Geprüften Rechnungen der Fraktionen für das Kalenderjahr 2023 veröffentlicht

01. Geprüfte Rechnungen der Fraktionen für 2023 veröffentlicht
Bundestagsnachrichten/Unterrichtung

Berlin: (hib/VOM) Bundestagspräsidentin hat in einer Unterrichtung (20/12435) die geprüften Rechnungen der Fraktionen im Deutschen Bundestag für das Kalenderjahr 2023 veröffentlicht. Danach verzeichnete die SPD-Fraktion Einnahmen von rund 31,33 Millionen Euro und Ausgaben von rund 29,55 Millionen Euro, was zu einem Überschuss von 1,79 Millionen Euro führte. Die Vermögensrechnung weist Aktiva und Passiva in Höhe von rund 22,1 Millionen Euro aus.

Die CDU/CSU-Fraktion hatte der Unterrichtung zufolge Einnahmen von 32,17 Millionen Euro und Ausgaben von 32,23 Millionen Euro und schloss mit einem Defizit von 64.279,43 Euro ab. Die Vermögensrechnung nennt Aktiva und Passiva von jeweils rund 19,03 Millionen Euro.

Die Einnahmen von Bündnis 90/Die Grünen beliefen danach auf rund 20,17 Millionen Euro, die Ausgaben auf rund 20,57 Euro, sodass 391.889,56 Euro aus den Rücklagen entnommen werden mussten. Die Vermögensrechnung verzeichnet Aktiva und Passiva von rund 11,7 Millionen Euro.

Die Einnahmen der FDP-Fraktion werden mit rund 17,02 Millionen Euro, die Ausgaben mit rund 16,78 Millionen Euro angegeben, was einen Überschuss von 242.243,45 Euro zur Folge hatte. Die Aktiva und Passiva in der Vermögensrechnung betrugen jeweils 13,67 Millionen Euro.

Mit rund 17,49 Millionen Euro werden die Einnahmen der AfD-Fraktion beziffert. Dem standen Ausgaben von rund 17,12 Millionen Euro gegenüber, sodass sich ein Überschuss 307.593,56 Euro ergab. Aktiva und Passiva sind in der Vermögensrechnung mit jeweils rund 22,58 Millionen Euro ausgewiesen.

Das Rechnungsjahr der Fraktion Die Linke, die sich am 6. Dezember 2023 aufgelöst hatte, endete am 5. Dezember. Bis dahin nennt die Unterrichtung Einnahmen von rund 10,8 Millionen Euro und Ausgaben von rund 10,84 Millionen Euro, was ein Defizit von 36.847,66 Euro zur Folge hatte. Die Aktiva und Passiva beliefen sich laut Unterrichtung am 5. Dezember 2023 auf jeweils 11,62 Millionen Euro.

Quelle: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten
www.bundestag.de/hib
 


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Schulden in Deutschland. Ende 2023 waren 2.445,1 Milliarden Euro

Staatsschulden auf Rekordkurs: Ökonomen warnen vor globaler Finanzkrise
Die öffentlichen Schulden in Deutschland lagen Ende 2023 mit 2.445,1 Milliarden Euro auf einem Rekordhoch. Pro Kopf lag die Verschuldung damit bei 28.943 Euro, wie das Statistische Bundesamt am Montag (29. Juli) mitteilte.
Lesen hier den ganzen Artikel bei: https://www.fr.de/



Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Heute im Bundestag (HiB). Fracking

Deutscher Bundestag
Deutscher Bundestag

Unterrichtung durch die Expertenkommission Fracking
Klimaschutz und Energie/Unterrichtung

Berlin: (hib/MIS) Die Expertenkommission Fracking sieht keinen Anlass für eine Neueinschätzung des Themas Frakcking. Das geht aus einer Unterrichtung (20/12292) durch die Expertenkommission Fracking zu ihrem Tätigkeitsbericht 2024 hervor. Diese Technologie wird bei der Förderung von Erdgas, Erdöl und Erdwärme eingesetzt, indem Risse im Gestein erzeugt werden, durch die die Fluide gepumpt werden.

Mit der Übergabe des dritten Berichtes Ende Juni 2021 habe die Kommission ihre Aufgaben im Hinblick auf die Beratung des Deutschen Bundestages zum Stand von Wissenschaft und Technik erfüllt, heißt es in dem Bericht. Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass danach keine weiteren Studien mehr beauftragt wurden und auch keine relevante Fachliteratur erschienen sei , die eine Neubewertung oder Ergänzung erfordern würde. Erprobungsmaßnahmen wurden nach Kenntnis der Expertenkommission nicht beantragt und seien auch nicht zu erwarten. Es lägen keine regional- und standortspezifischen Informationen vor, die wissenschaftlich-technisch ausgewertet werden könnten. Die mit dem Bericht 2021 vorgelegten Ergebnisse und daraus abgeleiteten Empfehlungen gelten somit unverändert fort.
Quelle: www.bundestag.de/hib

Mit der fachlichen Grundlage des seit 2021 vorliegenden Berichtes kann nach Einschätzung der Expertenkommission die Prüfung des Deutschen Bundestages zur Angemessenheit des Verbots von Fracking in unkonventionellen Lagerstätten (nach § 13a Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes – WHG) vorgenommen werden.
Die mit dem Bericht 2021 vorgelegten Ergebnisse und daraus abgeleiteten Empfehlungen gelten somit unverändert fort. Die Expertenkommission Fracking hat damit ihre substantiellen Aufgaben erfüllt.
Ob die Option von Fracking in unkonventionellen Lagerstätten in Betracht gezogen wird, muss einem umfassenden politischen Abwägungs- und Entscheidungsprozess unterzogen werden. Bei diesem müssen neben klima- und geopolitischen Aspekten auch ökologische, gesellschaftliche, wirtschaftliche und gesundheitliche Belange betrachtet werden.
Der Sachverhalt des Berichts der Expertenkommission Fracking aus dem Jahr 2021 wurde am 21. Juni 2023 vor dem Ausschuss des Deutschen Bundestags für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz mündlich erläutert.
Siehe: Unterrichtung durch die Expertenkommission Fracking

Somit sind die wichtigen geowissenschaftlichtechnischen Grundlagen vorhanden, eine Entscheidung zum Fracking unkonventionellerLagerstätten auf Basis gemäß § 13a des Wasserhaushaltsgesetzes im politischen Raum treffen zu können.
So zu lesen in dem oben erwähnten dritten Bericht Ende Juni 2021

In 2024: Bis zum Zeitpunkt dieser Berichterstattung lagen der Expertenkommission keine Informationen über Anträge für Erprobungsmaßnahmen vor. Diese würden bei den zuständigen Landesbehörden zuvor zur Prüfung eingereicht werden. Quelle: Bericht der Expertenkommission Fracking, Juni 2024. Seite 4


Nachtrag 28.07.2024
» Erdgasbohrungen in Bayern


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Gleichwertigkeitsbericht der Bundesregierung 2024


Vorweg. Der Bericht ist schwere Kost. Kaum vorstellbar, dass viele Bürger diesen Bericht lesen werden.

Gleichwertige Lebensverhältnisse bilden die Grundlage für eine resiliente Gesellschaft mit fairen Teilhabemöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger. Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat daher am 03.07.2024 gemeinsam mit Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck den ersten Gleichwertigkeitsbericht der Bundesregierung in der Bundespressekonferenz vorgestellt. Als Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode soll er den Sachstand und die Fortschritte zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse transparent machen.
Quelle: www.bmi.bund.de


» Download Gleichwertigkeitsbericht

Erläuterung zu den Abbildungen im Gleichwertigkeitsbericht
Im linken oberen Teil der Abbildung ist eine Deutschlandkarte zu sehen, die für die einzelnen Indikatoren räumliche Strukturen auf Ebene der 400 Kreise und kreisfreien Städte darstellt. Kreise und kreisfreie Städte, die Teil des Fördergebiets der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW, siehe Abbildung 85) sind und damit als strukturschwach gelten, sind fett umrandet. Werte rund um den Median sind weiß dargestellt. Kreise, deren Werte unter dem Median liegen, sind rot dargestellt, Kreise, deren Werte über dem Median liegen, blau.

Der rechte Teil der Abbildung ermöglicht Aussagen zum Ausmaß der regionalen Unterschiede bezogen auf die jeweiligen Indikatoren und dazu, ob diese in den letzten Jahren eher zu- oder abgenommen haben. Gedanklich werden die Kreise hierzu in aufsteigender Reihenfolge der jeweiligen Indikatorwerte sortiert. Die Tabelle enthält die wichtigsten Kennziffern zur Verteilung jeweils für den Beginn und das Ende des betrachteten Zeitraums sowie der prozentualen Veränderung im Zeitablauf. Explizit dargestellt werden der Mittelwert über alle Kreise hinweg ebenso wie der Indikatorwert des Medians – also jenes Kreises, der genau in der Mitte der Verteilung liegt, für den folglich gilt, dass 50 Prozent der Kreise einen kleineren Indikatorwert und die anderen 50 Prozent der Kreise einen größeren Indikatorwert aufweisen. Zusätzlich sind in der Tabelle die Mittelwerte der jeweils oberen und unteren 10 Prozent und 50 Prozent der Kreise enthalten.

Für den jeweils aktuellsten Zeitpunkt wird die Verteilung der Kreise ergänzend mit Hilfe einer Boxplot-Abbildung veranschaulicht (unterhalb der Tabelle), in der jeder Kreis mit einem farbigen Punkt (rot, gelb, blau) entsprechend seines Indikatorwertes angeordnet ist. Die 25 Prozent der Kreise mit den niedrigsten Indikatorwerten sind rot dargestellt, die 25 Prozent der Kreise mit den höchsten Indikatorwerten blau. Dazwischen erstreckt sich vom unteren Quartil („25 Prozent-Quartil“) zum oberen Quartil („75 Prozent-Quartil“) die sogenannte Box mit den restlichen 50 Prozent der Kreise, die im mittleren Bereich der Verteilung liegen (gelb). Die Quartile erleichtern die Analyse der Verteilung und geben Hinweise auf die Streuung.

Im unteren Teil der Abbildung wird dargestellt, wie sich die vier siedlungsstrukturellen Kreistypen (siehe Textziffer 266) in Bezug auf den Stand und die zeitliche Entwicklung des jeweiligen Indikators voneinander unterscheiden.

Werte rund um den Median sind weiß dargestellt. Kreise, deren Werte unter dem Median liegen, sind rot dargestellt, Kreise, deren Werte über dem Median liegen, blau

» Download Gleichwertigkeitsbericht
 
Meine Meinung. Mit solchen Berichten entfernt sich die Politik immer schneller vom Normalbürger.


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Gute Arbeit muss auch gut bezahlt werden.

03. Abgeordnetenentschädigung steigt um sechs Prozent
Bundestagsnachrichten/Unterrichtung

Berlin: (hib/VOM) Die Abgeordnetenentschädigung erhöht sich zum 1. Juli 2024 von bisher 10.591,70 Euro um sechs Prozent auf 11.227,20 Euro. Wie aus einer Unterrichtung (20/11298) durch Bundestagspräsidentin Bärbel Bas hervorgeht, regelt das Abgeordnetengesetz, dass die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes der Bundestagspräsidentin die Entwicklung des Nominallohnindex mitteilt und die Bundestagspräsidentin danach den angepassten Betrag der Entschädigung in einer Bundestagsdrucksache veröffentlicht. In dem Schreiben der Präsidentin des Statistischen Bundesamtes vom 18. März 2024 wird die Erhöhung des Nominallohnindex mit 6,0 Prozent beziffert.

Das gleiche Verfahren gilt für die Anpassung der fiktiven Bemessungsbeträge für die Altersentschädigung nach den Paragrafen 35a und 35b des Abgeordnetengesetzes. Der fiktive Bemessungsbetrag für die Altersentschädigung der Abgeordneten, die am 22. Dezember 1995 dem Bundestag angehörten, ehemalige Mitglieder des Bundestages und ihre Hinterbliebenen steigt von 9.055,77 um sechs Prozent auf 9.599,12 Euro. Für alle bis zum 31. Dezember 2007 entstandenen Ansprüche und Anwartschaften von Mitgliedern des Bundestages, ehemaligen Mitgliedern und ihren Hinterbliebenen erhöht sich der fiktive Bemessungsbetrag für die Altersentschädigung von 10.133,36 Euro um sechs Prozent auf 10.741,36 Euro.

Quelle
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Fax: +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.ik5@bundestag.de