitzenverbände prognostizieren anhaltende Defizite in den Kommunalhaushalten durch Entlastungspakete und Teuerung.
[…]Die kommunalen Überschüsse der vergangenen Jahre werden nach den gestern vorgelegten Prognosedaten der kommunalen Spitzenverbände von hohen Defiziten in den Kommunalhaushalten abgelöst.[..]
Lesen Sie den Artikel bei https://www.derneuekaemmerer.de

Alles egal.
» Neuer Kulturtempel. Treffpunkt Normalzeit
» Gewerbebetrieb raus. Jugendzentrum rein.


Heimatumlage. Gibt es nur in Hessen.
Alle anderen Bundesländer ersparen den Kommunen diese Abzockumlage.

Rödermark zahlt über 800.000,00€ Heimatumlage an das Land Hessen.

Die Heimatumlage errechnet sich, indem das tatsächliche Gewerbesteueraufkommen der Gemeinde durch den örtlichen Hebesatz dividiert und anschließend mit dem Vervielfältiger (x 21,75 %) multipliziert wird

Beispiel Rödermark. Gewerbesteuer 14.000.000 / Hebesatz Gewerbesteuer 380 * 21,75)
Rödermark zahlt dann 801.400,00€ Heimatumlage

Herr Kruger (FDP) beschrieb das „Starke Heimat Hessen Gesetz (Heimatumlage)“ wie folgt: Man bekommt man vom Land die Möbel geklaut. Danach lässt sich das Land dafür feiern, einem einen Teil der eigenen Möbel wiederzugeben und entscheidet aber zugleich, wo und wie diese aufzustellen sind. Stavo 15.10.2019



Rödermark intern. DAS MUSS JEDEM KLAR SEIN!
Laut HaushaltsplanENTWURF (Seite 135) steigt die pro Kopf Verschuldung in Rödermark von 740.45 im Jahr 2019 auf 1.760,95 im Jahr 2025 an.

Betrug der Schuldenstand Anfang 2022 noch 22.729.064,00 so plant man für Ende 2025 mit mehr als einer Verdopplung der Schulden auf satte 50.579.774,00. HaushaltsplanENTWURF (Seite 35)

Das „blaue Wunder“ in Rödermark vermeiden

Gastbeitrag
Gastbeitrag

Gastbeitrag von Armin Lauer
Ex-Stadtverordneter und langjähriger
Fraktionsvorsitzender

Sattsam bekannt: Rödermark hat seit Jahren mit erheblichen finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen. Die Ausgaben steigen. Die Einnahmen wachsen nicht im gleichen Maße. Der Schuldenstand von 19,3 Mio. € Anfang 2023 soll bis Jahresende 2026 auf dann 27,6 Mio. € klettern. Die Kommunal- und Finanzaufsicht des Kreises Offenbach spricht von einer angespannten Haushaltslage unserer Stadt und rät dringend zu geeigneten Gegenmaßnahmen. Im Klartext: Aufwand reduzieren oder Ertrag steigern. Oder besser beides. Unerfreulich auch: der aktuelle Rückgang bei den Gewerbesteuern. Er verschärft die Situation zusätzlich. Hier rächt sich ein Stück weit die Wirtschaftspolitik der letzten Jahrzehnte.

Jede künftige und auch bereits genehmigte Investition muss angesichts dieser finanziellen Situation genau geprüft oder nochmals überprüft werden. Und zwar auf aktuelle Kosten und auf Folgekosten. Auch wenn manche Investitionen wünschenswert sein mögen. Unvermeidbar sind Investitionen in eine marode Infrastruktur. Nicht finanzierbar sind sie dann, wenn sie die Zukunft unserer Kinder gefährden. Unterbleiben sollten Investitionen allerdings in Maßnahmen, die einfach nicht mehr finanzierbar sind und unweigerlich die Bürgerinnen und Bürger übermäßig belasten. Als Reizwort sei hier nur die Grundsteuer B genannt. Die Schraube lässt sich eben nicht unbegrenzt anziehen und/oder drehen.

Meiner Meinung nach ist es daher unerlässlich, den Bürgerinnen und Bürgern umfassend, sachlich, offen und ehrlich darzulegen, was genau was ist: was notwendige Investitionen z.B. in Straßen, Brücken, Schulen und Kitas sind. Und was z.B. vermeidbare Prestige-Projekte wären, wie z.B. das Errichten neuer Sitzungsräume oder verzichtbarer Begegnungsstätten.

Mit Sorge beobachte ich als Ex-Stadtverordneter und langjähriger Fraktionsvorsitzender jedoch genau das Gegenteil in unserer Stadt. Die Entwicklung der Stadt stagniert, weil es keinen Masterplan für Bauen, Wohnen und das Leben in unserer Stadt gibt. Das Gewerbe kann sich weder gescheit erweitern, geschweige denn vernünftig ansiedeln. Hinzu kommt, dass die oft wertvollen Ideen und Vorschläge der Bürger in die politische Arbeit zu integrieren, nach Kräften ignoriert werden. Die Diskussion um den richtigen Standort eines neuen Jugendzentrums (JuZ) zeigt das ganze Dilema. Dass man für die Jugend etwas tun muss, steht außer Frage. Was es kosten darf und wo ein Angebot entsteht: darüber darf und muss man trefflich reden, das Für und Wider erörtern und sich am Ende auf vernünftige Lösungen einigen.

Das man dabei die bisherigen Nutzer, die Saunaritter im Badehaus, so massiv verprellt, dass sie total verärgert zum Mittel einer eigenen Pressemeldung greifen und ihr Unverständnis über die getroffenen Entscheidungen der Politik offen kundtun, ist dabei sicherlich keine Glanzleistung. Es wäre sicher besser gewesen, eine transparente, offene Kommunikation zwischen Stadtverwaltung, Kommunalen Betrieben und allen Betroffenen zu pflegen und die Angelegenheit vernünftig intern zu klären. Gute Kommunikation für sinnvolle Lösungen sieht jedenfalls anders aus. Ich bin mir sicher. Das Herstellen eines größtmöglichen Einvernehmens könnte eines erreichen: nämlich Politikverdrossenheit vermeiden.

Zugegeben: Eine transparente und offene Kommunikation erfordert Mut. Wer sich jedoch wegduckt, erzeugt Misstrauen. Und dann sei einfach mal eine Frage erlaubt. Wann hat eigentlich die letzte Bürgerversammlung in Rödermark stattgefunden? Laut Hessischer Gemeinde-Ordnung könnte sie einmal jährlich einberufen werden. Freiwillig und vonseiten des Bürgermeisters. Wann hat letzthin eine Stadtverordnete, ein Magistratsmitglied oder eine StaVo-Fraktion eine Bürgerversammlung eingefordert? Themen dafür jedenfalls gäbe es aktuell zu genüge.

Durch viele Entscheidungen der Politik wurden die Bürger in den letzten Jahren teils massiv enttäuscht. Entscheidungen der Stadtverordneten wurden nur zögernd oder schlichtweg gar nicht umgesetzt. Die Entwicklung eines Gewerbegebietes angrenzend an das Germania-Gelände sei hier nur beispielhaft genannt. An die Verantwortung zur Umsetzung von Beschlüssen der Stadtverordneten muss in Rödermark offenbar etwas massiver als bisher erinnert werden.

Die Bürgerbeteiligung ist jedenfalls eine Bringschuld der Politik. Wer sie nicht begleicht, darf sich keinesfalls wundern, wenn er dafür an der Wahlurne die Quittung bekommt. So werden derzeit eben blaue „Alternativen“ beängstigend stark. Dieses „blaue Wunder“ ist in Rödermark noch vermeidbar. Aber ein weiter so verbietet sich. Und zwar von selbst und sofort.

Gastbeitrag Armin Lauer
 
Siehe auch
» Unbequemer Denkanstoß