FDP Rödermark. Die Grüne Mitte Rödermarks darf nicht zugebaut werden!

Pressemeldung FDP Rödermark
Pressemeldung FDP Rödermark

Pressemeldung der FDP Rödermark.
Die Grüne Mitte Rödermarks darf nicht zugebaut werden!
Liberale: Wohn- und Naherholungsqualität in Rödermark muss erhalten bleiben.

Die FDP-Fraktion hat für die erste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung nach der Sommerpause 2 Anträge in den Geschäftsgang gebracht, die sich mit der Flächenentwicklung in Rödermark beschäftigen.

Zum einen möchte die FDP endlich die oft genannte Grüne Mitte räumlich und politisch definieren. Der Vorschlag lautet: „Der Begriff „Grüne Mitte“ beschreibt das Gebiet zwischen den beiden großen Stadtteilen Rödermarks, dass langfristig von Wohn- und Gewerbebebauung freigehalten werden soll. Die Grüne Mitte dient als Naherholungsraum sowie für den aktiven Naturschutz. Freizeitaktivitäten sollen in der Grünen Mitte weiterhin möglich sein. Dies schließt den Bau neuer Freizeit- und Erholungsanlagen prinzipiell mit ein. Die Grüne Mitte beschreibt einen Raum, in dem Naturschutz, Landwirtschaft, Naherholung und Freizeitaktivitäten gleichberechtigt nebeneinander und miteinander existieren sollen.“

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OP-Online schreibt etwas über Flächenplanung Rödermark.

Bewertung aller Feldfluren von Rödermark auf ihr Potenzial
Bewertung aller Feldfluren von Rödermark auf ihr Potenzial

Der Artikel bei OP-Online
Wo und wohin kann Rödermark noch wachsen? Die FDP hat 26 Flächen – überwiegend Äcker und Wiesen – auf ihre Eignung als Bauland getestet. Und kam zu einem ernüchternden Ergebnis. Quelle OP-Online

Was sie wissen sollten und auch ein wenig weiterhilft. Bei OP-Online wurden kurz Flächen angerissen. Eine Flächenanalyse, in einer Ausführlichkeit wie die von Dr. Rüdiger Werner, habe ich bisher weder von der Stadt, noch von der Koalition zu sehen bekommen. Das Dokument bewertet die in Rödermark zur Verfügung stehenden Flächen. Ein Diskussionspapier, das den Stadtverordneten endlich ein Arbeitsmittel für die Flächenplanung zur Verfügung stellt. Ein Papier, mit dem NICHT gefordert wird, hier sollen Wohnungen gebaut werden oder hier soll ein Gewerbegebiet entstehen. Ein Papier, mit dem Möglichkeiten aufgezeigt werden. »Dafür, dagegen.« Ein solches Dokument hätte man nicht von der FDP erwartet, sondern eher von der wesentlich stärker (Personen) aufgestellten Koalition.

Bevor man dem Trugschluss unterliegt, die FDP will ganz Rödermark zupflastern, sollte man sich das Dokument aufmerksam anschauen. Es ist eine Bewertung der einzelnen Flächen.

Weiterführende Informationen zu dem o.g.Artikel bei OP-Online. Im aktuell gültigen regionalen Flächennutzungsplan (Reg-FNP) 2010 waren für Rödermark rund 52,0 ha Erweiterungsfläche vorgesehen, darunter 26,4 ha für Wohnbebauung, 2,5 ha als Mischgebiet, 10,1 ha für Gewerbeansiedlung (plus 6,0 ha ebenfalls für Gewerbe nutzbare Weißfläche an der Kapellenstraße) und 7,2 ha für Gemeinbedarf/Sport. 17,6 ha davon sind bisher aktiviert worden – die kleinen Gewerbegebiete an den Rennwiesen, an der Messenhäuser Str., im zentralen Gewerbegebiet Ober-Roden sowie an der Albert-Einstein-Straße. 34,4 ha stehen somit aktuell zur baulichen Entwicklung in Rödermark noch zur Verfügung. 19,3 ha für Wohnbebauung (Spessartring 7,2 ha, Kinzigstraße 5,9 ha und Alter Seeweg 6,2 ha, wovon sich 1,7 ha an der Mainzer Straße in der Vorplanungsphase befinden), 8,9 ha für Gewerbeflächen (Hainchesbuckel 2,9 ha, Kapellenstraße 6,0 ha) und 7,2 ha für Gemeinbedarf/Sport (1,7 ha Schömbsstr. und 5,5 ha südlich der Feuerwehr Ober-Roden). Aufgrund von Änderungen im Landesentwicklungsplan ist eine Fläche davon (Kinzigstraße) gar nicht mehr, andere aus anderen Gründen nur sehr schwierig zu entwickeln. Hier der ganze Antrag der FDP Rödermark

Die Forderung in dem o.g. Antrag »Der neue Reg-FNP 2020 soll für Rödermark mindestens 25 ha Flächen für Wohnbauentwicklung und mindestens 20 ha Flächen für Gewerbeentwicklung bereitstellen.« ist nicht gleichsetzen mit – dort wird auch gebaut. Die im Flächennutzungsplan angegebenen Flächen geben nur an, wo die Stadt Möglichkeiten sieht, entsprechende Gebiete auszuweisen. Würde man keinerlei Flächen anmelden, hätte man auch keine Handlungsoptionen, was gleichbedeutend mit Stillstand wäre. Je nach Couleur wird es einem gefallen, für die Zukunft zu planen oder nur auf die Innenverdichtung zu setzen. Ganz ohne neue Baugebiete wird es meiner Meinung nicht gehen. Dafür ist die Nachfrage nach Wohnraum und Gewerbeflächen zu groß.

Tipp. Sehen Sie sich den Haushaltsplan (Entwurf) von 2019 einmal an. Ein Ergebnis mit ausgeglichenem Haushalt, aber ohne echte Ertragssteigerung. Die Frage, wie man den Haushalt 2020 mit einem solchen Ergebnis finanzieren will, hat der künftige Bürgermeister zu beantworten. Der Bürger muss entscheiden. Grundsteuer B erhöhen (je 100% Punkte Steigerung bringen ca. 1 Mio. in die Kasse) oder man sorgt für mehr Gewerbe. Nebeneffekt, es werden Arbeitsplätze für Rödermärker geschafft.

Die Koalition AL/die Grünen und CDU haben es in den letzten Jahren verschlafen, ihren Vorhaben (Stadtgrün, Stadtumbau, Feste, freiwillige Gehaltssteigerungen) auch die notwendigen Mittel dauerhaft und steigerungsfähig zur Verfügung zu stellen. Das Gegenteil ist der Fall. Dem Bürger kommt es so vor, die Stadt verhindert/erschwert neue Einnahmequellen über das Gewerbe (EDEKA, Rossmann).

» Bewertung aller Feldfluren in Rödermark
 
Siehe auch
Genereller Ablaufplan zur Neuaufstellung des RPS/RegFNP


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

FDP: Kritik am Stillstand bei der Flächenplanung

Planen für die Zukunft. Flächenplanung
Planen für die Zukunft. Flächenplanung

Auf die Kritik der FDP am Rödermarkplan reagierte AL/Die Grünen mit „Die FDP hat nichts kapiert!
Mit dem Rödermarkplan sollte herausgefunden werden, wo noch bebaubare Flächen zur Verfügung stehen.
Ein Antrag der FDP, erstmals behandelt am 15.08.2018 im Bauausschuss, zielte genau auf diesen Punkt ab.
Antrag der FDP Rödermark:
» Flächenanmeldungen der Stadt Rödermark im Zuge des Verfahrens zur Erstellung des Regionalen Flächennutzungsplans 2020.
» Hier die ausführliche Anlage, in der die Flächen genannt werden.

Auf den Antrag der FDP. Die AL heute in der Presse:
Wo da jeweils 20 bis 25 Hektar für neue Wohn- und Gewerbegebiete herkommen sollen, wie es die FDP in ihrem Antrag fordert, ist der AL schleierhaft. …. Dann sollen die doch mal sagen, wo das alles sein soll, anstatt andere auffordern dies zu tun. Quelle Offenbach Post (Print) 16.08.2018

Man kann doch voraussetzen, dass eine Fraktion die Anfragen/Anträge der Gegenseite grundsätzlich unter die Lupe nimmt. Ich nehme auch weiter an, die AL/Die Grünen verfahren so. Nach der öffentlichen Beschwerde in der Offenbach Post „Dann sollen die doch mal sagen, wo das alles sein soll, anstatt andere auffordern dies zu tun“, kann man nur vermuten, AL/Die Grünen konnten mit dem Text nichts anfangen. Als Hilfestellung habe ich einmal die einzelnen Flurstücke für die AL etwas deutlicher herausgestellt. Ich hoffe, das hilft weiter. Hier eine Zusammenfassung der Flächen (ganz einfach der Anlage des FDP-Antrags entnommen), auf denen aus Sicht der FDP die Restriktionen vergleichsweise gering und damit eine Bebauung theoretisch möglich wäre.

Flächennutzung
Flächennutzung

Wer hat nichts kapiert?

Siehe auch
Genereller Ablaufplan zur Neuaufstellung des RPS/RegFNP


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Pressemeldung der FDP Rödermark zur Flächennutzung.

Rödermark verschläft und verpasst seine eigene Zukunft!
Seit über 2 Jahren geistert der vielgepriesene „Rödermarkplan“ durch das Rathaus und die Köpfe der Kommunalpolitiker. Mit dem Argument, der Rödermarkplan wird und muss es richten, bügelt die regierende Koalition aus AL/Grüne und CDU alle Anträge der Opposition zur entwicklungspolitischen Weichenstellung in Rödermark ab. Das Problem dabei ist, dass sich seit der anfänglichen Diskussion nichts mehr getan hat, der Rödermarkplan ruht so still wie der See. Begründet wird das mit fehlenden personellen Ressourcen sowie der Verschiebung der Prioritäten hin zu den Förderprogrammen „Stadtumbau Hessen“ und „Zukunft Stadtgrün“, an denen Rödermark nun erfreulicherweise teilnimmt. Weiter bei der FDP Rödermark.

Siehe auch
Genereller Ablaufplan zur Neuaufstellung des RPS/RegFNP


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.