PM CDU-Rödermark. Gewerbegebiet an der Kapellenstraße

Pressemeldung CDU
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Pressemeldung der CDU Rödermark
Wirtschaftliche Zukunft der Stadt gesichert
ODER
Meilensteine in der Gewerbeentwicklung

Das Gewerbegebiet an der Kapellenstraße nimmt Gestalt an. Die Ausweisung dieses Gewerbegebiets eröffnet die Möglichkeit ein großes Unternehmen am Standort Rödermark zu halten und auch den Ausbau dieses Unternehmens zu sichern. Erschlossen werden ca. 8 ha Gewerbegebiet.

„Die mit der Ausweisung des Gewerbegebietes verbundene Maßnahme für den Wirtschaftsstandort Rödermark ist die mit Abstand umfangreichste seit 40 Jahren“ erklärt derPressesprecher der CDU Rödermark, Ben Brühne.

Betont werden muss in diesem Zusammenhang aber, dass große Schwierigkeiten überwunden werden mussten. Die Beantragung dieses Gewerbegebietes beim Regionalverband erfolgte nicht einstimmig und gegen erheblichen Widerstand. Ein Grundstückseigentümer konnte von der Notwendigkeit der Maßnahme nicht überzeugt werden und blockierte insofern die betreffende Maßnahme zunächst. Auch Vorkehrungen für einen naturschutzrechtlichen Ausgleich bei so großen Maßnahmen zu finden war nicht einfach.

All diese Probleme konnten jedoch überwunden werden. Wir danken daher dem Planungsdezernenten und Bürgermeister Jörg Rotter, der Vorbereitungen und Verhandlungen jetzt zum Abschluss gebracht hat. Die Bebauungsplanung kann erfolgreich abgeschlossen werden. Es sind Maßnahmen ergriffen worden, um im Rahmen einer Umlegung die Grundstücksbeschaffung und Realisierung sicherzustellen. Ein naturschutzrechtlicher Ausgleich kann dargestellt werden, auch wenn dies mit großem Aufwand verbunden ist.

Wer allerdings Entwicklung und Planung haben will, der sollte nicht über solche Auflagen meckern, sondern Lösungen aufzeigen. Das ist jetzt geschehen. Wir sind zuversichtlich, dass Bürgermeister Jörg Rotter auch die Planung am Hainchesbuckel bezüglich eines Gewerbegebietes dort zum Abschluss bringen wird. Hier geht es um weitere Gewerbeflächen und um die Standortsicherung eines weiteren wichtigen Betriebes.

„Fest steht, dass die Aufgaben der Stadt Rödermark in den kommenden Jahren nicht einfacher und auch nicht billiger werden. Wir sind daher bemüht, Bestandsunternehmen in Rödermark zu halten und neue Gewerbesteuerzahler anwerben zu können.“ stellt der CDU- Fraktionsvorsitzende Michael Gensert klar.


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Solche Ideen fördern den Einzelhandel. „Attendorner Webkaufhaus“

Webkaufhaus Attendorn
Webkaufhaus Attendorn

Was meint ihr?
Könnte man sich ähnliches in Rödermark vorstellen?

Attendorn. Am 8.01.2018 berichtete ich hier im Blog „Einzelhändler aus dem Sauerland gründen eigenen Onlineshop

Das Attendorner Webkaufhaus lädt schon seit dem 2. November 2015 zum Online-Bummel durch Attendorn ein. 35 Händler, Dienstleister und Gastronomen präsentieren sich und bieten mehr als 660.000 Produkte an.

Scheint ein Erfolgsmodell zu sein. Das „Attendorner Webkaufhaus“ ist noch immer ON-Line.

Die Hanse Stadt Attendorn liegt in NRW und hat knapp 25.000 Einwohner.
 

Der Hit wäre.
Auslieferung durch den Hopper.

Siehen auch
» Attendorn: Stadt kämpft gegen Online-Handel
» Apotheker stemmt sich gegen Amazon
 
Zum WebShop


Rödermark intern. DAS MUSS JEDEM KLAR SEIN!
Laut HaushaltsplanENTWURF (Seite 135) steigt die pro Kopf Verschuldung in Rödermark von 740.45 im Jahr 2019 auf 1.760,95 im Jahr 2025 an.

Betrug der Schuldenstand Anfang 2022 noch 22.729.064,00 so plant man für Ende 2025 mit mehr als einer Verdopplung der Schulden auf satte 50.579.774,00. HaushaltsplanENTWURF (Seite 35)

Umsiedlung der Zauneidechse.

Krötenzaun und Zaunedechse
Krötenzaun und Zaunedechse

Dieses Bollwerk wurde in einem anderen Artikel als „Zaun gegen Krötenwanderung“ beschrieben.

Ich denke mittlerweile aber, dass der Zaun verhindern soll, dass sich nach der Umsiedlung die Zauneidechse(n) wieder in ihre alte Heimat zurückwander(t/n). 🙂
 
» Siehe auch Stadtpost 20.4.2023 Seite 2. Umsiedlung von Eidechsen und


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Etwas zur Grundsteuer B und Gewerbesteuer.

Grundsteuer
Grundsteuer

Etwas zur Grundsteuer B und Gewerbesteuer.

Die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer entsprechen nicht nur ca. 30% der Einnahmen im ordentlichen Ergebnis der Stadt, sondern sind auch Steuern, die durch die Stadt über einen Hebesatz beeinflussbar sind.
Ein hoher Gewerbesteuer-Hebesatz ist sicherlich nicht dienlich, wenn man Unternehmen nach Rödermark holen möchte. Das ist allerdings in Rödermark weniger von Bedeutung, da dank der Politik in den letzten Jahren durch fehlende Gewerbeflächen dafür gesorgt wurde, dass sich neue Gewerbetreibende in nennenswerter Größe hier nicht niederlassen können. Ein moderater Hebesatz für die Gewerbesteuer soll auch das Abwandern von zahlungskräftigen Gewerbesteuerzahlern verhindern. Was allerdings in Rödermark nicht immer gelingt.

Noch liegt in Rödermark der Grundsteuer-Hebesatz B bei 715%.
Es ist zurzeit nichts bekannt, dass sich in 2023 daran etwas ändern könnte, was aber nicht auszuschließen ist.

Wenn über die Erhöhung der Grundsteuer diskutiert wird
und was anschließend zu zahlen ist, gab es ganz wilde Spekulationen. Ohne dass man es begründen konnte, regten sich diejenigen auf, die schon die Bescheide zur Grundsteuer für den 01.01.2025 erhalten haben. Man konnte auch nicht sagen, ob man mit dem aktuellen Hebesatz von 715% in 2025 mehr oder weniger zahlen muss.
Es kam heraus, dass bei einer Erhöhung des Hebesatzes einiges durcheinander geworfen wird.



Die Ankündigung, die Grundsteuer steigt um 125% wäre falsch.
Es müsste heißen, die Grundsteuer steigt um 125%-PUNKTE.

Rechenweg.
Gesetzt sei einmal eine zu zahlende Grundsteuer von 429,00€.
Dieser Betrag ergibt sich aus einem Grundsteuermessbetrag von z.B. 60,00€ (legt das Finanzamt für jedes einzelne Gebäude/Wohnung fest) und einem Hebesatz von z.B. 715% (legt die Kommune fest). Also: 60,00 * 7,15 = 429,00 zu zahlende Grundsteuer B

Falsch. Erhöhung um 125%
Das wäre dann eine Steigerung von 429,00 auf 965,25€ (429,00/100*225).

Richtig. Erhöhung um 125%-PUNKTE
Sie addieren eine angekündigte Steigerung (Prozent-PUNKTE) auf den zurzeit gültigen Hebesatz.
Steigerung von 429,00 auf 504,00 (60*8,40) — 8,40 = (715+125)/100

Zahlen aus dem Haushalt (Entwurf) 2023
Einnahmen ordentliches Ergebnis 77.920.204,00€
Gewerbesteuer (geplant) 16.000.000,00€
Grundsteuer B (geplant) 7.676,000,00€
Grundsteuer B Hebesatz 715%
Gewerbsteuer Hebesatz 380%


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.